Stevia: Unterschied zwischen den Versionen

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'''''Stevia rebaudina''''' (Süß- oder Honigkraut, Süßblatt) ist eine mehrjährige, krautige Pflanze aus der Familie der Korbblütengewäche (''Asteraceae''). Ihre ursrüngliche Heimat ist Südamerika. Dort wurde sie von der einheimischen Bevölkerung schon seit langem als Süßungsmittel genutzt.
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[[image:Steviapflanze.jpg|''Stevia rebaudina''|thumb]]
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'''''Stevia rebaudina''''' (Süß- oder Honigkraut, Süßblatt) ist eine mehrjährige, krautige Pflanze aus der Familie der Korbblütengewäche (''Asteraceae''). Die Stevia-Pflanze enthält verschiedene Süßstoffe, die chemisch als Steviolglycoside bezeichnet werden. Die Pflanze selbst, sowie die aus ihr extrahierten Süßstoffe dienen der kalorienarmen Süßung von Lebensmitteln, da diese Stoffe keine Erhöhung des Blutzuckerspiegels bewirken. Die chemisch aufgereinigten Steviolglycoside sind EU-weit als süßschmeckende Lebensmittelzusatzstoffe unter der Nummer E960 zugelassen.
  
Die Stevia-Pflanze enthält u. a. ein sehr süß schmeckendes Glycosid, Steviosid, was in vielen Ländern zu ihrer Verwendung als kohlenhydratfreien Zuckerersatz führte. Stevia unterliegt in Deutschland der Novel-Food-Verordnung und ist EU-weit als Lebensmittel nicht zugelassen. In andren Ländern, vor allem Japan hingegen wird Stevia bereits seit einigen Jahren verschiedenen Lebensmitteln als Süßungsmittel zugesetzt.
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Im Handel befindliche Steviaprodukte sind keine üblichen ("Bio"-) Naturprodukte. Die angebotenen Produkte bestehen aus einer Mischung aufwändig chemisch isolierter Steviolglycoside, den süßschmeckenden Verbindungen der Pflanze.  
  
Die Süßkraft von Steviosid ist mit Schwankungen von ca. 70-fach bis zu 450-fach um ein vielfaches höher als von Rohrzucker.
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==Inhaltsstoffe==
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Die Stevia-Pflanze enthält bis zu 12 bislang entdeckte Süßstoffe, die in ihrem Gehalt stark schwanken können. Steviosid macht neben Rebaudiosid A meist den größten Anteil aus. Rebaudiosid A hat von den Gycosiden die höchste Süßkraft (ca. 300 mal süßer als Rübenzucker) und den geringsten Nachgeschmack. Alle anderen Glycoside haben einen mehr oder weniger starken Bittergeschmack und eignen sich daher nur bedingt als Zuckerersatz.<ref name="Prakash">[http://dx.doi.org/10.1016/j.fct.2008.05.004 I. Prakash, G.E. DuBois, J.F. Clos, K.L. Wilkens, L.E. Fosdick: Development of rebiana, a natural, non-caloric sweetener. Food and Chemical Toxicology. Volume 46, Issue 7. Supplement. July 2008, Pages S75-S82, ISSN 0278-6915]</ref>
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Die Süßkraft von Stevia-Extrakten entspricht ca. dem 200-300fachen des gewöhnlichen Haushaltszuckers (Saccharose, Rübenzucker).
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Zur Unbedenklichkeit von Steviolgycosiden, insbesondere des Steviosids, liegt eine Vielzahl unterschiedlicher Studien vor, von denen laut WHO keine Hinweise auf eine mutagene (erbgutverändernde) Wirkung vorliegen. Allerdings zeigten Tierversuche eine geringfügige subchronische Toxizität bei Mäusen, Hamstern und Ratten. Weiterhin zeigte sich eine signifikante Beeinträchtigung der Fruchtbarkeit bei männlichen Ratten. Allerdings wenden Kritiker der Studie ein, dass dies durch extrem hohe Dosen (mehr als die Hälfte des Körpergewichts) herbeigeführt wurde.<ref>http://www.zeit.de/2008/47/DOS-Stevia</ref>
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==Rechtliche Situation==
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Steviolglycoside sind als E 960 in der EU seit dem 2. Dezember 2011 als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Für viele Produktbereiche wie Kekse oder Gebäck ist Stevia als Süßungsmittel von der EU-Kommission nicht zugelassen.
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Die Pflanze Stevia und deren getrockneten Blätter sind EU-weit nicht als Lebensmittel zugelassen. Der wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU-Kommission (SCF) hat in einer Stellungnahme vom 17.&nbsp;Juni 1999 erklärt, dass die Sicherheitsstudien zu Stevia bisher nicht ausreichen, um eine Unbedenklichkeit zu belegen. Dies ist vor allem dadurch begründet, dass nicht alle Inhaltsstoffe bisher identifiziert und auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit hin untersucht worden sind.<ref>http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2000:061:0014:0014:DE:PDF</ref> Produkte aus der Pflanze Stevia rebaudiana fallen als neuartiges Lebensmittel in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 258/97 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten (Novel Food Verordnung).<ref>http://web.archive.org/web/20120131160654/http://www.bfr.bund.de/cm/343/suesse_blaetter_von_stevia_rebaudiana.pdf</ref><ref>Stellungnahme des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses der EU-Kommission zu ''Stevia Rebaudiana Bertoni'' Pflanzen und Blätter</ref>
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In einigen südamerikanischen und asiatischen Ländern hingegen, vor allem Japan, Südkorea und Brasilien sowie auch in der Schweiz, darf Stevia bereits seit einigen Jahren verschiedenen Lebensmitteln offiziell als Süßungsmittel zugesetzt werden. In den USA darf Stevia nur als [[Nahrungsergänzungsmittel]] vertrieben werden.
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Nach Erkenntnissen aus neueren Studien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom 14. April 2010 wurde mittlerweile belegt, dass Steviolglycoside weder genotoxisch noch krebserregend sind und auch keine negativen Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit und Fortpflanzungsorgane des Menschen haben.<ref>http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/ans100414.htm</ref><ref>http://www.efsa.europa.eu/de/scdocs/scdoc/1537.htm</ref><ref>[http://kluedo.ub.uni-kl.de/volltexte/2002/1510/pdf/kluedo-1510.pdf Böhm Sonja: Etablierung von in-vitro Methoden zur Bestimmung des endokrinen Potentials von Fremdstoffen (PDF, 2.5 MB) (Dissertation, Kaiserslautern 2002)]</ref> Steviolgycoside sind als Lebensmittelzusatzstoff (E 960) seit Dezember 2011 in der EU zugelassen.<ref>http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:295:0205:0211:DE:PDF</ref>
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Entgegen der weit verbreiteten Annahme, es handele sich um die Pflanze selbst, sind es Extrakte der Pflanze, die zum Süßen verwendet werden. Diese müssen durch ein chemisch-physikalisches Verfahren aus den Pflanzen isoliert und gereinigt werden. <ref name="Prakash" />
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==Verwendung==
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===Süßstoff===
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Extrakte der Steviapflanze finden zur kalorienarmen Süßung von Lebensmitteln Verwendung. Einige auf der Verpackung als kalorienfrei bezeichneten Süßstoffe auf Stevia-Basis werden jedoch mit Füllstoffen wie zum Beispiel Maltodextrin gestreckt, um ein dem Zucker entsprechendes Volumen bezüglich der Süßkraft zu erreichen. Dieses Maltodextrin ist dem Steviaextrakten mit einem Volumenanteil zwischen 50% und 90%,<ref>http://www.foodwatch.org/de/informieren/werbeluegen/produkte/verbesserung-vorgetaeuscht/wild-capri-sonne/ist-stevia-die-gesuendere-alternative-zu-zucker-beispielsweise-jetzt-in-der-weihnachtszeit-zum-backen/</ref> in einem Fall sogar bis zu 97% beigemischt.<ref>http://www.steviakaufen.com/blog/verbraucherzentrale-mahnt-nevella-stevia-ab-318</ref><ref name='nevella'>http://www.lebensmittelklarheit.de/produkte/nevella-tafelsuesse-mit-stevia</ref> [http://de.wikipedia.org/wiki/Maltodextrin Maltodextrin] ist ein wasserlösliches Kohlenhydratgemisch, das durch Hydrolyse von Stärke (Poly-α-glucose) hergestellt wird und unter anderem im Ausdauersport als Energieträger Verwendung findet sowie einen hohen glycämischen Index hat. Somit ist die Bezeichnung "kalorienfrei" irreführend.
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Aufgrund von Verbraucherbeschwerden hat die Verbraucherzentrale Bundesverband am 24. Februar 2012 einen der Anbieter wegen irreführender Werbung abgemahnt. Eine formlose Unterlassungerklärung, das beanstandete Produkt nach der Aufbrauchfrist nicht mehr im bisherigen Design auf den Markt zu bringen, hat der Anbieter am 27. März 2012 abgegeben.<ref name='nevella'></ref>
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===Nahrungsergänzungsmittel und in der Pseudomedizin===
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[[image:steviaextrakt.jpg|150px|thumb]]
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Da dem Rohrzucker neben seinen wissenschaftlich erwiesenen gesundheitlichen Gefahren seitens der [[Pseudomedizin]] allerhand weitere Gesundheitsrisiken wie z.B. Entkalkung von Zähnen und Knochen, Magenschleimhautentzündungen, Vitamin&nbsp;B-Mangel, Hyperaktivität bei Kindern, Schwächung des Immunsystems, Krebs, Akne, Depressionen, Herzinfarkt, Kolitis und Kinderlähmung zugeschrieben werden, wird der Stevia-Pflanze als natürliches und kalorienfreies Süßungsmittel eine übermäßige Bedeutung für die Gesundheit nachgesagt. Daneben wird mit diversen Heilwirkungen geworben, wie die Förderung der Verdauung, Harmonisierung des Blutdrucks, Bekämpfung von Müdigkeit und Erschöpfung, Abbau von Übergewicht, Bekämpfung von [[Darmverpilzung|Pilzbefall]] (Candidose), Normalisierung des Blutzuckerspiegels bei Diabetikern und als Mittel gegen Zahnprobleme. Stevia soll auch, äußerlich angewendet, die Haut und Haare jugendlich schön erhalten, Schuppen und Akne bekämpfen.<ref>http://www.eco-world.de/service/news/archiv/1678/index.html</ref>
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All diese verschiedenen Verheißungen sind wissenschaftlich nicht belegt.
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==Weblinks==
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*Jens Lubbadeh: [http://www.spiegel.de/gesundheit/ernaehrung/suessstoffe-stevia-zucker-honig-und-co-a-905103.html Stevia, Zucker, Honig und Co.: Süße Sünden] Spiegel online, 26. Juni 2013
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*Berit Uhlmann: [http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/tipps-fuer-den-einkauf-von-stevia-wundersuesse-ohne-wunder-1.1610774 Wundersüße ohne Wunder] Süddeutsche Zeitung, 5. März 2013
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*Burkhard Straßmann: [http://www.zeit.de/2008/47/DOS-Stevia/komplettansicht Das große Süßen] Zeit online, 17. November 2008
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*Kathrin Zinkant: [http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2014-05/stevia-pflanze-zuckerersatz/komplettansicht Klägliche Reste einer vermeintlichen Wunderpflanze] Zeit online, 29. Mai 2014
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*Universität Hohenheim: [https://stevia.uni-hohenheim.de/80802 Steviolglykosid – ein Süßstoff aus der Pflanze Stevia rebaudiana BERTONI]
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==Quellenverzeichnis==
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<references/>
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[[category:Lebensmittel]]
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[[category:Nahrungsergänzungsmittel]]
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[[category:Zucker]]

Aktuelle Version vom 17. Dezember 2016, 21:48 Uhr

Stevia rebaudina

Stevia rebaudina (Süß- oder Honigkraut, Süßblatt) ist eine mehrjährige, krautige Pflanze aus der Familie der Korbblütengewäche (Asteraceae). Die Stevia-Pflanze enthält verschiedene Süßstoffe, die chemisch als Steviolglycoside bezeichnet werden. Die Pflanze selbst, sowie die aus ihr extrahierten Süßstoffe dienen der kalorienarmen Süßung von Lebensmitteln, da diese Stoffe keine Erhöhung des Blutzuckerspiegels bewirken. Die chemisch aufgereinigten Steviolglycoside sind EU-weit als süßschmeckende Lebensmittelzusatzstoffe unter der Nummer E960 zugelassen.

Im Handel befindliche Steviaprodukte sind keine üblichen ("Bio"-) Naturprodukte. Die angebotenen Produkte bestehen aus einer Mischung aufwändig chemisch isolierter Steviolglycoside, den süßschmeckenden Verbindungen der Pflanze.

Inhaltsstoffe

Die Stevia-Pflanze enthält bis zu 12 bislang entdeckte Süßstoffe, die in ihrem Gehalt stark schwanken können. Steviosid macht neben Rebaudiosid A meist den größten Anteil aus. Rebaudiosid A hat von den Gycosiden die höchste Süßkraft (ca. 300 mal süßer als Rübenzucker) und den geringsten Nachgeschmack. Alle anderen Glycoside haben einen mehr oder weniger starken Bittergeschmack und eignen sich daher nur bedingt als Zuckerersatz.[1]

Die Süßkraft von Stevia-Extrakten entspricht ca. dem 200-300fachen des gewöhnlichen Haushaltszuckers (Saccharose, Rübenzucker). Zur Unbedenklichkeit von Steviolgycosiden, insbesondere des Steviosids, liegt eine Vielzahl unterschiedlicher Studien vor, von denen laut WHO keine Hinweise auf eine mutagene (erbgutverändernde) Wirkung vorliegen. Allerdings zeigten Tierversuche eine geringfügige subchronische Toxizität bei Mäusen, Hamstern und Ratten. Weiterhin zeigte sich eine signifikante Beeinträchtigung der Fruchtbarkeit bei männlichen Ratten. Allerdings wenden Kritiker der Studie ein, dass dies durch extrem hohe Dosen (mehr als die Hälfte des Körpergewichts) herbeigeführt wurde.[2]

Rechtliche Situation

Steviolglycoside sind als E 960 in der EU seit dem 2. Dezember 2011 als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Für viele Produktbereiche wie Kekse oder Gebäck ist Stevia als Süßungsmittel von der EU-Kommission nicht zugelassen.

Die Pflanze Stevia und deren getrockneten Blätter sind EU-weit nicht als Lebensmittel zugelassen. Der wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU-Kommission (SCF) hat in einer Stellungnahme vom 17. Juni 1999 erklärt, dass die Sicherheitsstudien zu Stevia bisher nicht ausreichen, um eine Unbedenklichkeit zu belegen. Dies ist vor allem dadurch begründet, dass nicht alle Inhaltsstoffe bisher identifiziert und auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit hin untersucht worden sind.[3] Produkte aus der Pflanze Stevia rebaudiana fallen als neuartiges Lebensmittel in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 258/97 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten (Novel Food Verordnung).[4][5]

In einigen südamerikanischen und asiatischen Ländern hingegen, vor allem Japan, Südkorea und Brasilien sowie auch in der Schweiz, darf Stevia bereits seit einigen Jahren verschiedenen Lebensmitteln offiziell als Süßungsmittel zugesetzt werden. In den USA darf Stevia nur als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben werden.

Nach Erkenntnissen aus neueren Studien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom 14. April 2010 wurde mittlerweile belegt, dass Steviolglycoside weder genotoxisch noch krebserregend sind und auch keine negativen Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit und Fortpflanzungsorgane des Menschen haben.[6][7][8] Steviolgycoside sind als Lebensmittelzusatzstoff (E 960) seit Dezember 2011 in der EU zugelassen.[9]

Entgegen der weit verbreiteten Annahme, es handele sich um die Pflanze selbst, sind es Extrakte der Pflanze, die zum Süßen verwendet werden. Diese müssen durch ein chemisch-physikalisches Verfahren aus den Pflanzen isoliert und gereinigt werden. [1]

Verwendung

Süßstoff

Extrakte der Steviapflanze finden zur kalorienarmen Süßung von Lebensmitteln Verwendung. Einige auf der Verpackung als kalorienfrei bezeichneten Süßstoffe auf Stevia-Basis werden jedoch mit Füllstoffen wie zum Beispiel Maltodextrin gestreckt, um ein dem Zucker entsprechendes Volumen bezüglich der Süßkraft zu erreichen. Dieses Maltodextrin ist dem Steviaextrakten mit einem Volumenanteil zwischen 50% und 90%,[10] in einem Fall sogar bis zu 97% beigemischt.[11][12] Maltodextrin ist ein wasserlösliches Kohlenhydratgemisch, das durch Hydrolyse von Stärke (Poly-α-glucose) hergestellt wird und unter anderem im Ausdauersport als Energieträger Verwendung findet sowie einen hohen glycämischen Index hat. Somit ist die Bezeichnung "kalorienfrei" irreführend.

Aufgrund von Verbraucherbeschwerden hat die Verbraucherzentrale Bundesverband am 24. Februar 2012 einen der Anbieter wegen irreführender Werbung abgemahnt. Eine formlose Unterlassungerklärung, das beanstandete Produkt nach der Aufbrauchfrist nicht mehr im bisherigen Design auf den Markt zu bringen, hat der Anbieter am 27. März 2012 abgegeben.[12]

Nahrungsergänzungsmittel und in der Pseudomedizin

Steviaextrakt.jpg

Da dem Rohrzucker neben seinen wissenschaftlich erwiesenen gesundheitlichen Gefahren seitens der Pseudomedizin allerhand weitere Gesundheitsrisiken wie z.B. Entkalkung von Zähnen und Knochen, Magenschleimhautentzündungen, Vitamin B-Mangel, Hyperaktivität bei Kindern, Schwächung des Immunsystems, Krebs, Akne, Depressionen, Herzinfarkt, Kolitis und Kinderlähmung zugeschrieben werden, wird der Stevia-Pflanze als natürliches und kalorienfreies Süßungsmittel eine übermäßige Bedeutung für die Gesundheit nachgesagt. Daneben wird mit diversen Heilwirkungen geworben, wie die Förderung der Verdauung, Harmonisierung des Blutdrucks, Bekämpfung von Müdigkeit und Erschöpfung, Abbau von Übergewicht, Bekämpfung von Pilzbefall (Candidose), Normalisierung des Blutzuckerspiegels bei Diabetikern und als Mittel gegen Zahnprobleme. Stevia soll auch, äußerlich angewendet, die Haut und Haare jugendlich schön erhalten, Schuppen und Akne bekämpfen.[13]

All diese verschiedenen Verheißungen sind wissenschaftlich nicht belegt.

Weblinks

Quellenverzeichnis