Beate Bahner: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 4. Dezember 2024, 10:52 Uhr
Beate Ursula Bahner (geb. 1966) ist eine Rechtsanwältin und Autorin aus Heidelberg. Sie wurde überregional durch ihre Ablehnung behördlich angeordneter Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen das CoV-Virus auch als „Coronoia-Anwältin“ bekannt. Am 10. April 2020 gab Bahner bekannt, im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten gegen behördliche Maßnahmen ihre Zulassung als Anwältin zurückgeben zu wollen:
- ..Sehr gerne habe ich Sie über 25 Jahre als Anwältin begleitet und mich für Ihr gutes Recht eingesetzt. Mit der Entscheidung des BVerfG vom Karfreitag, 10. April 2020 habe ich meine Anwaltszulassung zurückgegeben...[2]
Einen Tag später, am 11. April 2020, nahm sie nach „Erlass“ einer eigenen Corona Auferstehung Verordnung ihre Ankündigung wieder zurück:
- ..Die Corona-Auferstehungs-Verordnung vom 11. April 2020 gilt bundesweit und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft....Beschlossen und verkündet durch Beate Bahner, die seit der Erarbeitung dieser Verordnung beschlossen hat, ihre Anwaltszulassung bis auf weiteres zu behalten. Heidelberg, den 11. April 2020, 19 Uhr..
Beate Bahner wird im Internet als Mitglied der Initiative Anwälte für Aufklärung, der World Freedom Alliance und eines 5G Untersuchungsausschuss genannt. 2022 trat sie als Rednerin auf der Veranstaltung AZK des schweizer Sektengründers Ivo Sasek auf, um bei dieser Gelegenheit Werbung für ein Buch von ihr zu machen. Wie der aufmerksame twitteraccount "schwurbelwatch" herausfand, wurde aus dem öffentlich gemachten Video des Vortrags von Beate Bahner ein nachträglicher Kommentar von Ivo Sasek bei dieser "Antizensur-Konferenz" AZK herausgeschnitten (quasi zensiert). Im zensierten Kommentar sagte Sasek:
- "Es gab meines Erachtens noch nie ein grösseres Verbrechen an der Menschheit, und Diesen Satz rausschneiden, auch bei den Fremdsprachen. Er kann missverstanden werden und ist deshalb rechtlich heikel."
Angesichts der bereits zuvor erfolgten Ermittlungen gegen Sasek wegen Unterstützung von Holocaustleugnung erschien ihm nachträglich der Vergleich der eingeleiteten Schutzmassnahmen gegen das neue Coronavirus womöglich mit dem Holocaust an den Juden als "rechtlich heikel".
Kurzbiographie
Beate Bahner studierte Jura in Heidelberg und Genf. Sie ist seit 1995 als Rechtsanwältin in Deutschland zugelassen. Nach Berufsjahren in der Wirtschaft ließ sie sich 2002 mit einer Fachanwaltskanzlei in Heidelberg nieder. Im Jahre 2003 wurde sie mit dem mit 5.000 Euro dotierten Soldan-Kanzleigründerpreis ausgezeichnet.
Beate Bahner als Autorin
Bahner ist Autorin mehrerer Sachbücher, unter anderem zu den Themen: Werberecht für Ärzte, Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei Ärzten und Zahnärzten, Honorarkürzungen, Arzneimittelregresse und Heilmittelregresse, sowie Recht im Bereitschaftsdienst.
Am 3. April 2020 kündigte Bahner an, gegen die Maßnahmen der Länder und der Bundesregierung, die zum Schutze vor der COVID-19-Pandemie erlassen worden waren, juristisch vorzugehen. Sie bezeichnete diese als „größten Rechtsskandal, den die Bundesrepublik Deutschland je erlebt hat“. Am 7. April veröffentlichte Bahner eine 19-seitige Erklärung zur aus ihrer Sicht vorliegenden Verfassungswidrigkeit der Verordnungen, worin sie zu bundesweiten Demonstrationen aufrief. Daraufhin wurde ein Ermittlungsverfahren durch den Staatsschutz der Kriminalpolizei Heidelberg eingeleitet wegen des Verdachts der öffentlichen Anstiftung zu rechtswidrigen Versammlungen, die in Anwendung des § 28 IfSG zur Bewältigung der Pandemie verboten wurden. Ebenfalls wurde erwirkt, dass Bahners Website für einige Stunden gesperrt wurde. Ihr darauf folgender Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG „wegen Angriffs auf den Bestand der Bundesrepublik Deutschland durch die Corona-Verordnungen aller 16 Bundesländer“ wurde am 8. April verfasst. Bahner ersucht mit dem Antrag an das Bundesverfassungsgericht um Feststellung der Zulässigkeit der Demonstrationen und teilt mit, dass sie „zeitgleich einen Antrag auf Aussetzung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gestellt“ hat.
Am 10. April 2020 lehnte das Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als unzulässig ab.
In Folge erließ Beate Bahne als Privatperson eine so genannte „Corona-Verordnung“. Außerdem verbreitete sie, von dem „lauteste[n] Polizeihelikopter aller Zeiten“ verfolgt zu werden. Am 19. Dezember verbreitete eine etwa ein Jahr alte Falschnachricht, nach der in Pfizer/Biontech Impfstoffen Substanzen zu finden seien, die für die Anwendung beim Menschen nicht zugelassen seien. Correctiv stellte dis bereits 2021 richtig.[3]
Unterbringung nach PsychKHG BaWü
Eine zweitägige Einweisung in eine psychiatrische Klinik am 12. April 2020 führte zu weiteren Presseberichten und einer Resonanz in so genannten „alternativen Medien“. Nach Presseberichten sei sie an ihrer Wohnanschrift auf die Straße gegangen und habe Autofahrer angehalten mit der Bitte die Polizei zu rufen, da sie sich von zwei mutmaßlichen Killern verfolgt fühle. Auch habe ein Auto ihre Garageneinfahrt blockiert.[4] Die Rhein-Neckar-Zeitung berichtete, dass sie der Polizei gegenüber „einen sehr verwirrten Eindruck gemacht“ habe, und gegen ihren Willen in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht worden sei.[5] Das baden-würtembergische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – PsychKHG) in der Fassung vom 25. November 2014/25. Juni 2019 regelt die Einschränkungen von Grundrechten psychisch Kranker. Im Landesgesetz heißt es:
- ..§ 13 Voraussetzungen der Unterbringung – (1) Personen im Sinne von § 1 Nummer 1 können gegen ihren Willen in einer nach § 14 anerkannten Einrichtung untergebracht werden, wenn sie unterbringungsbedürftig sind...(3) Unterbringungsbedürftig ist, wer infolge einer psychischen Störung nach § 1 Nummer 1 sein Leben oder seine Gesundheit erheblich gefährdet oder eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für Rechtsgüter anderer darstellt, wenn die Gefährdung oder Gefahr nicht auf andere Weise abgewendet werden kann..§ 16 – Fürsorgliche Aufnahme und Zurückhaltung – (3) Die aufgenommene oder zurückgehaltene Person ist unverzüglich von einer Ärztin oder einem Arzt der anerkannten Einrichtung zu untersuchen. Bestätigt die Untersuchung die Annahme der Voraussetzungen für eine Unterbringung nicht, so ist die Person sofort zu entlassen. (4) Die anerkannte Einrichtung hat den Antrag auf Anordnung der Unterbringung unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf des zweiten Tags nach der Aufnahme oder Zurückhaltung abzusenden, falls eine weitere Unterbringung gegen den Willen der betroffenen Person erforderlich erscheint. Fällt die Aufnahme oder Zurückhaltung auf einen Freitag, ist der Antrag spätestens bis zum darauffolgenden Montag, zwölf Uhr, zu stellen..
Nach Angaben des Polizeipräsidiums Mannheim habe man Beate Bahner nach Personenkontrolle mit anschließendem tätlichen Angriff und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Klinik gebracht; Ermittlungen dauern an. Es gebe jedoch keinen Zusammenhang zur vorherigen Ermittlungen gegen sie: In diesem Zusammenhang stellt das Polizeipräsidium Mannheim klar, dass die polizeilichen Maßnahmen am Sonntagabend nicht im Zusammenhang mit den vorgenannten Ermittlungen stehen.. Im Bericht heißt es:
- ..Am Sonntagabend, kurz vor 20 Uhr, informierte ein Zeuge das Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Mannheim per Notruf darüber, dass in der Thibautstraße/Bergheimer Straße eine Frau stehe, die angegeben habe, sie werde verfolgt.
Eine Streife traf die Frau an und stellte die Personalien fest. Im Rahmen des weiteren Gesprächsverlaufs und aufgrund ihrer Verhaltensweise hielten es die Beamten für erforderlich, medizinische Hilfe einzuholen. Hierzu wurde die Frau festgehalten und sollte in eine Klinik gebracht werden. Daraufhin setzte sie sich zur Wehr und trat mehrfach gegen einen Beamten. Diesbezüglich wurden die Ermittlungen gegen die Verdächtige wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte aufgenommen.
Anschließend wurde die Frau zur Universitätsklinik Heidelberg gebracht und dort stationär aufgenommen.[6][7][8]
Aus ihrem Krankenzimmer sandte Beate Bahner eine zwölfminütige Tonaufzeichnung an ihre Schwester mit der Bitte um Weiterverbreitung. Die Datei wurde durch Hans Tolzin, Wolfgang Wodarg und andere verbreitet und findet sich auch bei Youtube. Darin berichtet sie, dass in ihrer Garage ein Auto die Durchfahrt blockiert habe. Sie sah darin das Auflauern zweier Killer. Sie sei daraufhin auf die Straße gelaufen und habe Autofahrer gebeten die Polizei zu rufen, obwohl sie sich gleichzeitig auch als „der größte Staatsfeind“ sah. Die Polizei habe ihr Handschellen auf dem Rücken angelegt, sie auf den Boden gedrückt und meinen Kopf von einem Meter Höhe auf den Steinboden geknallt, ich habe es bis heute nicht verbunden gekriegt...dann haben sie mich zu viert getragen zur Ärztin... Ich bekam keinen Anwalt, ich durfte niemanden anrufen...dann haben sie mich zwangsweise die ganze Nacht in den Guantanamo-Hochsicherheitstrakt der Psychiatrie... da lag ich auf dem Boden, keine Toilette, ein Waschbecken, ohne Seife, kein Handtuch, sonst nichts.. Demnach habe sie die Nacht auf dem kalten Fußboden in der Heidelberger Psychiatrie verbracht. Essen musste sie ebenfalls auf dem Boden, ein Toilettengang wurde ihr verweigert, stattdessen gab es einen Toilettenstuhl. Eine Ärztin sei erst spät gekommen, da diese „erst in Amerika anrufen“ musste. In Bahners Tondokument ist zudem die Rede von einer „Giftspritze“:
- ..Und ich muss sagen, ich hatte heute Nacht wirklich Ängste, dass sie mich umbringen hier, dass sie mir ne Giftspritze setzen auf Anordnung, ich hatte nachts dann auch mal irgendwie Angst, dass sie mich wegfliegen...
Andererseits berichtet sie auch davon dass sie sich in der psychiatrischen Klinik nun sicher fühle (Minute 1:41). Drei Tage später, am 15. April 2020, widerrief sie ihre Geschichte.
Für Aufmerksamkeit sorgten nicht nur die Medien, sondern auch Henryk M. Broders „Die Achse des Guten“, Jouwatch, KenFM von Ken Jebsen, MMnews, Hans Tolzin (Ab jetzt kann JEDER Bundesbürger, der sich irgendwie kritisch zu den Lockdown-Maßnahmen äußert, damit rechnen, JEDERZEIT willkürlich verhaftet und in die Psychiatrie weggesperrt werden!), Gloria.tv, Watergate TV, Bewusst TV von Jo Conrad, Hagen Grell, Vera Lengsfeld, PI-News oder Tichys Einblick. Eine Verlinkung auf der Webseite von Beate Bahner erweckt den Anschein für Sympathien für Impfgegner. Auf ihrer Website befindet sich ein Link, der auf die Website impfkritik.de des Impfgegners und AIDS-Leugners Hans Tolzin verlinkt. Tolzin konstruiert als Tatsachenbehauptung einen Zusammenhang zwischen ihrem juristischen Vorgehen gegen die Maßnahmen der Bundesregierung und der Bundesländer sowie ihrer Einweisung in eine psychiatrische Klinik:
- Da auch aus der Schweiz Meldungen kommen, wonach ein coronakritischer Arzt verhaftet und in die Psychiatrie verfrachtet wurde, muss ich davon ausgehen, dass das Audio echt ist und Frau Bahner wirklich gegen ihren Willen in der Psychiatrie Heidelberg festgehalten wird. Und zwar aus politischen Gründen!
Versammlung in Heidelberg am 15. April 2020
Anlässlich einer polizeilichen Vorladung in Heidelberg am 15. April kam es zu einer nicht angemeldeten Versammlung von rund 100 Personen vor dem Gebäude der Kriminalpolizei. Anlass war der Vorwurf „wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten gemäß Paragraf 111 Strafgesetzbuch“, also Aufruf gegen behördliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen eine Coronavirus-Infektion. Konkret ging es um ihren Aufruf zu der bundesweiten Demonstration „Coronoia 2020“. Die Polizei selbst versuchte kurz die Versammlung aufzulösen, verzichtete aber auf eine Räumung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit. Beate Bahner hielt eine Ansprache und erklärte sich bei der Staatsanwaltschaft und der Polizei entschuldigen zu wollen für ihre „Straftat“. Sie machte auch Schilderungen, die den Inhalt einer vorherigen Tonaufnahme zu ihrer Unterbringung widersprechen sollen. Sie wandte sich auch gegen „Gerüchte in der rechten Lügenpresse“ und von „Verschwörern“. „Ich möchte das gerne klarstellen – es war ganz anders“. So habe sie sich eine Kopfverletzung in betrunkenen Zustand zugezogen und sei vom Fahrrad gefallen. Sie verlas auch einen Text, der auf ihrer Webseite zu finden ist, in dem zu Verstößen gegen behördlichen Anordnungen aufgerufen wird. Ein offenbar vorab abgesprochenes Interview mit Impfgegner Hans Tolzin fand nicht statt. Am Abend des 15. April behauptet Hans Tolzin mit Beate Bahner telefoniert zu haben. Bei dieser Gelegenheit habe sie ihm mitgeteilt, dass ihre Angaben aus dem Tondokument (u.a. Verletzung durch Polizisten) „authentisch“ seien und ihre späteren Angaben anlässlich der Versammlung seien „reine Ironie“ gewesen. Tolzin:
- Nachtrag um 22:00 Uhr
Ich habe gerade mit Frau Bahner telefoniert. Sie sagte, das Audio aus der Psychiatrie sei authentisch und was sie vor dem Polizeigebäude zu den Menschen gesagt habe, sei reine Ironie gewesen. Niemand würde ihren Humor verstehen.
Nachtrag 16. April 2020
Frau Bahner teilt mir per Email mit, sie habe meinen letzten Artikel gelesen und ich sei „sicherlich nicht mehr“ ihr Interviewpartner.[9]
Im Nachgang hat das Polizeipräsidium Mannheim eine Ermittlungsgruppe eingerichtet um die Teilnehmer der Versammlung zu identifizierten, die gegen die Corona-Verordnung verstoßen haben.[10]
Zitate
- Es ist mir leider nicht gelungen, den Rechtsstaat und die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland, insbesondere unsere verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte und die unverbrüchlichen Menschenrechte vor dem schlimmsten weltweiten Angriff und der blitzschnellen Etablierung der menschenverachtensten Tyrannei zu retten, die die Welt jemals gesehen hat. Damit ist heute unser Rechtsstaat gestorben, den wir noch letztes Jahr mit dem 70-jährigen Bestehen unseres Grundgesetzes so stolz gefeiert haben. Unser Rechtsstaat lag schon seit zwei Wochen sterbend auf der Intensivstation und konnte von mir leider nicht wiederbeatmet werden. Es fehlten 83 Millionen Beatmungsgeräte. In dieser Diktatur kann auch ich leider nichts mehr für Sie tun.
- Triff Dich daher heute nur mit Gleichgesinnten, die wie Du auch keine Horrorfilme mögen. Die anderen kommen später sicher gerne dazu und wir werden uns darüber freuen.
Packe zuvor einen tollen Picknickkorb und tue die allerbesten Dinge rein, die Du vorrätig hast. Nimm auch eine Rolle Klopapier mit, denn Euer Picknick wird im Freien stattfinden. Vielleicht habt Ihr aber sogar Glück, und die Bars, Cafes, Restaurants und öffentlichen Einrichtungen in Euren Städten und Gemeinden machen schon am Ostermontag wieder auf!
Sucht Euch für Euer Picknick den allerschönsten Platz, den Ihr finden könnt, auch wenn Ihr nicht die einzigen dort seid. In diesem Fall rutscht einfach alle ganz eng zusammen und teilt Euch die leckeren Sachen, die Ihr mitgebracht habt.
Und dann esst und trinkt gemeinsam, erzählt Euch die besten Witze, seid albern und lacht wie verrückt miteinander! Das ist das beste Mittel gegen Schockstarre!
Und dann fallt Euch alle in die Arme und haltet Euch fest – ganz lange, ganz fest. Wir brauchen das jetzt dringend, denn die meisten von uns hat dieser Horrorfilm zutiefst erschüttert und entsetzt.
Und dann esst und trinkt einfach weiter und lacht und tanzt und singt den ganzen Tag und die ganze Nacht und die nächsten Wochen und Monate und Jahre – und überhaupt sooft Ihr könnt! - ..Insbesondere wurde die Gesundheit – insbesondere der von der Außenwelt und den Angehörigen abgeschnittenen alten und kranken Menschen in unmenschlicher und zynischer Weise – für die Antragstellerin vergleichbar nur mit der ungeheuerlichen Verfolgung und Ermordung der Juden und weiterer Bevölkerungsgrippen [sic] im Dritten Reich – schwer geschädigt worden..[11]
Werke und Schriften
- Beate Bahner: Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten, Rubikon 2021
- Das neue Werberecht für Ärzte. Auch Ärzte dürfen werben. Springer, Berlin/Heidelberg 2003
- Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Zahnärzten: Honorarkürzungen vermeiden – Regresse abwehren. Springer, Berlin Heidelberg 2005
- Honorarkürzungen, Arzneimittelregresse, Heilmittelregresse: Ärzte in der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Springer, Berlin Heidelberg 2006
- Recht im Bereitschaftsdienst: Handbuch für Ärzte und Kliniken. Springer, Berlin Heidelberg 2013
- Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Das Praxishandbuch. MedizinRechtVerlag Heidelberg 2017
Galerie
Auftritt bei AUF1 TV
Verbreitung der Falschnachricht in Pfizer-Biotech Impfstoffen seien nicht für den Menschen zugelassene Substanzen zu finden (siehe:[12])
Weblinks
- https://de.wikipedia.org/wiki/Beate_Bahner
- https://diekolumnisten.de/2020/04/18/absturz-einer-anwaeltin/
- https://taz.de/Rechtsanwaeltin-Beate-Bahner/!5675404
- https://www.mimikama.at/allgemein/polizei-bringt-corona-anwaeltin-beate-bahner-in-die-psychiatrie/
- https://blog.gwup.net/2020/04/14/zum-schweigen-gebracht-verschwoerungstheorien-um-die-corona-anwaeltin-beate-bahner/
- https://www.youtube.com/watch?time_continue=620&v=Cw-ikTB0Wkw
- https://www.fr.de/meinung/corona-abstand-ignoriert-rechtsanwaeltin-bahner-inszeniert-bizarres-theater-polizeipraesidium-13654123.html
- https://www.volksverpetzer.de/bericht/gericht-drosten-gutachter-fail/
Quellennachweise
- ↑ http://www.beatebahner.de/lib.medien/Beate%20Bahner%20sendet%20Hilferuf%281%29.pdf
- ↑ https://taz.de/Rechtsanwaeltin-Beate-Bahner/!5675404/
- ↑ https://correctiv.org/faktencheck/2021/12/23/nein-der-biontech-impfstoff-enthaelt-keine-inhaltsstoffe-die-nicht-fuer-menschen-zugelassen-sind/
- ↑ https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_87699240/corona-polizei-bringt-coronoia-anwaeltin-beate-bahner-in-die-psychiatrie-.html
- ↑ https://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-nach-aufruf-zu-corona-demo-heidelberger-anwaeltin-in-psychiatrischer-einrichtung-update-_arid,508747.html
- ↑ https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4571057
- ↑ https://twitter.com/PolizeiMannh…/status/1250058338148253699
- ↑ „Polizeipräsidium Mannheim, 14.04.2020 – 15:06
POL-MA: Heidelberg: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten; Staatsanwaltschaft Heidelberg und Kriminalpolizeidirektion Heidelberg ermitteln gegen Heidelberger Rechtsanwältin; Pressemitteilung Nr. 2
Heidelberg (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Wegen des Verdachts, öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen zu haben, ermitteln die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg gegen eine Heidelberger Rechtsanwältin. Sie soll über ihre Homepage öffentlich zum Widerstand gegen die staatlich erlassenen Corona-Verordnungen aufgerufen haben. Darüber hinaus soll sie dazu aufgerufen haben, sich am Ostersamstag bundesweit zu einer Demonstration zu versammeln (Pressemitteilung Nr. 1 vom 08.04.2020).
In der Öffentlichkeit, namentlich im Internet, kursieren derzeit Berichte über eine zwangsweise Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik. Hierzu stellen die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Polizeipräsidium Mannheim fest, dass im Rahmen des gegen die Beschuldigte geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens weder die Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik noch eine sonstige strafprozessuale Zwangsmaßnahme veranlasst wurden. [...]“* https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4571083 - ↑ https://www.psiram.com/de/index.php/Datei:Hans_Tolzin_pressespiegel-Beate_Bahner_20200415.jpg
- ↑ https://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-demo-fuer-beate-bahner-polizei-gruendet-ermittlungsgruppe-und-will-teilnehmer-identifizieren-updatevid-_arid,508747.html
- ↑ Seite 24 Eilantrag
- ↑ https://correctiv.org/faktencheck/2021/12/23/nein-der-biontech-impfstoff-enthaelt-keine-inhaltsstoffe-die-nicht-fuer-menschen-zugelassen-sind/