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Klinische Studien über die Wirksamkeit des Schwedenbitter liegen nicht vor. Jedoch ist eine medizinische Wirkung nicht auszuschließen, weil viele der verwendeten Kräuter Inhaltsstoffe haben, die nach alkoholischer Extraktion durchaus wirken können (z.B. Aloe oder Senna). Da das Ansetzen des Schwedenbitters aber zwangsläufig zu einem ungenauen Produkt führen muss, weil weder die gesundheitlich erwünschten Inhaltsstoffe genau bekannt sind noch deren Konzentration im Ausgangsmaterial oder im Endprodukt genau festgelegt werden können, ist der Schwedenbitter eine unstandardisierte Zubereitung.
 
Klinische Studien über die Wirksamkeit des Schwedenbitter liegen nicht vor. Jedoch ist eine medizinische Wirkung nicht auszuschließen, weil viele der verwendeten Kräuter Inhaltsstoffe haben, die nach alkoholischer Extraktion durchaus wirken können (z.B. Aloe oder Senna). Da das Ansetzen des Schwedenbitters aber zwangsläufig zu einem ungenauen Produkt führen muss, weil weder die gesundheitlich erwünschten Inhaltsstoffe genau bekannt sind noch deren Konzentration im Ausgangsmaterial oder im Endprodukt genau festgelegt werden können, ist der Schwedenbitter eine unstandardisierte Zubereitung.
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==Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland==
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==Kritik==
Die Kräutermischung des Schwedenbitter ist nicht patentierbar, weshalb im Internet Apotheken, Arznei- oder [[Naturheilkunde]]-Anbieter wie auch Privatpersonen Schwedenbitterzubereitungen anbieten. In der Bundesrepublik Deutschland ist der private Vertrieb aber sehr problematisch, weil das Produkt als Arzneimittel eingestuft wird. Da es sich um ein Pflanzengemisch handelt, das nicht standardisiert ist, benötigt es eigentlich eine Arzneimittelzulassung, welche aber nicht vorliegt. In Österreich ist Schwedenbitter als Lebensmittel (alkoholisches Getränk auf Kräuterbasis mit dem Handelsnamen 'Original Schwedenbitter') legal im Verkehr, während in der BRD derzeit ein Vermarktungsverbot herrscht. Die EU-Kommission hat gegen Deutschland wegen dessen fragwürdiger Rechtsposition die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet, weil die Kommission der Auffassung ist, dass die deutsche Verwaltungspraxis eine unzulässige Handelsschranke darstelle.  
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Die Kräutermischung des Schwedenbitter ist nicht patentierbar, weshalb im Internet Apotheken, Arznei- oder [[Naturheilkunde]]-Anbieter wie auch Privatpersonen Schwedenbitterzubereitungen anbieten. Weder die Bezeichnung „Schwedenbitter“ selbst, noch die Rezepturen sind in irgendeiner Form durch Patente oder Urheberrechte geschützt. Die Zusammensetzung und Produktqualität, und infolgedessen mögliche Wirkungen, können schwanken. Daher ist die Weitergabe von arzneilich möglicherweise wirksamen, aber unkontrollierten Zusammensetzung bedenklich.<ref>http://www.cvua-karlsruhe.de/eua/am/2004_sbitter.htm</ref>
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==Quellenverzeichnis==
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<references/>
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{{Paralex}}
   
[[category:Heilmittel in der Pseudomedizin]]
 
[[category:Heilmittel in der Pseudomedizin]]
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