Diskussion:Osteopathie: Unterschied zwischen den Versionen

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==Urteile==
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KG - 5 U 120/13 - Urt. v. 19.06.15 - rechtskräftig
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Mangels eines hinreichenden Vortrags zu einer randomisierten, placebo-kontrollierten Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung fehlt eine hinreichende wissenschaftliche Absicherung für Werbeaussagen zu vielfältigen heilenden (insbesondere schmerzlindernden) Wirkungen der Osteopathie.
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Englischsprachige Zusammenfassungen von Studien genügen grundsätzlich nicht den Voraussetzungen des § 184 GVG und können dementsprechend regelmäßig im Rechtsstreit nicht berücksichtigt werden (im Anschluss an: OLG München MD 2009, 784).
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Fehlt eine hinreichende wissenschaftliche Absicherung von Werbeaussagen zu einer Vielzahl heilender Wirkungen (hier: zur Behandlung mittels Osteopathie), genügt der in einer Unterlassungserklärung aufgenommene Vorbehalt eines allgemeinen Hinweises (nicht für jeden Bereich bestünde eine relevante Anzahl von gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen) nicht einer ausreichenden Aufklärung; damit ist auch die Wiederholungsgefahr nicht entfallen.
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Regelmäßig fehlt es an einem berechtigten Interesse des Schuldners, eine Unterwerfungserklärung zur konkreten Verletzungsform mit einem „Sofern-Hinweis“ (sofern den Werbeaussagen nicht folgender Hinweis vorausgeht ...) einzuschränken.
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OLG Hamburg - 3 W 18/12 - Beschl. v. 05.11.12
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Die Bewerbung eines Therapieverfahrens (hier: manuelle Therapie, insbesondere Osteopathie) zur Behandlung des sog. KISS-Syndroms, das zu Störungen der Körperhaltung im Säuglings- und Kleinkindalter, wie z. B. Schiefhaltung des Kopfes, Gesichtsasymmetrie, unterschiedlicher Benut-zung von Armen und Beinen sowie Schlafstörungen und zu einer Reihe von Verhaltensstörungen führen soll, durch einen Arzt in einer Art und Weise, die bei den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck erweckt, dass das Krankheitsbild wirksam behandelt werden könne, ist zur Irreführung geeignet, sofern weder die Existenz des Krankheitsbildes KISS noch die Wirksamkeit der Behandlung dieses Krankheitsbildes im Wege manueller Medizin, insbesondere Osteopathie, hin-reichend wissenschaftlich belegt sind.
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Das vollständige Urteil ist abgedruckt in der Zeitschrift Magazindienst (MD), welche Sie über den Verband Sozialer Wettbewerb e. V., Kantstr. 100, 10627 Berlin beziehen können.
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==Studien==
 
[http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/21053038] ''Clin Rheumatol. 2010 Oct 30. [Epub ahead of print]
 
[http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/21053038] ''Clin Rheumatol. 2010 Oct 30. [Epub ahead of print]
 
Osteopathy for musculoskeletal pain patients: a systematic review of randomized controlled trials.
 
Osteopathy for musculoskeletal pain patients: a systematic review of randomized controlled trials.

Aktuelle Version vom 1. September 2016, 15:01 Uhr

Urteile

KG - 5 U 120/13 - Urt. v. 19.06.15 - rechtskräftig Mangels eines hinreichenden Vortrags zu einer randomisierten, placebo-kontrollierten Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung fehlt eine hinreichende wissenschaftliche Absicherung für Werbeaussagen zu vielfältigen heilenden (insbesondere schmerzlindernden) Wirkungen der Osteopathie.

Englischsprachige Zusammenfassungen von Studien genügen grundsätzlich nicht den Voraussetzungen des § 184 GVG und können dementsprechend regelmäßig im Rechtsstreit nicht berücksichtigt werden (im Anschluss an: OLG München MD 2009, 784).

Fehlt eine hinreichende wissenschaftliche Absicherung von Werbeaussagen zu einer Vielzahl heilender Wirkungen (hier: zur Behandlung mittels Osteopathie), genügt der in einer Unterlassungserklärung aufgenommene Vorbehalt eines allgemeinen Hinweises (nicht für jeden Bereich bestünde eine relevante Anzahl von gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen) nicht einer ausreichenden Aufklärung; damit ist auch die Wiederholungsgefahr nicht entfallen.

Regelmäßig fehlt es an einem berechtigten Interesse des Schuldners, eine Unterwerfungserklärung zur konkreten Verletzungsform mit einem „Sofern-Hinweis“ (sofern den Werbeaussagen nicht folgender Hinweis vorausgeht ...) einzuschränken.


OLG Hamburg - 3 W 18/12 - Beschl. v. 05.11.12 Die Bewerbung eines Therapieverfahrens (hier: manuelle Therapie, insbesondere Osteopathie) zur Behandlung des sog. KISS-Syndroms, das zu Störungen der Körperhaltung im Säuglings- und Kleinkindalter, wie z. B. Schiefhaltung des Kopfes, Gesichtsasymmetrie, unterschiedlicher Benut-zung von Armen und Beinen sowie Schlafstörungen und zu einer Reihe von Verhaltensstörungen führen soll, durch einen Arzt in einer Art und Weise, die bei den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck erweckt, dass das Krankheitsbild wirksam behandelt werden könne, ist zur Irreführung geeignet, sofern weder die Existenz des Krankheitsbildes KISS noch die Wirksamkeit der Behandlung dieses Krankheitsbildes im Wege manueller Medizin, insbesondere Osteopathie, hin-reichend wissenschaftlich belegt sind.

Das vollständige Urteil ist abgedruckt in der Zeitschrift Magazindienst (MD), welche Sie über den Verband Sozialer Wettbewerb e. V., Kantstr. 100, 10627 Berlin beziehen können.

Studien

[1] Clin Rheumatol. 2010 Oct 30. [Epub ahead of print] Osteopathy for musculoskeletal pain patients: a systematic review of randomized controlled trials.

Posadzki P, Ernst E.

Complementary Medicine, Peninsula Medical School, 25 Victoria Park Road, Exeter, Devon, EX2 4NT, UK, Paul.Posadzki@pcmd.ac.uk. Abstract

The objective of this systematic review was to assess the effectiveness of osteopathy as a treatment option for musculoskeletal pain. Six databases were searched from their inception to August 2010. Only randomized clinical trials (RCTs) were considered if they tested osteopathic manipulation/mobilization against any control intervention or no therapy in human with any musculoskeletal pain in any anatomical location, and if they assessed pain as an outcome measure. The selection of studies, data extraction, and validation were performed independently by two reviewers. Studies of chiropractic manipulations were excluded. Sixteen RCTs met the inclusion criteria. Their methodological quality ranged between 1 and 4 on the Jadad scale (max = 5). Five RCTs suggested that osteopathy compared to various control interventions leads to a significantly stronger reduction of musculoskeletal pain. Eleven RCTs indicated that osteopathy compared to controls generates no change in musculoskeletal pain. Collectively, these data fail to produce compelling evidence for the effectiveness of osteopathy as a treatment of musculoskeletal pain.

PMID: 21053038 [PubMed - as supplied by publisher]Cohen 15:14, 10. Dez. 2010 (CET)