Nahrungsergänzungsmittel: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Nahrungsergänzungsmittel''' (NEM) sind Lebensmitteln entsprechende Produkte im Grenzbereich zu Arzneimitteln, die in Deutschland der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) unterliegen und im EU-Recht der Richtlinie 2002/46/EG entsprechen. Es handelt sich dabei stets um Lebensmittel, die auch dem [[LFGB]]-Gesetz unterliegen und nicht dazu bestimmt sind, Arzneimittelwirkungen zu entfalten, Erkrankungen zu heilen oder ihnen vorzubeugen oder ohne deren Einnahme es zu Erkrankungen käme. Nahrungsergänzungen dürfen in Deutschland also keinen therapeutischen Nutzen erfüllen oder beanspruchen und haben keinen nennenswerten Anteil an der menschlichen biologischen [[Bioenergetik|Energiegewinnung]]. Ein Ausgleich einer längerdauernden Fehlernährung ist durch sie nicht möglich. Es besteht eine Überschneidung mit dem Begriff Functional Food.
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[[Datei:Ivermectin Kaufland 2021.jpg|Ivermectin-Tabletten bei Kaufland im Herbst 2021. Das Anti-Wurmmittel wird als [[Nahrungsergänzungsmittel]] angeboten. Explizit wird in den Zeiten der Coronaviruspandemie auf eine Wirkung gegen Viren hingewiesen (Bild: Herbst 2021)|320px|thumb]]
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'''Nahrungsergänzungsmittel''' (NEM) sind Lebensmitteln entsprechende Produkte, die in Deutschland der [[Nahrungsergänzungsmittelverordnung]] (NemV) und nach EU-Recht der Richtlinie 2002/46/EG unterliegen. Stets findet auch das [[LFGB|Lebensmittel- und Futtergesetzbuch]] Anwendung. NEM sind nicht dazu bestimmt, Erkrankungen zu heilen oder sie vorzubeugen. Nahrungsergänzungen dürfen in Deutschland keine arzneiliche Wirkung entfalten oder beanspruchen; auch haben sie keinen nennenswerten Anteil an der menschlichen, biologischen [[Bioenergetik|Energiegewinnung]]. Ein Ausgleich einer längerdauernden Fehlernährung ist durch sie nicht möglich. Es besteht eine teilweise Überschneidung mit dem Begriff ''Functional Food''.
  
In den USA entsprechen die NEM weitgehend dem Begriff der OTC-Produkte, also ''over-the-counter''. Derartige Produkte können dort außerhalb von Apotheken rezeptfrei verkauft werden. Allerdings ist die dortige Einordnung liberaler: Nach deutschem Recht müssten viele der US-amerikanischen OTC-Produkte in Deutschland als zulassungspflichtige Arzneimittel eingeordnet werden.
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Häufig werden Nahrungsergänzungsmittel zur Vitamin-Substitution, also zum Ausgleich eines angeblich verbreiteten Mangels an Vitaminen, beworben. Wie in Österreich und Deutschland durchgeführte Untersuchungen zeigen, ist der Großteil der Bevölkerung ausreichend mit Vitaminen und Mineralstoffen versorgt.<ref>Österreich: Bundesministerium für Gesundheit (2012), Ernährungsbericht Österreich 2012. http://ernaehrungsbericht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/dep_ernaehrung/forschung/ernaehrungsberichte/oesterr_ernaehrungsbericht_2012.pdf</ref><ref>Deutschland: Deutsche Gesellschaft für Ernährung (2012), Bechthold A, Albrecht V, Leschik-Bonnet E, Heseker H. Beurteilung der Vitaminversorgung in Deutschland. Teil 1: Daten zur Vitaminzufuhr. Ernährungs Umschau 59 (2012), S. 324-336. https://www.ernaehrungs-umschau.de/fileadmin/Ernaehrungs-Umschau/pdfs/pdf_2012/06_12/EU06_2012_324_336.qxd.pdf</ref> Die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln halten Fachleute in der Regel für unnötig.<ref>Österreichische Gesellschaft für Ernährung, Nahrungsergänzungsmittel. http://www.oege.at/index.php/bildung-information/ernaehrung-von-a-z</ref><ref>UpToDate (2018), Fairfield KM (2018). Vitamin supplementation in disease prevention. In JA Melin (ed.). UpToDate. https://www.uptodate.com/contents/vitamin-supplementation-in-disease-prevention</ref>
  
NEM sind äußerlich fast immer ähnlich zu Medikamenten aufgemacht und lassen sich vom Laien nicht immer klar von diesen unterscheiden und können daher zu Verwirrung führen. Die Einordnung der in NEM enthaltenen Substanzen, bei Beachtung ihrer Konzentrationen, kann aber selbst Fachleuten in Einzelfällen Probleme bereiten diese von Arzneimitteln zu unterscheiden.
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In den USA werden die NEM als "dietary supplements" bezeichnet und als OTC-Produkte, also ''over-the-counter'', gehandelt. Derartige Produkte können dort auch außerhalb von Apotheken rezeptfrei verkauft werden. Allerdings ist die dortige Einordnung liberaler: Nach deutschem Recht müssten viele der US-amerikanischen OTC-Produkte in Deutschland als zulassungspflichtige Arzneimittel eingeordnet werden. Vitamin- und Mineralstoffpräparate in Form von Nahrungsergänzungsmitteln sind in Deutschland laut Sozialgesetzbuch V nicht erstattungsfähig. Frei verkäufliche, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, dürfen Ärztinnen und Ärzte grundsätzlich nicht auf Kassenrezept verordnen. Ausnahmen sind Veerschreibung von Arzneimitteln mit Vitaminen und/oder Mineralstoffen bei der Behandlung schwerer Erkrankungen laut Therapiestandard, oder als begleitende Einnahme bei Behandlung mit bestimmten Medikamenten.
  
Nahrungsergänzungsmittel sind eine typische Domäne des Multilevel-Marketing ([[MLM]]) mit ihren spezifischen Werbe- und Marketingsverfahren. Typisch sind auch extreme Preisunterschiede auf dem NEM-Markt für ein und denselben Wirkstoff. Nahrungsergänzungsmittel sind fast immer im Bereich des Bodybuilding und der entsprechenden Trainingseinrichtungen, aber auch des Leistungssports zu finden. Auch die Geschäfte im Bereich der [[Orthomolekulare Medizin|orthomolekularen Medizin]] wären ohne Nahrungsergänzungsmittel nicht denkbar.
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NEM sehen äußerlich oft aus wie Medikamente (Pillenform, Verpackung im Blister, Medikamenten-ähnliche Verpackung) und lassen sich vom Laien nicht immer klar von diesen unterscheiden. Dies kann zu Verwirrung führen. Die Einordnung der in NEM enthaltenen Substanzen bei Beachtung ihrer Konzentrationen macht es selbst Fachleuten in Einzelfällen schwer, diese von Arzneimitteln zu unterscheiden.
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Nahrungsergänzungsmittel sind eine typische Domäne des Multilevel-Marketing ([[MLM]]) mit seinen spezifischen Werbe- und Marketingsverfahren. Typisch sind auch extreme Preisunterschiede auf dem NEM-Markt für ein und denselben Wirkstoff. Nahrungsergänzungsmittel sind oft im Bereich des Bodybuilding und der entsprechenden Trainingseinrichtungen, aber auch des Leistungssports zu finden. Auch die Geschäfte im Bereich der [[Orthomolekulare Medizin|orthomolekularen Medizin]] wären ohne Nahrungsergänzungsmittel nicht denkbar.
  
 
In Deutschland werden Nahrungsergänzungsmittel vor allem von älteren Menschen gekauft. Jeder zweite Deutsche über 55&nbsp;Jahre nimmt jeden Tag Nahrungsergänzungsmittel ein.
 
In Deutschland werden Nahrungsergänzungsmittel vor allem von älteren Menschen gekauft. Jeder zweite Deutsche über 55&nbsp;Jahre nimmt jeden Tag Nahrungsergänzungsmittel ein.
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Die Interessen der Nahrungsergänzungsmittelindustrie werden in Deutschland vom Lobby-Verband "NEM Verband mittelständischer europäischer Hersteller und Distributoren von Nahrungsergänzungsmitteln & Gesundheitsprodukten" (derzeitiger Präsident: Manfred Scheffler, auch geschäftsführender Gesellschafter der Firma Plantafood) vertreten. Der Verband ist unter der Parole "Freiheit für gesunde Nahrung" im Internet präsent. Eines seiner Ziele ist die "Abschaffung von Abmahnvereinen, und der Verbraucherschutz solle in den Händen eines Instituts sein, das paritätisch besetzt ist von Unternehmern, Wissenschaft, Verbrauchern (Parteien sind ausgeschlossen)".
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Zu den am meisten verkauften Nahrungsergänzungsmitteln gehören:
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*Schlankheitsmittel (siehe das hypothetische [[Cyanora]])
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*[[Anti-Aging]] und Potenzmittel
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*Nahrungsergänzungsmittel für die Zielgruppe der Sportler<br />
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==Definition==
 
==Definition==
In Deutschland sind Nahrungsergänzungsmittel rechtlich gesehen Lebensmittel für das LFGB-Gesetz gilt. Bei NEM handelt es sich genauer um Lebensmittel mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung die dazu bestimmt sind die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Es sind Produkte in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Brausetabletten, Pulverbeuteln, Flüssigampullen oder Flaschen die in abgemessenen kleinen Mengen in den Verkehr gebracht werden. Da sie rechtlich zu den Lebensmitteln gehören, fallen sie in Deutschland unter die Regelungen des Lebensmittel- und Futtergesetzbuchs (LFGB). Die erlaubten Inhaltsstoffe sind in Anhang&nbsp;1 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) [http://www.gesetze-im-internet.de/nemv/index.html] aufgeführt.
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In Deutschland sind Nahrungsergänzungsmittel rechtlich gesehen Lebensmittel, für die das LFGB, das [https://de.wikipedia.org/wiki/Lebensmittel-_und_Futtermittelgesetzbuch Lebensmittel- und Futtergesetzbuch], gilt. Bei NEM handelt es sich genauer um Lebensmittel mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung, die dazu bestimmt sind, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Es sind Produkte in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Brausetabletten, Pulverbeuteln, Flüssigampullen oder Flaschen, die in abgemessenen kleinen Mengen in den Verkehr gebracht werden. Die erlaubten Inhaltsstoffe sind in Anhang&nbsp;1 der [http://www.gesetze-im-internet.de/nemv/index.html Nahrungsergänzungsmittelverordnung] (NemV) aufgeführt.
  
 
==Rechtliches==
 
==Rechtliches==
Die Nahrungsergänzungsmittel unterliegen lediglich einer Registrierungspflicht beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die Überwachung der in den Geschäften angebotenen Nahrungsergänzungsmittel und der Herstellerbetriebe ist Aufgabe der Lebensmittelüberwachungbehörden der Länder.
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Nahrungsergänzungsmittel unterliegen lediglich einer Registrierungspflicht beim ''Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)''. Die Überwachung der in den Geschäften angebotenen Nahrungsergänzungsmittel und der Herstellerbetriebe ist Aufgabe der Lebensmittelüberwachungbehörden der Länder.
  
Nahrungsergänzungmittel, die die vor dem Inkrafttreten der Novel-Food-Verordnung innerhalb der EU nicht in nennenswertem Umfang zum Verzehr in den Handel gebracht wurden (z.B. auch [[Superfrucht|exotische Früchte]] und Produkte aus ihnen) unterliegen der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten – (Novel-Food-Verordnung)<ref>http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31997R0258:de:HTML</ref>.  
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Nahrungsergänzungmittel, die vor dem Inkrafttreten der [https://de.wikipedia.org/wiki/Novel_Food Novel-Food]-Verordnung innerhalb der EU nicht in nennenswertem Umfang zum Verzehr in den Handel gebracht wurden (z.B. auch [[Superfrucht|exotische Früchte]] und Produkte aus ihnen), unterliegen der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten – (Novel-Food-Verordnung)<ref>http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31997R0258:de:HTML</ref>.  
  
Die Verordnung regelt, dass vor dem Inverkehrbringen ein solches Nahrungsergänzungmittel ein Zulassungsverfahren durchlaufen muss. Die Zulassung wird nur erteilt, wenn die Prüfung ergibt, dass das Produkt gesundheitlich unbedenklich ist.
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Die Verordnung regelt, dass vor dem Inverkehrbringen ein solches Nahrungsergänzungmittel ein Zulassungsverfahren durchlaufen muss. Die Zulassung wird nur erteilt, wenn die Prüfung gesundheitliche Unbedenklichkeit ergibt.
  
 
Ebenso gelten bestimmte Kennzeichnungspflichten über
 
Ebenso gelten bestimmte Kennzeichnungspflichten über
  
*alle Merkmale oder Ernährungseigenschaften, wie Zusammensetzung, Nährwert oder nutritive Wirkungen, Verwendungszweck des Lebensmittels, die dazu führen, dass ein neuartiges Lebensmittel oder eine neuartige Lebensmittelzutat nicht mehr einem bestehenden Lebensmittel oder einer bestehenden Lebensmittelzutat gleichwertig ist. Als gleichwertig gilt ein neues Lebensmittel dann nicht mehr, wenn durch eine wissenschaftliche Analyse nachgewiesen werden kann, dass die geprüften Merkmale Unterschiede gegenüber konventionellen Lebensmitteln aufweisen.  
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*alle Merkmale oder Ernährungseigenschaften, wie Zusammensetzung, Nährwert oder nutritive Wirkungen, Verwendungszweck des Lebensmittels, die dazu führen, dass ein neuartiges Lebensmittel oder eine neuartige Lebensmittelzutat nicht mehr einem bestehenden Lebensmittel oder einer bestehenden Lebensmittelzutat gleichwertig ist. Als gleichwertig gilt ein neues Lebensmittel dann nicht mehr, wenn durch eine wissenschaftliche Analyse nachgewiesen werden kann, dass die geprüften Merkmale Unterschiede gegenüber konventionellen Lebensmitteln aufweisen.
 
*Die veränderten Merkmale sowie das Verfahren, mit dem sie erzielt wurden, sind anzugeben sowie  
 
*Die veränderten Merkmale sowie das Verfahren, mit dem sie erzielt wurden, sind anzugeben sowie  
 
*vorhandene Stoffe, die in bestehenden gleichwertigen Lebensmitteln nicht vorhanden sind und die Gesundheit bestimmter Bevölkerungsgruppen beeinflussen können;  
 
*vorhandene Stoffe, die in bestehenden gleichwertigen Lebensmitteln nicht vorhanden sind und die Gesundheit bestimmter Bevölkerungsgruppen beeinflussen können;  
 
*vorhandene Stoffe, die in bestehenden gleichwertigen Lebensmitteln nicht vorhanden sind und gegen die ethische Vorbehalte bestehen. Wenn es keine vergleichbaren Lebensmittel gibt, müssen Bestimmungen erlassen werden, die den Verbraucher angemessen informieren.  
 
*vorhandene Stoffe, die in bestehenden gleichwertigen Lebensmitteln nicht vorhanden sind und gegen die ethische Vorbehalte bestehen. Wenn es keine vergleichbaren Lebensmittel gibt, müssen Bestimmungen erlassen werden, die den Verbraucher angemessen informieren.  
  
Mit Inkrafttreten der Health-Claims-Verordnung wird die Verordnung EG Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 wird geregelt, dass Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben in der Werbung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, einschließlich Nahrungsergänzungsmittel, nur noch zulässig sind, wenn sie durch die „Health-Claims-Verordnung“ ausdrücklich zugelassen sind und den von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) herausgegebenen Nährwertprofilen entsprechen. Ist eine Angabe (z. B. Werbeaussage) nicht zugelassen, darf sie nicht verwendet werden. Es gilt ein Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt: „Was nicht erlaubt ist, ist verboten.“ Es gilt zudem ein strenger Wissenschaftsvorbehalt: Zulässig ist nur, was durch anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse nachgewiesen ist.
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Mit Inkrafttreten der [[Health Claims|Health-Claims-Verordnung]] (Verordnung EG Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006) wird geregelt, dass nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben in der Werbung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, einschließlich Nahrungsergänzungsmittel, nur noch zulässig sind, wenn sie durch diese Verordnung ausdrücklich zugelassen sind und den von der ''Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)'' herausgegebenen Nährwertprofilen entsprechen. Ist eine Angabe (z.B. Werbeaussage) nicht zugelassen, darf sie nicht verwendet werden. Es gilt ein Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt: „Was nicht erlaubt ist, ist verboten.“ Es gilt zudem ein strenger Wissenschaftsvorbehalt: Zulässig ist nur, was durch anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse nachgewiesen ist.
  
Zudem sind nach deutschem Recht gemäß §12 LFGB bereits bisher krankheitsbezogene Angaben im Verkehr mit Lebensmitteln generell verboten<ref>http://bundesrecht.juris.de/lfgb/__12.html</ref>.
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Zudem sind nach deutschem Recht gemäß §12 LFGB bereits bisher krankheitsbezogene Angaben im Verkehr mit Lebensmitteln generell verboten.<ref>http://bundesrecht.juris.de/lfgb/__12.html</ref>
  
Regelungen zum Nahrungsergänzungsmittelrecht werden gerne durch Exporte aus anderen Ländern mit liberalerem Recht umgangen. So können problemlos in Deutschlang nicht erlaubte NEM aus den USA, Russland oder Holland bezogen werden, wobei nur in Einzelfällen der Zoll die Einfuhr verhindern kann. Auch ist in diesen Fällen oft völlig unklar was eigentlich in der bestellten Ware enthalten ist.
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Regelungen zum Nahrungsergänzungsmittelrecht werden gerne durch Importe aus anderen Ländern mit liberalerem Recht umgangen. So können problemlos in Deutschland nicht erlaubte NEM aus den USA, Russland oder Holland bezogen werden, wobei der Zoll die Einfuhr nur in Einzelfällen verhindern kann. Auch ist in diesen Fällen oft völlig unklar, welche genauen Inhaltsstoffe in der bestellten Ware enthalten sind.
  
 
==Erlaubte Inhaltsstoffe==
 
==Erlaubte Inhaltsstoffe==
Typische Inhaltsstoffe sind Mineralstoffe, Vitamine, Pseudovitamine und Antioxidantien. Die NemV
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Typische Inhaltsstoffe sind Mineralstoffe, Vitamine, Pseudovitamine und Antioxidantien. Die NemV regelt in Anlage 1 die [https://projekte.meine-verbraucherzentrale.de/stoffe-in-nahrungsergaenzungsmitteln-was-ist-erlaubt-verboten erlaubten Substanzen], die in einem Nahrungsergänzungsmittel enthalten sein dürfen.
regelt in Anlage 1 die erlaubten Substanzen, die in einem Nahrungsergänzungsmittel enthalten sein dürfen [http://www.gesetze-im-internet.de/nemv/anlage_1_8.html].
 
  
 
==Werbende Aussagen mit NEM==
 
==Werbende Aussagen mit NEM==
Werbeaussagen über Nahrungsergänzungsmittel werden seit dem 1.&nbsp;Juli 2007 durch die neue Health-Claims-Verordnung geregelt. Krankheitsbezogene Aussagen und Indikationen sind, wie für andere Lebensmittel auch, nicht erlaubt und können mit Geldbußen geahndet werden. In der Praxis wird das Werbeverbot für NEM regelmäßig und in großem Umfang nicht beachtet. Dies ist insbesondere im Internet zu beobachten. Zur Umgehung des abmahnbaren Werbeverbotes werden auch gezielt sogenannte Onlinemarketing-Bewerber eingesetzt, die im Rahmen des sogenannten Guerilla-Marketings in Internetforen Produkte bewerben. Dabei treten gehäuft entweder mehrere derartige Berater - als übliche User getarnt - auf, die zusammen arbeiten und sich ''ergänzen'', oder aber eine einzige Person beginnt Selbstgespräche mit eigenen Pseudonymen. Üblicherweise treten Neu-User mit Gesundheitsfragen auf, die sich nach Hilfe für ein Problem erkundigen. Kurze Zeit später weiß dann ein weiterer Neuuser erstaunlich schnell Rat, bewirbt ein Produkt und rühmt angebliche Heilwirkungen bei sich oder Bekannten. Auch treten solche Werber gerne mit privaten Nachrichten oder E-Mails an nachfragende Personen in Aktion.
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[[image:Nahrungsergaenzungsmittel Youtube 2018.jpg|typische unkritische Bewerbung (Youtubekommentar 2018)|600px|thumb]]
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Werbeaussagen über Nahrungsergänzungsmittel werden seit dem 1.&nbsp;Juli 2007 durch die neue Health-Claims-Verordnung geregelt. Krankheitsbezogene Aussagen und Indikationen sind, wie für andere Lebensmittel auch, nicht erlaubt und können mit Geldbußen geahndet werden. In der Praxis wird das Werbeverbot für NEM regelmäßig und in großem Umfang nicht beachtet. Dies ist insbesondere im Internet zu beobachten. Zur Umgehung des abmahnbaren Werbeverbotes werden auch gezielt sogenannte Onlinemarketing-Bewerber eingesetzt, die Produkte im Rahmen des sogenannten [[Guerilla-Marketing]]s in Internetforen bewerben. Dabei treten gehäuft entweder mehrere derartige Berater - als übliche User getarnt - auf, die zusammen arbeiten und sich ''ergänzen'', oder aber eine einzige Person beginnt "Selbstgespräche" mit weiteren eigenen Pseudonymen, sogenannten "Sockenpuppen". Üblicherweise treten Neu-User mit Gesundheitsfragen auf, die sich nach Hilfe für ein Problem erkundigen. Kurze Zeit später weiß dann ein weiterer Neu-User erstaunlich schnell Rat, bewirbt ein Produkt und rühmt angebliche Heilwirkungen bei sich oder Bekannten. Auch treten solche Werber gerne mit privaten Nachrichten oder E-Mails an nachfragende Personen in Aktion.
  
Die Verbraucherzentrale NRW weist aufgrund einer stichprobenartigen Untersuchung von Userforen im Internet darauf hin, dass in Meinungsforen für umstrittene Nahrungsergänzungsmittel ''getrommelt'' werde. Die zumeist absurden Beiträge würden dabei oftmals von Verkäufern selbst verfasst. Ins Visier gerieten so insgesamt 30&nbsp;Berichte zu Aloe Vera-Gels, zu Vitamin- und Mineralstoffpräparaten. Jeder zweite Autor in den Meinungsportalen outete sich offen als Verkäufer (5&nbsp;Berichte) oder offerierte zumindest weitere Informationen zum Produkt oder dessen Bestellmöglichkeiten (10&nbsp;Berichte). Nicht verwunderlich also, dass von den 30&nbsp;überprüften Produktbewertungen nicht weniger als&nbsp;26 mit irregulären und absurden Werbeaussagen aufwarteten.
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Die Verbraucherzentrale NRW weist aufgrund einer stichprobenartigen Untersuchung von Userforen im Internet darauf hin, dass in Meinungsforen für umstrittene Nahrungsergänzungsmittel ''getrommelt'' werde. Die zumeist absurden Beiträge seien dabei oftmals von Verkäufern selbst verfasst. Ins Visier gerieten so insgesamt 30&nbsp;Berichte zu Aloe-Vera-Gels und Vitamin- und Mineralstoffpräparaten. Jeder zweite Autor in den Meinungsportalen outete sich offen als Verkäufer (5&nbsp;Berichte) oder offerierte zumindest weitere Informationen zum Produkt oder dessen Bestellmöglichkeiten (10&nbsp;Berichte). Nicht verwunderlich also, dass von den 30&nbsp;überprüften Produktbewertungen nicht weniger als&nbsp;26 mit irregulären und absurden Werbeaussagen aufwarteten.
Während Hersteller und gewerbliche Händler mit solchen Aussagen gegen das Verbot krankheitsbezogener Werbung verstoßen würden, meinen die Berichterstatter in den Internetforen offenbar ungehindert operieren zu können. ”Sie agieren in einer Grauzone, entziehen sich weitgehend der Lebensmittelüberwachung und werden bisher nicht behelligt”, kritisiert Ernährungsexpertin Angela Clausen von der Verbraucherzentrale NRW. Das Oberlandesgericht Köln (Az.: 6 U 149/07) hatte aber Februar 2008 entschieden, dass MLM-Unternehmen für fehlerhafte und übertriebene Werbung auf der Homepage ihrer Vertriebspartner mithaften.<ref>http://www.vz-nrw.de/UNIQ122313037328397/link502181A.html</ref>
 
  
Fast immer wird in Werbung für NEM von der milliardenschweren Nahrungsergänzungsmittelindustrie (NEMI) auf einen angeblichen Mangel an bestimmten Wirkstoffen oder Substanzen hingewiesen, nennen dabei aber regelmäßig dubiose oder einseitig recherchierte Quellen.
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Während Hersteller und gewerbliche Händler mit solchen Aussagen gegen das Verbot krankheitsbezogener Werbung verstoßen würden, meinen die Berichterstatter in den Internetforen offenbar, ungehindert operieren zu können. ”Sie agieren in einer Grauzone, entziehen sich weitgehend der Lebensmittelüberwachung und werden bisher nicht behelligt”, kritisiert Ernährungsexpertin Angela Clausen von der Verbraucherzentrale NRW. Das Oberlandesgericht Köln (Az.: 6 U 149/07) entschied aber Februar 2008, dass MLM-Unternehmen für fehlerhafte und übertriebene Werbung auf der Homepage ihrer Vertriebspartner mithaften.<ref>[https://projekte.meine-verbraucherzentrale.de/stoffe-in-nahrungsergaenzungsmitteln-was-ist-erlaubt-verboten]</ref>
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Eine weitere Methode, das Verbot gesundheitsbezogener Werbung zu umgehen, ist das Einrichten anscheindend unabhängiger Blogs und Internetseiten, auf denen zu dem jeweiligen Produkt angebliche Wirkungen, Studien usw. als private Meinungsäußerungen veröffentlicht werden, während man dort, wo das Produkt angeboten wird, solche Aussagen vermeidet.
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Fast immer wird in Werbung für NEM auf einen angeblichen Mangel an bestimmten Wirkstoffen oder Substanzen hingewiesen. Dabei werden oft dubiose oder einseitig recherchierte Quellen genannt oder Studien sinnentstellend zitiert. Häufig werden auch Hersteller-finanzierte Klein-Untersuchungen als neutrale Quelle suggeriert.
  
 
==Angeblicher Vitaminmangel als Werbeargument==
 
==Angeblicher Vitaminmangel als Werbeargument==
Häufig werden Nahrungsergänzungsmittel mit einem angeblichen zunehmenden Vitaminmangel beworben. Wenn ein gesunder Mensch sich ausgewogen ernährt, sind Vitamine in Nahrungsergänzungsmittel (NEM) überflüssig. Nach Untersuchungen zur allgemeinen Ernährungslage in Deutschland sind außer in Sonderfällen wie beabsichtigte oder vorliegende Schwangerschaft (Folsäure), Alkoholismus (Vitamin&nbsp;B12) oder Erkrankungen, die eine besondere Diät erfordern, NEM nicht notwendig. Dieser Personenkreis sollte sich jedoch vom Arzt beraten lassen und nicht einfach Mittel auf die Empfehlung von Laien hin einnehmen. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) hat den Nährstoffgehalt dreier Lebensmittel in den letzten 50&nbsp;Jahren verglichen. Demnach enthalten Orangen heute genauso viel Vitamin&nbsp;C wie vor 50&nbsp;Jahren. Das gleiche gilt für Kartoffeln. Nur bei Äpfeln schwanken die Werte über die Jahre hinweg. Allerdings halten das die Wissenschaftler eher für jahreszeitlich bedingt, und sehen darin kein Indiz für einen generellen Verlust an Nährstoffen. Lebensmittelchemiker der Universität Kaiserslautern haben die Hypothese vom angeblichen Nährstoffmangel untersucht. Und keinen Hinweis darauf gefunden, dass bei einer ausgewogenen Ernährung der Körper mit Vitaminen oder Mineralsstoffen unterversorgt wird. Gerhard Eisenbrand, der Leiter der Forschungsgruppe, nennt den angeblichen Mangel an Vitaminen und Mineralstoffen einen "Mythos". Über die Geschichte der Vermarktungsstrategien von Vitamin&nbsp;C gibt ein Buch von Beat Bächi Auskunft<ref>Beat Bächi: Vitamin C für alle! Pharmazeutische Produktion, Vermarktung und Gesundheitspolitik (1933-1953). Chronos Verlag</ref> [http://www.zeit.de/2009/21/A-Vitamin-C] [http://orf.at/090625-39701/?href=http%3A%2F%2Forf.at%2F090625-39701%2F38682txt_story.html].
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Häufig werden Nahrungsergänzungsmittel mit dem Argument eines angeblich zunehmenden Vitaminmangels u.a. infolge eines [[Mythos vom Nährstoffmangel in Obst und Gemüse|abnehmenden Nährstoffgehalts in Obst und Gemüse]] beworben. Wenn ein gesunder Mensch sich ausgewogen ernährt, sind Vitamine in Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) überflüssig. Nach Untersuchungen zur allgemeinen Ernährungslage in Deutschland sind - außer in Sonderfällen wie beabsichtigte oder vorliegende Schwangerschaft (Folsäure), Alkoholismus (Vitamin&nbsp;B12) oder Erkrankungen, die eine besondere Diät erfordern - NEM nicht notwendig. Dieser Personenkreis sollte sich jedoch vom Arzt beraten lassen und nicht einfach Mittel auf die Empfehlung von Laien hin einnehmen.  
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Die ''Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE)'' hat den Nährstoffgehalt dreier Lebensmittel in den letzten 50&nbsp;Jahren verglichen. Demnach enthalten Orangen heute genauso viel Vitamin&nbsp;C wie vor 50&nbsp;Jahren. Das gleiche gilt für Kartoffeln. Nur bei Äpfeln schwanken die Werte über die Jahre hinweg. Allerdings halten die Wissenschaftler dies eher für jahreszeitlich bedingt und sehen darin kein Indiz für einen generellen Verlust an Nährstoffen.
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Lebensmittelchemiker der Universität Kaiserslautern haben die Hypothese des angeblichen Nährstoffmangels untersucht und keinen Hinweis darauf gefunden, dass der Körper bei einer ausgewogenen Ernährung mit Vitaminen oder Mineralstoffen unterversorgt wird. Gerhard Eisenbrand, der Leiter der Forschungsgruppe, nennt den angeblichen Mangel an Vitaminen und Mineralstoffen einen "Mythos". Über die Geschichte der Vermarktungsstrategien von Vitamin&nbsp;C gibt ein Buch von Beat Bächi Auskunft<ref>Beat Bächi: Vitamin C für alle! Pharmazeutische Produktion, Vermarktung und Gesundheitspolitik (1933-1953). Chronos Verlag</ref><ref>http://www.zeit.de/2009/21/A-Vitamin-C</ref>
  
 
==Geschäfte und NEM-Umsatz in Deutschland==
 
==Geschäfte und NEM-Umsatz in Deutschland==
Nahrungsergänzungsmittel haben oft einen niedrigen Herstellungspreis und einen hohen Verkaufspreis, d.h. es gibt eine große Gewinnspanne. Frucht- und Gemüsepulver sind billig, in Gelatinekapseln in Kleinstmengen verpackt jedoch recht teuer. Krabbenschalen und Grapefruitkerne sind Abfälle der Nahrungsmittelindustrie. Als NEM in Kapseln verpackt werden sie an den Kunden zu einem vergleichsweise hohen Preis abgegeben.
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Nahrungsergänzungsmittel haben oft einen niedrigen Herstellungspreis und einen hohen Verkaufspreis, d.h. es gibt eine große Gewinnspanne. Frucht- und Gemüsepulver sind billig, in Gelatinekapseln in Kleinstmengen verpackt jedoch recht teuer. Krabbenschalen, Traubenkerne und Grapefruitkerne sind Abfälle der Nahrungsmittelindustrie. Als NEM in Kapseln verpackt werden sie an den Kunden zu einem vergleichsweise hohen Preis abgegeben.
In jedem Jahr werden allein in Deutschland Nahrungsergänzungsmittel im Wert von einer Milliarde Euro<ref>Angaben des Bayerischen Rundfunk, 2008 [http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/faszination-wissen/faszination-wissen-vitamine-nutrigenomik-ID1204988186794.xml]</ref> bis 1,3&nbsp;Milliarden Euro<ref>http://www.vz-nrw.de/UNIQ124099406705519/link556511A.html</ref> verkauft.
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Im Jahre 2023 werden allein in Deutschland Nahrungsergänzungsmittel im Wert von 1,8 Milliarden verkauft.<ref>Julia Koch, Artikel "Wer auf Vitaminpillen setzt, stirbt womöglich früher", Der Spiegel, 1.7.2024</ref> Allein gegen Krebs werden in Deutschland über 600 verschiedene Substanzen als NEM angeboten.
  
 
==Kritik==
 
==Kritik==
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hält Nahrungsergänzungsmittel für gesunde Personen, die sich normal ernähren, für überflüssig<ref>http://www.bfr.bund.de/cd/945</ref>. Bei dieser Ernährung bekomme der Körper alle Nährstoffe die er brauchte. Eine zusätzliche Zufuhr einzelner Nährstoffe sei deshalb nicht notwendig. Eine einseitige, unausgewogene Ernährungsweise könne nicht durch den Einsatz von Nahrungsergänzungsmitteln ausgeglichen werden. Nur in bestimmten Situationen, die in Deutschland aber selten seien, könne eine gezielte Ergänzung der Nahrung mit einzelnen Nährstoffen sinnvoll sein. Laut der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sind Nahrungsergänzungen dagegen nur bei Jod in Form von jodiertem Speisesalz und bei Folsäure für Schwangere sinnvoll.
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Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hält Nahrungsergänzungsmittel bei gesunden Personen, die sich normal ernähren, für überflüssig.<ref>http://www.bfr.bund.de/cd/945</ref> Bei dieser Ernährung bekomme der Körper alle Nährstoffe, die er brauchte. Eine zusätzliche Zufuhr einzelner Nährstoffe sei deshalb nicht notwendig. Eine einseitige, unausgewogene Ernährungsweise könne nicht durch den Einsatz von Nahrungsergänzungsmitteln ausgeglichen werden. Nur in bestimmten Situationen, die in Deutschland aber selten seien, könne eine gezielte Ergänzung der Nahrung mit einzelnen Nährstoffen sinnvoll sein. Laut der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sind Nahrungsergänzungen dagegen nur bei Jod in Form von jodiertem Speisesalz und bei Folsäure für Schwangere sinnvoll.
  
In einer Auswertung verschiedener Metaanlysen und randomisierter Studien wurde der Stand der Kenntnis zum Einfluss der als [[Antioxidantien]] angepriesenen Vitamine A, C und E sowie von Betakarotin auf Behandlung oder Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Augenerkrankungen und Erkältungen zusammengefasst. Das Fazit daraus: Ein klarer klinischer Nutzen lässt sich aus den vorliegenden randomisierten Studien nicht ableiten. Darüber hinaus steigert Betakarotin vor allem bei Rauchern Lungenkrebsrate und Gesamtsterblichkeit.<ref>Arzneimitteltelegramm, 2003; 34: 100-2, 111-3</ref>
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In einer Auswertung verschiedener Metanalysen und randomisierter Studien wurde der Stand der Kenntnis zum Einfluss der als [[Antioxidantien]] angepriesenen Vitamine A, C und E sowie von Betakarotin auf Behandlung oder Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Augenerkrankungen und Erkältungen zusammengefasst. Das Fazit daraus: Ein klarer klinischer Nutzen lässt sich aus den vorliegenden randomisierten Studien nicht ableiten. Darüber hinaus steigert Betakarotin vor allem bei Rauchern Lungenkrebsrate und Gesamtsterblichkeit.<ref>Arzneimitteltelegramm, 2003; 34: 100-2, 111-3</ref>
  
 
Antioxidanzien werden häufig auch von Krebspatienten eingenommen, um unerwünschten Effekten einer Chemo- oder Strahlentherapie vorzubeugen. Experimentelle und klinische Daten unterstützen jedoch Befürchtungen, dass sie zu einem gewissen Grad Tumorzellen sogar schützen könnten. Vor allem die gleichzeitige Anwendung hochdosierter Antioxidanzien mit einer Bestrahlung verschlechtert in einigen randomisierten Studien das Ansprechen und verkürzt die Überlebenszeit der Patienten.<ref>"Prävention mit Antioxidanzien: Schaden überwiegt", Arzneimitteltelegramm, 12/2008</ref>
 
Antioxidanzien werden häufig auch von Krebspatienten eingenommen, um unerwünschten Effekten einer Chemo- oder Strahlentherapie vorzubeugen. Experimentelle und klinische Daten unterstützen jedoch Befürchtungen, dass sie zu einem gewissen Grad Tumorzellen sogar schützen könnten. Vor allem die gleichzeitige Anwendung hochdosierter Antioxidanzien mit einer Bestrahlung verschlechtert in einigen randomisierten Studien das Ansprechen und verkürzt die Überlebenszeit der Patienten.<ref>"Prävention mit Antioxidanzien: Schaden überwiegt", Arzneimitteltelegramm, 12/2008</ref>
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==Falsch ausgezeichnete Nahrungsergänzungsmittel==
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Ein großer Prozentsatz von Nahrungsergänzungsmitteln weist irreführende Beschriftungen und Etiketten auf. Die Arzneimitteluntersuchungsstelle NRW untersuchte im Jahr 2011 stichprobenartig Nahrungsergänzungsmittel, die per Internet über Amazon, Ebay, Ebid, Ioffer oder Hood gehandelt wurden. Im Ergebnis wiesen 62% der Schlankheitsmittel verbotene pharmakologisch wirksame Substanzen auf, die nicht deklariert waren (Sibutramin, Phenolphthalein, Aloin, Babaloin, Sennoside). Bei den Anti-Aging- und Potenzmitteln enthielten 61,5% der Mittel verbotene pharmakologische Substanzen (Homosildenafil, Desoxymethyltestosteron, Tadalafil, Icariin). Bei den Sportler-NEM wurden in 19% der Fälle dopingrelevante Stimulanzien gefunden (Amphetamin, Methylhexanamin, Methylhexanamin, Ephedrin). 91% der untersuchten Produkte (64 von 70) waren in Deutschland nicht verkehrsfähig. Lediglich Amazon, Abay und Ebid reagierten auf den Untersuchungsbericht.<ref>http://www.bfr.bund.de/cm/343/internethandel-mit-nahrungsergaenzungsmitteln.pdf</ref>
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Bei Mitteln, die per Internet im Ausland bestellt wurden, stellte sich heraus, dass diese häufig den Anschein privat versandter Päckchen erweckten und mit falschen Inhaltsangaben wie "Geschenk" oder "Süßigkeiten" versehen waren.<ref>http://www.bfr.bund.de/cm/343/internethandel-mit-nahrungsergaenzungsmitteln.pdf</ref>
  
 
==Nahrungsergänzungsmittel und Doping==
 
==Nahrungsergänzungsmittel und Doping==
Eine internationale vom IOC geförderte Studie des Instituts für Biochemie an der Deutschen Sporthochschule Köln hat gezeigt, dass etwa 15% der in 13&nbsp;verschiedenen Ländern erworbenen Nahrungsergänzungsmittel Anabolika (hauptsächlich Prohormone) enthielten, die nicht auf der Packung angegeben waren. In Deutschland enthielten ca. 11% der getesteten Nahrungsergänzungsmittel verbotene Anabolika. Bei den Anabolika handelt es sich wahrscheinlich um Verunreinigungen, die keinen Dopingeffekt haben, aber unabsichtlich zu positiven Dopingbefunden führen können. Dies stellt sowohl Sportler, hier vor allem Leistungssportler, aber auch Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln vor ein Problem. Die so genannte Kölner Liste des Olympiastützpunkts Köln-Bonn-Leverkusen bietet hinsichtlich der Dopingkontamination eine Orientierungshilfe.
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Eine internationale vom IOC geförderte Studie des ''Instituts für Biochemie'' an der Deutschen Sporthochschule Köln zeigte, dass etwa 15% der in 13&nbsp;verschiedenen Ländern erworbenen Nahrungsergänzungsmittel Anabolika (hauptsächlich Prohormone) enthielten, die nicht auf der Packung angegeben waren. In Deutschland enthielten ca. 11% der getesteten Nahrungsergänzungsmittel verbotene Anabolika. Bei den Anabolika handelte es sich wahrscheinlich um Verunreinigungen, die keinen Dopingeffekt haben, aber unabsichtlich zu positiven Dopingbefunden führen können. Dies stellt sowohl Sportler, hier vor allem Leistungssportler, aber auch Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln vor ein Problem. Die so genannte Kölner Liste des Olympiastützpunkts Köln-Bonn-Leverkusen bietet hinsichtlich der Dopingkontamination eine Orientierungshilfe.
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==Gesundheitliche Risiken==
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Frei verkäufliche Nahrungsergänzungsmittel können die Leber schwer schädigen, insbesondere solche, die über das Internet bezogen wurden. Sie enthalten häufig Verunreinigungen oder wegen ihrer leberschädigenden Wirkung in Deutschland verbotene Substanzen. Das betrifft neben [[Curkumin]]extrakten, Johanniskraut und Schlankmachern und auch Präparate der Firma [[Herbalife international|Herbalife]].<ref>Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, 14.09.2010 - NPO</ref><ref>http://www.scinexx.de/wissen-aktuell-12256-2010-09-14.html</ref><ref>http://www.bfr.bund.de/cd/945</ref>
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In einer wissenschaftlichen Studie, die im Juni 2024 veröffentlicht wurde, wurde untersucht ob gesunde Konsumenten von Multivitamin-Nahrungsergänzungsmitteln gesundheitlich von einer Einnahme profitieren. Die Studienautoren um Erikka Loftfield (am amerikanischen National Cancer Institute NCI/NIH) untersuchten 400.000 gesunde erwachsene Konsumenten von NEM über einen Zeitraum von 20 Jahren. Datenbasis waren drei prospektive Studien. Die Studie zeigte keine Vorteile bei denjenigen Konsumenten die die Präparate einnahmen gegenüber denjenigen die keine Nahrungsergänzungsmittel einnahmen:
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*''The analysis showed that people who took daily multivitamins did not have a lower risk of death from any cause than people who took no multivitamins. There were also no differences in mortality from cancer, heart disease, or cerebrovascular diseases. The results were adjusted for factors such as race and ethnicity, education, and diet quality.''
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Es zeigte sich sogar ein negativer Effekt: das Sterberisko stieg bei den NEM-Konsumenten um vier Prozent gegenüber den Nichtkonsumenten.<ref>Loftfield E et al: "Multivitamin Use and Mortality Risk in 3 Prospective US Cohorts", JAMA Network open, Juni 2024. [https://www.nih.gov/news-events/news-releases/healthy-adults-taking-multivitamins-daily-not-associated-lower-risk-death Link]</ref><ref>Julia Koch, Artikel "Wer auf Vitaminpillen setzt, stirbt womöglich früher", Der Spiegel, 1.7.2024</ref>
  
 
==Beispiele==
 
==Beispiele==
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*[[Ginkgo biloba]]
 
*[[Ginkgo biloba]]
 
*[[Ginseng]]
 
*[[Ginseng]]
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*[[Goji]]-Beeren
 
*[[Haifit]]
 
*[[Haifit]]
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*[[Laminine]]
 
*[[Maca]]
 
*[[Maca]]
 
*[[Mangostan]]
 
*[[Mangostan]]
 
*[[Mexican Wild Yam]]
 
*[[Mexican Wild Yam]]
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==Siehe auch==
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*[[Diätetisches Lebensmittel]]
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*[[Functional Food]]
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*[[Antioxidantien]]
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{{OtherLang|ge=Nahrungsergänzungsmittel|en=Dietary Supplements}}
  
 
==Literatur==
 
==Literatur==
*Udo Pollmer, Susanne Warmuth. Pillen, Pulver, Powerstoffe: Die falschen Versprechen der Nahrungsergänzungsmittel. Verlag: Eichborn; (April 2008) ISBN-10: 382185622X ISBN-13: 978-3821856223
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*Nutzlose Mittelchen, Artikel in "Der Spiegel", 23, 2023
*Cohen PA. American roulette? contaminated dietary supplements. New England Journal of Medicine, 8. Oktober 2009 [http://healthcarereform.nejm.org/?p=2017&query=home]
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*Udo Pollmer, Susanne Warmuth: ''Pillen, Pulver, Powerstoffe: Die falschen Versprechen der Nahrungsergänzungsmittel.'' Verlag: Eichborn 2008, ISBN-10: 382185622X ISBN-13: 978-3821856223
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*Cohen, PA: American roulette? contaminated dietary supplements. New England Journal of Medicine, 8. Oktober 2009 [http://healthcarereform.nejm.org/?p=2017&query=home]
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*Bjelakovic, G. et al: ''Mortality in randomized trials of antioxidant supplements for primary and secondary prevention: systematic review and meta-analysis.'' JAMA 2007 Feb 28;297(8):842-57. [http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/17327526]
  
 
==Weblinks==
 
==Weblinks==
*[http://www.vz-nrw.de/UNIQ122313051228656/link21080A.html Nahrungsergänzungsmittel - Revier der Scharlatane]
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* https://www.quarks.de/gesundheit/sind-nahrungsergaenzungsmittel-gefaehrlich/
*[http://www.vz-nrw.de/UNIQ124099406705519/link556511A.html Nahrungsergänzungsmittel: Verbraucherzentrale NRW warnt vor oftmals gefährlichen Nebenwirkungen]
+
* [https://projekte.meine-verbraucherzentrale.de/klartext-nahrungsergaenzung Klartext Nahrungsergänzung]
* http://www.bfr.bund.de/cd/945
+
* [http://deutsch.medscape.com/artikel/4902589 Nahrungssupplemente: Oft gefährlicher für die Leber als Medikamente],11.09.2014
* http://www.dge.de/modules.php?name=News&file=article&sid=180
+
* Nahrungsergänzungsmittel: Die Wunder der Hersteller und die Wahrheit der Präparate [http://www.verbraucherzentrale.nrw/UNIQ122313051228656/Nahrungsergaenzungsmittel-Die-Wunder-der-Hersteller-und-die-Wahrheit-der-Praeparate-5 Die Tricks der Scharlatane] Verbraucherzentrale NRW 10.09.2012
* http://www.gesetze-im-internet.de/nemv/index.html
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* Verbraucherzentrale NRW: [http://www.vz-nrw.de/UNIQ133702026724341/link556391A.html Nahrungsergänzung oft mit gefährlichen Nebenwirkungen] Pressemitteilung 27.04.2009
* http://www.krebsinformationsdienst.de/themen/behandlung/nahrungsergaenzungsmittel.php
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* [http://www.bfr.bund.de/cm/343/internethandel-mit-nahrungsergaenzungsmitteln.pdf Angela Clausen: "Internethandel mit Nahrungsergänzungsmitteln", Verbraucherzentrale NRW (BfR)]
*[http://www.guardian.co.uk/commentisfree/2008/sep/12/matthiasrath.aids Missbrauch von NEM am Beispiel von Matthias Rath]
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* [http://www.bfr.bund.de/cd/945 Gesundheitliche Bewertung von Nahrungsergänzungsmitteln] Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
* http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,624117,00.html
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*Bundesinstitut für Risikobewertung: [http://www.bfr.bund.de/cm/343/vitamine_und_mineralstoffe_in_nahrungsergaenzungsmitteln_eine_aktuelle_risikobewertung.pdf Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln- Eine aktuelle Risikobewertung]
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* [http://www.gesetze-im-internet.de/nemv/index.html Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel] Bundesministerium der Justiz
*[http://content.nejm.org/cgi/reprint/361/16/1523.pdf Bericht über Verunreinigungen in US-NEM]
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* [https://www.krebsinformationsdienst.de/behandlung/nahrungsergaenzungsmittel.php Behandlung bei Krebs: Große Versprechungen, k(l)eine Wirkung?] Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums 03.09.2008
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* Ben Goldacre: [http://www.guardian.co.uk/commentisfree/2008/sep/12/matthiasrath.aids Missbrauch von NEM am Beispiel von [[Matthias Rath]] ](englisch)
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* [http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,624117,00.html Vitaminpillen bremsen positive Wirkung von Sport] Spiegel Online, 12.05.2009
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* [http://www.zeit.de/2010/22/E-Vitamine/komplettansicht Eva-Maria Schnurr: Leere Versprechen. Nur die Vitamine in echtem Obst und Gemüse sind gesund] DIE ZEIT, 27.05.2010
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* Felix Gussone: [http://de.nachrichten.yahoo.com/blogs/in-form/bringen-vitaminpillen-110805902.html Was bringen Vitaminpillen?] In Form! Nachrichtenblog 02.08.2011
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* [http://www.deutschlandfunk.de/nahrungsergaenzungsmittel-kein-nutzen-durch-pillen-und.709.de.html?dram:article_id=309773 Thomas Liesen: "NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL - Kein Nutzen durch Pillen und Pulver", Deutschlandfunk, 27.1.2015]
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*[http://www.kn-online.de/News/Aktuelle-Nachrichten-Wirtschaft/News-Aktuelle-Nachrichten-Wirtschaft/Verbraucherschuetzer-warnen-vor-Nahrungsergaenzungsmitteln WARNUNG DER VERBRAUCHERSCHÜTZER: Risiken durch Nahrungsergänzungsmittel] Kieler Nachrichten 03.01.2015
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*[http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/schleichwerbung-fuer-medikamente-krankes-geschaeftsmodell-a-1122955.html Schleichwerbung für Medikamente Krankes Geschäftsmodell ] Spiegel Online, 16.06.2016
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* Science-Based Medicine: [https://sciencebasedmedicine.org/increase-in-supplement-poisonings/ Increase In Supplement Poisonings] 26. Juli 2017
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* ORF.at: [http://orf.at/090625-39701/?href=http%3A%2F%2Forf.at%2F090625-39701%2F38682txt_story.html Die Zusatztablette und das gute Gewissen]
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*[https://www.faz.net/aktuell/stil/essen-trinken/kuechen-koeche/deutsche-greifen-oft-unnoetig-zu-nahrungsergaenzungsmitteln-17794767.html Deutsche greifen oft unnötig zu Nahrungsergänzungsmitteln] FAZ, 10.02.2022
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*https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2008/daz-12-2008/vitamin-e-bei-rauchern-kontraindiziert
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*https://www.aerzteblatt.de/archiv/62318/Studie-mit-Vitamin-E-und-Selen-gestoppt
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==Weblinks zu Vitaminpräparaten als Nahrungsergänzungsmittel==
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*https://www.vzhh.de/themen/lebensmittel-ernaehrung/nahrungsergaenzungsmittel/nahrungsergaenzungsmittel-der-ueberdosis
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*https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/95207/Verbraucherzentralen-Nahrungsergaenzungsmittel-fuer-Kinder-meist-ueberdosiert
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*https://www.test.de/Vitamine-Viele-Praeparate-sind-deutlich-zu-hoch-dosiert-5220730-0/
  
 
==Quellennachweise==
 
==Quellennachweise==
 
<references/>
 
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[[category:Abkürzung/Begriffserklärung]]
 
[[category:Abkürzung/Begriffserklärung]]
 
[[category:Nahrungsergänzungsmittel]]
 
[[category:Nahrungsergänzungsmittel]]
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[[category:Lebensmittelrecht]]

Aktuelle Version vom 3. Juli 2024, 10:45 Uhr

Nem.jpg
Ivermectin-Tabletten bei Kaufland im Herbst 2021. Das Anti-Wurmmittel wird als Nahrungsergänzungsmittel angeboten. Explizit wird in den Zeiten der Coronaviruspandemie auf eine Wirkung gegen Viren hingewiesen (Bild: Herbst 2021)

Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sind Lebensmitteln entsprechende Produkte, die in Deutschland der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) und nach EU-Recht der Richtlinie 2002/46/EG unterliegen. Stets findet auch das Lebensmittel- und Futtergesetzbuch Anwendung. NEM sind nicht dazu bestimmt, Erkrankungen zu heilen oder sie vorzubeugen. Nahrungsergänzungen dürfen in Deutschland keine arzneiliche Wirkung entfalten oder beanspruchen; auch haben sie keinen nennenswerten Anteil an der menschlichen, biologischen Energiegewinnung. Ein Ausgleich einer längerdauernden Fehlernährung ist durch sie nicht möglich. Es besteht eine teilweise Überschneidung mit dem Begriff Functional Food.

Häufig werden Nahrungsergänzungsmittel zur Vitamin-Substitution, also zum Ausgleich eines angeblich verbreiteten Mangels an Vitaminen, beworben. Wie in Österreich und Deutschland durchgeführte Untersuchungen zeigen, ist der Großteil der Bevölkerung ausreichend mit Vitaminen und Mineralstoffen versorgt.[1][2] Die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln halten Fachleute in der Regel für unnötig.[3][4]

In den USA werden die NEM als "dietary supplements" bezeichnet und als OTC-Produkte, also over-the-counter, gehandelt. Derartige Produkte können dort auch außerhalb von Apotheken rezeptfrei verkauft werden. Allerdings ist die dortige Einordnung liberaler: Nach deutschem Recht müssten viele der US-amerikanischen OTC-Produkte in Deutschland als zulassungspflichtige Arzneimittel eingeordnet werden. Vitamin- und Mineralstoffpräparate in Form von Nahrungsergänzungsmitteln sind in Deutschland laut Sozialgesetzbuch V nicht erstattungsfähig. Frei verkäufliche, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, dürfen Ärztinnen und Ärzte grundsätzlich nicht auf Kassenrezept verordnen. Ausnahmen sind Veerschreibung von Arzneimitteln mit Vitaminen und/oder Mineralstoffen bei der Behandlung schwerer Erkrankungen laut Therapiestandard, oder als begleitende Einnahme bei Behandlung mit bestimmten Medikamenten.

NEM sehen äußerlich oft aus wie Medikamente (Pillenform, Verpackung im Blister, Medikamenten-ähnliche Verpackung) und lassen sich vom Laien nicht immer klar von diesen unterscheiden. Dies kann zu Verwirrung führen. Die Einordnung der in NEM enthaltenen Substanzen bei Beachtung ihrer Konzentrationen macht es selbst Fachleuten in Einzelfällen schwer, diese von Arzneimitteln zu unterscheiden.

Nahrungsergänzungsmittel sind eine typische Domäne des Multilevel-Marketing (MLM) mit seinen spezifischen Werbe- und Marketingsverfahren. Typisch sind auch extreme Preisunterschiede auf dem NEM-Markt für ein und denselben Wirkstoff. Nahrungsergänzungsmittel sind oft im Bereich des Bodybuilding und der entsprechenden Trainingseinrichtungen, aber auch des Leistungssports zu finden. Auch die Geschäfte im Bereich der orthomolekularen Medizin wären ohne Nahrungsergänzungsmittel nicht denkbar.

In Deutschland werden Nahrungsergänzungsmittel vor allem von älteren Menschen gekauft. Jeder zweite Deutsche über 55 Jahre nimmt jeden Tag Nahrungsergänzungsmittel ein.

Die Interessen der Nahrungsergänzungsmittelindustrie werden in Deutschland vom Lobby-Verband "NEM Verband mittelständischer europäischer Hersteller und Distributoren von Nahrungsergänzungsmitteln & Gesundheitsprodukten" (derzeitiger Präsident: Manfred Scheffler, auch geschäftsführender Gesellschafter der Firma Plantafood) vertreten. Der Verband ist unter der Parole "Freiheit für gesunde Nahrung" im Internet präsent. Eines seiner Ziele ist die "Abschaffung von Abmahnvereinen, und der Verbraucherschutz solle in den Händen eines Instituts sein, das paritätisch besetzt ist von Unternehmern, Wissenschaft, Verbrauchern (Parteien sind ausgeschlossen)".

Zu den am meisten verkauften Nahrungsergänzungsmitteln gehören:

  • Schlankheitsmittel (siehe das hypothetische Cyanora)
  • Anti-Aging und Potenzmittel
  • Nahrungsergänzungsmittel für die Zielgruppe der Sportler


Definition

In Deutschland sind Nahrungsergänzungsmittel rechtlich gesehen Lebensmittel, für die das LFGB, das Lebensmittel- und Futtergesetzbuch, gilt. Bei NEM handelt es sich genauer um Lebensmittel mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung, die dazu bestimmt sind, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Es sind Produkte in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Brausetabletten, Pulverbeuteln, Flüssigampullen oder Flaschen, die in abgemessenen kleinen Mengen in den Verkehr gebracht werden. Die erlaubten Inhaltsstoffe sind in Anhang 1 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) aufgeführt.

Rechtliches

Nahrungsergänzungsmittel unterliegen lediglich einer Registrierungspflicht beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die Überwachung der in den Geschäften angebotenen Nahrungsergänzungsmittel und der Herstellerbetriebe ist Aufgabe der Lebensmittelüberwachungbehörden der Länder.

Nahrungsergänzungmittel, die vor dem Inkrafttreten der Novel-Food-Verordnung innerhalb der EU nicht in nennenswertem Umfang zum Verzehr in den Handel gebracht wurden (z.B. auch exotische Früchte und Produkte aus ihnen), unterliegen der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten – (Novel-Food-Verordnung)[5].

Die Verordnung regelt, dass vor dem Inverkehrbringen ein solches Nahrungsergänzungmittel ein Zulassungsverfahren durchlaufen muss. Die Zulassung wird nur erteilt, wenn die Prüfung gesundheitliche Unbedenklichkeit ergibt.

Ebenso gelten bestimmte Kennzeichnungspflichten über

  • alle Merkmale oder Ernährungseigenschaften, wie Zusammensetzung, Nährwert oder nutritive Wirkungen, Verwendungszweck des Lebensmittels, die dazu führen, dass ein neuartiges Lebensmittel oder eine neuartige Lebensmittelzutat nicht mehr einem bestehenden Lebensmittel oder einer bestehenden Lebensmittelzutat gleichwertig ist. Als gleichwertig gilt ein neues Lebensmittel dann nicht mehr, wenn durch eine wissenschaftliche Analyse nachgewiesen werden kann, dass die geprüften Merkmale Unterschiede gegenüber konventionellen Lebensmitteln aufweisen.
  • Die veränderten Merkmale sowie das Verfahren, mit dem sie erzielt wurden, sind anzugeben sowie
  • vorhandene Stoffe, die in bestehenden gleichwertigen Lebensmitteln nicht vorhanden sind und die Gesundheit bestimmter Bevölkerungsgruppen beeinflussen können;
  • vorhandene Stoffe, die in bestehenden gleichwertigen Lebensmitteln nicht vorhanden sind und gegen die ethische Vorbehalte bestehen. Wenn es keine vergleichbaren Lebensmittel gibt, müssen Bestimmungen erlassen werden, die den Verbraucher angemessen informieren.

Mit Inkrafttreten der Health-Claims-Verordnung (Verordnung EG Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006) wird geregelt, dass nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben in der Werbung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, einschließlich Nahrungsergänzungsmittel, nur noch zulässig sind, wenn sie durch diese Verordnung ausdrücklich zugelassen sind und den von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) herausgegebenen Nährwertprofilen entsprechen. Ist eine Angabe (z.B. Werbeaussage) nicht zugelassen, darf sie nicht verwendet werden. Es gilt ein Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt: „Was nicht erlaubt ist, ist verboten.“ Es gilt zudem ein strenger Wissenschaftsvorbehalt: Zulässig ist nur, was durch anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse nachgewiesen ist.

Zudem sind nach deutschem Recht gemäß §12 LFGB bereits bisher krankheitsbezogene Angaben im Verkehr mit Lebensmitteln generell verboten.[6]

Regelungen zum Nahrungsergänzungsmittelrecht werden gerne durch Importe aus anderen Ländern mit liberalerem Recht umgangen. So können problemlos in Deutschland nicht erlaubte NEM aus den USA, Russland oder Holland bezogen werden, wobei der Zoll die Einfuhr nur in Einzelfällen verhindern kann. Auch ist in diesen Fällen oft völlig unklar, welche genauen Inhaltsstoffe in der bestellten Ware enthalten sind.

Erlaubte Inhaltsstoffe

Typische Inhaltsstoffe sind Mineralstoffe, Vitamine, Pseudovitamine und Antioxidantien. Die NemV regelt in Anlage 1 die erlaubten Substanzen, die in einem Nahrungsergänzungsmittel enthalten sein dürfen.

Werbende Aussagen mit NEM

typische unkritische Bewerbung (Youtubekommentar 2018)

Werbeaussagen über Nahrungsergänzungsmittel werden seit dem 1. Juli 2007 durch die neue Health-Claims-Verordnung geregelt. Krankheitsbezogene Aussagen und Indikationen sind, wie für andere Lebensmittel auch, nicht erlaubt und können mit Geldbußen geahndet werden. In der Praxis wird das Werbeverbot für NEM regelmäßig und in großem Umfang nicht beachtet. Dies ist insbesondere im Internet zu beobachten. Zur Umgehung des abmahnbaren Werbeverbotes werden auch gezielt sogenannte Onlinemarketing-Bewerber eingesetzt, die Produkte im Rahmen des sogenannten Guerilla-Marketings in Internetforen bewerben. Dabei treten gehäuft entweder mehrere derartige Berater - als übliche User getarnt - auf, die zusammen arbeiten und sich ergänzen, oder aber eine einzige Person beginnt "Selbstgespräche" mit weiteren eigenen Pseudonymen, sogenannten "Sockenpuppen". Üblicherweise treten Neu-User mit Gesundheitsfragen auf, die sich nach Hilfe für ein Problem erkundigen. Kurze Zeit später weiß dann ein weiterer Neu-User erstaunlich schnell Rat, bewirbt ein Produkt und rühmt angebliche Heilwirkungen bei sich oder Bekannten. Auch treten solche Werber gerne mit privaten Nachrichten oder E-Mails an nachfragende Personen in Aktion.

Die Verbraucherzentrale NRW weist aufgrund einer stichprobenartigen Untersuchung von Userforen im Internet darauf hin, dass in Meinungsforen für umstrittene Nahrungsergänzungsmittel getrommelt werde. Die zumeist absurden Beiträge seien dabei oftmals von Verkäufern selbst verfasst. Ins Visier gerieten so insgesamt 30 Berichte zu Aloe-Vera-Gels und Vitamin- und Mineralstoffpräparaten. Jeder zweite Autor in den Meinungsportalen outete sich offen als Verkäufer (5 Berichte) oder offerierte zumindest weitere Informationen zum Produkt oder dessen Bestellmöglichkeiten (10 Berichte). Nicht verwunderlich also, dass von den 30 überprüften Produktbewertungen nicht weniger als 26 mit irregulären und absurden Werbeaussagen aufwarteten.

Während Hersteller und gewerbliche Händler mit solchen Aussagen gegen das Verbot krankheitsbezogener Werbung verstoßen würden, meinen die Berichterstatter in den Internetforen offenbar, ungehindert operieren zu können. ”Sie agieren in einer Grauzone, entziehen sich weitgehend der Lebensmittelüberwachung und werden bisher nicht behelligt”, kritisiert Ernährungsexpertin Angela Clausen von der Verbraucherzentrale NRW. Das Oberlandesgericht Köln (Az.: 6 U 149/07) entschied aber Februar 2008, dass MLM-Unternehmen für fehlerhafte und übertriebene Werbung auf der Homepage ihrer Vertriebspartner mithaften.[7]

Eine weitere Methode, das Verbot gesundheitsbezogener Werbung zu umgehen, ist das Einrichten anscheindend unabhängiger Blogs und Internetseiten, auf denen zu dem jeweiligen Produkt angebliche Wirkungen, Studien usw. als private Meinungsäußerungen veröffentlicht werden, während man dort, wo das Produkt angeboten wird, solche Aussagen vermeidet.

Fast immer wird in Werbung für NEM auf einen angeblichen Mangel an bestimmten Wirkstoffen oder Substanzen hingewiesen. Dabei werden oft dubiose oder einseitig recherchierte Quellen genannt oder Studien sinnentstellend zitiert. Häufig werden auch Hersteller-finanzierte Klein-Untersuchungen als neutrale Quelle suggeriert.

Angeblicher Vitaminmangel als Werbeargument

Häufig werden Nahrungsergänzungsmittel mit dem Argument eines angeblich zunehmenden Vitaminmangels u.a. infolge eines abnehmenden Nährstoffgehalts in Obst und Gemüse beworben. Wenn ein gesunder Mensch sich ausgewogen ernährt, sind Vitamine in Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) überflüssig. Nach Untersuchungen zur allgemeinen Ernährungslage in Deutschland sind - außer in Sonderfällen wie beabsichtigte oder vorliegende Schwangerschaft (Folsäure), Alkoholismus (Vitamin B12) oder Erkrankungen, die eine besondere Diät erfordern - NEM nicht notwendig. Dieser Personenkreis sollte sich jedoch vom Arzt beraten lassen und nicht einfach Mittel auf die Empfehlung von Laien hin einnehmen.

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) hat den Nährstoffgehalt dreier Lebensmittel in den letzten 50 Jahren verglichen. Demnach enthalten Orangen heute genauso viel Vitamin C wie vor 50 Jahren. Das gleiche gilt für Kartoffeln. Nur bei Äpfeln schwanken die Werte über die Jahre hinweg. Allerdings halten die Wissenschaftler dies eher für jahreszeitlich bedingt und sehen darin kein Indiz für einen generellen Verlust an Nährstoffen.

Lebensmittelchemiker der Universität Kaiserslautern haben die Hypothese des angeblichen Nährstoffmangels untersucht und keinen Hinweis darauf gefunden, dass der Körper bei einer ausgewogenen Ernährung mit Vitaminen oder Mineralstoffen unterversorgt wird. Gerhard Eisenbrand, der Leiter der Forschungsgruppe, nennt den angeblichen Mangel an Vitaminen und Mineralstoffen einen "Mythos". Über die Geschichte der Vermarktungsstrategien von Vitamin C gibt ein Buch von Beat Bächi Auskunft[8][9]

Geschäfte und NEM-Umsatz in Deutschland

Nahrungsergänzungsmittel haben oft einen niedrigen Herstellungspreis und einen hohen Verkaufspreis, d.h. es gibt eine große Gewinnspanne. Frucht- und Gemüsepulver sind billig, in Gelatinekapseln in Kleinstmengen verpackt jedoch recht teuer. Krabbenschalen, Traubenkerne und Grapefruitkerne sind Abfälle der Nahrungsmittelindustrie. Als NEM in Kapseln verpackt werden sie an den Kunden zu einem vergleichsweise hohen Preis abgegeben.

Im Jahre 2023 werden allein in Deutschland Nahrungsergänzungsmittel im Wert von 1,8 Milliarden verkauft.[10] Allein gegen Krebs werden in Deutschland über 600 verschiedene Substanzen als NEM angeboten.

Kritik

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hält Nahrungsergänzungsmittel bei gesunden Personen, die sich normal ernähren, für überflüssig.[11] Bei dieser Ernährung bekomme der Körper alle Nährstoffe, die er brauchte. Eine zusätzliche Zufuhr einzelner Nährstoffe sei deshalb nicht notwendig. Eine einseitige, unausgewogene Ernährungsweise könne nicht durch den Einsatz von Nahrungsergänzungsmitteln ausgeglichen werden. Nur in bestimmten Situationen, die in Deutschland aber selten seien, könne eine gezielte Ergänzung der Nahrung mit einzelnen Nährstoffen sinnvoll sein. Laut der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sind Nahrungsergänzungen dagegen nur bei Jod in Form von jodiertem Speisesalz und bei Folsäure für Schwangere sinnvoll.

In einer Auswertung verschiedener Metanalysen und randomisierter Studien wurde der Stand der Kenntnis zum Einfluss der als Antioxidantien angepriesenen Vitamine A, C und E sowie von Betakarotin auf Behandlung oder Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Augenerkrankungen und Erkältungen zusammengefasst. Das Fazit daraus: Ein klarer klinischer Nutzen lässt sich aus den vorliegenden randomisierten Studien nicht ableiten. Darüber hinaus steigert Betakarotin vor allem bei Rauchern Lungenkrebsrate und Gesamtsterblichkeit.[12]

Antioxidanzien werden häufig auch von Krebspatienten eingenommen, um unerwünschten Effekten einer Chemo- oder Strahlentherapie vorzubeugen. Experimentelle und klinische Daten unterstützen jedoch Befürchtungen, dass sie zu einem gewissen Grad Tumorzellen sogar schützen könnten. Vor allem die gleichzeitige Anwendung hochdosierter Antioxidanzien mit einer Bestrahlung verschlechtert in einigen randomisierten Studien das Ansprechen und verkürzt die Überlebenszeit der Patienten.[13]

Falsch ausgezeichnete Nahrungsergänzungsmittel

Ein großer Prozentsatz von Nahrungsergänzungsmitteln weist irreführende Beschriftungen und Etiketten auf. Die Arzneimitteluntersuchungsstelle NRW untersuchte im Jahr 2011 stichprobenartig Nahrungsergänzungsmittel, die per Internet über Amazon, Ebay, Ebid, Ioffer oder Hood gehandelt wurden. Im Ergebnis wiesen 62% der Schlankheitsmittel verbotene pharmakologisch wirksame Substanzen auf, die nicht deklariert waren (Sibutramin, Phenolphthalein, Aloin, Babaloin, Sennoside). Bei den Anti-Aging- und Potenzmitteln enthielten 61,5% der Mittel verbotene pharmakologische Substanzen (Homosildenafil, Desoxymethyltestosteron, Tadalafil, Icariin). Bei den Sportler-NEM wurden in 19% der Fälle dopingrelevante Stimulanzien gefunden (Amphetamin, Methylhexanamin, Methylhexanamin, Ephedrin). 91% der untersuchten Produkte (64 von 70) waren in Deutschland nicht verkehrsfähig. Lediglich Amazon, Abay und Ebid reagierten auf den Untersuchungsbericht.[14]

Bei Mitteln, die per Internet im Ausland bestellt wurden, stellte sich heraus, dass diese häufig den Anschein privat versandter Päckchen erweckten und mit falschen Inhaltsangaben wie "Geschenk" oder "Süßigkeiten" versehen waren.[15]

Nahrungsergänzungsmittel und Doping

Eine internationale vom IOC geförderte Studie des Instituts für Biochemie an der Deutschen Sporthochschule Köln zeigte, dass etwa 15% der in 13 verschiedenen Ländern erworbenen Nahrungsergänzungsmittel Anabolika (hauptsächlich Prohormone) enthielten, die nicht auf der Packung angegeben waren. In Deutschland enthielten ca. 11% der getesteten Nahrungsergänzungsmittel verbotene Anabolika. Bei den Anabolika handelte es sich wahrscheinlich um Verunreinigungen, die keinen Dopingeffekt haben, aber unabsichtlich zu positiven Dopingbefunden führen können. Dies stellt sowohl Sportler, hier vor allem Leistungssportler, aber auch Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln vor ein Problem. Die so genannte Kölner Liste des Olympiastützpunkts Köln-Bonn-Leverkusen bietet hinsichtlich der Dopingkontamination eine Orientierungshilfe.

Gesundheitliche Risiken

Frei verkäufliche Nahrungsergänzungsmittel können die Leber schwer schädigen, insbesondere solche, die über das Internet bezogen wurden. Sie enthalten häufig Verunreinigungen oder wegen ihrer leberschädigenden Wirkung in Deutschland verbotene Substanzen. Das betrifft neben Curkuminextrakten, Johanniskraut und Schlankmachern und auch Präparate der Firma Herbalife.[16][17][18]

In einer wissenschaftlichen Studie, die im Juni 2024 veröffentlicht wurde, wurde untersucht ob gesunde Konsumenten von Multivitamin-Nahrungsergänzungsmitteln gesundheitlich von einer Einnahme profitieren. Die Studienautoren um Erikka Loftfield (am amerikanischen National Cancer Institute NCI/NIH) untersuchten 400.000 gesunde erwachsene Konsumenten von NEM über einen Zeitraum von 20 Jahren. Datenbasis waren drei prospektive Studien. Die Studie zeigte keine Vorteile bei denjenigen Konsumenten die die Präparate einnahmen gegenüber denjenigen die keine Nahrungsergänzungsmittel einnahmen:

  • The analysis showed that people who took daily multivitamins did not have a lower risk of death from any cause than people who took no multivitamins. There were also no differences in mortality from cancer, heart disease, or cerebrovascular diseases. The results were adjusted for factors such as race and ethnicity, education, and diet quality.

Es zeigte sich sogar ein negativer Effekt: das Sterberisko stieg bei den NEM-Konsumenten um vier Prozent gegenüber den Nichtkonsumenten.[19][20]

Beispiele

Als Nahrungsergänzungsmittel werden u.a. folgende Produkte vertrieben:

Siehe auch

Anderssprachige Psiram-Artikel

Literatur

  • Nutzlose Mittelchen, Artikel in "Der Spiegel", 23, 2023
  • Udo Pollmer, Susanne Warmuth: Pillen, Pulver, Powerstoffe: Die falschen Versprechen der Nahrungsergänzungsmittel. Verlag: Eichborn 2008, ISBN-10: 382185622X ISBN-13: 978-3821856223
  • Cohen, PA: American roulette? contaminated dietary supplements. New England Journal of Medicine, 8. Oktober 2009 [2]
  • Bjelakovic, G. et al: Mortality in randomized trials of antioxidant supplements for primary and secondary prevention: systematic review and meta-analysis. JAMA 2007 Feb 28;297(8):842-57. [3]

Weblinks

Weblinks zu Vitaminpräparaten als Nahrungsergänzungsmittel

Quellennachweise

  1. Österreich: Bundesministerium für Gesundheit (2012), Ernährungsbericht Österreich 2012. http://ernaehrungsbericht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/dep_ernaehrung/forschung/ernaehrungsberichte/oesterr_ernaehrungsbericht_2012.pdf
  2. Deutschland: Deutsche Gesellschaft für Ernährung (2012), Bechthold A, Albrecht V, Leschik-Bonnet E, Heseker H. Beurteilung der Vitaminversorgung in Deutschland. Teil 1: Daten zur Vitaminzufuhr. Ernährungs Umschau 59 (2012), S. 324-336. https://www.ernaehrungs-umschau.de/fileadmin/Ernaehrungs-Umschau/pdfs/pdf_2012/06_12/EU06_2012_324_336.qxd.pdf
  3. Österreichische Gesellschaft für Ernährung, Nahrungsergänzungsmittel. http://www.oege.at/index.php/bildung-information/ernaehrung-von-a-z
  4. UpToDate (2018), Fairfield KM (2018). Vitamin supplementation in disease prevention. In JA Melin (ed.). UpToDate. https://www.uptodate.com/contents/vitamin-supplementation-in-disease-prevention
  5. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31997R0258:de:HTML
  6. http://bundesrecht.juris.de/lfgb/__12.html
  7. [1]
  8. Beat Bächi: Vitamin C für alle! Pharmazeutische Produktion, Vermarktung und Gesundheitspolitik (1933-1953). Chronos Verlag
  9. http://www.zeit.de/2009/21/A-Vitamin-C
  10. Julia Koch, Artikel "Wer auf Vitaminpillen setzt, stirbt womöglich früher", Der Spiegel, 1.7.2024
  11. http://www.bfr.bund.de/cd/945
  12. Arzneimitteltelegramm, 2003; 34: 100-2, 111-3
  13. "Prävention mit Antioxidanzien: Schaden überwiegt", Arzneimitteltelegramm, 12/2008
  14. http://www.bfr.bund.de/cm/343/internethandel-mit-nahrungsergaenzungsmitteln.pdf
  15. http://www.bfr.bund.de/cm/343/internethandel-mit-nahrungsergaenzungsmitteln.pdf
  16. Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, 14.09.2010 - NPO
  17. http://www.scinexx.de/wissen-aktuell-12256-2010-09-14.html
  18. http://www.bfr.bund.de/cd/945
  19. Loftfield E et al: "Multivitamin Use and Mortality Risk in 3 Prospective US Cohorts", JAMA Network open, Juni 2024. Link
  20. Julia Koch, Artikel "Wer auf Vitaminpillen setzt, stirbt womöglich früher", Der Spiegel, 1.7.2024