Heilschmuck: Unterschied zwischen den Versionen
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Derartige Esoterik- und [[Alternativmedizin]]produkte werden häufig auf [[Esoterikmesse]]n oder auch in Drogerien angeboten. Im Umfeld des Heilschmuckmarketing sind in letzter Zeit auch neue Berufsbezeichnungen aufgetaucht wie "Edelsteinberater/in" oder "Naturheilpraktiker/in". | Derartige Esoterik- und [[Alternativmedizin]]produkte werden häufig auf [[Esoterikmesse]]n oder auch in Drogerien angeboten. Im Umfeld des Heilschmuckmarketing sind in letzter Zeit auch neue Berufsbezeichnungen aufgetaucht wie "Edelsteinberater/in" oder "Naturheilpraktiker/in". | ||
==Erscheinungsformen== | ==Erscheinungsformen== | ||
− | [[image: Minusionen-Sportarmband.jpg|thumb| | + | [[image: Minusionen-Sportarmband.jpg|thumb|Minus-Ionen-Armbänder für Sportler]] |
− | *Armbänder | + | [[image:Power Balance.jpg|Produkt "Power Balance" (Bild: Power Balance Handels GmbH)|thumb]] |
− | *Ohrringe | + | [[image:Magnet-Armbaender.jpg|thumb|Magnet-Armbänder]] |
− | *Halsketten | + | * Armbänder: [[Minus-Ionen]]-Armband, [[Shamballa Armband]] |
− | * | + | * [[Teslaplatte]]n |
+ | * Ohrringe | ||
+ | * Halsketten: [[Bernstein]] | ||
+ | * Amulette | ||
==Materialien== | ==Materialien== | ||
− | + | * [[Heilsteintherapie|Heilsteine]]: Edelsteine oder Halbedelsteine | |
− | *[[Heilsteintherapie|Heilsteine]] | + | * Metalle: Kupfer ist ein hier häufig verwendetes Metall. Gelegentlich wird mit dem oligodynamischen Effekt von Schwermetallen geworben, zu denen Kupfer gehört. Dieses soll am Trageort antimikrobiell wirksam sein. Unklar bleibt jedoch, gegen welche Hautkeime das Kupfer wirken soll. Kupfer selbst ist jedoch auch toxisch (Beispiel: ''Endemic Tyrolean infantile cirrhosis''), in einer Studie traten Hautreizungen bei jedem zehnten Träger von Kupferarmbändern auf.<ref>http://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0071529</ref> |
− | *Metalle | + | * Magnete |
− | * | + | * [[Bernstein]]: Bernsteinketten werden beispielsweise zur Linderung von Schmerzen zahnender Kleinkinder angeboten. Hierbei besteht u.U. Erstickungsgefahr durch Verschlucken. |
− | *Bernstein | + | * Kunststoff: Ein typisches Beispiel hierfür ist ein Produkt namens [[Power Balance]] der kalifornischen Firma "Power Balance Inc." Das Armband aus Kunststoff mit einem simplen Hologramm aus Mylar-Folie soll am Handgelenk wie eine Armbanduhr getragen werden und soll einen "Energiefluss" günstig beeinflussen. |
− | *Kunststoff | ||
==Rechtslage== | ==Rechtslage== | ||
− | Anbietern derartiger Produkte ist es ausdrücklich nicht erlaubt Heilversprechen anzugeben ("Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb" und "Heilmittelwerbegesetz"). Für die Zulässigkeit gesundheitsbezogener Werbung gelten wegen der besonderen Schutzwürdigkeit der menschlichen Gesundheit strenge Anforderungen an Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit, die im | + | Anbietern derartiger Produkte ist es ausdrücklich nicht erlaubt, Heilversprechen anzugeben ("Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb" und "Heilmittelwerbegesetz"). Für die Zulässigkeit gesundheitsbezogener Werbung gelten wegen der besonderen Schutzwürdigkeit der menschlichen Gesundheit strenge Anforderungen an Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit, die im Heilmittelwerbegesetz geregelt sind.<ref>Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 3 Rn. 354 m.w.N.</ref> |
Auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb kann bei Heilschmuck greifen. Die Werbung mit wissenschaftlich nicht nachprüfbaren Wirkungen zur "Heilung" ist gem. §§ 1, 3 UWG unzulässig.<ref>OLG Frankfurt WRP 1981, 467; KG WRP 1976, 372; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 3 Rn. 150</ref> | Auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb kann bei Heilschmuck greifen. Die Werbung mit wissenschaftlich nicht nachprüfbaren Wirkungen zur "Heilung" ist gem. §§ 1, 3 UWG unzulässig.<ref>OLG Frankfurt WRP 1981, 467; KG WRP 1976, 372; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 3 Rn. 150</ref> | ||
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+ | In einem Rechtsstreit vor dem Hamburger Landgericht wurde im August 2008 entschieden<ref> | ||
+ | Az.: 327 O 204/08</ref>, dass es gemäß §§ 3, 4 Nr. 11, 5 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und gemäß §§ 1 I Nr. 2, 3 S. 2 Nr. 1 HWG (Heilmittelwerbegesetz) irreführend ist, bestimmten Steinen (als Heilsteine) krankheitslindernde und/oder krankheitsheilende Wirkung zuzuschreiben, da es keinerlei Anhaltspunkte dafür gebe, dass die so genannten "Heilsteine" heilende Wirkung entfalten. Insbesondere sei es verboten, für krankheitsbezogen beworbene Mittel/Gegenstände in der Weise zu werben, dass der Käufer therapeutische Wirkungen erwartet, denen das Mittel in Wahrheit nicht gerecht wird oder deren Wirkung nicht hinreichend gesichert ist.<ref>http://www.it-recht-kanzlei.de/irrefuehrende-werbung-heilsteine.html</ref> | ||
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+ | ==Siehe auch== | ||
+ | *[[Shuzi]] - Heilschmuck gegen [[Elektrosmog]] | ||
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+ | ==Literatur== | ||
+ | *Stewart J. Richmond et al: [http://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0071529 Copper Bracelets and Magnetic Wrist Straps for Rheumatoid Arthritis – Analgesic and Anti-Inflammatory Effects.] PLOS One, 16. September 2013. DOI: 10.1371/journal.pone.0071529 | ||
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+ | ==Weblinks== | ||
+ | *Gute Pillen – Schlechte Pillen: [http://gutepillen-schlechtepillen.de/armbaender-aus-kupfer-oder-mit-magnetwirkung/ Armbänder aus Kupfer oder mit Magnetwirkung. Schmuck, aber nicht mehr] GP–SP 2013/06, S. 13 | ||
==Quellennachweise== | ==Quellennachweise== |
Aktuelle Version vom 9. Februar 2016, 00:01 Uhr
Auf dem Esoterikmarkt wird Schmuck (Heilschmuck, Energieschmuck, Schutzamulett) angeboten, der zusätzlich heilende oder Wohlfühl-Wirkungen entfalten, zu einer allgemeinen Motivation beitragen oder Glück (beispielsweise als so genannter Talisman) bringen soll. Manche Produkte sollen auch eine schützende Funktion haben. Die Anbieter schreiben die entsprechenden Wirkungen bestimmten Materialien bzw. den Eigenschaften bestimmter Materialien zu.
Derartige Esoterik- und Alternativmedizinprodukte werden häufig auf Esoterikmessen oder auch in Drogerien angeboten. Im Umfeld des Heilschmuckmarketing sind in letzter Zeit auch neue Berufsbezeichnungen aufgetaucht wie "Edelsteinberater/in" oder "Naturheilpraktiker/in".
Erscheinungsformen
- Armbänder: Minus-Ionen-Armband, Shamballa Armband
- Teslaplatten
- Ohrringe
- Halsketten: Bernstein
- Amulette
Materialien
- Heilsteine: Edelsteine oder Halbedelsteine
- Metalle: Kupfer ist ein hier häufig verwendetes Metall. Gelegentlich wird mit dem oligodynamischen Effekt von Schwermetallen geworben, zu denen Kupfer gehört. Dieses soll am Trageort antimikrobiell wirksam sein. Unklar bleibt jedoch, gegen welche Hautkeime das Kupfer wirken soll. Kupfer selbst ist jedoch auch toxisch (Beispiel: Endemic Tyrolean infantile cirrhosis), in einer Studie traten Hautreizungen bei jedem zehnten Träger von Kupferarmbändern auf.[1]
- Magnete
- Bernstein: Bernsteinketten werden beispielsweise zur Linderung von Schmerzen zahnender Kleinkinder angeboten. Hierbei besteht u.U. Erstickungsgefahr durch Verschlucken.
- Kunststoff: Ein typisches Beispiel hierfür ist ein Produkt namens Power Balance der kalifornischen Firma "Power Balance Inc." Das Armband aus Kunststoff mit einem simplen Hologramm aus Mylar-Folie soll am Handgelenk wie eine Armbanduhr getragen werden und soll einen "Energiefluss" günstig beeinflussen.
Rechtslage
Anbietern derartiger Produkte ist es ausdrücklich nicht erlaubt, Heilversprechen anzugeben ("Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb" und "Heilmittelwerbegesetz"). Für die Zulässigkeit gesundheitsbezogener Werbung gelten wegen der besonderen Schutzwürdigkeit der menschlichen Gesundheit strenge Anforderungen an Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit, die im Heilmittelwerbegesetz geregelt sind.[2]
Auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb kann bei Heilschmuck greifen. Die Werbung mit wissenschaftlich nicht nachprüfbaren Wirkungen zur "Heilung" ist gem. §§ 1, 3 UWG unzulässig.[3]
In einem Rechtsstreit vor dem Hamburger Landgericht wurde im August 2008 entschieden[4], dass es gemäß §§ 3, 4 Nr. 11, 5 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und gemäß §§ 1 I Nr. 2, 3 S. 2 Nr. 1 HWG (Heilmittelwerbegesetz) irreführend ist, bestimmten Steinen (als Heilsteine) krankheitslindernde und/oder krankheitsheilende Wirkung zuzuschreiben, da es keinerlei Anhaltspunkte dafür gebe, dass die so genannten "Heilsteine" heilende Wirkung entfalten. Insbesondere sei es verboten, für krankheitsbezogen beworbene Mittel/Gegenstände in der Weise zu werben, dass der Käufer therapeutische Wirkungen erwartet, denen das Mittel in Wahrheit nicht gerecht wird oder deren Wirkung nicht hinreichend gesichert ist.[5]
Siehe auch
- Shuzi - Heilschmuck gegen Elektrosmog
Literatur
- Stewart J. Richmond et al: Copper Bracelets and Magnetic Wrist Straps for Rheumatoid Arthritis – Analgesic and Anti-Inflammatory Effects. PLOS One, 16. September 2013. DOI: 10.1371/journal.pone.0071529
Weblinks
- Gute Pillen – Schlechte Pillen: Armbänder aus Kupfer oder mit Magnetwirkung. Schmuck, aber nicht mehr GP–SP 2013/06, S. 13
Quellennachweise
- ↑ http://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0071529
- ↑ Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 3 Rn. 354 m.w.N.
- ↑ OLG Frankfurt WRP 1981, 467; KG WRP 1976, 372; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 3 Rn. 150
- ↑ Az.: 327 O 204/08
- ↑ http://www.it-recht-kanzlei.de/irrefuehrende-werbung-heilsteine.html