Diskussion:Stiftung Corona-Ausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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==2024: Dokumentation Spenderinitiative==
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Zitat "Spenderinitiative" (nicht eingetragener Verein)<br>
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Link: https://www.youtube.com/watch?v=v3WvG0Eu96Q&t=1s<br>
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Guten Morgen, liebe Interessierte. Heute wende ich mich insbesondere an die ehemaligen Spender des Corona-Ausschusses, denn vieles, was man bisher durch den Strafprozess gegen Dr. Rainer Füllmich über die Gesellschaft, deren finanzielle Mittel und ihre Verwendung erfahren hat, entspricht nicht dem ursprünglichen Spenderwillen.<br>
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Auf diesem Grund wurde eine Spenderinitiative gegründet. Interessierte können sich unter www.schutz-ca-mittel.de anschließen.
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In diesem Video möchte ich darlegen, was die genauen Hintergründe der Spenderinitiative sind, welche Ziele sich verfolgt, wie die Spenderinitiative vorgehen wird, wie sie organisiert ist und wie sie sich finanziert.<br>
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Es handelt sich um eine Spenderinitiative zum Schutz der Mittel des Corona-Ausschusses vor Zweckentfremden.
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Zum Hintergrund. Der Corona-Ausschuss, ursprünglich gegründet von Dr. Rainer Füllmich, Viviane Fischer, Dr. Justus Hoffmann und Antonia Fischer, hatte eine enorme nationale sowie internationale Reichweite.<br>
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Er hat Spendensummen in Millionenhöhe eingenommen. Derzeit befinden sich die ehemaligen Gesellschaften in zivilrechtlichen Streitigkeiten gegen Dr. Rainer Füllmich laufend strafrechtliche Ermittlungen.<br>
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Er befindet sich in Untersuchungshaft wegen des Verdachts der Untreue. Die Geschäftsanteile der Gesellschaft halten momentan Dr. Justus Hoffmann, Antonia Fischer und Viviane Fischer.<br>
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Dr. Rainer Füllmich wurden die Geschäftsanteile entzogen. Viviane Fischer wurde als Geschäftsführerin abgesetzt.<br>
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Wieder die Gesellschaft, noch deren Gemeinnützigkeit sind bis heute eingetragen, deshalb droht, dass die Gesellschaft als GBR eingestuft wird.
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Das würde bedeuten, dass das Einkommen der potenziellen GBR von den Gesellschaften zu je 25 Prozent zu versteuern wäre.
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Die aktuell die Gesellschaft kontrollierenden, Geschäftsführenden Gesellschaften argumentierten im Rahmen der Zeugenvernehmung im laufenden Strafprozess gegen Dr. Rainer Füllmich,
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dass sie beabsichtigen das Gesellschaftsvermögen zur Begleichung ihres persönlichen Steuerrisikos zu nutzen.
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Aus Sicht der Spender wäre es ein Schlag ins Gesicht, wenn ihre Spenden nun Zweck entfremdet und zu großen Teilen durch die Einkommenssteuerpflicht der Gesellschaft an das Finanzamt des Staates weitergereicht würden, welcher massiv kritisiert wurde und welcher noch immer keine nennenswerte Aufarbeitung begonnen hat.<br>
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Eine GBR ist selbst nicht steuerpflichtig, lediglich die einzelnen Gesellschaften haften persönlich für diese durch sie selbst verschuldete Steuerpflicht. Es steht jedem Gesellschafter frei, diese Einnahmen privat zu versteuern.<br>
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Aufgabe der Spendergemeinschaft ist es jedoch zu verhindern, dass dafür Spendengelder Zweck entfremdet werden.<br>
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Zur Eintragung der Gesellschaft und deren Gemeinnützigkeit<br>
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Zur Verhinderung der Einstufung als GBR bedarf es der Eintragung der Gesellschaft zur Verhinderung einer Steuerpflicht der Kapitalgesellschaft der Eintragung der Gemeinnützigkeit.<br>
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Nach aktuellen Erkenntnissen aus dem Strafprozess bedarf es zunächst einer Namensänderung, um die notwendigen Schritte einleiten zu können.
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Dies wiederum muss von allen ursprünglichen Gesellschaften beauftragt werden.<br>
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Aus Sicht der Gesellschaft erscheint das, aufgrund der Streitigkeiten untereinander, unmöglich zu sein.<br>
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Aus Sicht der Spender ist diese die Eintragung verhindern der Einstellung blanker hohen, weil sie einzig auf der Verweigerung der Gesellschaft beruht.<br>
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Zur Vermögenslage und zum Steuerrisiko<br>
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Der aktuelle Strafprozess gegen Dr. Rainer Füllmich bietet momentan einen groben Einblick in die finanzielle Situation des Ausschusses.
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Seit August 2022 hatte der Ausschuss kein Geld mehr auf dem Konto.<br>
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Es gab Forderungen gegen Viviane Fischer in Höhe von 100.000 Euro sowie gegen Dr. Rainer Füllmich in Höhe von 700.000 Euro. Außerdem Goldreserven in Höhe von derzeit 1,2 Millionen Euro, welche aktuell bei Degussa eingelagert sind.<br>
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Die Forderung gegen Viviane Fischer wurde noch im Jahr 2022 von ihr zurückgeführt.<br>
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Das Geld ist womöglich in laufende Kosten geflossen.<br>
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Sowohl Dr. Rainer Füllmich als auch Viviane Fischer hatten zuletzt ihre eigenen Formate außerhalb dieser Gesellschaft.<br>
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Antonia Fischer und Dr. Justus Hoffmann haben den Zweck der Gesellschaft offenbar bisher nicht weiter verfolgt.<br>
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Zwischenzeitlich kann die Gesellschaft noch als leere Höhle angesehen werden.<br>
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Folglich ergibt sich ein mögliches Vermögen in Höhe von 1,9 Millionen Euro, welche sich aus 1,2 Millionen Euro Gold sowie 700.000 Euro Forderungen gegen Dr. Rainer Füllmich aus einem Darlehensvertrag zusammensetzt.<br>
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Nimmt man an, dass diese 1,9 Millionen Euro das zu versteuerende Einkommen der Gesellschafter der potenziellen GBR ist, welches mit 42 Prozent zu versteuern wäre, ergäbe sich in Summe eine persönliche Steuerschuld der Gesellschafter in Höhe von ca. 800.000 Euro.<br>
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Nimmt man an, dass diese 1,9 Millionen Euro das zu versteuerende Einkommen einer Kapitalgesellschaft sind, würde sich die zu versteuerende Summe der Gesellschaft auf 285.000 Euro belaufen.<br>
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Die aktuellen Vermögenspositionen befinden sich derzeit nicht im Zugriffsbereich der Gesellschaft.<br>
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Zum Ziel der Spenderinitiative. Die Spenderinitiative verfolgt zwei Ziele.<br>
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Ein Ziel ist es, eine Zweckentfremdung zu verhindern.<br>
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Eine solche Zweckentfremdung sieht die Spendergemeinschaft sowohl darin, das Vermögen zur Begleichung privatrechtlicher Steuerforderungen für den Fall einer Einstufung als GBR, als auch das Vermögen zur Begleichung etwaiger Körperschaftssteuerzahlungen zu nutzen. Hierfür wird sich die Spenderinitiative darum bemühen, den Gesellschaftern trotz der scheinbar unüberwindbaren Streitigkeiten Wege aufzuzeigen, der notwendigen Namensänderungen zuzustimmen, um schlussendlich die Eintragung der Gemeinnützigkeit erfolgreich zu vollziehen.<br>
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'''Sollten die Gesellschafter eine Namensänderung verhindern, machen sie sich nach Ansicht der Spenderinitiative der Untreue strafbar, denn die Gelder waren nie dafür gedacht, das Finanzamt zu bedienen.''' [fett: Psiram]<br>
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Ein weiteres Ziel der Spendergemeinschaft ist es, sicherzugehen, dass die Spendengelder ihrem eigentlichen Zweck zugute kommen.
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Dass die Verwendung der Gelder für die Spender völlig im Unklaren liegt, da derzeit nur noch Antonia Fischer und Dr. Justus Hoffmann als Geschäftsführer die Gesellschaft kontrollieren, ist inakzeptabel.<br>
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Insbesondere die Aussage, wie Viane Fischer im Rahmen ihrer Zeugenvernehmung im Strafprozess gegen Dr. Rainer Füllmich, wonach sich der geschäftsführende Gesellschafter Dr. Justus Hoffmann nicht an den Spendensweck gebunden fühlt, lässt den Spendern keine andere Wahl, als ihren Einfluss auf die Mittelverwendung gelten zu machen.
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Hierzu wird die Spenderinitiative abfragen, welcher der folgenden Gesellschaften die Mittel zur Verfügung stehen sollen.
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Entweder der ursprünglichen Stiftung Corona-Ausschuss-Vorschalt UG, welche derzeit kontrolliert wird durch Dr. Justus Hoffmann und Antonia Fischer, oder der Stiftung Corona-Ausschuss, welche kontrolliert wird durch Viviane Fischer, oder dem ICIC, welches kontrolliert wird durch Dr. Rainer Füllmich.<br>
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Zum Vorgehen der Spenderinitiative.<br>
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Die Spenderinitiative bündelt zunächst potentiell geschädigte Spender durch Aufnahme in die Initiative. Hierfür wird eine einmalige Schutzgebühr in Höhe von 10 Euro erhoben. Dieses Geld wird einzig zur Zielerreichung genutzt. Die nachgewiesenen Spender erhalten ein Stimmrecht zur Mittelverwendung der Restmittel des Corona-Ausschusses, gleichwohl mangelst direkte Einflussmöglichkeiten auf die Geschäfte der ursprünglichen Stiftung Corona-Ausschuss-Vorschalt UG, keine Garantie für deren Umsetzung gegeben werden kann.
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Die Spenderinitiative wird jedoch entsprechend dem konsolidierten Spenderwillen Druck auf die Gesellschaft ausüben.
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Die Spenderinitiative wird sich anweitlich vertreten lassen, um ihre Rechte hinreichend zu beleuchten und daraus die notwendigen Schritte abzuleiten. Aus Vorgesprächen wurde bereits eine Musterfeststellungsklage in Erwägung gezogen.<br>
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Es ist der Spenderinitiative wichtig hervorzuheben, dass sie einzig daran interessiert ist, ihre Spenden vor unberechtigter Nutzung zu schützen. Sie, die Spenderinitiative als Rahmen, wird sich von keiner Seite der aktuellen die Streitigkeiten in volvierten Parteien instrumentalisieren lassen. Es zählt einzig der Spenderwille.<br>
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Zur Organisation der Spenderinitiative.<br>
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Die Spenderinitiative ist als nicht eingetragener Verein organisiert, welcher als Rahmen zur Durchsetzung der Spenderinteressen fungiert.
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Ich, Nicole Wolff, bin als Vorsitzender dieser Spenderinitiative tätig und darf Ihnen versichern, dass die Struktur und das Vorgehen darauf ausgerichtet sind, dass einzig der Spenderwille zählt. Auf zweierlei Wegen wird eine Einflussnahme der oben genannten Viergesellschafter Dr. Rainer Füllmich, Viviane Fischer, Dr. Justus Hoffmann und Antonia Fischer, auf diese Initiative ausgeschlossen.<br>
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Erstens.<br>
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Die Organe des Vereins, welcher zur Durchsetzung der Spenderinteressen fungiert, insbesondere der Vorstand, sind selbst nicht stimmberechtigt in Bezug auf die Abstimmung über die Verwendung der Mittel, welche den Gesellschaftern zur Vermeidung einer Rückforderungsgeldmachung der Spenden vorgeschlagen wird.<br>
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Zweitens.<br>
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Die im Verein gebündelten Spender haben kein Mitspracherecht in Bezug auf die Struktur und Vorgehensweise zur Umsetzung der Vereinsinteressen.
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Hierdurch wird ausgeschlossen, dass meinungsstarke Spender aus dem Umfeld der Gesellschaft da eingeschleust werden und die Initiative unterwandern.<br>
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Gleichwohl wird den an der Spenderinitiative teilnehmenden Spendern das unter Punkt fünf genannte Vorgehen der Spenderinitiative garantiert.
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Zur Finanzierung der Spenderinitiative.<br>
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Die Spenderinitiative finanziert sich durch die Schutzgebühr der teilnehmenden Spender, deren Interessen vertreten werden sowie durch Spenden.
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Der Vollständigkeit halber sei hier erwähnt, dass Dritte, welche die Spenderinitiative finanziell unterstützen, kein Mitspracherecht haben.
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Hierdurch wird analog zu Punkt sechs eine inhaltliche bzw. strukturelle Einflussnahme ausgeschlossen.
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Die Mittel werden einzig zur Durchsetzung der Spenderinteressen eingesetzt.<br>
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Organe des Vereins insbesondere der Vorstand erhalten keine Zuwendungen außerhalb von mit dem Vereinszweck verbundenen Auslagen.
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Interessierte können das alles nochmal unter www.schutz-ca-mittel.de nachlesen und sich ab sofort der Spenderinitiative anschließen bzw. diese unterstützen.<br>
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Gleichzeitig mit dieser Ankündigung werden die vier Beteiligten Dr. Rainer Füllmich, Viviane Fischer, Antonia Fischer und Dr. Justus Hoffmann über die Gründung der Initiative informiert.<br>
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Leiten Sie diese Informationen gern in Ihrem Umfeld weiter, denn der Erfolg der Spenderinitiative ist maßgeblich von der Spendensumme abhängig, welche Inform des Spendenrückforderungsrisikos den Druck auf die Gesellschaft erhöht.<br>
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Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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==Artikel Focus Dezember 2021==
 
==Artikel Focus Dezember 2021==
 
[[Datei:Stiftung Corona Ausschuss Focus Dezember 2021.jpg|Artikel in Focus, Dezember 2021|600px|thumb]]
 
[[Datei:Stiftung Corona Ausschuss Focus Dezember 2021.jpg|Artikel in Focus, Dezember 2021|600px|thumb]]

Aktuelle Version vom 2. Juni 2024, 05:26 Uhr

2024: Dokumentation Spenderinitiative

Zitat "Spenderinitiative" (nicht eingetragener Verein)
Link: https://www.youtube.com/watch?v=v3WvG0Eu96Q&t=1s

Guten Morgen, liebe Interessierte. Heute wende ich mich insbesondere an die ehemaligen Spender des Corona-Ausschusses, denn vieles, was man bisher durch den Strafprozess gegen Dr. Rainer Füllmich über die Gesellschaft, deren finanzielle Mittel und ihre Verwendung erfahren hat, entspricht nicht dem ursprünglichen Spenderwillen.
Auf diesem Grund wurde eine Spenderinitiative gegründet. Interessierte können sich unter www.schutz-ca-mittel.de anschließen. In diesem Video möchte ich darlegen, was die genauen Hintergründe der Spenderinitiative sind, welche Ziele sich verfolgt, wie die Spenderinitiative vorgehen wird, wie sie organisiert ist und wie sie sich finanziert.
Es handelt sich um eine Spenderinitiative zum Schutz der Mittel des Corona-Ausschusses vor Zweckentfremden. Zum Hintergrund. Der Corona-Ausschuss, ursprünglich gegründet von Dr. Rainer Füllmich, Viviane Fischer, Dr. Justus Hoffmann und Antonia Fischer, hatte eine enorme nationale sowie internationale Reichweite.
Er hat Spendensummen in Millionenhöhe eingenommen. Derzeit befinden sich die ehemaligen Gesellschaften in zivilrechtlichen Streitigkeiten gegen Dr. Rainer Füllmich laufend strafrechtliche Ermittlungen.
Er befindet sich in Untersuchungshaft wegen des Verdachts der Untreue. Die Geschäftsanteile der Gesellschaft halten momentan Dr. Justus Hoffmann, Antonia Fischer und Viviane Fischer.
Dr. Rainer Füllmich wurden die Geschäftsanteile entzogen. Viviane Fischer wurde als Geschäftsführerin abgesetzt.
Wieder die Gesellschaft, noch deren Gemeinnützigkeit sind bis heute eingetragen, deshalb droht, dass die Gesellschaft als GBR eingestuft wird. Das würde bedeuten, dass das Einkommen der potenziellen GBR von den Gesellschaften zu je 25 Prozent zu versteuern wäre. Die aktuell die Gesellschaft kontrollierenden, Geschäftsführenden Gesellschaften argumentierten im Rahmen der Zeugenvernehmung im laufenden Strafprozess gegen Dr. Rainer Füllmich, dass sie beabsichtigen das Gesellschaftsvermögen zur Begleichung ihres persönlichen Steuerrisikos zu nutzen. Aus Sicht der Spender wäre es ein Schlag ins Gesicht, wenn ihre Spenden nun Zweck entfremdet und zu großen Teilen durch die Einkommenssteuerpflicht der Gesellschaft an das Finanzamt des Staates weitergereicht würden, welcher massiv kritisiert wurde und welcher noch immer keine nennenswerte Aufarbeitung begonnen hat.
Eine GBR ist selbst nicht steuerpflichtig, lediglich die einzelnen Gesellschaften haften persönlich für diese durch sie selbst verschuldete Steuerpflicht. Es steht jedem Gesellschafter frei, diese Einnahmen privat zu versteuern.
Aufgabe der Spendergemeinschaft ist es jedoch zu verhindern, dass dafür Spendengelder Zweck entfremdet werden.
Zur Eintragung der Gesellschaft und deren Gemeinnützigkeit
Zur Verhinderung der Einstufung als GBR bedarf es der Eintragung der Gesellschaft zur Verhinderung einer Steuerpflicht der Kapitalgesellschaft der Eintragung der Gemeinnützigkeit.
Nach aktuellen Erkenntnissen aus dem Strafprozess bedarf es zunächst einer Namensänderung, um die notwendigen Schritte einleiten zu können. Dies wiederum muss von allen ursprünglichen Gesellschaften beauftragt werden.
Aus Sicht der Gesellschaft erscheint das, aufgrund der Streitigkeiten untereinander, unmöglich zu sein.
Aus Sicht der Spender ist diese die Eintragung verhindern der Einstellung blanker hohen, weil sie einzig auf der Verweigerung der Gesellschaft beruht.
Zur Vermögenslage und zum Steuerrisiko
Der aktuelle Strafprozess gegen Dr. Rainer Füllmich bietet momentan einen groben Einblick in die finanzielle Situation des Ausschusses. Seit August 2022 hatte der Ausschuss kein Geld mehr auf dem Konto.
Es gab Forderungen gegen Viviane Fischer in Höhe von 100.000 Euro sowie gegen Dr. Rainer Füllmich in Höhe von 700.000 Euro. Außerdem Goldreserven in Höhe von derzeit 1,2 Millionen Euro, welche aktuell bei Degussa eingelagert sind.
Die Forderung gegen Viviane Fischer wurde noch im Jahr 2022 von ihr zurückgeführt.
Das Geld ist womöglich in laufende Kosten geflossen.
Sowohl Dr. Rainer Füllmich als auch Viviane Fischer hatten zuletzt ihre eigenen Formate außerhalb dieser Gesellschaft.
Antonia Fischer und Dr. Justus Hoffmann haben den Zweck der Gesellschaft offenbar bisher nicht weiter verfolgt.
Zwischenzeitlich kann die Gesellschaft noch als leere Höhle angesehen werden.
Folglich ergibt sich ein mögliches Vermögen in Höhe von 1,9 Millionen Euro, welche sich aus 1,2 Millionen Euro Gold sowie 700.000 Euro Forderungen gegen Dr. Rainer Füllmich aus einem Darlehensvertrag zusammensetzt.
Nimmt man an, dass diese 1,9 Millionen Euro das zu versteuerende Einkommen der Gesellschafter der potenziellen GBR ist, welches mit 42 Prozent zu versteuern wäre, ergäbe sich in Summe eine persönliche Steuerschuld der Gesellschafter in Höhe von ca. 800.000 Euro.
Nimmt man an, dass diese 1,9 Millionen Euro das zu versteuerende Einkommen einer Kapitalgesellschaft sind, würde sich die zu versteuerende Summe der Gesellschaft auf 285.000 Euro belaufen.
Die aktuellen Vermögenspositionen befinden sich derzeit nicht im Zugriffsbereich der Gesellschaft.
Zum Ziel der Spenderinitiative. Die Spenderinitiative verfolgt zwei Ziele.
Ein Ziel ist es, eine Zweckentfremdung zu verhindern.
Eine solche Zweckentfremdung sieht die Spendergemeinschaft sowohl darin, das Vermögen zur Begleichung privatrechtlicher Steuerforderungen für den Fall einer Einstufung als GBR, als auch das Vermögen zur Begleichung etwaiger Körperschaftssteuerzahlungen zu nutzen. Hierfür wird sich die Spenderinitiative darum bemühen, den Gesellschaftern trotz der scheinbar unüberwindbaren Streitigkeiten Wege aufzuzeigen, der notwendigen Namensänderungen zuzustimmen, um schlussendlich die Eintragung der Gemeinnützigkeit erfolgreich zu vollziehen.
Sollten die Gesellschafter eine Namensänderung verhindern, machen sie sich nach Ansicht der Spenderinitiative der Untreue strafbar, denn die Gelder waren nie dafür gedacht, das Finanzamt zu bedienen. [fett: Psiram]
Ein weiteres Ziel der Spendergemeinschaft ist es, sicherzugehen, dass die Spendengelder ihrem eigentlichen Zweck zugute kommen. Dass die Verwendung der Gelder für die Spender völlig im Unklaren liegt, da derzeit nur noch Antonia Fischer und Dr. Justus Hoffmann als Geschäftsführer die Gesellschaft kontrollieren, ist inakzeptabel.
Insbesondere die Aussage, wie Viane Fischer im Rahmen ihrer Zeugenvernehmung im Strafprozess gegen Dr. Rainer Füllmich, wonach sich der geschäftsführende Gesellschafter Dr. Justus Hoffmann nicht an den Spendensweck gebunden fühlt, lässt den Spendern keine andere Wahl, als ihren Einfluss auf die Mittelverwendung gelten zu machen. Hierzu wird die Spenderinitiative abfragen, welcher der folgenden Gesellschaften die Mittel zur Verfügung stehen sollen. Entweder der ursprünglichen Stiftung Corona-Ausschuss-Vorschalt UG, welche derzeit kontrolliert wird durch Dr. Justus Hoffmann und Antonia Fischer, oder der Stiftung Corona-Ausschuss, welche kontrolliert wird durch Viviane Fischer, oder dem ICIC, welches kontrolliert wird durch Dr. Rainer Füllmich.
Zum Vorgehen der Spenderinitiative.
Die Spenderinitiative bündelt zunächst potentiell geschädigte Spender durch Aufnahme in die Initiative. Hierfür wird eine einmalige Schutzgebühr in Höhe von 10 Euro erhoben. Dieses Geld wird einzig zur Zielerreichung genutzt. Die nachgewiesenen Spender erhalten ein Stimmrecht zur Mittelverwendung der Restmittel des Corona-Ausschusses, gleichwohl mangelst direkte Einflussmöglichkeiten auf die Geschäfte der ursprünglichen Stiftung Corona-Ausschuss-Vorschalt UG, keine Garantie für deren Umsetzung gegeben werden kann. Die Spenderinitiative wird jedoch entsprechend dem konsolidierten Spenderwillen Druck auf die Gesellschaft ausüben. Die Spenderinitiative wird sich anweitlich vertreten lassen, um ihre Rechte hinreichend zu beleuchten und daraus die notwendigen Schritte abzuleiten. Aus Vorgesprächen wurde bereits eine Musterfeststellungsklage in Erwägung gezogen.
Es ist der Spenderinitiative wichtig hervorzuheben, dass sie einzig daran interessiert ist, ihre Spenden vor unberechtigter Nutzung zu schützen. Sie, die Spenderinitiative als Rahmen, wird sich von keiner Seite der aktuellen die Streitigkeiten in volvierten Parteien instrumentalisieren lassen. Es zählt einzig der Spenderwille.
Zur Organisation der Spenderinitiative.
Die Spenderinitiative ist als nicht eingetragener Verein organisiert, welcher als Rahmen zur Durchsetzung der Spenderinteressen fungiert. Ich, Nicole Wolff, bin als Vorsitzender dieser Spenderinitiative tätig und darf Ihnen versichern, dass die Struktur und das Vorgehen darauf ausgerichtet sind, dass einzig der Spenderwille zählt. Auf zweierlei Wegen wird eine Einflussnahme der oben genannten Viergesellschafter Dr. Rainer Füllmich, Viviane Fischer, Dr. Justus Hoffmann und Antonia Fischer, auf diese Initiative ausgeschlossen.
Erstens.
Die Organe des Vereins, welcher zur Durchsetzung der Spenderinteressen fungiert, insbesondere der Vorstand, sind selbst nicht stimmberechtigt in Bezug auf die Abstimmung über die Verwendung der Mittel, welche den Gesellschaftern zur Vermeidung einer Rückforderungsgeldmachung der Spenden vorgeschlagen wird.
Zweitens.
Die im Verein gebündelten Spender haben kein Mitspracherecht in Bezug auf die Struktur und Vorgehensweise zur Umsetzung der Vereinsinteressen. Hierdurch wird ausgeschlossen, dass meinungsstarke Spender aus dem Umfeld der Gesellschaft da eingeschleust werden und die Initiative unterwandern.
Gleichwohl wird den an der Spenderinitiative teilnehmenden Spendern das unter Punkt fünf genannte Vorgehen der Spenderinitiative garantiert. Zur Finanzierung der Spenderinitiative.
Die Spenderinitiative finanziert sich durch die Schutzgebühr der teilnehmenden Spender, deren Interessen vertreten werden sowie durch Spenden. Der Vollständigkeit halber sei hier erwähnt, dass Dritte, welche die Spenderinitiative finanziell unterstützen, kein Mitspracherecht haben. Hierdurch wird analog zu Punkt sechs eine inhaltliche bzw. strukturelle Einflussnahme ausgeschlossen. Die Mittel werden einzig zur Durchsetzung der Spenderinteressen eingesetzt.
Organe des Vereins insbesondere der Vorstand erhalten keine Zuwendungen außerhalb von mit dem Vereinszweck verbundenen Auslagen. Interessierte können das alles nochmal unter www.schutz-ca-mittel.de nachlesen und sich ab sofort der Spenderinitiative anschließen bzw. diese unterstützen.
Gleichzeitig mit dieser Ankündigung werden die vier Beteiligten Dr. Rainer Füllmich, Viviane Fischer, Antonia Fischer und Dr. Justus Hoffmann über die Gründung der Initiative informiert.
Leiten Sie diese Informationen gern in Ihrem Umfeld weiter, denn der Erfolg der Spenderinitiative ist maßgeblich von der Spendensumme abhängig, welche Inform des Spendenrückforderungsrisikos den Druck auf die Gesellschaft erhöht.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Artikel Focus Dezember 2021

Artikel in Focus, Dezember 2021

Nachrichten - FOCUS Online "Kraken im Impfstoff": In Berlin entsteht Deutschlands wirrste Covid-Propaganda In Berliner Wohnung "Lebende Kraken im Impfstoff": Hier entsteht Deutschlands wirrste Corona-Propaganda

Stehen dem Corona-Ausschuss vor und moderieren ihn: Viviane Fischer und Reiner Füllmich. Screenshot: YoutubeStehen dem "Corona-Ausschuss" vor und moderieren ihn: Viviane Fischer und Reiner Füllmich. FOCUS-Online-Reporter Ulf Lüdeke (Berlin) Montag, 13.12.2021, 08:52 Seit mehr als einem Jahr verbreiten Verschwörungstheoretiker von der Stiftung „Corona-Ausschuss“ in Berlin über einen Youtube-Kanal stundenlang Hetze und Lügen über die Pandemie. Produziert werden die Sendungen von einer Firma, die erfolgreich auch für ARD und ZDF arbeitete. Nun bemüht sich die Stiftung sogar um Anerkennung der Gemeinnützigkeit.

Seit mehr als einem Jahr versammelt sich einmal in der Woche ein kleiner Trupp in einer Wohnung in Berlin-Moabit mitten im Herzen der Hauptstadt. Eine Handvoll Herrschaften nimmt an einem Tisch vor einer Kamera Platz, moderiert, lässt zugeschaltete Gäste auch aus dem Ausland sprechen. Die Kamera wird geführt von einer Firma, die auch für ARD, ZDF, Arte und 3sat produziert hat. Vier, fünf Stunden dauern die Sitzungen, die per Livestream bei Youtube übertragen werden. Themen: die Leugnung der Coronagefahr und Verschwörungstheorien gegen das Impfen. Allerdings nicht die Kritik daran, sondern das Verbreiten der wirren Thesen.

Wer einen Blick auf die Videos der „Stiftung Corona-Ausschuss“ wirft, die bei Youtube knapp 80.000 Abonnenten haben, traut ob all der Hetze und hanebüchener Theorien, die dort verbreitet werden, Augen und Ohren nicht.

Ist fest überzeugt, dass Krebs und Organversagen zu den Nebenwirkungen von Coronaimpfungen zählen: ein Ingenieur aus Israel. Screenshot: YoutubeIst fest überzeugt, dass Krebs und Organversagen zu den Nebenwirkungen von Coronaimpfungen zählen: ein Ingenieur aus Israel.

"Corona-Ausschuss": Hass, Hetze und "lebendige Kraken im Impfstoff" In der neuesten Sitzung, die knapp sechs Stunden dauert, behauptet beispielsweise ein israelischer Ingenieur, dass die Krankenhäuser voll seien von Patienten, die durch angebliche Nebenwirkungen der Impfung an Krankheiten wie Krebs, Gehirnblutungen, Herzanfällen oder „multiplem Organversagen“ litten oder gestorben sei. Der Mann spricht von einem „Genozid“ und wirft der israelischen Regierung einen Holocaust am eigenen Volk vor.

Ein weiterer Gast faselt davon, dass im Impfstoff „lebendige Kraken“ wären, die den Menschen mit den Impfstoffen injiziert würden. Ein anderer warnt, dass Impfunwillige in „Konzentrationslager“ gepfercht und Kinder „totgespritzt“ würden. Und ein britischer Bestatter bezeichnet das Impfen gegen das Coronavirus ebenfalls als „Völkermord“.

Bezeichnet das Impfen als Völkermord: ein britischer Bestatter. Screenshot: YoutubeBezeichnet das Impfen als "Völkermord": ein britischer Bestatter.

Auch der Kanzlerkandidat der Partei "Die Basis" tritt als Moderator auf Die führenden Köpfe des „Corona-Ausschusses“ und Moderatoren der Sendung nehmen all diese wirren Wortmeldungen komplett unwidersprochen hin. Die 72. Folge wurde moderiert von Viviane Fischer – einer Anwältin, die in Berlin auch als Hutmacherin Rike Feurstein bekannt ist – sowie Reiner Füllmich, einem Verbraucherschutzanwalt.

Füllmich war von der Quedenker-Partei „Die Basis“ wenige Tage vor der Bundestagswahl als Kanzlerkandidat aufgestellt worden. Zur Leitung des Ausschusses zählen außerdem Justus P. Hoffmann und Antonia Fische, beide ebenfalls Rechtsanwälte.

Anwalt nennt Impfkampagne der Bundesregierung „organisierte Massentötung“ Auch die Ausschussmitglieder selbst lassen es nicht mangeln an kruden Horror-Theorien und Prophezeiungen zur Corona-Impfkampagne – die jedoch nicht eintreten. So behauptete Füllmich, der gern von „toxischen Impfstoffen“ spricht, Anfang des Jahres in einem aufgezeichneten Videocall, dass an den Nebenwirkungen der Impfungen in Deutschland 25 Prozent der Menschen sterben könnten und 36 Prozent unter schweren Nebenwirkungen zu leiden hätten – „und man weiß einfach nicht, ob sie es schaffen“.

Das seien Dinge, meinte der Anwalt, die man „nicht in Worte fassen“ könne – um es dann doch zu tun. Denn für ihn sei die Impfkampagne der Bundesregierung schlicht eine „organisierte Massentötung“. In einer früheren Ausgabe der Sitzung verharmloste Füllmich sogar den Holocaust – dokumentiert auf dem fünf Stunden dauernden Video der 44. Sitzung des "Corona-Ausschusses", die den Titel „Die Wurzeln des Übels“ trägt.

TV-Produktionsfirma gerät in Kritik Wegen der Produktion der „Corona-Ausschuss“-Videos gerät auch immer stärker die Berliner TV-Produktionsfirma „Ovalmedia“ in die Kritik. Das Unternehmen, das seinen Sitz am Prenzlauer Berg hat, produziert die Videos nicht nur. Geschäftsführer Robert Cibis hatte sich schon bei einer der früheren Sendungen offen als Unterstützer der Arbeit des Ausschusses geoutet.

Zudem stellt er seine Kontonummer für Spenden für die Stiftung zur Verfügung, die während der Sendung mehrfach eingeblendet wird. Nach Recherchen des „Tagesspiegel“ habe die Firma für ihren eigenen Youtube-Kanal schon mehrfach Verwarnungen erhalten. Zudem habe eine bekannte Genossenschaftsbank Ovalmedia inzwischen das Firmenkonto gekündigt.

Und die Spenden könnten in Kürze noch deutlich zunehmen, berichtet das Blatt. Denn laut „Tagesspiegel“ hätten die „Corona-Ausschuss“-Macher inzwischen erfahren, dass der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Seiten des Finanzamtes „nichts mehr im Weg“ stehe. Sollte sie tatsächlich anerkannt werden, könnten Spenden künftig von der Steuer abgesetzt werden.

Youtube lässt "Corona-Ausschuss" noch gewähren – doch Anhänger sollen schon jetzt ins Darknet wechseln Übrigens: Auch die Partei „Die Basis“, die als politischer Arm der Querdenker- und Verschwörungstheoretikerszene gilt, kann sich über eine Finanzspritze freuen – und zwar aus der Staatskasse. Zwar war die Partei mit 1,4 Prozent der Zweitstimmen bei der Bundestagswahl weit hinter den Erwartungen führender Köpfe wie Reiner Füllmich geblieben, der vorher sogar von bis zu 30 Prozent phantasiert hatte. Gleichwohl profitiert die „Basis“ direkt von dem Ergebnis. Denn wie jede Partei, die bei einer Bundestagswahl mehr als 0,5 Prozent der Stimmen erhält, kommt nun auch der „Basis“ eine Teilfinanzierung für den strukturellen Parteiaufbau zugute.

Nach Information der „Frankfurter Rundschau“ soll sich die Summe inklusive der jüngsten Ergebnisse aus den vier Landtagswahlen in diesem Jahr mit ähnlichen Ergebnissen, die dazugerechnet würden, auf knapp 770.000 Euro belaufen. Voraussetzung sei allerdings, dass die Partei einen Betrag in ähnlicher Höhe durch Mitgliedsbeiträge oder Spenden aufbringe.

Für den Fall, dass Youtube künftig die Videos des „Corona-Ausschuss“ sperren sollte, habe sich die Stiftung inzwischen laut „Tagesspiegel“ schon vorbereitet. Denn künftig wolle man auch über das Darknet agieren. Die Anhänger seien bereits dazu aufgefordert worden, sich den entsprechenden Browser zu besorgen.