Diskussion:Homöopathie: Unterschied zwischen den Versionen

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==Münsteraner Memorandum Homöopathie==
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Ein Statement der interdisziplinären Expertengruppe „Münsteraner Kreis“ zur Abschaffung der Zusatzbezeichnung Homöopathie
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Manfred Anlauf* · Norbert Aust* · Hans-Werner Bertelsen · Juliane Boscheinen · Edzard Ernst · Daniel R. Friedrich · Natalie Grams · Hans-Georg Hofer · Paul Hoyningen-Huene · Jutta Hübner* · Peter Hucklenbroich · Claudia Nowack* · Heiner Raspe · Jan-Ole Reichardt · Norbert Schmacke* · Bettina Schöne-Seifert* · Oliver R. Scholz · Jochen Taupitz · Christian Weymayr*
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*federführende Autoren
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Korrespondenzadresse:
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Dr. Christian Weymayr
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c/o Lehrstuhl für Medizinethik · Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin ·
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Universität Münster · Von Esmarch-Str. 62 · D-48149 Münster
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christian.weymayr@web.de
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Februar 2018
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Der Münsteraner Kreis ist ein informeller Zusammenschluss von Expertinnen und Experten, die sich kritisch mit der komplementären und alternativen Medizin (KAM) auseinandersetzen. Er besteht seit Juni 2016 und geht auf eine Initiative von Dr. Bettina Schöne-Seifert, Professorin und Lehrstuhlinhaberin für Medizinethik an der Universität Münster, zurück. Ein erstes Projekt war die Veröffentlichung des Münsteraner Memorandums Heilpraktiker.
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1. Einführung
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Beim bevorstehenden 121. Deutschen Ärztetag vom 08. bis 11.05.2018 in Erfurt soll die Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer novelliert werden. Wir möchten diese Gelegenheit nutzen, darauf hinzuweisen, dass einige Zusatzbezeichnungen – zumindest in Teilen – der wissenschaftlichen Medizin widersprechen. Eine Durchleuchtung aller Verfahren auf ihre wissenschaftliche Haltbarkeit halten wir deshalb grundsätzlich für erforderlich. Besonders die Homöopathie steht mit ihren Grundannahmen sicheren wissenschaftlichen Erkenntnissen fundamental entgegen.
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Wir möchten den 121. Deutschen Ärztetag ersuchen, die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ ersatzlos zu streichen.
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Begründung:
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Die Homöopathie ist eine unwissenschaftliche Heilslehre: Homöopathische Arzneien liegen nach der Lehre Hahnemanns bereits ab dem ersten Dynamisations-Grad in so starker Verdünnung vor, dass es vollkommen unerheblich ist, welche Einzelsubstanz, welche Pflanze oder welches Tier als Ausgangsmaterial verwendet wird. Die Homöopathie führt die Wirkung ihrer „Arzneien“ deshalb auch nicht auf pharmakologische Mechanismen zurück, sondern auf den heilsamen Einfluss immaterieller, geistartiger Wirkkräfte. Wenn die Musterweiterbildungsordnung für die Vergabe der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ den Erwerb einer „fachlichen Kompetenz in Homöopathie“ fordert, dann fordert sie nichts anderes als eine „Kompetenz“ im Umgang mit geistartigen Kräften. Vom wissenschaftlichen Standpunkt aus wäre es dann ebenso gerechtfertigt, eine Zusatzbezeichnung „Gesundbeten“ für die „Kompetenz“ zu vergeben, welche Gebete zu welchen Heiligen bei welchen Krankheiten zur Anwendung kommen sollen.
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Dass die Homöopathie – überwiegend mit Hilfe von Stiftungsgeldern – trotzdem in der wissenschaftlichen Welt präsent ist und ihre vermeintliche Wirksamkeit in klinischen Studien beforscht wird, darf nicht zu dem Fehlschluss führen, dass sie auch wissenschaftlich fundiert sei.
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(Die Unwissenschaftlichkeit der Homöopathie, aus der sich alle weiteren Begründungen ergeben, wird im Anschluss an diese Einführung ausführlich erörtert.)
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Die Ärzteschaft bekennt sich zur Wissenschaftlichkeit: Die Ärzteschaft hat sich wiederholt zur Wissenschaftlichkeit bekannt. So beschloss beispielsweise der 119. Deutsche Ärztetag zum Masterplan Medizinstudium 2020: „… Förderung der Praxisnähe bedeutet auch Stärkung des wissenschaftlichen Grundverständnisses. Vor diesem Hintergrund sollten die wissenschaftlichen Kurse ausgebaut werden, um die wissenschaftliche Kompetenz der Studierenden in der Breite anzuheben. So kann gewährleistet werden, dass die späteren Ärzte ihre Patienten fundiert und evidenzbasiert behandeln. …“ Es ist ein eklatanter Widerspruch, wenn auf der einen Seite der medizinische Nachwuchs zu Wissenschaftlichkeit angehalten wird, und auf der anderen Seite mit der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ eine offizielle, fachliche Anerkennung für eine mit Wissenschaftlichkeit unvereinbare Heilslehre vergeben wird.
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Das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in die wissenschaftliche Medizin wird untergraben: Dass Teile der Ärzteschaft überhaupt Homöopathie anbieten, widerspricht bereits jedem wissenschaftlichen Anspruch an das ärztliche Handeln. Die von der Ärztekammer verliehene Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ gibt dieser Lehre zusätzlich den Anstrich wissenschaftlicher Seriosität, den Patientinnen und Patienten als Beleg für die Wirksamkeit der Homöopathie missverstehen können, wenn nicht gar müssen. Die Grenzen zwischen wissenschaftlich fundierter Medizin und Esoterik werden somit verwischt.
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Die Homöpathie kann die Probleme der wissenschaftlichen Medizin nicht ausgleichen: Auch wenn die Zufriedenheit mit dem deutschen Gesundheitssystem im Allgemeinen groß ist, beklagen Patientinnen und Patienten auch Defizite in der Praxis der wissenschaftlichen Medizin, wie etwa fehlende Empathie, Zeitmangel und Übertechnisierung im Versorgungsalltag. Die Homöopathie dagegen wird von Patientinnen und Patienten sehr häufig als zugewandter erlebt, sie nimmt sich in der Erstanamnese sehr viel Zeit und sie setzt keine Technik ein. Im Versorgungsalltag wird die Homöopathieziffer vielfach als Ersatz für eine mangelnde Abrechenbarkeit der ärztlichen Kommunikation genutzt. Dies verschleiert das notorische Zeitproblem von Ärztinnen und Ärzten. Mehr noch: Patienten gewöhnen sich daran, dass der redende Arzt der Homöopath oder Naturheilkundler ist. Wir sind jedoch der Ansicht, dass die Probleme der wissenschaftlichen Medizin über die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ nicht von einer unwissenschaftlichen Parallelwelt scheinbar „repariert“ werden dürfen. Sie müssen vielmehr innerhalb der wissenschaftlichen Medizin gelöst werden.
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Unwirksame Verfahren und Placebos sind mit ärztlicher Ethik unvereinbar: Es ist aus unserer Sicht ethisch nicht vertretbar, dass Ärztinnen und Ärzte systematisch Verfahren empfehlen und einsetzen (dürfen), die in der Wissenschaftlergemeinschaft als erwiesenermaßen unwirksam gelten. Auch ihre Verabreichung als verdeckte Plazebos ist abzulehnen, weil sie das Recht der Patienten auf ehrliche Aufklärung verletzt und zugleich eine 'Parallelmedizin' adelt und unterhält.
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2. Die Homöopathie widerspricht sicheren wissenschaftlichen Erkenntnissen
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Die vor 200 Jahren von Samuel Hahnemann erdachte Homöopathie (Hahnemann 2005) hat inzwischen vielfache, divergierende und sich oft widersprechende Weiterentwicklungen erfahren. Gemeinsam sind diesen Varianten jedoch die beiden Grundlagen des Potenzierens und des Simile-Prinzips. Beide widersprechen sicheren wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die Homöopathie beruft sich nicht auf pharmakologisch und physiologisch plausible Wirkstoffe, sondern auf immaterielle, geistartige Wirkkräfte. Sie muss demnach der Esoterik zugerechnet werden. So hielt das European Academies’ Science Advisory Council (EASAC) 2017 fest: „… we conclude that the claims for homeopathy are implausible and inconsistent with established scientific concepts (EASAC 2017).“
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Die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ widerspricht somit dem Bekenntnis der Ärzteschaft zur Wissenschaftlichkeit.
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2.1. Potenzieren
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Ausgangsmaterialien werden potenziert, indem sie verdünnt sowie dynamisiert, das heißt verrieben und geschüttelt, werden.
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2.1.1. Verdünnen
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Ausreichend verdünnt, werden auch schwerste Gifte unwirksam, wie schon Paracelsus („Nur die Dosis macht das Gift“) weit vor Hahnemann erkannte. Ein pharmakologisches Präparat, das diese Dosis-Wirkungs-Beziehung nicht erfüllt, hat keine Chance auf eine Zulassung. Die Homöopathie verkehrt das Dosis-Wirkungs-Prinzip in sein Gegenteil – je stärker verdünnt eine Arznei ist, desto stärker soll sie wirken.
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Beim Herstellen eines homöopathischen Präparats aus einer festen Ursubstanz wird diese zunächst verrieben und dann mehrmals nacheinander in 10er-, 100er-, oder 50.000er-Schritten verdünnt. Homöopathische Verdünnungen werden dann D-, C- oder LM-(auch Q-)Potenzen genannt. Eine Zahl hinter den großen Buchstaben gibt die Anzahl der Verdünnungsschritte an. Selbst die stärksten Gifte müssen in einer gewissen Mindestkonzentration eingenommen werden, um im Organismus in so nennenswerten Mengen an die Zielorte zu gelangen, dass sie dort eine wahrnehmbare Wirkung erzielen können. Bereits bei sehr niedrigen Potenzen nimmt der Patient nur außerordentlich geringe Wirkstoffmengen zu sich: Dreimal fünf Globuli pro Tag ergeben schon in der Verdünnungsstufe C1 eine Tagesdosis von nur 0,01 mg, die damit beispielsweise deutlich unterhalb der Menge Cyanid oder Arsen liegt, die man mit dem Trinkwasser ohne gesundheitliche Folgen täglich aufnimmt.
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2.1.2. Reiben und Schütteln
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Hahnemann war sich bewusst, dass Verdünnen die pharmakologisch wirksame Ausgangssubstanz reduziert. Um dennoch eine positive Wirkung zu erhalten, nahm er an, man könne durch Reiben und Schütteln eine geistartige Kraft freisetzen, die im flüssigen Medium erhalten bleibe und die sich auf Zuckerkügelchen übertragen lasse. Er sah die Wirkung als etwas Immaterielles an, was ihm auch erstrebenswert erschien, da Krankheit für ihn ebenfalls etwas Immaterielles war: „Nur durch geistartige Einflüsse der krankmachenden Schädlichkeit kann unsere geistartige Lebenskraft erkranken, und so auch nur durch geistartige (dynamische) Einwirkungen der Arzneien wieder zur Gesundheit hergestellt werden“ (Organon, §16).
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Damit die immateriellen Heilinformationen der Ausgangssubstanzen auf die homöopathischen Präparate übertragen werden können, müssen die Lösemittel in der Lage sein, die Informationen zu speichern, also Strukturen mit einer gewissen Stabilität aufweisen. Dies wird oft als „Wassergedächtnis“ bezeichnet. Die Wasser-Forschung zeigt jedoch unzweifelhaft, dass sich Flüssigkeiten auch im atomaren Bereich viel zu dynamisch verhalten, um irgendeine Information speichern zu können (Bergmann 2011).
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2.2. Simile-Prinzip
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In Hahnemanns Vorstellung sollte das bei Krankheit „dynamisch verstimmte Lebensprinzip“ durch die homöopathischen Mittel von einer etwas „stärkern, ähnlichen, künstlichen Krankheits-Affektion ergriffen“ werden. Die Folge: Der Lebenskraft „entschwindet dadurch das Gefühl der natürlichen (schwächeren) dynamischen Krankheits-Affektion, die von da an nicht mehr für das Lebensprinzip existiert“. Das Lebensprinzip werde dann nur noch von der Arzneikrankheit beherrscht, „die aber bald ausgewirkt hat und den Kranken frei und genesen zurück lässt“ (Organon, §29).
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Für dieses so genannte Simile-Prinzip gibt es keinerlei belastbare Hinweise. Tausende Studien haben vielmehr gezeigt, dass das von Hahnemann abgelehnte Prinzip des „contraria contrariis“, eine Krankheit heilen zu können, indem man ihren Ursachen entgegenwirkt, zutrifft. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass Homöopathen ausgerechnet Impfungen meist kritisch sehen. Denn Impfungen sind eine der ganz wenigen Ausnahmen, die dem Simile-Prinzip zumindest nahekommen, weil man mit Impfstoffen einer Krankheit vorbeugen kann, indem man Gesunden etwas gibt, das die Symptome der Krankheit hervorruft.
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2.3. Weitere Aspekte
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Sowohl das Potenzieren als auch das Simile-Prinzip für sich genommen würden völlig ausreichen, die Homöopathie als unwissenschaftliche, esoterische Lehre zu kennzeichnen. Dennoch sind einige weitere Aspekte für ein etwas umfassenderes Bild von der Homöopathie relevant.
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2.3.1. Verunreinigungen
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1 Kilogramm reinster Milchzucker enthält neben vielen anderen Elementen 1 Mikrogramm Blei, 1 Liter reinster Alkohol enthält 100 Mikrogramm Blei und 1 Liter reinstes Wasser 0,015 Mikrogramm Blei (Hopff 1991). Blei wird jedoch auch als homöopathisches Arzneimittel „Plumbum metallicum“ verwendet. Bei jeder Arzneimittelherstellung müsste also auch die Heilkraft von Blei freigesetzt und potenziert werden – neben den Heilkräften aller anderen Verunreinigungen.
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2.3.2. Arzneimittelprüfung an Gesunden
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Die Arzneiprüfung, wie die Homöopathie sie betreibt, geht davon aus, dass die wahrgenommenen Symptome ursächlich auf die eingenommene Substanz zurückgehen. Hahnemann empfahl, für eine Arzneiprüfung über mehrere Tage „4 bis 6 Kügelchen der 30sten Potenz“ zu sich zu nehmen (Organon, §128). Hahnemann führt etwa für Kochsalz C30 insgesamt 1349 Symptome auf, die zwar einen Blick auf den mitunter erschreckenden Gesundheitszustand der Prüfer offenbaren, aber gewiss nichts mit dem nicht mehr vorhandenen Kochsalz zu tun haben (Hahnemann 2011).
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Auch die Einnahme realer Mengen von Wirkstoffen schützt nicht vor Fehldeutungen: So registrierte Hahnemann nach der Einnahme von Chinin, dass sein Körper von Fiebern geschüttelt wurde. Dazu schreibt der Pharmakologe Wolfgang H. Hopff: „Von den toxischen Eigenschaften des Chinins wissen wir, dass eine Untertemperatur erzeugt wurde, welche einen ‚Schüttelfrost‘ zur Folge haben mag. Was auch immer Hahnemann fühlte, es kann sich nicht um Fieber gehandelt haben.“ So war bereits die Mutter aller homöopathischen Arzneimittelprüfungen, die die Geburtsstunde der Homöopathie einläutete, ein Irrtum.
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2.3.3. Heterogenität der Lehren
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Hahnemann bekämpfte nicht nur die von ihm Allopathie genannte damalige Schulmedizin, sondern auch andere Homöopathen, die seine Lehre abänderten. Dennoch findet sich heute eine Fülle verschiedener Varianten (Informationsnetzwerk Homöopathie). Dabei wird zum Beispiel auf die ausführliche Anamnese verzichtet, es werden mehrere Mittel gleichzeitig gegeben, jedem Menschen für alle Krankheiten nur eine einzige Substanz zugewiesen, oder es werden keine Globuli verabreicht, sondern nur Zeichen auf erkrankte Körperpartien gemalt. Anders als in der wissenschaftlichen Medizin, in der sich diejenige Vorstellung durchsetzt, für die es die beste Evidenz gibt, koexistieren alle Varianten der Homöopathie nebeneinander, weil keine für sich irgendeine spezifische Evidenz geltend machen kann. Es ist dann eine bloße Frage des Glaubens, welche Richtung man bevorzugt. Die Musterweiterbildungsordnung fordert für Ihren „Kompetenz-Nachweis“ Kurse, die von den zuständigen Ärztekammern anerkannt sind. Die Ärztekammern kämen jedoch in vollständige Erklärnöte, wollten sie wissenschaftlich fundiert begründen, warum ausgerechnet die von ihnen anerkannten Kurse die „richtige“ Homöopathie vermitteln.
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2.3.4. Historischer Kontext
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Als Hahnemann die Homöopathie erdachte, kannte man zwar den „Makrokosmos Mensch“ mit seinen Knochen, Muskeln, Sehnen und Blutgefäßen aus Anatomiestudien bis in erstaunliche Details, aber warum das Herz schlägt, wozu man atmet, wie man sehen, tasten und fühlen kann, wie der Mensch also funktioniert, war ein großes Rätsel. So wusste Hahnemann nicht, dass Lebewesen aus Zellen bestehen, dass es Bakterien und Viren gibt, dass körperliche Merkmale vererbt werden können, dass das Immunsystem uns vor Krankheitserregern schützt und dass wir verschiedene Blutgruppen haben. Auch lagen heute selbstverständliche Errungenschaften wie Röntgenstrahlen, Insulin, Narkosemittel, Penicillin und viele andere noch in weiter Ferne (Weymayr 2007).
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Die damalige Medizin war entsprechend mehr von Mythen als von Fakten und mehr von den Dogmen der antiken Ärzte als von nachprüfbaren Erkenntnissen geprägt. Die Ärzte zeigten zudem ein von Medizinhistorikern oft „heroisch“ genanntes Draufgängertum: Sie ließen die Patienten bei jeder Gelegenheit zur Ader, zwangen sie zu Durchfällen, Schweißausbrüchen und Erbrechen, flößten ihnen Quecksilber und andere Gifte ein und brannten ihre Wunden aus. Im Vergleich dazu war Hahnemanns unbeabsichtigter Nihilismus ein Segen für die Patienten. Das verleitete ihn zu dem Fehlschluss, dass seine Homöopathie eine effektive Heilmethode sei.
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2.3.5. Auf Konfrontation zur wissenschaftlichen Medizin
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Homöopathie und wissenschaftliche Medizin stehen in so eklatantem Widerspruch, dass sie in der Patientenversorgung unvereinbar sind. Hahnemann verbat sich vehement jede Vermischung der Homöopathie mit der Allopathie und schloss dies auch für die Zukunft kategorisch aus (Organon, §52): „Jede steht der anderen gerade entgegen und nur wer beide nicht kennt, kann sich dem Wahne hingeben, dass sie sich je einander nähern könnten oder wohl gar sich vereinigen ließen, kann sich gar so lächerlich machen, nach Gefallen der Kranken, bald homöopathisch, bald allopathisch in seinen Kuren zu verfahren; dies ist verbrecherischer Verrat an der göttlichen Homöopathie zu nennen!“ Hahnemann ging so weit, zu behaupten, dass ein allopathisch misshandelter Organismus für homöopathische Wohltaten weniger empfänglich sei. Auch heute noch neigen viele Homöopathen zu einer feindlichen Haltung gegenüber der wissenschaftlichen Medizin. Deren Maßnahmen schwächten oder blockierten gar die wohltätigen Wirkungen der Homöopathika.
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3. Studien liefern keine Hinweise für eine Wirksamkeit der Homöopathie
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Homöopathie wird vielfach beforscht, zum Beispiel mit Geldern der Carstens-Stiftung, zu deren expliziten Zielen die Verankerung der Homöopthie in der akademischen Medizin zählt (Carstens-Stiftung). Auch werden an Universitäten Stiftungslehrstühle mit Geldern der alternativen Pharmaindustrie eingerichtet. Diese Präsenz im Wissenschaftsbetrieb hebt die Homöopathie dennoch nicht in den Rang einer wissenschaftlich fundierten Heilslehre, die eine Zusatzbezeichnung rechtfertigen würde.
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3.1. Einzelfallbeobachtung
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Wie Hahnemann selbst berufen sich auch heutige Homöopathen in erster Linie auf Einzelfälle (Riker, 2017/2018). Einzelfälle können jedoch nur eine Koinzidenz beobachten, aber keine Kausalität nahelegen. Als Ausnahmen hiervon gelten nur dramatische Effekte, wenn beispielsweise jeder, der ein Mittel einnimmt, eine ansonsten immer tödliche Krankheit überlebt. Vor einem Einsatz der Homöopathie in solchen Fällen hat jedoch auch Hahnemann abgeraten – er hatte erkannt, dass für einen Heilerfolg der Homöopathie die Patienten ausreichend vital sein müssten. Da Homöopathie überwiegend bei Bagatellerkrankungen eingesetzt wird, die ohnehin ganz ohne äußeres Zutun heilen, machen Ärzte und Patienten zwangsläufig oft die Erfahrung, dass die Homöopathie scheinbar wirkt.
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In Verbindung mit der unter 2.3.5 genannten Skepsis gegenüber der wissenschaftlichen Medizin können solche vermeintlich positive Erfahrungen Patienten und Ärzte dazu verleiten, sich auch in gefährlichen Situationen eher für einen ersten Versuch mit Homöopathie oder vergleichbaren nicht-evidenzbasierten Verfahren zu entscheiden.
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3.2. RCTs und Reviews
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Die randomisierte, kontrollierte klinische Studie (RCT) gilt in der Evidenz-basierten Medizin (EbM) als Goldstandard, um Nutzen und in beschränktem Maße auch Schaden einer medizinischen Maßnahme zu ermitteln. Sie ist, sofern sie hohen Qualitätsstandards genügt, in der Lage, vielfältige Verzerrungspotentiale (Bias) anderer Studienarten auszuschließen. Besondere Beweiskraft (Evidence) wird Übersichtsarbeiten (Reviews) zugestanden, die in Metaanalysen mehrere Studien zusammenfassend auswerten. Um nicht, wie so oft in der Medizingeschichte, Trugschlüssen und Vorurteilen aufzusitzen, misstrauen Verfahren der EbM wie RCTs dem „gesunden Menschenverstand“. RCTs setzen deshalb keine physikalisch oder physiologisch plausiblen Wirkmechanismen voraus, das heißt, sie verlangen bewusst ein naiv beobachtendes Naturverständnis und betrachten den Menschen unter anderem wegen der hohen Komplexität seiner bio-psycho-sozialen Systeme als Black Box.
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Dies wurde in den letzten Jahren von Vertretern einer „Science-based Medicine“ kritisiert. Sie bezeichnen die beschriebene Haltung als „blinden Fleck der EbM“ (Novella et al, Gorski & Novella 2014) und argumentieren, dass die A-priori-Plausibilität einer Maßnahme in der Interpretation einer Studie berücksichtigt werden müsse. Da die A-priori-Plausibilität der Homöopathie gleich Null ist, seien auch die Ergebnisse der Studien ohne Aussagekraft.
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Anderen gilt die A-priori-Plausibilität als Vorurteil, das zwar theoretisch begründet sein mag, aber den Einsatz von bzw. den Verzicht auf bestimmte Heilmittel nicht ausreichend rechtfertige. Schließlich kann der Erfolg von Mittel A in Fällen von Krankheit B nicht die Richtigkeit oder Falschheit eines ganzen Heilkundesystems beweisen. In erster Linie legt er den Einsatz von A in einem Fall von B nahe. Unbestreitbar besteht dennoch eine evolutionär-dialektische Beziehung zwischen den Erkenntnissen z.B. aus RCTs einerseits und heilkundlichen Modellvorstellungen andererseits.
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Zur Homöopathie wurden hunderte klinische Studien und etliche Reviews durchgeführt. Hieraus ergaben sich für die Homöopathie zusammenfassend negative Beurteilungen nationaler und internationaler Gremien. So stellte 2015 die australische Regierungsinstitution National Health and Medical Research Council (NHMRC) fest: „Based on the assessment of the evidence of effectiveness of homeopathy, NHMRC concludes that there are no health conditions for which there is reliable evidence that homeopathy is effective“ (Weitere Zitate siehe Anlauf et al. 2015, Ernst 2017.
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Soweit auch positive Studienergebnisse publiziert wurden zeigte sich, dass die meisten sich verlieren, wenn man angemessene Maßstäbe an die Qualität der Studien, an relevante Effektstärken und an Reproduzierbarkeit anlegt (Aust 2013). Dies betrifft insbesondere die Methodik der statistischen Beweisführung (Beispiele und weitere Literaturhinweise u.a. in Homöopedia).
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4. Fazit
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Auch wenn Homöopathie im Wissenschaftsbetrieb präsent ist, ist sie nicht wissenschaftlich fundiert. Ihre Grundlagen Potenzieren und Simile-Prinzip widersprechen sicheren wissenschaftlichen Erkenntnissen, die Homöopathie ist demnach der Esoterik zuzurechnen. Auch sieht die internationale Wissenschaftlergemeinschaft in klinischen Studien keine ausreichenden Belege für eine Wirksamkeit der Homöopathie. Einer esoterischen Heilslehre mit einer Zusatzbezeichnung einen scheinbar seriösen Anstrich zu geben, widerspricht dem Anspruch der Ärzteschaft auf eine wissenschaftliche fundierte Versorgung, und schwächt durch eine Verwischung der Grenzen zwischen Wissenschaft und Glauben das Ansehen der wissenschaftlich begründeten Medizin. Defizite der wissenschaftlichen Medizin sind intern zu lösen und können nicht auf unwissenschaftliche Heilslehren abgewälzt werden (Anlauf et al. 2015). Eine Abschaffung der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ halten wir deshalb für dringend geboten.
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5. Literatur
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    Anlauf, Manfred et al: Komplementäre und alternative Arzneitherapie versus wissenschaftsorientierte Medizin; GMS German Medical Science, 2015
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    Aust, Norbert: In Sachen Homöopathie; Verlag 1-2-Buch, 2013
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    Bergmann, Helge: Wasser, das Wunderelement?: Wahrheit oder Hokuspokus
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    Carstens-Stiftung: Naturheilkunde und Homöopathie, http://www.carstens-stiftung.de
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    European Academies’ Science Advisory Council (EASAC): Homeopathic products and practices: assessing the evidence and ensuring consistency in regulating medical claims in the EU, 2017
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    Ernst, Edzard: http://edzardernst.com/2017/04/official-verdicts-on-homeopathy/
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    Gorski, David H; Novella, Steven P: Clinical trials of integrative medicine: Testing whether magic works? Trends mol. med.  20 (9), 473-476, 2014
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    Hahnemann, Samuel: Hahnemanns Arzneimittellehre, Narayana Verlag, 2011
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    Hahnemann, Samuel: Organanon der Heilkunst; matrixverlag, 2005, nach der Ausgabe Leipzig, 1921
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    Hopff, Wilhelm H.: Homöopathie kritisch betrachtet, Thieme, 1991
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    Informationsnetzwerk Homöopathie: Homöopedia – Informationen zur Homöopathie; http://www.homöopedia.eu
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    Informationsnetzwerk Homöopathie: http://www.homöopedia.eu/index.php/Artikel:Statistische_Signifikanz
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    Informationsnetzwerk Homöopathie: http://www.homöopedia.eu/index.php/Artikel:Systematische_Reviews_zur_Homöopathie_-_Methodik
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    Novella, Steven et al: Science-Based Medicine; https://sciencebasedmedicine.org
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    Riker, Ulf; Evidenz und Erfahrung; in: Homöopahie, Winter 2017/2018
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    Weymayr, Christian: Hippokrates, Dr. Röntgen & Co., Bloomsbury, 2007
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==Stellungnahme EASAC zur Homöopathie (Zusammenfassung)==
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Homöopathische Produkte und Methoden: Bewertung der Beweise und Sicherstellung der Konsistenz zur Regelung medizinischer Anwendungen in der EU
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Die EASAC veröffentlicht diese Erklärung, um auf den jüngsten Arbeiten ihrer Mitgliedsakademien aufzubauen und die Kritik an den gesundheitspolitischen und wissenschaftlichen Behauptungen für homöopathische Produkte zu untermauern. Analysen und Schlussfolgerungen basieren auf den exzellenten wissenschaftlich fundierten Bewertungen, die bereits von maßgeblichen und unparteiischen Stellen veröffentlicht wurden. Die grundlegende Bedeutung, die der Möglichkeit von Verbrauchern zukommt, eine Wahl zu treffen, setzt zur Unterstützung einer solchen Wahlmöglichkeit voraus, dass die Verbraucher und Patienten mit evidenzbasierten, genauen und klaren Informationen versorgt werden. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, einen einheitlichen, wissensbasierten Rechtsrahmen für die Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität von Produkten sowie für saubere Werbepraktiken in der gesamten Europäischen Union (EU) einzuführen.
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In unserer Stellungnahme untersuchen wir folgende Punkte:
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Wissenschaftliche Wirkmechanismen - wo wir zu dem Schluss kommen, dass die Behauptungen zur Homöopathie unplausibel und mit etablierten wissenschaftlichen Konzepten unvereinbar sind.
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Klinische Wirksamkeit - Wir erkennen an, dass ein Placebo-Effekt bei einzelnen Patienten auftreten kann, aber wir stimmen mit früheren umfangreichen Evaluierungen überein, die zu dem Schluss kommen, dass es keine bekannten Krankheiten gibt, für die es robuste, reproduzierbare Beweise gibt, dass Homöopathie über den Placebo-Effekt hinaus wirksam ist.
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Es gibt damit zusammenhängende Bedenken im Hinblick auf Einverständniserklärungen der Patienten und zur Sicherheit, wobei letztere mit mangelnder Qualitätskontrolle bei der Herstellung homöopathischer Arzneimittel verbunden sind.
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Förderung der Homöopathie - Wir stellen fest, dass diese dem Patienten erheblichen Schaden zufügen kann, wenn es zu Verzögerungen bei der Suche nach evidenzbasierter medizinischer Versorgung kommt, und dass generell die Gefahr besteht, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Art und den Wert wissenschaftlicher Beweise untergraben wird.
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Veterinärmedizinische Praxis - Wir schließen ebenso, dass es keine belastbaren Beweise gibt, die den Einsatz von Homöopathie in der Veterinärmedizin rechtfertigen. Zudem ist es besonders besorgniserregend, wenn solche Produkte vorrangig vor evidenzbasierten Arzneimitteln zur Behandlung von Tierseuchen eingesetzt werden.
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Wir geben die folgenden Empfehlungen ab.
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Es sollten einheitliche behördliche Vorschriften für den Nachweis der Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität aller Produkte für die Human- und Veterinärmedizin bestehen, die auf nachprüfbaren und objektiven Beweisen beruhen und der Art der geltend gemachten Behauptungen entsprechen. Ohne diese Beweise sollte ein Produkt von den nationalen Regulierungsbehörden weder zugelassen werden noch registrierungsfähig sein.
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Evidenzbasierte öffentliche Gesundheitssysteme sollten homöopathische Produkte und Praktiken nur dann erstatten, wenn sie nachweislich wirksam und sicher sind.
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Die Zusammensetzung der homöopathischen Mittel sollte auf ähnliche Weise wie bei anderen verfügbaren Gesundheitsprodukten gekennzeichnet werden, d. h. es sollte eine genaue, klare und einfache Beschreibung der Inhaltsstoffe und ihrer in der Zubereitung enthaltenen Mengen vorhanden sein.
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Werbung und Vermarktung homöopathischer Produkte und Dienstleistungen müssen den etablierten Standards von Genauigkeit und Klarheit entsprechen. Werbebezogene Ansprüche auf Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität dürfen nicht ohne nachweisbare und reproduzierbare Nachweise geltend gemacht werden.
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==Urteile==
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LG Bielefeld - 16 O 58/15 - Urt. v. 18.11.15
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Eine Werbung für registrierte homöopathische Arzneimittel mit den Angaben „Umstimmung, Entsäuerung und Regulation des Stoffwechsels“ resp. „Ausleitungsklassiker“ verstößt gegen § 5 HWG.
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Bei homöopathischen Mitteln fallen unter die Angaben zu Anwendungsgebieten auch wirkungsbezogene Aussagen, die sich auf die positive Beeinflussung von allgemein umschriebenen Stoffwechselvorgängen, insbesondere auf die Behebung etwaiger Störungen, beziehen. Eine Bezugnahme auf konkret umschriebene, in der Schulmedizin anerkannte Krankheitsbilder ist nicht erforderlich. Diese Voraussetzungen erfüllen die vorgenannten Angaben zu den Anwendungsgebieten der Arzneimittel, die suggerieren, dass in bestimmten Fällen die Einnahme der betreffenden Mittel Stoffwechselvorgänge positiv beeinflussen und dazu beitragen können, die Störungen zu beheben.
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§ 5 HWG bezweckt im Kern den Schutz des Verkehrs vor irreführenden Angaben über die hinreichende wissenschaftliche Absicherung einer Wirksamkeitsbehauptung für ein Arzneimittel. Hinsichtlich der beworbenen Arzneimittel fehlen Wirkungsbelege nicht nur in Bezug auf konkrete medizinische Krankheitsbilder, sondern auch hinsichtlich sonstiger Beeinflussungen von Stoffwechselvorgängen. Insoweit ist die Gefahr einer unsachgemäßen (Selbst-)Medikation bei allgemeiner gehaltenen Aussagen zu körperlichen und seelischen Zuständen, die durch das betreffende Arzneimittel angeblich positiv beeinflusst werden, gleichfalls zu bejahen.
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==Kommentare==
 
Schön, dass sich jemand des Themas annimmt. Einige links: http://www.novo-magazin.de/67/novo6734.htm http://de.wikipedia.org/wiki/Hom%C3%B6opathie http://www.gwup.org/themen/texte/homoeopathie/. Der Wikipedia-Artikel ist stark und es wird schwer werden, da was eigenständiges, gleichwertiges entgegenzusetzen. Man könnte sich evtl auf eine Widerlegung der zeitgemässen Erklärungsmodelle für Homöopathie einlassen, die Walach aus Freiburg betreibt. Sekundärliteratur dazu habe ich/kann ich besorgen (Interesse -> email). Ferner könnte man noch auf Nieber/Süß eingehen undundund  [[Benutzer:Sphinx|Sphinx]] 07:50, 28. Aug. 2007 (CDT)
 
Schön, dass sich jemand des Themas annimmt. Einige links: http://www.novo-magazin.de/67/novo6734.htm http://de.wikipedia.org/wiki/Hom%C3%B6opathie http://www.gwup.org/themen/texte/homoeopathie/. Der Wikipedia-Artikel ist stark und es wird schwer werden, da was eigenständiges, gleichwertiges entgegenzusetzen. Man könnte sich evtl auf eine Widerlegung der zeitgemässen Erklärungsmodelle für Homöopathie einlassen, die Walach aus Freiburg betreibt. Sekundärliteratur dazu habe ich/kann ich besorgen (Interesse -> email). Ferner könnte man noch auf Nieber/Süß eingehen undundund  [[Benutzer:Sphinx|Sphinx]] 07:50, 28. Aug. 2007 (CDT)
  
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[[Benutzer:Deceptor|Deceptor]] 09:45, 16. Sep. 2007 (CDT)
 
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*http://www.dzvhae.com/portal/pics/abschnitte/011005042421_lancet_kopie.pdf
 
*http://www.dzvhae.com/portal/pics/abschnitte/011005042421_lancet_kopie.pdf
 
*http://www.sciencedirect.com/science?_ob=MImg&_imagekey=B6WXX-4MTJGVV-4-1&_cdi=7170&_user=10&_orig=browse&_coverDate=01/31/2007&_sk=999039998&view=c&wchp=dGLbVzW-zSkWb&_valck=1&md5=f9d5981e352a9086b0b67c51e3e25369&ie=/sdarticle.pdf
 
*http://www.sciencedirect.com/science?_ob=MImg&_imagekey=B6WXX-4MTJGVV-4-1&_cdi=7170&_user=10&_orig=browse&_coverDate=01/31/2007&_sk=999039998&view=c&wchp=dGLbVzW-zSkWb&_valck=1&md5=f9d5981e352a9086b0b67c51e3e25369&ie=/sdarticle.pdf
 
*http://archderm.ama-assn.org/cgi/content/full/134/11/1455
 
*http://archderm.ama-assn.org/cgi/content/full/134/11/1455
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*http://keinanfang.wordpress.com/2012/10/08/homoopathie-wissenschaft-esoterik/
  
 
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Soweit ich weiß, gild die JREF-MDC (Preis 1 Mio US-Dollar) auch für den Nachweis der Wirksamkeit der Homöpathie. Mitaufnehmen? --[[Benutzer:EsoTypo|EsoTypo]] 16:32, 11. Mai 2009 (CEST)
 
Soweit ich weiß, gild die JREF-MDC (Preis 1 Mio US-Dollar) auch für den Nachweis der Wirksamkeit der Homöpathie. Mitaufnehmen? --[[Benutzer:EsoTypo|EsoTypo]] 16:32, 11. Mai 2009 (CEST)
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:ja, ich denke auch dass man das dazu nehmen kann. [[Benutzer:Deceptor|Deceptor]] 19:30, 11. Mai 2009 (CEST)
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==Faseb Journal==
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"(The FASEB Journal. 2006;20:1755-1758.)
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© 2006 FASEB
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Homeopathy: Holmes, Hogwarts, and the Prince of Wales
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Gerald Weissmann, Editor-in-Chief "[http://www.fasebj.org/cgi/content/full/20/11/1755][[Benutzer:Cohen|Cohen]] 11:15, 16. Okt. 2009 (CEST)
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==Arztwiki zur Homöopathie==
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*http://www.arztwiki.de/wiki/Hom%C3%B6opathie
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==Anekdote: Henryk M. Broder und die Homöopathie==
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Henryk M. Broder, der wegen einer chronischen Darmentzündung einen Homöopathen aufgesucht hatte:
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''"Während ich langsam ausblutete und immer schwächer wurde, bekam ich kleine weisse Pillen vom Homöopathen, der jeder Verschlechterung meines Zustands mit Zufriedenheit zur Kenntnis nahm: "das ist nur die Erstverschlimmerung". Und als ich kaum noch gehen konnte, hat er mich zu einer Geistaustreiberin geschickt. - Wenn ich ihn jemals wieder treffe, polier ich ihm die Fresse und schick ihn hinterher zu einem seiner Kollegen statt zu einem Arzt."''

Aktuelle Version vom 11. März 2018, 21:17 Uhr

Münsteraner Memorandum Homöopathie

Ein Statement der interdisziplinären Expertengruppe „Münsteraner Kreis“ zur Abschaffung der Zusatzbezeichnung Homöopathie

Manfred Anlauf* · Norbert Aust* · Hans-Werner Bertelsen · Juliane Boscheinen · Edzard Ernst · Daniel R. Friedrich · Natalie Grams · Hans-Georg Hofer · Paul Hoyningen-Huene · Jutta Hübner* · Peter Hucklenbroich · Claudia Nowack* · Heiner Raspe · Jan-Ole Reichardt · Norbert Schmacke* · Bettina Schöne-Seifert* · Oliver R. Scholz · Jochen Taupitz · Christian Weymayr*

  • federführende Autoren


Korrespondenzadresse:

Dr. Christian Weymayr

c/o Lehrstuhl für Medizinethik · Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin ·

Universität Münster · Von Esmarch-Str. 62 · D-48149 Münster

christian.weymayr@web.de


Februar 2018


Der Münsteraner Kreis ist ein informeller Zusammenschluss von Expertinnen und Experten, die sich kritisch mit der komplementären und alternativen Medizin (KAM) auseinandersetzen. Er besteht seit Juni 2016 und geht auf eine Initiative von Dr. Bettina Schöne-Seifert, Professorin und Lehrstuhlinhaberin für Medizinethik an der Universität Münster, zurück. Ein erstes Projekt war die Veröffentlichung des Münsteraner Memorandums Heilpraktiker.


1. Einführung

Beim bevorstehenden 121. Deutschen Ärztetag vom 08. bis 11.05.2018 in Erfurt soll die Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer novelliert werden. Wir möchten diese Gelegenheit nutzen, darauf hinzuweisen, dass einige Zusatzbezeichnungen – zumindest in Teilen – der wissenschaftlichen Medizin widersprechen. Eine Durchleuchtung aller Verfahren auf ihre wissenschaftliche Haltbarkeit halten wir deshalb grundsätzlich für erforderlich. Besonders die Homöopathie steht mit ihren Grundannahmen sicheren wissenschaftlichen Erkenntnissen fundamental entgegen.

Wir möchten den 121. Deutschen Ärztetag ersuchen, die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ ersatzlos zu streichen.


Begründung:


Die Homöopathie ist eine unwissenschaftliche Heilslehre: Homöopathische Arzneien liegen nach der Lehre Hahnemanns bereits ab dem ersten Dynamisations-Grad in so starker Verdünnung vor, dass es vollkommen unerheblich ist, welche Einzelsubstanz, welche Pflanze oder welches Tier als Ausgangsmaterial verwendet wird. Die Homöopathie führt die Wirkung ihrer „Arzneien“ deshalb auch nicht auf pharmakologische Mechanismen zurück, sondern auf den heilsamen Einfluss immaterieller, geistartiger Wirkkräfte. Wenn die Musterweiterbildungsordnung für die Vergabe der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ den Erwerb einer „fachlichen Kompetenz in Homöopathie“ fordert, dann fordert sie nichts anderes als eine „Kompetenz“ im Umgang mit geistartigen Kräften. Vom wissenschaftlichen Standpunkt aus wäre es dann ebenso gerechtfertigt, eine Zusatzbezeichnung „Gesundbeten“ für die „Kompetenz“ zu vergeben, welche Gebete zu welchen Heiligen bei welchen Krankheiten zur Anwendung kommen sollen.

Dass die Homöopathie – überwiegend mit Hilfe von Stiftungsgeldern – trotzdem in der wissenschaftlichen Welt präsent ist und ihre vermeintliche Wirksamkeit in klinischen Studien beforscht wird, darf nicht zu dem Fehlschluss führen, dass sie auch wissenschaftlich fundiert sei.

(Die Unwissenschaftlichkeit der Homöopathie, aus der sich alle weiteren Begründungen ergeben, wird im Anschluss an diese Einführung ausführlich erörtert.)


Die Ärzteschaft bekennt sich zur Wissenschaftlichkeit: Die Ärzteschaft hat sich wiederholt zur Wissenschaftlichkeit bekannt. So beschloss beispielsweise der 119. Deutsche Ärztetag zum Masterplan Medizinstudium 2020: „… Förderung der Praxisnähe bedeutet auch Stärkung des wissenschaftlichen Grundverständnisses. Vor diesem Hintergrund sollten die wissenschaftlichen Kurse ausgebaut werden, um die wissenschaftliche Kompetenz der Studierenden in der Breite anzuheben. So kann gewährleistet werden, dass die späteren Ärzte ihre Patienten fundiert und evidenzbasiert behandeln. …“ Es ist ein eklatanter Widerspruch, wenn auf der einen Seite der medizinische Nachwuchs zu Wissenschaftlichkeit angehalten wird, und auf der anderen Seite mit der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ eine offizielle, fachliche Anerkennung für eine mit Wissenschaftlichkeit unvereinbare Heilslehre vergeben wird.


Das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in die wissenschaftliche Medizin wird untergraben: Dass Teile der Ärzteschaft überhaupt Homöopathie anbieten, widerspricht bereits jedem wissenschaftlichen Anspruch an das ärztliche Handeln. Die von der Ärztekammer verliehene Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ gibt dieser Lehre zusätzlich den Anstrich wissenschaftlicher Seriosität, den Patientinnen und Patienten als Beleg für die Wirksamkeit der Homöopathie missverstehen können, wenn nicht gar müssen. Die Grenzen zwischen wissenschaftlich fundierter Medizin und Esoterik werden somit verwischt.


Die Homöpathie kann die Probleme der wissenschaftlichen Medizin nicht ausgleichen: Auch wenn die Zufriedenheit mit dem deutschen Gesundheitssystem im Allgemeinen groß ist, beklagen Patientinnen und Patienten auch Defizite in der Praxis der wissenschaftlichen Medizin, wie etwa fehlende Empathie, Zeitmangel und Übertechnisierung im Versorgungsalltag. Die Homöopathie dagegen wird von Patientinnen und Patienten sehr häufig als zugewandter erlebt, sie nimmt sich in der Erstanamnese sehr viel Zeit und sie setzt keine Technik ein. Im Versorgungsalltag wird die Homöopathieziffer vielfach als Ersatz für eine mangelnde Abrechenbarkeit der ärztlichen Kommunikation genutzt. Dies verschleiert das notorische Zeitproblem von Ärztinnen und Ärzten. Mehr noch: Patienten gewöhnen sich daran, dass der redende Arzt der Homöopath oder Naturheilkundler ist. Wir sind jedoch der Ansicht, dass die Probleme der wissenschaftlichen Medizin über die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ nicht von einer unwissenschaftlichen Parallelwelt scheinbar „repariert“ werden dürfen. Sie müssen vielmehr innerhalb der wissenschaftlichen Medizin gelöst werden.


Unwirksame Verfahren und Placebos sind mit ärztlicher Ethik unvereinbar: Es ist aus unserer Sicht ethisch nicht vertretbar, dass Ärztinnen und Ärzte systematisch Verfahren empfehlen und einsetzen (dürfen), die in der Wissenschaftlergemeinschaft als erwiesenermaßen unwirksam gelten. Auch ihre Verabreichung als verdeckte Plazebos ist abzulehnen, weil sie das Recht der Patienten auf ehrliche Aufklärung verletzt und zugleich eine 'Parallelmedizin' adelt und unterhält.


2. Die Homöopathie widerspricht sicheren wissenschaftlichen Erkenntnissen

Die vor 200 Jahren von Samuel Hahnemann erdachte Homöopathie (Hahnemann 2005) hat inzwischen vielfache, divergierende und sich oft widersprechende Weiterentwicklungen erfahren. Gemeinsam sind diesen Varianten jedoch die beiden Grundlagen des Potenzierens und des Simile-Prinzips. Beide widersprechen sicheren wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die Homöopathie beruft sich nicht auf pharmakologisch und physiologisch plausible Wirkstoffe, sondern auf immaterielle, geistartige Wirkkräfte. Sie muss demnach der Esoterik zugerechnet werden. So hielt das European Academies’ Science Advisory Council (EASAC) 2017 fest: „… we conclude that the claims for homeopathy are implausible and inconsistent with established scientific concepts (EASAC 2017).“

Die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ widerspricht somit dem Bekenntnis der Ärzteschaft zur Wissenschaftlichkeit.


2.1. Potenzieren

Ausgangsmaterialien werden potenziert, indem sie verdünnt sowie dynamisiert, das heißt verrieben und geschüttelt, werden.


2.1.1. Verdünnen

Ausreichend verdünnt, werden auch schwerste Gifte unwirksam, wie schon Paracelsus („Nur die Dosis macht das Gift“) weit vor Hahnemann erkannte. Ein pharmakologisches Präparat, das diese Dosis-Wirkungs-Beziehung nicht erfüllt, hat keine Chance auf eine Zulassung. Die Homöopathie verkehrt das Dosis-Wirkungs-Prinzip in sein Gegenteil – je stärker verdünnt eine Arznei ist, desto stärker soll sie wirken.

Beim Herstellen eines homöopathischen Präparats aus einer festen Ursubstanz wird diese zunächst verrieben und dann mehrmals nacheinander in 10er-, 100er-, oder 50.000er-Schritten verdünnt. Homöopathische Verdünnungen werden dann D-, C- oder LM-(auch Q-)Potenzen genannt. Eine Zahl hinter den großen Buchstaben gibt die Anzahl der Verdünnungsschritte an. Selbst die stärksten Gifte müssen in einer gewissen Mindestkonzentration eingenommen werden, um im Organismus in so nennenswerten Mengen an die Zielorte zu gelangen, dass sie dort eine wahrnehmbare Wirkung erzielen können. Bereits bei sehr niedrigen Potenzen nimmt der Patient nur außerordentlich geringe Wirkstoffmengen zu sich: Dreimal fünf Globuli pro Tag ergeben schon in der Verdünnungsstufe C1 eine Tagesdosis von nur 0,01 mg, die damit beispielsweise deutlich unterhalb der Menge Cyanid oder Arsen liegt, die man mit dem Trinkwasser ohne gesundheitliche Folgen täglich aufnimmt.


2.1.2. Reiben und Schütteln

Hahnemann war sich bewusst, dass Verdünnen die pharmakologisch wirksame Ausgangssubstanz reduziert. Um dennoch eine positive Wirkung zu erhalten, nahm er an, man könne durch Reiben und Schütteln eine geistartige Kraft freisetzen, die im flüssigen Medium erhalten bleibe und die sich auf Zuckerkügelchen übertragen lasse. Er sah die Wirkung als etwas Immaterielles an, was ihm auch erstrebenswert erschien, da Krankheit für ihn ebenfalls etwas Immaterielles war: „Nur durch geistartige Einflüsse der krankmachenden Schädlichkeit kann unsere geistartige Lebenskraft erkranken, und so auch nur durch geistartige (dynamische) Einwirkungen der Arzneien wieder zur Gesundheit hergestellt werden“ (Organon, §16).

Damit die immateriellen Heilinformationen der Ausgangssubstanzen auf die homöopathischen Präparate übertragen werden können, müssen die Lösemittel in der Lage sein, die Informationen zu speichern, also Strukturen mit einer gewissen Stabilität aufweisen. Dies wird oft als „Wassergedächtnis“ bezeichnet. Die Wasser-Forschung zeigt jedoch unzweifelhaft, dass sich Flüssigkeiten auch im atomaren Bereich viel zu dynamisch verhalten, um irgendeine Information speichern zu können (Bergmann 2011).


2.2. Simile-Prinzip

In Hahnemanns Vorstellung sollte das bei Krankheit „dynamisch verstimmte Lebensprinzip“ durch die homöopathischen Mittel von einer etwas „stärkern, ähnlichen, künstlichen Krankheits-Affektion ergriffen“ werden. Die Folge: Der Lebenskraft „entschwindet dadurch das Gefühl der natürlichen (schwächeren) dynamischen Krankheits-Affektion, die von da an nicht mehr für das Lebensprinzip existiert“. Das Lebensprinzip werde dann nur noch von der Arzneikrankheit beherrscht, „die aber bald ausgewirkt hat und den Kranken frei und genesen zurück lässt“ (Organon, §29).

Für dieses so genannte Simile-Prinzip gibt es keinerlei belastbare Hinweise. Tausende Studien haben vielmehr gezeigt, dass das von Hahnemann abgelehnte Prinzip des „contraria contrariis“, eine Krankheit heilen zu können, indem man ihren Ursachen entgegenwirkt, zutrifft. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass Homöopathen ausgerechnet Impfungen meist kritisch sehen. Denn Impfungen sind eine der ganz wenigen Ausnahmen, die dem Simile-Prinzip zumindest nahekommen, weil man mit Impfstoffen einer Krankheit vorbeugen kann, indem man Gesunden etwas gibt, das die Symptome der Krankheit hervorruft.


2.3. Weitere Aspekte

Sowohl das Potenzieren als auch das Simile-Prinzip für sich genommen würden völlig ausreichen, die Homöopathie als unwissenschaftliche, esoterische Lehre zu kennzeichnen. Dennoch sind einige weitere Aspekte für ein etwas umfassenderes Bild von der Homöopathie relevant.


2.3.1. Verunreinigungen

1 Kilogramm reinster Milchzucker enthält neben vielen anderen Elementen 1 Mikrogramm Blei, 1 Liter reinster Alkohol enthält 100 Mikrogramm Blei und 1 Liter reinstes Wasser 0,015 Mikrogramm Blei (Hopff 1991). Blei wird jedoch auch als homöopathisches Arzneimittel „Plumbum metallicum“ verwendet. Bei jeder Arzneimittelherstellung müsste also auch die Heilkraft von Blei freigesetzt und potenziert werden – neben den Heilkräften aller anderen Verunreinigungen.


2.3.2. Arzneimittelprüfung an Gesunden

Die Arzneiprüfung, wie die Homöopathie sie betreibt, geht davon aus, dass die wahrgenommenen Symptome ursächlich auf die eingenommene Substanz zurückgehen. Hahnemann empfahl, für eine Arzneiprüfung über mehrere Tage „4 bis 6 Kügelchen der 30sten Potenz“ zu sich zu nehmen (Organon, §128). Hahnemann führt etwa für Kochsalz C30 insgesamt 1349 Symptome auf, die zwar einen Blick auf den mitunter erschreckenden Gesundheitszustand der Prüfer offenbaren, aber gewiss nichts mit dem nicht mehr vorhandenen Kochsalz zu tun haben (Hahnemann 2011).

Auch die Einnahme realer Mengen von Wirkstoffen schützt nicht vor Fehldeutungen: So registrierte Hahnemann nach der Einnahme von Chinin, dass sein Körper von Fiebern geschüttelt wurde. Dazu schreibt der Pharmakologe Wolfgang H. Hopff: „Von den toxischen Eigenschaften des Chinins wissen wir, dass eine Untertemperatur erzeugt wurde, welche einen ‚Schüttelfrost‘ zur Folge haben mag. Was auch immer Hahnemann fühlte, es kann sich nicht um Fieber gehandelt haben.“ So war bereits die Mutter aller homöopathischen Arzneimittelprüfungen, die die Geburtsstunde der Homöopathie einläutete, ein Irrtum.


2.3.3. Heterogenität der Lehren

Hahnemann bekämpfte nicht nur die von ihm Allopathie genannte damalige Schulmedizin, sondern auch andere Homöopathen, die seine Lehre abänderten. Dennoch findet sich heute eine Fülle verschiedener Varianten (Informationsnetzwerk Homöopathie). Dabei wird zum Beispiel auf die ausführliche Anamnese verzichtet, es werden mehrere Mittel gleichzeitig gegeben, jedem Menschen für alle Krankheiten nur eine einzige Substanz zugewiesen, oder es werden keine Globuli verabreicht, sondern nur Zeichen auf erkrankte Körperpartien gemalt. Anders als in der wissenschaftlichen Medizin, in der sich diejenige Vorstellung durchsetzt, für die es die beste Evidenz gibt, koexistieren alle Varianten der Homöopathie nebeneinander, weil keine für sich irgendeine spezifische Evidenz geltend machen kann. Es ist dann eine bloße Frage des Glaubens, welche Richtung man bevorzugt. Die Musterweiterbildungsordnung fordert für Ihren „Kompetenz-Nachweis“ Kurse, die von den zuständigen Ärztekammern anerkannt sind. Die Ärztekammern kämen jedoch in vollständige Erklärnöte, wollten sie wissenschaftlich fundiert begründen, warum ausgerechnet die von ihnen anerkannten Kurse die „richtige“ Homöopathie vermitteln.


2.3.4. Historischer Kontext

Als Hahnemann die Homöopathie erdachte, kannte man zwar den „Makrokosmos Mensch“ mit seinen Knochen, Muskeln, Sehnen und Blutgefäßen aus Anatomiestudien bis in erstaunliche Details, aber warum das Herz schlägt, wozu man atmet, wie man sehen, tasten und fühlen kann, wie der Mensch also funktioniert, war ein großes Rätsel. So wusste Hahnemann nicht, dass Lebewesen aus Zellen bestehen, dass es Bakterien und Viren gibt, dass körperliche Merkmale vererbt werden können, dass das Immunsystem uns vor Krankheitserregern schützt und dass wir verschiedene Blutgruppen haben. Auch lagen heute selbstverständliche Errungenschaften wie Röntgenstrahlen, Insulin, Narkosemittel, Penicillin und viele andere noch in weiter Ferne (Weymayr 2007).

Die damalige Medizin war entsprechend mehr von Mythen als von Fakten und mehr von den Dogmen der antiken Ärzte als von nachprüfbaren Erkenntnissen geprägt. Die Ärzte zeigten zudem ein von Medizinhistorikern oft „heroisch“ genanntes Draufgängertum: Sie ließen die Patienten bei jeder Gelegenheit zur Ader, zwangen sie zu Durchfällen, Schweißausbrüchen und Erbrechen, flößten ihnen Quecksilber und andere Gifte ein und brannten ihre Wunden aus. Im Vergleich dazu war Hahnemanns unbeabsichtigter Nihilismus ein Segen für die Patienten. Das verleitete ihn zu dem Fehlschluss, dass seine Homöopathie eine effektive Heilmethode sei.


2.3.5. Auf Konfrontation zur wissenschaftlichen Medizin

Homöopathie und wissenschaftliche Medizin stehen in so eklatantem Widerspruch, dass sie in der Patientenversorgung unvereinbar sind. Hahnemann verbat sich vehement jede Vermischung der Homöopathie mit der Allopathie und schloss dies auch für die Zukunft kategorisch aus (Organon, §52): „Jede steht der anderen gerade entgegen und nur wer beide nicht kennt, kann sich dem Wahne hingeben, dass sie sich je einander nähern könnten oder wohl gar sich vereinigen ließen, kann sich gar so lächerlich machen, nach Gefallen der Kranken, bald homöopathisch, bald allopathisch in seinen Kuren zu verfahren; dies ist verbrecherischer Verrat an der göttlichen Homöopathie zu nennen!“ Hahnemann ging so weit, zu behaupten, dass ein allopathisch misshandelter Organismus für homöopathische Wohltaten weniger empfänglich sei. Auch heute noch neigen viele Homöopathen zu einer feindlichen Haltung gegenüber der wissenschaftlichen Medizin. Deren Maßnahmen schwächten oder blockierten gar die wohltätigen Wirkungen der Homöopathika.


3. Studien liefern keine Hinweise für eine Wirksamkeit der Homöopathie

Homöopathie wird vielfach beforscht, zum Beispiel mit Geldern der Carstens-Stiftung, zu deren expliziten Zielen die Verankerung der Homöopthie in der akademischen Medizin zählt (Carstens-Stiftung). Auch werden an Universitäten Stiftungslehrstühle mit Geldern der alternativen Pharmaindustrie eingerichtet. Diese Präsenz im Wissenschaftsbetrieb hebt die Homöopathie dennoch nicht in den Rang einer wissenschaftlich fundierten Heilslehre, die eine Zusatzbezeichnung rechtfertigen würde.


3.1. Einzelfallbeobachtung

Wie Hahnemann selbst berufen sich auch heutige Homöopathen in erster Linie auf Einzelfälle (Riker, 2017/2018). Einzelfälle können jedoch nur eine Koinzidenz beobachten, aber keine Kausalität nahelegen. Als Ausnahmen hiervon gelten nur dramatische Effekte, wenn beispielsweise jeder, der ein Mittel einnimmt, eine ansonsten immer tödliche Krankheit überlebt. Vor einem Einsatz der Homöopathie in solchen Fällen hat jedoch auch Hahnemann abgeraten – er hatte erkannt, dass für einen Heilerfolg der Homöopathie die Patienten ausreichend vital sein müssten. Da Homöopathie überwiegend bei Bagatellerkrankungen eingesetzt wird, die ohnehin ganz ohne äußeres Zutun heilen, machen Ärzte und Patienten zwangsläufig oft die Erfahrung, dass die Homöopathie scheinbar wirkt.

In Verbindung mit der unter 2.3.5 genannten Skepsis gegenüber der wissenschaftlichen Medizin können solche vermeintlich positive Erfahrungen Patienten und Ärzte dazu verleiten, sich auch in gefährlichen Situationen eher für einen ersten Versuch mit Homöopathie oder vergleichbaren nicht-evidenzbasierten Verfahren zu entscheiden.


3.2. RCTs und Reviews

Die randomisierte, kontrollierte klinische Studie (RCT) gilt in der Evidenz-basierten Medizin (EbM) als Goldstandard, um Nutzen und in beschränktem Maße auch Schaden einer medizinischen Maßnahme zu ermitteln. Sie ist, sofern sie hohen Qualitätsstandards genügt, in der Lage, vielfältige Verzerrungspotentiale (Bias) anderer Studienarten auszuschließen. Besondere Beweiskraft (Evidence) wird Übersichtsarbeiten (Reviews) zugestanden, die in Metaanalysen mehrere Studien zusammenfassend auswerten. Um nicht, wie so oft in der Medizingeschichte, Trugschlüssen und Vorurteilen aufzusitzen, misstrauen Verfahren der EbM wie RCTs dem „gesunden Menschenverstand“. RCTs setzen deshalb keine physikalisch oder physiologisch plausiblen Wirkmechanismen voraus, das heißt, sie verlangen bewusst ein naiv beobachtendes Naturverständnis und betrachten den Menschen unter anderem wegen der hohen Komplexität seiner bio-psycho-sozialen Systeme als Black Box.

Dies wurde in den letzten Jahren von Vertretern einer „Science-based Medicine“ kritisiert. Sie bezeichnen die beschriebene Haltung als „blinden Fleck der EbM“ (Novella et al, Gorski & Novella 2014) und argumentieren, dass die A-priori-Plausibilität einer Maßnahme in der Interpretation einer Studie berücksichtigt werden müsse. Da die A-priori-Plausibilität der Homöopathie gleich Null ist, seien auch die Ergebnisse der Studien ohne Aussagekraft.

Anderen gilt die A-priori-Plausibilität als Vorurteil, das zwar theoretisch begründet sein mag, aber den Einsatz von bzw. den Verzicht auf bestimmte Heilmittel nicht ausreichend rechtfertige. Schließlich kann der Erfolg von Mittel A in Fällen von Krankheit B nicht die Richtigkeit oder Falschheit eines ganzen Heilkundesystems beweisen. In erster Linie legt er den Einsatz von A in einem Fall von B nahe. Unbestreitbar besteht dennoch eine evolutionär-dialektische Beziehung zwischen den Erkenntnissen z.B. aus RCTs einerseits und heilkundlichen Modellvorstellungen andererseits.

Zur Homöopathie wurden hunderte klinische Studien und etliche Reviews durchgeführt. Hieraus ergaben sich für die Homöopathie zusammenfassend negative Beurteilungen nationaler und internationaler Gremien. So stellte 2015 die australische Regierungsinstitution National Health and Medical Research Council (NHMRC) fest: „Based on the assessment of the evidence of effectiveness of homeopathy, NHMRC concludes that there are no health conditions for which there is reliable evidence that homeopathy is effective“ (Weitere Zitate siehe Anlauf et al. 2015, Ernst 2017.

Soweit auch positive Studienergebnisse publiziert wurden zeigte sich, dass die meisten sich verlieren, wenn man angemessene Maßstäbe an die Qualität der Studien, an relevante Effektstärken und an Reproduzierbarkeit anlegt (Aust 2013). Dies betrifft insbesondere die Methodik der statistischen Beweisführung (Beispiele und weitere Literaturhinweise u.a. in Homöopedia).


4. Fazit

Auch wenn Homöopathie im Wissenschaftsbetrieb präsent ist, ist sie nicht wissenschaftlich fundiert. Ihre Grundlagen Potenzieren und Simile-Prinzip widersprechen sicheren wissenschaftlichen Erkenntnissen, die Homöopathie ist demnach der Esoterik zuzurechnen. Auch sieht die internationale Wissenschaftlergemeinschaft in klinischen Studien keine ausreichenden Belege für eine Wirksamkeit der Homöopathie. Einer esoterischen Heilslehre mit einer Zusatzbezeichnung einen scheinbar seriösen Anstrich zu geben, widerspricht dem Anspruch der Ärzteschaft auf eine wissenschaftliche fundierte Versorgung, und schwächt durch eine Verwischung der Grenzen zwischen Wissenschaft und Glauben das Ansehen der wissenschaftlich begründeten Medizin. Defizite der wissenschaftlichen Medizin sind intern zu lösen und können nicht auf unwissenschaftliche Heilslehren abgewälzt werden (Anlauf et al. 2015). Eine Abschaffung der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ halten wir deshalb für dringend geboten.


5. Literatur

   Anlauf, Manfred et al: Komplementäre und alternative Arzneitherapie versus wissenschaftsorientierte Medizin; GMS German Medical Science, 2015
   Aust, Norbert: In Sachen Homöopathie; Verlag 1-2-Buch, 2013
   Bergmann, Helge: Wasser, das Wunderelement?: Wahrheit oder Hokuspokus
   Carstens-Stiftung: Naturheilkunde und Homöopathie, http://www.carstens-stiftung.de
   European Academies’ Science Advisory Council (EASAC): Homeopathic products and practices: assessing the evidence and ensuring consistency in regulating medical claims in the EU, 2017
   Ernst, Edzard: http://edzardernst.com/2017/04/official-verdicts-on-homeopathy/
   Gorski, David H; Novella, Steven P: Clinical trials of integrative medicine: Testing whether magic works? Trends mol. med.  20 (9), 473-476, 2014
   Hahnemann, Samuel: Hahnemanns Arzneimittellehre, Narayana Verlag, 2011
   Hahnemann, Samuel: Organanon der Heilkunst; matrixverlag, 2005, nach der Ausgabe Leipzig, 1921
   Hopff, Wilhelm H.: Homöopathie kritisch betrachtet, Thieme, 1991
   Informationsnetzwerk Homöopathie: Homöopedia – Informationen zur Homöopathie; http://www.homöopedia.eu
   Informationsnetzwerk Homöopathie: http://www.homöopedia.eu/index.php/Artikel:Statistische_Signifikanz
   Informationsnetzwerk Homöopathie: http://www.homöopedia.eu/index.php/Artikel:Systematische_Reviews_zur_Homöopathie_-_Methodik
   Novella, Steven et al: Science-Based Medicine; https://sciencebasedmedicine.org
   Riker, Ulf; Evidenz und Erfahrung; in: Homöopahie, Winter 2017/2018
   Weymayr, Christian: Hippokrates, Dr. Röntgen & Co., Bloomsbury, 2007

Stellungnahme EASAC zur Homöopathie (Zusammenfassung)

Homöopathische Produkte und Methoden: Bewertung der Beweise und Sicherstellung der Konsistenz zur Regelung medizinischer Anwendungen in der EU

Die EASAC veröffentlicht diese Erklärung, um auf den jüngsten Arbeiten ihrer Mitgliedsakademien aufzubauen und die Kritik an den gesundheitspolitischen und wissenschaftlichen Behauptungen für homöopathische Produkte zu untermauern. Analysen und Schlussfolgerungen basieren auf den exzellenten wissenschaftlich fundierten Bewertungen, die bereits von maßgeblichen und unparteiischen Stellen veröffentlicht wurden. Die grundlegende Bedeutung, die der Möglichkeit von Verbrauchern zukommt, eine Wahl zu treffen, setzt zur Unterstützung einer solchen Wahlmöglichkeit voraus, dass die Verbraucher und Patienten mit evidenzbasierten, genauen und klaren Informationen versorgt werden. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, einen einheitlichen, wissensbasierten Rechtsrahmen für die Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität von Produkten sowie für saubere Werbepraktiken in der gesamten Europäischen Union (EU) einzuführen.

In unserer Stellungnahme untersuchen wir folgende Punkte:

Wissenschaftliche Wirkmechanismen - wo wir zu dem Schluss kommen, dass die Behauptungen zur Homöopathie unplausibel und mit etablierten wissenschaftlichen Konzepten unvereinbar sind.

Klinische Wirksamkeit - Wir erkennen an, dass ein Placebo-Effekt bei einzelnen Patienten auftreten kann, aber wir stimmen mit früheren umfangreichen Evaluierungen überein, die zu dem Schluss kommen, dass es keine bekannten Krankheiten gibt, für die es robuste, reproduzierbare Beweise gibt, dass Homöopathie über den Placebo-Effekt hinaus wirksam ist.

Es gibt damit zusammenhängende Bedenken im Hinblick auf Einverständniserklärungen der Patienten und zur Sicherheit, wobei letztere mit mangelnder Qualitätskontrolle bei der Herstellung homöopathischer Arzneimittel verbunden sind.

Förderung der Homöopathie - Wir stellen fest, dass diese dem Patienten erheblichen Schaden zufügen kann, wenn es zu Verzögerungen bei der Suche nach evidenzbasierter medizinischer Versorgung kommt, und dass generell die Gefahr besteht, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Art und den Wert wissenschaftlicher Beweise untergraben wird.

Veterinärmedizinische Praxis - Wir schließen ebenso, dass es keine belastbaren Beweise gibt, die den Einsatz von Homöopathie in der Veterinärmedizin rechtfertigen. Zudem ist es besonders besorgniserregend, wenn solche Produkte vorrangig vor evidenzbasierten Arzneimitteln zur Behandlung von Tierseuchen eingesetzt werden.

Wir geben die folgenden Empfehlungen ab.

Es sollten einheitliche behördliche Vorschriften für den Nachweis der Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität aller Produkte für die Human- und Veterinärmedizin bestehen, die auf nachprüfbaren und objektiven Beweisen beruhen und der Art der geltend gemachten Behauptungen entsprechen. Ohne diese Beweise sollte ein Produkt von den nationalen Regulierungsbehörden weder zugelassen werden noch registrierungsfähig sein. Evidenzbasierte öffentliche Gesundheitssysteme sollten homöopathische Produkte und Praktiken nur dann erstatten, wenn sie nachweislich wirksam und sicher sind. Die Zusammensetzung der homöopathischen Mittel sollte auf ähnliche Weise wie bei anderen verfügbaren Gesundheitsprodukten gekennzeichnet werden, d. h. es sollte eine genaue, klare und einfache Beschreibung der Inhaltsstoffe und ihrer in der Zubereitung enthaltenen Mengen vorhanden sein. Werbung und Vermarktung homöopathischer Produkte und Dienstleistungen müssen den etablierten Standards von Genauigkeit und Klarheit entsprechen. Werbebezogene Ansprüche auf Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität dürfen nicht ohne nachweisbare und reproduzierbare Nachweise geltend gemacht werden.

Urteile

LG Bielefeld - 16 O 58/15 - Urt. v. 18.11.15 Eine Werbung für registrierte homöopathische Arzneimittel mit den Angaben „Umstimmung, Entsäuerung und Regulation des Stoffwechsels“ resp. „Ausleitungsklassiker“ verstößt gegen § 5 HWG.

Bei homöopathischen Mitteln fallen unter die Angaben zu Anwendungsgebieten auch wirkungsbezogene Aussagen, die sich auf die positive Beeinflussung von allgemein umschriebenen Stoffwechselvorgängen, insbesondere auf die Behebung etwaiger Störungen, beziehen. Eine Bezugnahme auf konkret umschriebene, in der Schulmedizin anerkannte Krankheitsbilder ist nicht erforderlich. Diese Voraussetzungen erfüllen die vorgenannten Angaben zu den Anwendungsgebieten der Arzneimittel, die suggerieren, dass in bestimmten Fällen die Einnahme der betreffenden Mittel Stoffwechselvorgänge positiv beeinflussen und dazu beitragen können, die Störungen zu beheben.

§ 5 HWG bezweckt im Kern den Schutz des Verkehrs vor irreführenden Angaben über die hinreichende wissenschaftliche Absicherung einer Wirksamkeitsbehauptung für ein Arzneimittel. Hinsichtlich der beworbenen Arzneimittel fehlen Wirkungsbelege nicht nur in Bezug auf konkrete medizinische Krankheitsbilder, sondern auch hinsichtlich sonstiger Beeinflussungen von Stoffwechselvorgängen. Insoweit ist die Gefahr einer unsachgemäßen (Selbst-)Medikation bei allgemeiner gehaltenen Aussagen zu körperlichen und seelischen Zuständen, die durch das betreffende Arzneimittel angeblich positiv beeinflusst werden, gleichfalls zu bejahen.

Kommentare

Schön, dass sich jemand des Themas annimmt. Einige links: http://www.novo-magazin.de/67/novo6734.htm http://de.wikipedia.org/wiki/Hom%C3%B6opathie http://www.gwup.org/themen/texte/homoeopathie/. Der Wikipedia-Artikel ist stark und es wird schwer werden, da was eigenständiges, gleichwertiges entgegenzusetzen. Man könnte sich evtl auf eine Widerlegung der zeitgemässen Erklärungsmodelle für Homöopathie einlassen, die Walach aus Freiburg betreibt. Sekundärliteratur dazu habe ich/kann ich besorgen (Interesse -> email). Ferner könnte man noch auf Nieber/Süß eingehen undundund Sphinx 07:50, 28. Aug. 2007 (CDT)

Es ist ein riesen Thema, und was jetzt gerade da steht, ist dünn. Halt erst mal einen Anfang machen. Von daher würde ich das noch nicht so in der Tour bewerben. Die Links kenne ich alle, Danke. Ich hab noch Material, was in der wikipedia nicht vorkommt. Wallach zu kritisieren ist eine gute Idee. Das dauert aber. Gibt es denn eine Möglichkeit, den Artikel erstmal intern zu entwickeln? Rincewind

Wir müssen ein bisschen Struktur in die Seite hereinbringen. Dem Versuch nett zu der Homöopathie zu sein und Vorteile anzusprechen halte ich für verfehlt. Die Methode kann nun einmal keine Wirksamkeit nachweisen und damit ist sie ökonomisch unsinnig. Placebos sind billiger. Dass keine Nebenwirkung zu erwarten ist, liegt schlicht daran, dass auch keine Hauptwirkung zu erwarten ist. Würde die Potenzierung funktionieren, so müsste man enorme Nebenwirkungen bei falscher Anwendung erwarten. Ich werde die Vorteile also weitgehend entfernen, falls ihr keine Einwände habt. --Snusmumriken 06:19, 29. Aug. 2007 (CDT)

Ich habe da überhaupt keinen Einwand, sehe das genauso. Bloß keine falsche Neutralität. Struktur: Man sollte nicht aus den Augen verlieren, dass erstmal der Nachweis einer Wirksamkeit da sein sollte, bevor man überhaupt über Wirkmechanismen spekuliert. Entsprechend würde ich strukturieren. Stichworte: Münchener Kopfschmerzstudie, Widerlegung des Argumentes, die Wirksamkeit der H. sei nicht mit statistischen Studien erfassbar, da es sich um eine individuelle "Therapie" handle. Rincewind

Für die angeblichen Wirkmechanismen würde ich andere Seiten anlegen. Es gibt ja so viele "Theorien" wie es Homöopathen gibt. Einige begründen es pseudowissenschaftlich andere geistlich, esoterisch. Aber eine Einführung kann natürlich auf diese Seite. --Snusmumriken 07:04, 29. Aug. 2007 (CDT)

Ich verstehe gerade nicht, was Nichtstun mit Nihilismus zu tun hat. Rincewind

Einen schönen Gruß an die "Vulgärmaterialisten" hier [1]. Sphinx 12:52, 11. Okt. 2007 (CDT)

Hahnemann-Zitat aus Organon

..Kaffee, feiner chinesischer und anderer Kräuterthee; Biere mit arzneilichen, für den Zustand des Kranken unangemessenen Gewächssubstanzen angemacht, sogenannte feine, mit arzneilichen Gewürzen bereitete Liqueure, alle Arten Punsch, gewürzte Schokolade, Riechwasser und Parfümerieen mancher Art, stark duftende Blumen im Zimmer, aus Arzneien zusammengesetzte Zahnpulver und Zahnspiritus. Riechkißchen, hochgewürzte Speisen und Saucen, gewürztes Backwerk und Gefrornes mit arzneilichen Stoffen, z. B. Kaffee, Vanille* u.s.w. bereitet, rohe, arzneiliche Kräuter auf Suppen, Gemüße von Kräutern, Wurzeln und Keim-Stengeln (wie Spargel mit langen, grünen Spitzen), Hopfenkeime und alle Vegetabilien, welche Arzneikraft besitzen, Selerie, Petersilie, Sauerampfer, Dragun, alle Zwiebel-Arten, u.s.w.; alter Käse und Thierspeisen, welche faulicht sind**, (Fleisch und Fett von Schweinen, Enten und Gänsen, oder allzu junges Kalbfleisch und saure Speisen; Salate aller Art), welche arzneiliche Nebenwirkungen haben, sind eben so sehr von Kranken dieser Art zu entfernen als jedes Uebermaß, selbst das des Zuckers und Kochsalzes, so wie geistige, nicht mit viel Wasser verdünnte Getränke; Stubenhitze, schafwollene Haut-Bekleidung, sitzende Lebensart in eingesperrter Stuben-Luft, oder öftere, bloß negative Bewegung (durch Reiten, Fahren, Schaukeln), übermäßiges Kind-Säugen, langer Mittagsschlaf im Liegen (in Betten), Lesen in wagerechter Lage, Nachtleben, Unreinlichkeit, unnatürliche Wohllust, Entnervung durch Lesen schlüpfriger Schriften, Onanism oder, sei es aus Aberglauben, sei es um Kinder-Erzeugung in der Ehe zu verhüten, unvollkommner, oder ganz unterdrückter Beischlaf; Gegenstände des Zornes, des Grames, des Aergernisses, leidenschaftliches Spiel, übertriebene Anstrengung des Geistes und Körpers, vorzüglich gleich nach der Mahlzeit; sumpfige Wohngegend und dumpfige Zimmer; karges Darben' u.s.w. Alle diese Dinge müssen möglichst vermieden oder entfernt werden, wenn die Heilung nicht gehindert oder gar unmöglich gemacht werden soll. Einige meiner Nachahmer scheinen durch Verbieten noch weit mehrer, ziemlich gleichgültiger Dinge die Diät des Kranken unnöthig zu erschweren, was nicht zu billigen ist. Deceptor 09:45, 16. Sep. 2007 (CDT)

weitere Links zum Thema

Ein Text zum integrieren:

§ 45. Homöopathie I. Seit ihrer Geburt vor fast 200 Jahren (1. Auflage des Organon 1810) sind gegen die Homöopathie viele valide Argumente (z. B. STOLBERG M: Die Homöopathie auf dem Prüfstein. Der erste Doppelblindversuch der Medizingeschichte im Jahr 1835. Münch. Med. Wschr. 138, 1996) vorgebracht worden (vgl. dazu PROKOP, HOPFF), die ich hier nicht wiederholen werde. Stattdessen werde ich zwei Argumente vortragen, die m. W. in der Literatur noch nicht mitgeteilt worden sind. Die Theorie der Homöopathie läßt sich in einem Satz formulieren: "Jede Krankheit wird durch die Verdünnung und Potenzierung desjenigen Mittels geheilt, das in seiner normalen Dosierung die gleichen Symptome hervorruft wie die Krankheit selbst". Die überaus komplexe Krankheitslehre - Krankheitsätiologie, Krankheitspathogenese und Therapie - wird durch einen Satz beschrieben. Dies widerspricht der Grunderkenntnis, daß einfache Systeme einfach, komplexe aber nur komplex beschrieben werden können. Allein dadurch ist die Homöopathie entwertet. Diese Grunderkenntnis bedarf keiner näheren Erläuterung, sie ist offensichtlich. Nach PRIGOGINE haben übrigens SZILARD und BRILLOUIN die Gültigkeit dieses Satzes in der Informationstheorie gezeigt. Das zweite Argument ist: Dieser Satz hat nicht eigentlich den Charakter einer wissenschaftlichen Theorie. Er wirkt einmal wie die Formulierung eines Wunsches, es möge so sein, wie es sich ja auch im curentur des similia similibus ausdrückt. Zum andern ist es eben nicht eine statuierende Feststellung einer Natureigenschaft, sondern eine Handlungsanweisung, ein Rezept, wie man vorzugehen hat, ein Algorithmus. Weil es die Schwerkraft gibt, fällt der Apfel ist eine wissenschaftliche Theorie, aber keine Handlungsanweisung. Eines geht aus diesem Satz klar hervor: Diese These ist zwar spekulativ, aber nachprüfbar (s. u. Insulin-Antikörper). Wenn die Homöopathen dies unverändert nicht wahrhaben wollen, ist dies eine Folge ihres autistisch-undisziplinierten Denkens. Ein zweites wird auch klar: Was bitte ist eine normale Dosierung? Man sieht: Die fehlende gedankliche Präzision dieses Denksystems ist schon in seiner Wurzel angelegt. Angesichts dieser Argumente ist es nicht zu verstehen, daß einzelne Ärzte trotz ihrer Ausbildung die Homöopathie als valides Therapiesystem ansehen. Die Ersetzung der rationalen Pharmakotherapie durch die homöopathische Pseudotherapie und ihre Herbeiredung in den Medien verbunden mit der Täuschung des Patienten ist in höchstem Maße unethisch und sollte mit dem Entzug der Approbation geahndet werden. § 46. Homöopathie II: Homöopathie und Verdünnung. Bereits 1935 hatte MADAUS in eigenen Forschungen festgestellt, daß bei der homöopathischen Verdünnungsprozedur ein Teil der Wirkstoffmoleküle durch Adhäsion an der Wand des Glasgefäßes dem Verdünnungsprozeß entzogen wird, ab D8 bis D12, abhängig von Molekelstruktur und Ladungsverteilung der betrachteten Substanz, wird der Verdünnungsgrad nicht mehr kalkulierbar. Das war eine Entdeckung, die die Homöopathen ins Mark hätte treffen müssen, ist doch die Verdünnung als gleichzeitige Potenzierung die Säule der homöopathischen Theorie. Aber sie haben diesen Befund letztlich schlicht ignoriert. Das legt den Gedanken nahe, daß es ihnen in ihrem Tun wohl mehr darum ging, etwas zu tun und nicht so sehr um das, was sie tun. Allerdings sind die Verhältnisse etwas komplizierter. Übereinstimmung von rechnerischer und tatsächlicher Verdünnung hängen ab von: Darreichungsart (fest, flüssig); für flüssige Darreichungen: Molekelart (Molekelstruktur, Ladungsverteilung), Methode (Ein- bzw. Mehrglasmethode), Löslichkeit des Stoffes im Verdünner (Alkohol, Wasser), Verdünnungsverfahren (nur Wasser; nur Alkohol; Alkohol bei der ersten und letzten Verdünnungsstufe mit Wasser in den Zwischenstufen).

1. Verreibungen fester Stoffe: HAHNEMANN ging davon aus, daß mit fortgesetzter Verreibung die Teilchengröße der Wirksubstanz immer kleiner und dadurch die die Wirkung des Mittels immer größer werde. Tatsächlich wird die Teilchengröße kleiner, allerdings nur bis etwa D6, danach bleibt sie konstant, so daß die weitere Verreibung nur eine Verdünnung darstellt. Die Messung egibt also einen Widerspruch zu HAHNEMANNs These. ALTSCHUL (a.a.O., S. 79) sieht in der Verringerung der Teilchengröße richtig eine Vergrößerung der Oberfläche und will durch die dadurch erhöhte Kontaktfläche die Wirkungsteigerung erklären. Dieses Argument ist nicht stichhaltig. Alle Wirksubstanzen müssen zur Entfaltung ihrer Wirkung erst in Lösung gehen, das Körnchen festen Stoffs muß sich in seine Molekeln auftrennen. Die Teilchengröße kann bestenfalls Ausmaß und Geschwindigkeit der Resorption im Magen-Darm-Kanal beeinflussen, nicht jedoch die Wirkung auf den Organismus. Diese hängt unverändert von der Zahl der vorhandenen Molekeln ab.

2. Verdünnungen von Lösungen: HAHNEMANN schrieb vor, daß für jede Verdünnung eine neue Flasche (Mehrglasmethode) verwendet werden muß. Wegen der Adhäsion der Wirkstoffmolekeln an der Innenfläche der Flaschenwand wird beim Flaschenwechsel ein Teil der Wirkstoffmolekeln entfernt und damit dem Verdünnungsprozeß entzogen. Die Konzentration sinkt also schneller, als es der rechnerischen Verdünnungsstufe (D6-D7..Dxx) entspricht. Die Messungen von KUHN ergaben, daß bei etwa D12 die letzten Molekeln adhäriert werden (KUHN A: Kolloidchemie, Homöopathie und Medizin. Chem Ztg Bd 59, S. 85, 1935; MADAUS G, a.a.O. Bd 2, S. 302 oben). Es muß nicht erwähnt werden, daß der Grenzwert D12 von Substanz zu Substanz verschieden ist, abhängig von den physikalisch-chemischen Molekelmeßgrößen. Damit ist gesichert, daß etwa ab D12 Deklaration und Inhalt nicht mehr übereinstimmen - ein ernsthaftes pharmazeutisches Problem. Wird die Hahnemannsche Vorschrift mißachtet, indem alle Verdünnungen in einer Flasche ausgeführt werden (Einglasmethode), entsprechen die Resultate am ehesten dem rechnerischen Ergebnis, wenn in allen Verdünnungsstufen 60%iger Alkohol verwendet wird. Gerade hier taucht aber eine neue Fehlerquelle auf: Aus Sparsamkeit wurde die erste Stufe mit Alkohol verdünnt, alle weiteren mit Wasser und erst die letzte wieder mit Alkohol (wir reden jetzt von der Einglasmethode). Während der Wasservedünnung baut sich an der Innenwand des einen Glases eine Wirkstoffschicht auf, die dann bei der abschließenden Alkoholverdünnung als ganzes in Lösung geht. Im Versuch von A. Kuhn zeigte sich, daß eine rechnerische D100, also einhundertmaliges Verdünnen 1:10, de facto einer D6 entsprach! Damit wird die Sache gemeingefährlich, denn es werden nicht nur harmlose Substanzen, sondern auch starke Gifte verdünnt. Enthält die Urtinktur ein Mol des Giftes oder des giftigen Schwermetalls, dann enthält die vermeintliche D100 als tatsächliche D6 immerhin 6,023 . 1017 Molekeln des Giftes oder Schwermetalls - im Zweifelsfalle genug, um ein Kind umzubringen. Nach Madaus wurden diese Probleme auf Kongressen 1934 und 1936 diskutiert. Die damaligen Beschlüsse, im wesentlichen eine Kennzeichnungspflicht der verwendeten Methode, können aber keinesfalls als wirkliche Lösung angesehen werden - heutigentags existiert diese Kennzeichnung nicht. Die Homöopathen wollen das Problem durch Verdrängung lösen. Eine unausweichliche Konsequenz ist, daß alle Therapieberichte seit 1800 bezüglich der Verdünnungsangaben Makulatur sind: Hatte der Behandler mit einer D100 geheilt, wissen wir doch nicht, welche Dx es wirklich war. Hier muß wenigstens eine Nachprüfung aller homöopathischen Heilungen erfolgen, unter genauer Bestimmung der Konzentration des Wirkstoffs in der Darreichungsform. § 47. Homöopathie III. Nachdem wir die Theorie der Homöopathie in einem Satz zusammengefaßt haben, zeigt sich, daß dieser Satz ein Algorithmus der Therapie ist. Der Begriff der Ätiologie der Krankheiten kommt darin nicht vor, entsprechend bleibt jede Ätiologie unberücksichtigt, eine Systematik der Krankheiten muß sich allein auf die Symptome, den jeweiligen Symptomenkatalog stützen. Damit ist die homöopathische Theorie auf jeden Fall unvollständig, weil sie einen wesentlichen Teil der Krankheitslehre nicht erfaßt. Für die hippokratische Medizin wäre dieser Einwand ohne Belang, aber im Gegensatz zur hippokratischen Medizin wird die Homöopathie heute noch als wahr behauptet. § 48. Homöopathie IV. Die Homöopathie kann eine Krankheit dann nicht beschreiben, wenn die Ursache der Krankheit ein Mangel ist, d.i. das Fehlen eines Stoffes. Das gilt für die Vitaminmangelkrankheiten wie für den Diabetes, dessen Ursache ein relativer oder absoluter Mangel an Insulin ist. Hier zeigt sich der klare Gegensatz zur Medizintheorie, die diese Krankheiten beschreiben kann, so daß wir hier eine weitere Einschränkung der Hoöopathie konstatieren müssen. So umfassend sich die Homöopathie sonst gibt, so hat sie doch hier einen grundlegenden Defekt, wenn man sie an der Medizintheorie mißt. Die Homöopathie in ihrer erkenntnistheoretischen Grundlage zieht eine Parallele: Krankheit Þ Symptom a Stoff X Þ Symptom a

also: (1) Krankheit Þ Symptom (2) Stoff X Þ gleiches Symptom (3) Verdünnung (Stoff X) = Therapie Þ Heilung

Die Theorie enthält aber nicht: (2a) Fehlen von Stoff X Þ gleiches Symptom

Daraus resultiert der Defekt der Homöopathie, daß sie immer nur einen Teil der bestehenden Krankheiten erfassen kann. Aus diesem erkenntnistheoretischen Dilemma soll dann folgende Notlösung helfen: (1) Gleichsetzung von Krankheit und Symptom: Krankheit = Symptom, Symptom = Krankheit (2) Stoff X Þ gleiches Symptom (3) Verdünnung (Stoff X) = Therapie Þ Heilung(Symptom) = Heilung(Krankheit)

So landet die Homöopathie zwangsläufig doch wieder bei der symptomatischen Therapie.

§ 49. Homöopathie V: Homöopathie und Vergiftung. Betrachtet man den Satz "Jede Krankheit wird durch die Verdünnung und Potenzierung desjenigen Mittels geheilt, das in seiner normalen Dosierung die gleichen Symptome hervorruft wie die Krankheit selbst", dann sieht man sofort, daß die Vergiftung die ideale Krankheit für den Falsifizierungsversuch der Homöopathie ist. Bei Vergiftungen gibt es einen Stoff, der in seiner normalen Dosierung die Krankheit auslöst, es entstehen Krankheitssymptome, die gemäß der homöopathischen Lehre das Arzneimittelbild dieses Stoffes repräsentieren. Arzneimittelbild und Symptombild der Krankheit sind damit in einer Weise identisch, wie es schöner von der homöopathischen Theorie nicht gefordert werden kann. Die Therapie ist damit festgelegt: Man gebe das vedünnte Gift und erziele damit die Heilung. Aber was sollte es für einen Sinn haben, den vielen Giftmolekülen im Körper des Kranken noch einige wenige weitere hinzuzufügen! Aus dieser Sackgasse soll nun eine Abfolge merkwürdiger Behauptungen heraushelfen, die man zusammen als Informationstheorie der Homöopathie nach Popp u. a. bezeichnen kann. Das Giftmolekül enthalte nämlich die Information zu seiner eigenen Bekämpfung, ungeachtet dessen, in welchen Organismus es gelangt. Durch Verdünnen und Verschütteln oder Verdünnen und Verreiben wird diese Information an den Trägerstoff - Wasser, Alkohol, Milchzucker - weitergegeben und zwar um so stärker, je mehr die Verdünnung fortschreitet, je weniger Giftmoleküle also in der Zubereitung vorhanden sind, dies sei der Mechanismus der Potenzierung. Wer würde danach glauben, daß einige Löffelchen noch so potenzierten Wassers ein Antidot darstellen? Wir werden dies an einem konkreten Modell untersuchen. Cyanwasserstoff (HCN) ist ein potentes Gift. Gelangt es in den Körper, dann blockiert es die Atmungskette der Zellen durch die Blockade der oxidativen Phosphorylierung, in dem es an das Cytochrom bindet (näheres in jedem Lehrbuch der Biochemie). Damit kann die Zelle keine nutzbare Energie gewinnen, die sie aber lebensnotwendig braucht für die energieabhängigen Stoffwechselprozesse zur Aufrechterhaltung der Konzentrationsungleichgewichte der Stoffe. Durch die entropiepositive Diffusion kommt es jetzt zwangsläufig zur Gleichverteilung und damit zum Tod der Zelle und des Organismus. Aus eigenen Kräften kann die Zelle die Bindung des Cyanidions an die Cytochromoxidase nicht beheben, sie ist also unrettbar verloren. Da hilft auch keine noch so mystische homöopathische Information, sie braucht materielle Hilfe von außen: Nur durch die Gabe eines schnellen Ferrihämoglobinbildners (DMAP), der sich mit dem Cyanidkomplex bindet, wird das dreiwertige Eisen der Cytochromoxidase wieder frei (MÜLLER). Die homöopathische Therapie der Vergiftungen müßte erfolgreich sein, wäre die Theorie der Homöopathie wahr. Sie ist es nicht, und deshalb sind die Vergiftungen die zweifelsfreie Falsifizierung der Homöopathie. An dieser Stelle wollen wir auf einen erkenntnistheoretischen Fehler eingehen, der mit größter Selbstverständlichkeit ständig andernorts gemacht wird, ohne daß er als Fehler erkannt wird. Es ist die ganz selbstverständliche Zuweisung einer Eigenschaft a an ein Objekt A in der Form A hat die Eigenschaft a oder A ist a oder Cyanwasserstoff ist giftig. Das Cyanmolekül ist keineswegs per se giftig! Das Cyanmolekül besitzt die Eigenschaft Masse, es hat eine räumliche molekulare Struktur, eine definierte elektrische Ladungsverteilung im Raum und weitere Eigenschaften, mit denen Moleküle charakterisiert werden können (vgl. dazu z. B. RAUEN). Was wir als Giftigkeit des Cyanmoleküls ansehen, entsteht als Interaktion des Cyanmoleküls mit dem biologischen System Mensch. Nur weil das biologische System eine lebensnotwendige Konstruktion enthält, dessen Blockade tödlich ist, kann es zum deletären Verlauf kommen. In einem anders konstruierten biologischen System könnte das Cyanmolekül indifferent sein (die Anaerobier Clostridium perfringens und Clostridium botulinum, die keinen Elektronentransport zum Sauerstoff brauchen und für die Sauerstoff ein Gift ist, würden sich durch HCN kaum beeindrucken lassen) oder eine völlig anders geartete Reaktion, z. B. die Sinnesempfindung der Süße auslösen. Die Giftigkeit ist also keine Eigenschaft des Cyans, sondern eine Folge der Interaktion; die speziellen Folgen dieser Interaktion werden durch die Art des biologischen Systems, z. B. von der Konstruktion eines Rezeptors oder wie hier vom Ablauf einer chemischen Reaktionskette, bestimmt und sind damit unabhängig vom Cyanmolekül. Aus genau diesem Grund kann die Entgiftungsinformation auch nicht im Cyanmolekül selbst liegen, wie es die Homöopathie implizit annimmt, denn die Art und Weise der Entgiftungsmöglichkeit hängt alleine von der Konstruktion des beteiligten biologischen Systems ab, je nach biologischem System würde sie eine andere sein, so wie die Interaktion selbst von System zu System eine andere ist. Dieses Argument ist die terminale Katastrophe der Homöopathie. § 49a. Homöopathie VI: Das experimentum crucis. Die formalisierte Darstellung erlaubt es, einen Test zu entwerfen, gegen den von homöopathischer Seite nichts eingewendet werden kann: Man nehme einen Patienten, dessen Diabetes durch Insulinantikörper verursacht wird. Damit haben wir 1. eine Krankheit, deren Symptome durch einen definierten Eiweißstoff ausgelöst werden, also das Symptombild als erfaßbarer Anteil des Krankheitsbildes, von dem wir wissen, daß es von den Insulinantikörpern bewirkt wird, 2. mit dem Symptomenbild der Insulinantikörper auch ihr Arzneimittelbild, so daß wir nur noch 3. die Insulin-AK potenzieren müssen, um sie dann als Therapie anwenden zu können.

Also wie in § 48: (1) Diabetes Þ Diab.symptome (2) Insulin-AK Þ Insulinmangel Þ gleiche Diab.symptome (3) Potenzierung (Insulin-AK) = Therapie Þ Heilung.

Wirksamkeit

Ich finde die Formulierung hier unglücklich, denn es wirkt nicht die Homöopathie (wie man es aus dem Text herauslesen könnte), sondern der Placeboeffekt. Der wirkt aber "immer" und "bei allem" und es geht deshalb ja darum besser als der PE zu sein. --EsoTypo 16:32, 11. Mai 2009 (CEST)

Preisgeld

Soweit ich weiß, gild die JREF-MDC (Preis 1 Mio US-Dollar) auch für den Nachweis der Wirksamkeit der Homöpathie. Mitaufnehmen? --EsoTypo 16:32, 11. Mai 2009 (CEST)

ja, ich denke auch dass man das dazu nehmen kann. Deceptor 19:30, 11. Mai 2009 (CEST)

Faseb Journal

"(The FASEB Journal. 2006;20:1755-1758.) © 2006 FASEB Homeopathy: Holmes, Hogwarts, and the Prince of Wales Gerald Weissmann, Editor-in-Chief "[2]Cohen 11:15, 16. Okt. 2009 (CEST)

Arztwiki zur Homöopathie

Anekdote: Henryk M. Broder und die Homöopathie

Henryk M. Broder, der wegen einer chronischen Darmentzündung einen Homöopathen aufgesucht hatte: "Während ich langsam ausblutete und immer schwächer wurde, bekam ich kleine weisse Pillen vom Homöopathen, der jeder Verschlechterung meines Zustands mit Zufriedenheit zur Kenntnis nahm: "das ist nur die Erstverschlimmerung". Und als ich kaum noch gehen konnte, hat er mich zu einer Geistaustreiberin geschickt. - Wenn ich ihn jemals wieder treffe, polier ich ihm die Fresse und schick ihn hinterher zu einem seiner Kollegen statt zu einem Arzt."