Ein Gutachten des TÜV ergab einen tatsächlichen Wirkungsgrad von 28,6 Prozent bei Betrieb mit Rapsöl. Bei einem ersten Messversuch sei der mit dem Rapsölgemisch betriebene Motor mehrmals abgestorben, beim zweiten nach einer Betriebszeit von 18 Minuten. Ein Dauerbetrieb sei nicht möglich gewesen. Der TÜV stellte fest dass die GFE Blockheizkraftwerke nicht wirtschaftlich betrieben werden könnten. Die Brennstof-, Wartungs- und Nebenkosten würden die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erzielbare Einspeisevergütung übersteigen.<ref>https://www.nordbayern.de/wirtschaft/gfe-gutachten-bestarkt-verdacht-auf-betrug-1.689373</ref> | Ein Gutachten des TÜV ergab einen tatsächlichen Wirkungsgrad von 28,6 Prozent bei Betrieb mit Rapsöl. Bei einem ersten Messversuch sei der mit dem Rapsölgemisch betriebene Motor mehrmals abgestorben, beim zweiten nach einer Betriebszeit von 18 Minuten. Ein Dauerbetrieb sei nicht möglich gewesen. Der TÜV stellte fest dass die GFE Blockheizkraftwerke nicht wirtschaftlich betrieben werden könnten. Die Brennstof-, Wartungs- und Nebenkosten würden die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erzielbare Einspeisevergütung übersteigen.<ref>https://www.nordbayern.de/wirtschaft/gfe-gutachten-bestarkt-verdacht-auf-betrug-1.689373</ref> |