Frischzellentherapie: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Frischzellentherapie''' (Zellular-Therapie, Organo-Therapieoder oder Siccatherapie) ist eine Methode der [[Alternativmedizin]], bei der Extrakte von Tieren zu therapeutischen Zwecken einem Patienten injiziert werden.
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Die '''Frischzellentherapie''' (auch ''Zellular-Therapie, Organo-Therapie, Trockenzelltherapie'' oder ''Siccatherapie'', engl. ''Fresh Cell Therapy FCT'' oder ''Live Cell Therapy'') ist eine [[pseudomedizin]]ische Methode, bei der einem Patienten zu therapeutischen Zwecken Extrakte von Tieren injiziert werden.
  
Unter verschiedenen Bezeichnungen und Modifikationen ist seit den 1930iger Jahren die Frischzellen- bzw. Siccatherapie vor allem im dt.-sprachigen Raum bekannt geworden. Sie wird auch als Organo(Bio)therapie, Zytoplasmatische (Zell-)Therapie oder Zelltherapie nach Niehans bezeichnet.
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Unter verschiedenen Bezeichnungen und Modifikationen wurde seit den 1930er Jahren die Frischzellen- bzw. Siccatherapie vor allem im deutschsprachigen Raum bekannt. Sie wird auch als Organo(Bio)therapie, Zytoplasmatische (Zell-)Therapie (siehe [[Zytoplasmatische Therapie nach Theurer]]) oder Zelltherapie nach Niehans bezeichnet.
  
Entwickler und Begründer der Methode war der schweizer Arzt Dr. Paul Niehans (1882-1971), der vor der Implementierung dieser Methode als Chirurg und Endokrinologe tätig war. Er gründete in der Schweiz die La Prairie Clinic in Montreux, in der er Krebspatienten operierte und diese nachträglich mit Frischzellen behandelte. Angeblich wurden mit dieser Therapieform bisher 65.000 Patienten behandelt, darunter auch Papst Pius XII und Pablo Picasso.
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Entwickler und Begründer der Methode war der Schweizer Arzt Dr. Paul Niehans (1882-1971), der vor der Implementierung dieser Methode als Chirurg und Endokrinologe tätig war. Er gründete in der Schweiz die La Prairie Clinic in Montreux, in der er Krebspatienten operierte und diese nachträglich mit Frischzellen behandelte. Angeblich wurden mit dieser Therapieform bisher 65.000 Patienten behandelt, darunter auch Papst Pius XII und Pablo Picasso.
  
Die Methode hat sich mittlerweile u.a. nach Mexico ausgebreitet, wo sie in der Quacksalber-Hochburg Tijuana an der US-amerikanischen Grenze u.a. im American Biologics-Mexico Research Hospital angeboten wird. In den USA wird sie im Hospital Santa Monica als alternative Krebstherapie angepriesen und ein Dr. Wolfram Kuhnau generiert sich in den Vereinigten Staaten als wahrer Nachfolger der Niehans'schen Zelltherapie (CA 1991).
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Die Methode hat sich mittlerweile u.a. nach Mexico ausgebreitet, wo sie in der Quacksalber-Hochburg Tijuana an der Grenze zu den USA u.a. im American Biologics-Mexico Research Hospital angeboten wird. In den USA wird sie unter anderem im Hospital Santa Monica als alternative Krebstherapie angepriesen und ein Dr. Wolfram Kuhnau geriert sich in den Vereinigten Staaten als wahrer Nachfolger der Niehans'schen Zelltherapie.<ref>CA: Unproven methods of cancer management: fresh cell therapy. CA-A Cancer J Clin, 41, 126-128, 1991</ref>
  
==Verschiedene Varianten der Frischzelltherapie==
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In Deutschland wird die Frischzellentherapie unter anderem an der Privatklinik Villa Medica von [[Burkhard Aschhoff]] in Edenkoben eingesetzt.
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==Varianten==
 
[[image:frischzellen2.jpg|thumb]]
 
[[image:frischzellen2.jpg|thumb]]
Die von Niehans eingeführte Methode umfasst drei Varianten. Die Frischzellmethode bedeutet die Übertragung von Zellmaterial vom Spendertier direkt auf den Menschen. Bei der Eiszellmethode gewinnt man Gewebe vom Spendertier und tiefgefriert dieses vor der Applikation beim Menschen. Die Trockenzellmethode wiederum ist eine kontrollierte Gefriertrocknung der aus dem Tier gewonnen Zellen mit schonender Zellkonservierung (= Lyophilisation) mit nachfolgender Abfüllung unter Vakuum in eine Spritzampulle. Die letztere Methode ist die am häufigsten gebräuchlichste (Hoepke 1974).
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Die von Niehans eingeführte Methode umfasst drei Varianten. Die Frischzellmethode bedeutet die Übertragung von Zellmaterial vom Spendertier direkt auf den Menschen. Bei der Eiszellmethode gewinnt man Gewebe vom Spendertier, das vor der Applikation beim Menschen tiefgefroren wird. Die Trockenzellmethode wiederum ist eine kontrollierte Gefriertrocknung der aus dem Tier gewonnenen Zellen mit Zellkonservierung (= Lyophilisation) mit nachfolgender Abfüllung unter Vakuum in eine Spritzampulle. Die letztere Methode ist die gebräuchlichste.<ref>Hoepke H: Frischzellentherapie. Med Klin, 69, 1764, 1974</ref>
  
Abweichend von dem oben beschriebenen Verfahren werden auch manchmal getrocknete oder eingefrorene Zellpräparate gegeben. Ebenfalls möglich ist die Einnahme der Zellen in Tablettenform.
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Abweichend von dem oben beschriebenen Verfahren werden manchmal auch getrocknete oder eingefrorene Zellpräparate verabreicht. Ebenfalls möglich ist die Einnahme der Zellen in Tablettenform.
  
Auch einige Kosmetika werden damit beworben mit Frischzellen oder auch Placentagewebe hergestellt worden zu sein.
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Auch einige Kosmetika werden damit beworben, dass sie mit Frischzellen oder auch Placentagewebe hergestellt werden (Hormocenta).
  
 
==Ziel der Frischzellentherapien==
 
==Ziel der Frischzellentherapien==
Zu Beginn der Entwicklung der Frischzellentherapie gingen die Befürworter davon aus, dass die entnommenen tierischen Zellen, die in der Regel aus (Schafs-)Föten stammten, sich im menschlichen Organismus eingliedern und beschädigte Zellen ersetzen würden. Diese Theorie entpuppte sich schnell als unhaltbar, weil jedes körperfremde Material vom menschlichen Immunsystem sofort angegriffen und zerstört bzw. verdaut wird. Als dies jedermann klar wurde, schwenkten die Befürworter auf eine andere Begründung um. Nun sollten es nicht mehr die Zellen, sondern in ihnen enthaltene Substrate und Enzyme sein, die eine heilsame Wirkung erbringen sollten (Oepen 1994). Man behauptete damals sogar, das Altern mit Frischzellen besiegen zu können (Block 1978).
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Zu Beginn der Entwicklung der Frischzellentherapie gingen die Befürworter davon aus, dass die entnommenen tierischen Zellen, die in der Regel aus (Schafs-)Föten stammten, sich im menschlichen Organismus eingliedern und beschädigte Zellen ersetzen können. Diese Theorie erwies sich schnell als unhaltbar, weil jedes körperfremde Material vom menschlichen Immunsystem sofort angegriffen und zerstört bzw. verdaut wird. Daraufhin änderte sich die Begründung der Therapie, so dass eine heilsame Wirkung nicht mehr von den Zellen selbst, sondern von den in ihnen enthaltenen Substraten und Enzymen bewirkt werden solle.<ref>Oepen I: Organo-Biotherapie: Zelltherapie in neuem Gewand. Fortschr Med, 112, 255-256, 1994</ref> Man behauptete zunächst sogar, mit Frischzellen das Altern besiegen zu können.<ref>Block S: Sieg über das Altern - Frischzellentherapie heute. Econ Verlag, Düsseldorf, 1978</ref>
  
==Wer war und ist im Geschäft?==
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==Anbieter==
Frischzell-Sanatorien gab es seit Beginn der Frischzellentherapie. Sie warben mit Kuren gegen 'Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen'. Im Schwarzwald-Sanatorium Obertal wurde aus Rinderthymus das Präparat ThymOsand hergestellt, mit dem man angeblich jede Allergie in den Griff bekommen sollte (Geesing 1989). Zur Erstbehandlung wurden 15-20 Injektionen verabreicht, ferner 10 Injektionen nach 5-6 Monaten.
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Frischzell-Sanatorien gab es seit Beginn der Frischzellentherapie. Sie warben im Rahmen des [[Anti-Aging]] mit Kuren gegen "Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen". Im Schwarzwald-Sanatorium Obertal wurde aus Rinderthymus das Präparat [[ThymOsand]] hergestellt, mit dem man angeblich jede Allergie in den Griff bekomme.<ref>Geesing H: Allergie-Stop. So findet Ihr Abwehrsystem die richtigen Antworten auf die Umwelt. Mit Allergie-Suchtdiät. Herbig Gesundheitsratgeber, München, S.142, 1989</ref> Zur Erstbehandlung wurden 15-20 Injektionen verabreicht, ferner 10 Injektionen nach 5-6 Monaten.
  
Im Handel waren verschiedene Präparate wie Organ-Seren der Firma Wiedemann, die durch Immunisierung von Kaninchen mit menschlichem Gewebsantigen von Organen junger Unfallopfer gewonnen wurden. Die Seren wurden entlang der Wirbelsäule tief injiziert, um gegen das Altern zu wirken.
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Im Handel waren verschiedene Präparate wie Organ-Seren der [[Wiedemann Zelltherapie|Firma Wiedemann]], die durch Immunisierung von Kaninchen mit menschlichem Gewebsantigen von Organen junger Unfallopfer gewonnen wurden. Die Seren wurden entlang der Wirbelsäule tief injiziert, um gegen das Altern zu wirken.
  
Das Produkt AF 2 aus dem Extrakt von Milz und Leber von Schafembryonen wurde als 'immunmodulierende und immunrestorative Biomoleküle' angepriesen, um Krebs zu behandeln.
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Das Produkt AF 2 aus dem Extrakt von Milz und Leber von Schafembryonen wurde als "immunmodulierende und immunrestorative Biomoleküle" zur Krebsbehandlung angepriesen.
  
Chondroprotektiva, die aus tierischen Brustrippenknorpeln und rotem Knochenmark sowie aus Rinderlunge und Trachealknorpeln hergestellt wurden, kamen unter der Bezeichnung Arumalon> und Arteparon in den Verkehr.
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Chondroprotektiva, die aus tierischen Brustrippenknorpeln und rotem Knochenmark sowie aus Rinderlunge und Trachealknorpeln hergestellt wurden, kamen unter der Bezeichnung ''Arumalon'' und ''Arteparon'' in den Verkehr.
  
Die Zulassung des aus Gangliosidgemischen von Rinderhirnen erzeugten und 1985 in den Verkehr gebrachten Cronassial, dass zur 'unterstützenden Behandlung nach Bandscheibenoperationen' angepriesen wurde, wurde 1989 durch das dt. Bundesgesundheitsamtes wegen massiver Nebenwirkungen entzogen. Es waren bei 20 von 14.000 bis dato behandelten Personen ein Guillan-Barré-Syndrom aufgetreten.
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Das Bundesgesundheitsamt hob 1989 die Zulassung des aus Gangliosidgemischen von Rinderhirnen erzeugten und 1985 in den Verkehr gebrachten Cronassial auf, das zur "unterstützenden Behandlung nach Bandscheibenoperationen" beworben wurde, da massive Nebenwirkungen zu beobachten waren. Bei 20 von 14.000 bis dato behandelten Personen war ein Guillan-Barré-Syndrom aufgetreten.
  
Bei den biomolekularen Therapien der Firma vitOrgan handelte es sich um Präparate aus verschiedenen Organen von Rindern und Schweinen. Die Neygeront-Vitalkapseln sollten 'gezielt auf die Zellatmung und den Zellstoffwechsel der besonders beanspruchten Organe und Gewebe' einwirken. Für das Produkt NeyTumorin fehlten jegliche Wirksamkeitsnachweise, es gelangte aber trotzdem in den Arzneimittelverkehr (Oepen 1994).
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Bei den biomolekularen Therapien der Firma vitOrgan handelte es sich um Präparate aus verschiedenen Organen von Rindern und Schweinen. Die Neygeront-Vitalkapseln sollten "gezielt auf die Zellatmung und den Zellstoffwechsel der besonders beanspruchten Organe und Gewebe" einwirken. Für das Produkt NeyTumorin fehlten jegliche Wirksamkeitsnachweise, es gelangte aber trotzdem in den Arzneimittelverkehr.<ref>Oepen I: Organo-Biotherapie: Zelltherapie in neuem Gewand. Fortschr Med, 112, 255-256, 1994</ref>
  
Eine weitere Gruppe, die sog. Organotherapeutika, stellten die Thymus-Peptid-Präparate dar. Sie wurden in der Onkologie und Rheumatologie eingesetzt.
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Eine weitere Gruppe, die so genannten Organotherapeutika, stellten die [[Thymustherapie|Thymus-Peptid]]-Präparate dar. Sie wurden in der Onkologie und Rheumatologie eingesetzt.
  
Kälberblut-Injektionen, die vom bekannten Münchner Sportarzt und Orthopäden Dr. H.W. Müller-Wohlfahrt als Fitmacher bei Ski-Sportlern eingesetzt wurden, zeigten die enge Verknüpfung von Szene-Ärzten und Quacksalberszene Anfang der 1990iger Jahre.
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Die vom bekannten Münchner Sportarzt und Orthopäden Dr. H.W. Müller-Wohlfahrt als Fitmacher bei Skisportlern eingesetzten Kälberblut-Injektionen zeigten die enge Verknüpfung von Szene-Ärzten und der Quacksalberszene Anfang der 1990er Jahre.
  
Die Original Organ-Gewebe-Ultrafiltrate der Firma Cytobiopharm GmbH wurden als 'Lebensmittel aus juvenilen Organen und Geweben vom Lamm und vom Kalb' in den Verkehr gebracht. Dieser juristische Trick erlaubte es der Firma, das Arzneimittelgesetz zu umgehen, denn diese Produkte können als Nahrungsergänzung analog wie Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden. Dass dabei das Heilmittelwerberecht tangiert ist, das eine Bewerbung von Lebensmitteln mit medizinischen Attributen untersagt, ist dabei zunächst nebensächlich.
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Die Original Organ-Gewebe-Ultrafiltrate der Firma Cytobiopharm GmbH wurden als "Lebensmittel aus juvenilen Organen und Geweben vom Lamm und vom Kalb" in den Verkehr gebracht. Dieser juristische Trick erlaubte es der Firma, das Arzneimittelgesetz zu umgehen, denn diese Produkte können als [[Nahrungsergänzungsmittel|Nahrungsergänzung]] analog wie Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden. Dass dabei das Heilmittelwerberecht tangiert ist, das eine Bewerbung von Lebensmitteln mit medizinischen Attributen untersagt, ist dabei zunächst nebensächlich.
  
Die Augsburger Firma Med-Vita stellt Hirn- und Leberextrakte als Lebensmittel (Trinkampullen) her und bringt auf diesem Weg Frischzellenprodukte in den freien Handel. Sie liefert sie direkt an Ärzte aus, die sie u.a. bei Kindern anwenden.
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Die Augsburger Firma Med-Vita stellt Hirn- und Leberextrakte als Lebensmittel (Trinkampullen) her und bringt auf diesem Weg Frischzellenprodukte in den freien Handel. Sie liefert diese direkt an Ärzte aus, die diese u.a. bei Kindern anwenden.
  
==Massive Nebenwirkungen durch Frischzellen==
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==Wirksamkeit==
Wie bereits oben angedeutet, sind die Frischzellenprodukte alles andere als harmlos. Vor allem jene, die in Form von intramuskulären Injektionen verabreicht werden, bergen viele Gefahren. Es werden auf diese Weise nichtmenschliche Fremdzellen in den Organismus verbracht, der auf diese Allergene auf unterschiedliche Weise reagieren kann. Besonders gefürchtet sind allergische Reaktionen vom Soforttyp, es kommen aber auch immer wieder verzögert auftretende, allergische Reaktionen vor. Es kommt immer wieder zum Guillan-Barré-Syndrom, eine Erkrankung, die in Form einer Polyradikuloneuritis die Nerven der Rückenmarkswurzeln beschädigt und mit aufsteigendem Verlauf bis hin zur vollständigen motorischen Lähmung mit bestehenden, ziehenden Schmerzen führen kann.
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Es existieren keine wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweise für die Frischzellentherapie.
  
Todesfälle nach Zelltherapie wurden schon vielfach beschrieben. Die ersten Fallbeschreibungen wurden in den 1950iger Jahren publiziert.
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==Nebenwirkungen==
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Frischzellenprodukte sind nicht harmlos. Vor allem jene, die in Form von intramuskulären Injektionen verabreicht werden, bergen viele Gefahren. Es werden auf diese Weise nichtmenschliche Fremdzellen in den Organismus verbracht, der auf diese Antigene auf unterschiedliche Weise reagieren kann. Besonders gefürchtet sind allergische Reaktionen vom Soforttyp wie der lebensbedrohliche anaphylaktische Schock; es treten aber auch verzögert auftretende allergische Reaktionen auf.
  
Rietschel (1955) berichtete als erster über die Ergebnisse einer Umfrage unter 179 Klinikleitern hinsichtlich der Nebenwirkungen der Zellulartherapie. Es antworteten ihm 139 Ärzte, wobei 35 Klinikleiter Nebenwirkungen der Methode gesehen hatten. Dabei hatten diese Ärzte einen Überblick über insgesamt 80 Behandlungszwischenfälle, von denen 30 tödlich ausgegangen waren, darunter 24 mit Frischzellen und 6 mit Trockenzellen behandelte Patienten. Am häufigsten kam es zu Glutealabzessen, die sich bis zur Sepsis ausweiteten. Es folgten Herzinfarkte als zweithäufigste Komplikation, massive allergische Schockreaktionen, Magenblutungen und Leberzirrhose. Aufgrund dieser erschreckenden Erfahrungen lehnte Rietschel (1955) die Frischzelltherapie unbedingt ab.
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Es kommt immer wieder zum Guillan-Barré-Syndrom; dies ist eine Erkrankung, bei der in Form einer Polyradikuloneuritis die Nerven der Rückenmarkswurzeln geschädigt werden und bei aufsteigendem Verlauf bis hin zur vollständigen Lähmung mit Schmerzen führen kann.
  
Jellinger und Seitelberger (1958) beschrieben das Schicksal eines 51jährigen Mannes, der sich über 1.5 Jahre hinweg von einem Neurologen insgesamt sieben Injektionen lypophilisierter Hirntrockenzellen hatte spritzen lassen. 22 Tage nach der letzten Injektion wurde er wegen Halbseitenschwäche und Lähmungserscheinungen in die Universitätsklinik Wien aufgenommen, wo er nach einem fulminant zunehmenden Krankheitsverlauf innerhalb von 10 Wochen nach der letzten Frischzelleninjektion starb.
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Eine weitere Gefahr der Frischzellentherapie mit fetalen Zellen besteht darin, dass Krankheitserreger, vor allem Viren oder Prionen (z.B. BSE), vom Tier auf den Menschen übertragen werden können. 2014 wurden in Deutschland mehrere Fälle bekannt, bei denen durch infizierte Frischzellenpräparate [https://de.wikipedia.org/wiki/Q-Fieber Q-Fieber] verursachende Bakterien übertragen wurden.<ref>K. Cussler, M.B. Funk, D. Schilling-Leiss: ''Verdacht auf Übertragung von Q-Fieber durch Frischzellentherapie.'' Bulletin zur Arzneimittelsicherheit, Ausgabe 4, Dezember 2014, S. 13f. [http://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/vigilanz/bulletin-zur-arzneimittelsicherheit/2014/4-2014.pdf?__blob=publicationFile&v=7#13 PDF; 3MB]</ref>
  
Schopper und Kössling vom Pathologisch-Bakteriologischen Institut der Städtischen Krankenanstalten in Darmstadt beschrieben den Fall eines 45jährigen männlichen Allergikers, der 12 Stunden nach Injektion eines Trockenzellpräparates Schüttelfrost, Fieber und Durchfälle entwickelte. Bereits bei der nachfolgenden Klinikaufnahme war er bewusstlos und verstarb 33 Stunden nach der Injektion an den Folgen eines Herz-Kreislaufversagens.
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Todesfälle nach Zelltherapie wurden schon vielfach beschrieben.<ref>H.H. Goebel et al: [http://link.springer.com/article/10.1007/BF00314028#page-1 Fresh cell therapy followed by fatal coma.] J Neurol. (1986)233:242-247</ref>
  
Auch aus Frankreich kamen vereinzelt Fallbeschreibungen über Nebenwirkungen unter der Zelltherapie nach Niehans. So berichteten Marteau et al. (1982) vom Hopital de la Salpetriere (Paris) über einen 65jährigen Patienten, der nach Frischzellentherapie eine Gelenkentzündung entwickelte.
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Die ersten Fallbeschreibungen wurden bereits in den 1950er Jahren publiziert.
  
Seyfert et al. (1985) beschrieben den Fall einer 45jährigen Frau, die einen Tag nach einer tiefen, subkutanen Injektion mit Niehans-Sicca-Suspensionen (gefriergetrocknete, konservierte Organzellen von Schafsfeten) anläßlich von Rückenschmerzen eine über 10 Tage anhaltende ausgeprägte lokale Gewebsentzündung mit Schüttelfrost und drei Wochen später Nervenausfallserscheinungen in denBeinen bis zum Rippenbogen mit Blasen- und Mastdarminkontinenz, Gleichgewichtsstörungen und Sehminderung bis Erblindung auf einem Auge entwickelte. Noch 20 Monate nach dieser Frischzellenkur wies die Patientin schwere Visus- und Gesichtsfeldeinschränkungen auf und hatte weiterhin Gehschwierigkeiten.
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Rietschel (1955) berichtete als erster über die Ergebnisse einer Umfrage unter 179 Klinikleitern hinsichtlich der Nebenwirkungen der Zellulartherapie.<ref>Rietschel HG: Zwischenfälle bei der Zellulartherapie. Med Klin, Nr.43, 1823-1826, 1955</ref> Es antworteten 139 Ärzte, wobei 35 Klinikleiter Nebenwirkungen der Methode beobachtet hatten. Dabei hatten diese Ärzte einen Überblick über insgesamt 80 Behandlungszwischenfälle, von denen 30 tödlich ausgegangen waren, darunter bei 24 mit Frischzellen und 6 mit Trockenzellen behandelte Patienten. Am häufigsten kam es zu Glutealabzessen, die sich bis zur Sepsis ausweiteten. Es folgten Herzinfarkte als zweithäufigste Komplikation, massive allergische Schockreaktionen, Magenblutungen und Leberzirrhose. Aufgrund dieser Erfahrungen lehnte Rietschel (1955) die Frischzelltherapie strikt ab.
  
De Ridder et al. (1987) berichteten über zwei Patientinnen, die 30 bzw. 14 Tage nach einer Frischzellentherapie mit schockgefrorenen Zellen an den Folgen einer Immunkomplexvaskulitis bzw. einer perivenösen Leukoenzephalopathie verstarben. Einige Jahre später beschrieben Bohl et al. (1989 und 1994) fünf Todesfälle, die nach Sicca-, Frischzell- bzw. Organlysattherapie aufgetreten waren. Die Patienten waren an Leukoenzephalopathie, Sepsis, Landry-Paralyse, Kammerflimmern und toxisch-allergischem Schock im Verlauf von 2-45 Tagen nach Therapie verstorben.
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Jellinger und Seitelberger (1958) beschrieben das Schicksal eines 51jährigen Mannes, der sich über 1,5 Jahre hinweg von einem Neurologen insgesamt sieben Injektionen lyophilisierter Hirntrockenzellen hatte spritzen lassen.<ref>Jellinger K, Seitelberger F: Akute tödliche Entmarkungs-Encephalitis nach wiederholten Hirntrockenzellen-Injektionen. Klin Wschr, 36, 437-441, 1958</ref> 22 Tage nach der letzten Injektion wurde er wegen Halbseitenschwäche und Lähmungserscheinungen in die Universitätsklinik Wien aufgenommen, wo er nach einem fulminant zunehmenden Krankheitsverlauf innerhalb von 10 Wochen nach der letzten Frischzelleninjektion verstarb.
  
Die Behauptung der Frischzellen-Anhänger wie auch von Dr. Niehans selbst, dass seine Methode absolut ungefährlich und gut verträglich sei, kann deshalb in den Bereich der Propaganda und der Fabeln verwiesen werden. Die Frischzellentherapie ist eine gefährliche und bis heute nicht mit einem Wirksamkeitsnachweis versehene Rosskur, die den Patienten zum Teil tödlich verlaufenden Nebenwirkungen aussetzen kann.
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Schopper und Kössling vom Pathologisch-Bakteriologischen Institut der Städtischen Krankenanstalten in Darmstadt beschrieben den Fall eines 45jährigen männlichen Allergikers, der 12 Stunden nach Injektion eines Trockenzellpräparates Schüttelfrost, Fieber und Durchfälle entwickelte. Bereits bei der nachfolgenden Klinikaufnahme war er bewusstlos und verstarb 33 Stunden nach der Injektion an den Folgen eines Herz-Kreislaufversagens.<ref>Schopper W, Kössling FK: Anaphylaktischer Schock und hyperergische Allergie nach Penicillin-, Omnacillin- und Trockenzellinjektion. Nr.44, 2308-2314</ref>
  
Siehe auch: [http://www.aerzteblatt.de/V4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=25099]
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Auch aus Frankreich kamen vereinzelt Fallbeschreibungen über Nebenwirkungen unter der Zelltherapie nach Niehans. So berichteten Marteau et al. (1982) vom Hopital de la Salpetriere (Paris) von einem 65jährigen Patienten, der nach Frischzellentherapie eine Gelenkentzündung entwickelte.<ref>Marteau R, Serdaru M, Mallecourt J, Giroux C: Polyradiculonevrite apres injections de cellules fraiches. La Nouvelle Presse Medicale, 11, 865-866, 1982</ref>
  
==Werbung mit unlauteren Aussagen==
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Seyfert et al. (1985) beschrieben den Fall einer 45jährigen Frau, die einen Tag nach einer tiefen Injektion mit Niehans-Sicca-Suspensionen (gefriergetrocknete, konservierte Organzellen von Schafsfoeten) anlässlich von Rückenschmerzen eine über 10 Tage anhaltende ausgeprägte lokale Gewebsentzündung mit Schüttelfrost und drei Wochen später Nervenausfallserscheinungen in den Beinen bis zum Rippenbogen mit Blasen- und Mastdarminkontinenz, Gleichgewichtsstörungen und Sehminderung bis Erblindung auf einem Auge entwickelte. Noch 20 Monate nach dieser Frischzellenkur wies die Patientin schwere Visus- und Gesichtsfeldeinschränkungen auf und hatte weiterhin Gehschwierigkeiten.
Das pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken hat in einem Beschluss vom 18.12.1998 die Wettbewerbsaussage 'Frischzellen-Vitalität statt Altersheim!' untersagt, da sie den Eindruck erweckt, dass für die Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit Frischzellen nötig seien, was aber nicht nachweislich der Fall ist.
 
  
==Die Frischzellentherapie hält sich mit juristischen Kniffen==
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De Ridder et al. (1987) berichteten über zwei Patientinnen, die 30 bzw. 14 Tage nach einer Frischzellentherapie mit schockgefrorenen Zellen an den Folgen einer Immunkomplexvaskulitis bzw. einer perivenösen Leukoenzephalopathie verstarben.<ref>De Ridder M, Dienemann D, Dißmann W, Goebel HH, Merkel KH, Meuth M, Stein H: Zwei Todesfälle nach Zelltherapie. Dtsch Med Wschr, 112, 1006-1009, 1987</ref> Einige Jahre später beschrieben Bohl et al. (1989 und 1994) fünf Todesfälle, die nach Sicca-, Frischzell- bzw. Organlysat-Therapie aufgetreten waren. Die Patienten verstarben an Leukoenzephalopathie, Sepsis, Landry-Paralyse, Kammerflimmern und toxisch-allergischem Schock im Verlauf von 2-45 Tagen nach Therapie.<ref>Bohl JRE, Goebel HH, Pötsch L, Esinger W, Walther G, Mattern R, Merkel KH: Komplikationen nach Zelltherapie. Z Rechtsmed, 103, 1-20, 1989</ref><ref>Bohl JRE, Goebel HH, Pötsch L, Walther G, Mattern R: Zelltherapie und ihre Gefahren. Fortschr Med, 112, 261-265, 1994</ref>
Ursprünglich war die Frischzellentherapie durch die Frischzellenverordnung (§ 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe zur Herstellung von Arzneimitteln) vom 4. März 1997 verboten worden (Seehofer). Dies geschah in der Folge des BSE-Skandals, weil befürchtet worden war, dass Prionen durch die Hirnextrakte von Rindern übertragen werden könnten.
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Die Behauptung der Frischzellen-Anhänger wie auch von Dr. Niehans selbst, dass seine Methode absolut ungefährlich und gut verträglich sei, kann deshalb in den Bereich der Propaganda verwiesen werden. Die Frischzellentherapie ist eine gefährliche Rosskur, die bis heute keinen Wirksamkeitsnachweis besitzt, jedoch den Patienten zum Teil tödlich verlaufenden Nebenwirkungen aussetzen kann.
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==Rechtslage ==
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Das pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken untersagte in einem Beschluss vom 18. Dezember 1998 die Wettbewerbsaussage 'Frischzellen-Vitalität statt Altersheim!', da diese den Eindruck erwecke, dass für die Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit Frischzellen nötig seien, was aber nicht nachweislich der Fall ist.
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Ursprünglich war die Frischzellentherapie durch die Frischzellenverordnung (§ 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe zur Herstellung von Arzneimitteln) vom 4. März 1997 verboten worden (Seehofer). Dies geschah in der Folge des BSE-Skandals, weil befürchtet wurde, dass Prionen durch die Hirnextrakte von Rindern übertragen werden könnten.
  
 
Gegen diese Verordnung zogen ärztliche Befürworter der Frischzelltherapie, die ihre Präparate selbst herstellten, vor Gericht und gewannen. Es handelte sich dabei um
 
Gegen diese Verordnung zogen ärztliche Befürworter der Frischzelltherapie, die ihre Präparate selbst herstellten, vor Gericht und gewannen. Es handelte sich dabei um
  
* einen Arzt für Allgemeinmedizin, der 1991 eine Privatklinik über, in der schon seit 1977 schwerpunktmäßig Frischzellenbehandlungen durchgeführt werden. In der Klinik mit 60 Betten werden 53 Angestellte beschäftigt. Der Umsatz beruht zu mehr als der Hälfte auf der Frischzellenbehandlung; die Anzahl der Patienten ist rückläufig.
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* einen Arzt für Allgemeinmedizin, der 1991 eine Privatklinik übernahm, in der schon seit 1977 schwerpunktmäßig Frischzellenbehandlungen durchgeführt werden. In der Klinik mit 60 Betten werden 53 Angestellte beschäftigt. Der Umsatz beruht zu mehr als der Hälfte auf der Frischzellenbehandlung; die Anzahl der Patienten ist rückläufig.
 
* eine Ärztin, die von ihrem Vater ein Sanatorium mit 45 Betten übernahm, das seit 1951 Frischzellenbehandlungen anbietet. Sie beschäftigt 41 Angestellte und erwirtschaftet ihren Gewinn fast ausschließlich durch Frischzellenbehandlungen.
 
* eine Ärztin, die von ihrem Vater ein Sanatorium mit 45 Betten übernahm, das seit 1951 Frischzellenbehandlungen anbietet. Sie beschäftigt 41 Angestellte und erwirtschaftet ihren Gewinn fast ausschließlich durch Frischzellenbehandlungen.
 
* einen Niedergelassenen, der die Frischzellen-Therapie seit 1968 anwendet. Er beschäftigt vier Personen und arbeitet mit einem Kurhotel zusammen. Die Anzahl der Patienten und die Gewinne sind rückläufig.
 
* einen Niedergelassenen, der die Frischzellen-Therapie seit 1968 anwendet. Er beschäftigt vier Personen und arbeitet mit einem Kurhotel zusammen. Die Anzahl der Patienten und die Gewinne sind rückläufig.
 
* einen Facharzt für Urologie. Er leitet seit 1980 eine Klinik mit 42 Betten und 29 Angestellten, die auf Frischzellen-Therapie spezialisiert ist und hiermit mehr als drei Viertel ihres Umsatzes erzielt.
 
* einen Facharzt für Urologie. Er leitet seit 1980 eine Klinik mit 42 Betten und 29 Angestellten, die auf Frischzellen-Therapie spezialisiert ist und hiermit mehr als drei Viertel ihres Umsatzes erzielt.
  
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied am 16. Februar 2000 (Az. 1 BvR 420/97), dass die strittigen Vorschriften der vom Bund erlassenen Frischzellenverordnung nichtig seien, weil der Erlass der Verordnung nicht rechtmäßig gewesen sei. Es stünde nicht der Bundesregierung, sondern vielmehr den Regierungen der einzelnen deutschen Bundesländer zu, im Rahmen ihrer rechtlichen Kompetenz ('Medizin ist Ländersache') ein Verbot der Frischzellentherapie auszusprechen. Der Bund sei über das Arzneimittelgesetz lediglich in der Lage, die Zulassung von Fertigarzneimitteln zu regulieren. Da es sich bei den einzeln zubereiteten Frischzellenprodukten, die an den Kliniken der klagenden Ärzte individuell hergestellt und eingesetzt würden, aber nicht um Fertigarzneimittel handele, wäre ein Verbot der Therapie bzw. ein Verbot der dafür notwendigen Herstellung außerhalb der Regulationskompetenz der Bundesregierung.
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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied am 16. Februar 2000 (Az. 1 BvR 420/97), dass die strittigen Vorschriften der vom Bund erlassenen Frischzellenverordnung nichtig seien, weil der Erlass der Verordnung nicht rechtmäßig gewesen sei. Es stünde nicht der Bundesregierung, sondern vielmehr den Regierungen der einzelnen deutschen Bundesländer zu, im Rahmen ihrer rechtlichen Kompetenz ('Medizin ist Ländersache') ein Verbot der Frischzellentherapie auszusprechen. Der Bund sei über das Arzneimittelgesetz lediglich in der Lage, die Zulassung von Fertigarzneimitteln zu regulieren. Da es sich bei den einzeln zubereiteten Frischzellenprodukten, die an den Kliniken der klagenden Ärzte individuell hergestellt und eingesetzt würden, aber nicht um Fertigarzneimittel handele, liege ein Verbot der Therapie bzw. ein Verbot der dafür notwendigen Herstellung außerhalb der Regulationskompetenz der Bundesregierung.<ref>[http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20000216_1bvr042097.html Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. Februar 2000] 1 BvR 420/97</ref>
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Die Verordnung hatte die Anwendung von Frischzellen generell untersagt und damit auch ihre direkte Herstellung und Anwendung am Menschen. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies für nichtig erklärt und den Ärzten erlaubt, Frischzellenpräparate herzustellen und anzuwenden, solange sie diese nicht aus der Hand geben, sondern selbst in ihrer Klinik oder Praxis verwenden. Das Bundesverfassungsgericht hob also dieses Verbot aus formalen Gründen wieder auf, nicht weil sich die wissenschaftlichen Grundlagen geändert hatten, sondern weil Ärzte nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG befugt sind die Herstellung solcher Arzneimittel zu regeln, die sie zur Anwendung bei eigenen Patienten selbst herstellen.<ref>http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv102026.html</ref> Allerdings bleibt das seit 1987 bestehende Verbot der Herstellung und des Vertriebes von Frischzellenpräparaten im Sinne von Fertigarzneimitteln, die auf Rezept in jeder Apotheke zu erwerben sind, weiterhin in Kraft.
  
Die Verordnung hatte die Anwendung von Frischzellen generell untersagt und damit auch ihre direkte Herstellung und Anwendung am Menschen. Das BvErG hat dies für nichtig erklärt und den Ärzten erlaubt, Frischzellenpräparate herzustellen und anzuwenden, solange sie diese nicht aus der Hand geben, sondern selbst in ihrer Klinik oder Praxis verwenden. Das Bundesverfassungsgericht hob also dieses Verbot aus formalen Gründen wieder auf, nicht weil sich an den wissenschaftlichen Grundlagen irgendetwas geändert hätte sondern weil Ärzten nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG befugt sind die Herstellung solcher Arzneimittel zu regeln, die sie selbst zur Anwendung bei eigenen Patienten herstellen <ref>http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv102026.html</ref>. Allerdings bleibt das Verbot der Herstellung und des Vertriebes von Frischzellenpräparaten im Sinne von Fertigarzneimitteln, die man auf Rezept in jeder Apotheke kaufen konnte und was seit 1987 besteht, weiterhin in Kraft.
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==Siehe auch==
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*[[Regeneresen]]
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*[[Stammzellentherapie]]
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*[[ACE]]
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*[[Serumtherapie nach Bogomoletz]]
  
Obwohl die Gesundheitsministerien bzw. die Gesundheitsminister der dt. Bundesländer nun am Zuge wären, im Rahmen von Einzelverordnungen die Anwendung der nebenwirkungsbehafteten Frischzellentherapie zu untersagen (was rechtlich durchaus legitim wäre), ist bis heute in diesem Bereich nicht eine einzige deutsche Landesregierung aktiv geworden. Offenbar ist die interne Lobby der wenigen an den Frischzellen exzellent verdienenen Privatärzte noch kraftvoll genug, um über die jeweiligen Parteien ausreichend Einfluss auszuüben. Es wäre aber hoch an der Zeit, dieser Scharlatanerie unter ärztlichem Deckmantel den Hahn endgültig zuzudrehen.
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==Literatur==
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*Misha P. Robyn et al.: [http://www.cdc.gov/mmwr/preview/mmwrhtml/mm6438a3.htm?s_cid=mm6438a3_x Q Fever Outbreak Among Travelers to Germany Who Received Live Cell Therapy — United States and Canada, 2014] Morbidity and Mortality Weekly Report (MMWR) 64(38);1071-1073, 2. Oktober 2015
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*Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: [http://www.gesetze-im-internet.de/frischzv/BJNR043200997.html Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe zur Herstellung von Arzneimitteln (Frischzellen-Verordnung)] BGBl. I S. 432 vom 4. März 1997
  
 
==Weblinks==
 
==Weblinks==
*http://www.swr.de/buffet/teledoktor/behandlung/-/id=257054/nid=257054/did=286086/14e8m1c/index.html
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*[https://www.tag24.de/nachrichten/regionales/nachrichten-bayern/landgericht-untersagt-frischzellentherapie-1739843 Bericht über ein Verbot der Frischzellentherapie durch das Landgericht München von November 2020]
*http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,64656,00.html
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*Christina Berndt: [http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/umstrittene-medizin-bundesregierung-scheut-verbot-von-frischzellen-therapie-1.3005191 Bundesregierung scheut Verbot von Frischzellen-Therapie] SZ, 24. Mai 2016
*http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=8650058&top=SPIEGEL
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*Christina Berndt: [http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/dubiose-therapie-in-deutschland-mekka-der-frischzellenkur-1.2710691 Dubiose Therapie in Deutschland: Mekka der Frischzellenkur] SZ, 27. Oktober 2015
*http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=13524527&top=SPIEGEL
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*Christian Baars: [http://www.tagesschau.de/inland/frischzellen-101.html Mittel aus Tierorganen: Gefährliche Frischzellen-Kuren boomen] tagesschau.de, 27.Oktober 2015
*http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=24113
+
*Christian Baars: [http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Hamburg-Hauptstadt-der-Organ-Therapeuten,frischzellen100.html Hamburg - Hauptstadt der Organ-Therapeuten] Norddeutscher Rundfunk NDR, 27.Oktober 2015
*http://www.aerzteblatt.de/V4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=21276
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*[http://www.arznei-telegramm.de/html/sonder/1510100_02.html Warnung vor Q-Fieber durch Frischzellen] arznei-telegramm 2015; 46: 100
*http://www.aerzteblatt.de/V4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=24787
+
*Schweizerisches Bundesamt für Gesundheit (BAG): [http://www.bag.admin.ch/themen/medizin/00709/04670/15308/index.html?lang=de Frischzellen-Therapie] aktualisiert am 26. März 2015
*http://www.aerzteblatt.de/V4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=25100
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*[http://gutepillen-schlechtepillen.de/kurz-und-knapp-q-fieber-durch-frischzellen/ Q-Fieber durch Frischzellen] Gute Pillen – Schlechte Pillen: 2015/02 S.15a, Ausgabe Nr. 2 März/April 2015
*http://www.aerzteblatt.de/V4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=5016
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*Günter Hopf: [https://www.aekno.de/downloads/archiv/2001.04.019.pdf Warnung vor Anwendung tierischer Ausgangsmaterialien in Praxis und Klinik.] Rheinisches Ärzteblatt 4/2001 S.19
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*ARD-Buffet: [http://web.archive.org/web/20070929092717/http://www.swr.de/buffet/teledoktor/behandlung/-/id=257054/nid=257054/did=286086/14e8m1c/index.html Frischzellen-Therapie] ARD, 9. August 2000 (via Web-Archive)
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*Harald Clade: [http://www.aerzteblatt.de/archiv/21276 Frischzellentherapie: Länder jetzt gefordert] Dtsch Arztebl 2000; 97(8), 25. Februar 2000
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*Günter Hopf: [http://www.aerzteblatt.de/archiv/24113 Frischzellentherapie: Abgeschoben] Dtsch Arztebl 2000; 97(36), 8. September 2000
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*Hans Hermann Marx: [http://www.aerzteblatt.de/archiv/25100 Frischzellentherapie: Jede Art von Zelltherapie ist abzulehnen.] Dtsch Arztebl 2000; 97(46), 17. November 2000
 +
*Peter Stiefelhagen: [http://www.welt.de/print-welt/article640909/Injektion-von-Frischzellen-kann-zum-Tode-fuehren.html Injektion von Frischzellen kann zum Tode fuehren] Die Welt, 5. September 1997
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*[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-8650058.html Bis zur letzten Patrone] Der Spiegel, 20. Januar 1997
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*[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13524527.html Frischzellen: Meist eine Freude erleben] Der Spiegel, 10. August 1987
  
 
==Quellennachweise==
 
==Quellennachweise==
 
<references/>
 
<references/>
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* Bohl JRE, Goebel HH, Pötsch L, Esinger W, Walther G, Mattern R, Merkel KH: Komplikationen nach Zelltherapie. Z Rechtsmed, 103, 1-20, 1989
 
* Bohl JRE, Goebel HH, Pötsch L, Walther G, Mattern R: Zelltherapie und ihre Gefahren. Fortschr Med, 112, 261-265, 1994
 
* Block S: Sieg über das Altern - Frischzellentherapie heute. Econ Verlag, Düsseldorf, 1978
 
* CA: Unproven methods of cancer management: fresh cell therapy. CA-A Cancer J Clin, 41, 126-128, 1991
 
* De Ridder M, Dienemann D, Dißmann W, Goebel HH, Merkel KH, Meuth M, Stein H: Zwei Todesfälle nach Zelltherapie. Dtsch Med Wschr, 112, 1006-1009, 1987
 
* Geesing H: Allergie-Stop. So findet Ihr Abwehrsystem die richtigen Antworten auf die Umwelt. Mit Allergie-Suchtdiät. Herbig Gesundheitsratgeber, München, S.142, 1989li>
 
* Hoepke H: Frischzellentherapie. Med Klin, 69, 1764, 1974
 
* Jellinger K, Seitelberger F: Akute tödliche Entmarkungs-Encephalitis nach wiederholten Hirntrockenzellen-Injektionen. Klin Wschr, 36, 437-441, 1958
 
* Marteau R, Serdaru M, Mallecourt J, Giroux C: Polyradiculonevrite apres injections de cellules fraiches. La Nouvelle Presse Medicale, 11, 865-866, 1982
 
* Oepen I: Organo-Biotherapie: Zelltherapie in neuem Gewand. Fortschr Med, 112, 255-256, 1994
 
* Rietschel HG: Zwischenfälle bei der Zellulartherapie. Med Klin, Nr.43, 1823-1826, 1955
 
* Schopper W, Kössling FK: Anaphylaktischer Schock und hyperergische Allergie nach Penicillin-, Omnacillin- und Trockenzellinjektion. Nr.44, 2308-2314
 
  
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[[category:Therapie in der Pseudomedizin]]
[[category:Therapie in der Alternativmedizin]]
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[[category:Anti Aging]]

Aktuelle Version vom 6. Januar 2021, 13:02 Uhr

2 Lämmer als Frischzellenspender (Quelle DPA)

Die Frischzellentherapie (auch Zellular-Therapie, Organo-Therapie, Trockenzelltherapie oder Siccatherapie, engl. Fresh Cell Therapy FCT oder Live Cell Therapy) ist eine pseudomedizinische Methode, bei der einem Patienten zu therapeutischen Zwecken Extrakte von Tieren injiziert werden.

Unter verschiedenen Bezeichnungen und Modifikationen wurde seit den 1930er Jahren die Frischzellen- bzw. Siccatherapie vor allem im deutschsprachigen Raum bekannt. Sie wird auch als Organo(Bio)therapie, Zytoplasmatische (Zell-)Therapie (siehe Zytoplasmatische Therapie nach Theurer) oder Zelltherapie nach Niehans bezeichnet.

Entwickler und Begründer der Methode war der Schweizer Arzt Dr. Paul Niehans (1882-1971), der vor der Implementierung dieser Methode als Chirurg und Endokrinologe tätig war. Er gründete in der Schweiz die La Prairie Clinic in Montreux, in der er Krebspatienten operierte und diese nachträglich mit Frischzellen behandelte. Angeblich wurden mit dieser Therapieform bisher 65.000 Patienten behandelt, darunter auch Papst Pius XII und Pablo Picasso.

Die Methode hat sich mittlerweile u.a. nach Mexico ausgebreitet, wo sie in der Quacksalber-Hochburg Tijuana an der Grenze zu den USA u.a. im American Biologics-Mexico Research Hospital angeboten wird. In den USA wird sie unter anderem im Hospital Santa Monica als alternative Krebstherapie angepriesen und ein Dr. Wolfram Kuhnau geriert sich in den Vereinigten Staaten als wahrer Nachfolger der Niehans'schen Zelltherapie.[1]

In Deutschland wird die Frischzellentherapie unter anderem an der Privatklinik Villa Medica von Burkhard Aschhoff in Edenkoben eingesetzt.

Varianten

Frischzellen2.jpg

Die von Niehans eingeführte Methode umfasst drei Varianten. Die Frischzellmethode bedeutet die Übertragung von Zellmaterial vom Spendertier direkt auf den Menschen. Bei der Eiszellmethode gewinnt man Gewebe vom Spendertier, das vor der Applikation beim Menschen tiefgefroren wird. Die Trockenzellmethode wiederum ist eine kontrollierte Gefriertrocknung der aus dem Tier gewonnenen Zellen mit Zellkonservierung (= Lyophilisation) mit nachfolgender Abfüllung unter Vakuum in eine Spritzampulle. Die letztere Methode ist die gebräuchlichste.[2]

Abweichend von dem oben beschriebenen Verfahren werden manchmal auch getrocknete oder eingefrorene Zellpräparate verabreicht. Ebenfalls möglich ist die Einnahme der Zellen in Tablettenform.

Auch einige Kosmetika werden damit beworben, dass sie mit Frischzellen oder auch Placentagewebe hergestellt werden (Hormocenta).

Ziel der Frischzellentherapien

Zu Beginn der Entwicklung der Frischzellentherapie gingen die Befürworter davon aus, dass die entnommenen tierischen Zellen, die in der Regel aus (Schafs-)Föten stammten, sich im menschlichen Organismus eingliedern und beschädigte Zellen ersetzen können. Diese Theorie erwies sich schnell als unhaltbar, weil jedes körperfremde Material vom menschlichen Immunsystem sofort angegriffen und zerstört bzw. verdaut wird. Daraufhin änderte sich die Begründung der Therapie, so dass eine heilsame Wirkung nicht mehr von den Zellen selbst, sondern von den in ihnen enthaltenen Substraten und Enzymen bewirkt werden solle.[3] Man behauptete zunächst sogar, mit Frischzellen das Altern besiegen zu können.[4]

Anbieter

Frischzell-Sanatorien gab es seit Beginn der Frischzellentherapie. Sie warben im Rahmen des Anti-Aging mit Kuren gegen "Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen". Im Schwarzwald-Sanatorium Obertal wurde aus Rinderthymus das Präparat ThymOsand hergestellt, mit dem man angeblich jede Allergie in den Griff bekomme.[5] Zur Erstbehandlung wurden 15-20 Injektionen verabreicht, ferner 10 Injektionen nach 5-6 Monaten.

Im Handel waren verschiedene Präparate wie Organ-Seren der Firma Wiedemann, die durch Immunisierung von Kaninchen mit menschlichem Gewebsantigen von Organen junger Unfallopfer gewonnen wurden. Die Seren wurden entlang der Wirbelsäule tief injiziert, um gegen das Altern zu wirken.

Das Produkt AF 2 aus dem Extrakt von Milz und Leber von Schafembryonen wurde als "immunmodulierende und immunrestorative Biomoleküle" zur Krebsbehandlung angepriesen.

Chondroprotektiva, die aus tierischen Brustrippenknorpeln und rotem Knochenmark sowie aus Rinderlunge und Trachealknorpeln hergestellt wurden, kamen unter der Bezeichnung Arumalon und Arteparon in den Verkehr.

Das Bundesgesundheitsamt hob 1989 die Zulassung des aus Gangliosidgemischen von Rinderhirnen erzeugten und 1985 in den Verkehr gebrachten Cronassial auf, das zur "unterstützenden Behandlung nach Bandscheibenoperationen" beworben wurde, da massive Nebenwirkungen zu beobachten waren. Bei 20 von 14.000 bis dato behandelten Personen war ein Guillan-Barré-Syndrom aufgetreten.

Bei den biomolekularen Therapien der Firma vitOrgan handelte es sich um Präparate aus verschiedenen Organen von Rindern und Schweinen. Die Neygeront-Vitalkapseln sollten "gezielt auf die Zellatmung und den Zellstoffwechsel der besonders beanspruchten Organe und Gewebe" einwirken. Für das Produkt NeyTumorin fehlten jegliche Wirksamkeitsnachweise, es gelangte aber trotzdem in den Arzneimittelverkehr.[6]

Eine weitere Gruppe, die so genannten Organotherapeutika, stellten die Thymus-Peptid-Präparate dar. Sie wurden in der Onkologie und Rheumatologie eingesetzt.

Die vom bekannten Münchner Sportarzt und Orthopäden Dr. H.W. Müller-Wohlfahrt als Fitmacher bei Skisportlern eingesetzten Kälberblut-Injektionen zeigten die enge Verknüpfung von Szene-Ärzten und der Quacksalberszene Anfang der 1990er Jahre.

Die Original Organ-Gewebe-Ultrafiltrate der Firma Cytobiopharm GmbH wurden als "Lebensmittel aus juvenilen Organen und Geweben vom Lamm und vom Kalb" in den Verkehr gebracht. Dieser juristische Trick erlaubte es der Firma, das Arzneimittelgesetz zu umgehen, denn diese Produkte können als Nahrungsergänzung analog wie Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden. Dass dabei das Heilmittelwerberecht tangiert ist, das eine Bewerbung von Lebensmitteln mit medizinischen Attributen untersagt, ist dabei zunächst nebensächlich.

Die Augsburger Firma Med-Vita stellt Hirn- und Leberextrakte als Lebensmittel (Trinkampullen) her und bringt auf diesem Weg Frischzellenprodukte in den freien Handel. Sie liefert diese direkt an Ärzte aus, die diese u.a. bei Kindern anwenden.

Wirksamkeit

Es existieren keine wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweise für die Frischzellentherapie.

Nebenwirkungen

Frischzellenprodukte sind nicht harmlos. Vor allem jene, die in Form von intramuskulären Injektionen verabreicht werden, bergen viele Gefahren. Es werden auf diese Weise nichtmenschliche Fremdzellen in den Organismus verbracht, der auf diese Antigene auf unterschiedliche Weise reagieren kann. Besonders gefürchtet sind allergische Reaktionen vom Soforttyp wie der lebensbedrohliche anaphylaktische Schock; es treten aber auch verzögert auftretende allergische Reaktionen auf.

Es kommt immer wieder zum Guillan-Barré-Syndrom; dies ist eine Erkrankung, bei der in Form einer Polyradikuloneuritis die Nerven der Rückenmarkswurzeln geschädigt werden und bei aufsteigendem Verlauf bis hin zur vollständigen Lähmung mit Schmerzen führen kann.

Eine weitere Gefahr der Frischzellentherapie mit fetalen Zellen besteht darin, dass Krankheitserreger, vor allem Viren oder Prionen (z.B. BSE), vom Tier auf den Menschen übertragen werden können. 2014 wurden in Deutschland mehrere Fälle bekannt, bei denen durch infizierte Frischzellenpräparate Q-Fieber verursachende Bakterien übertragen wurden.[7]

Todesfälle nach Zelltherapie wurden schon vielfach beschrieben.[8]

Die ersten Fallbeschreibungen wurden bereits in den 1950er Jahren publiziert.

Rietschel (1955) berichtete als erster über die Ergebnisse einer Umfrage unter 179 Klinikleitern hinsichtlich der Nebenwirkungen der Zellulartherapie.[9] Es antworteten 139 Ärzte, wobei 35 Klinikleiter Nebenwirkungen der Methode beobachtet hatten. Dabei hatten diese Ärzte einen Überblick über insgesamt 80 Behandlungszwischenfälle, von denen 30 tödlich ausgegangen waren, darunter bei 24 mit Frischzellen und 6 mit Trockenzellen behandelte Patienten. Am häufigsten kam es zu Glutealabzessen, die sich bis zur Sepsis ausweiteten. Es folgten Herzinfarkte als zweithäufigste Komplikation, massive allergische Schockreaktionen, Magenblutungen und Leberzirrhose. Aufgrund dieser Erfahrungen lehnte Rietschel (1955) die Frischzelltherapie strikt ab.

Jellinger und Seitelberger (1958) beschrieben das Schicksal eines 51jährigen Mannes, der sich über 1,5 Jahre hinweg von einem Neurologen insgesamt sieben Injektionen lyophilisierter Hirntrockenzellen hatte spritzen lassen.[10] 22 Tage nach der letzten Injektion wurde er wegen Halbseitenschwäche und Lähmungserscheinungen in die Universitätsklinik Wien aufgenommen, wo er nach einem fulminant zunehmenden Krankheitsverlauf innerhalb von 10 Wochen nach der letzten Frischzelleninjektion verstarb.

Schopper und Kössling vom Pathologisch-Bakteriologischen Institut der Städtischen Krankenanstalten in Darmstadt beschrieben den Fall eines 45jährigen männlichen Allergikers, der 12 Stunden nach Injektion eines Trockenzellpräparates Schüttelfrost, Fieber und Durchfälle entwickelte. Bereits bei der nachfolgenden Klinikaufnahme war er bewusstlos und verstarb 33 Stunden nach der Injektion an den Folgen eines Herz-Kreislaufversagens.[11]

Auch aus Frankreich kamen vereinzelt Fallbeschreibungen über Nebenwirkungen unter der Zelltherapie nach Niehans. So berichteten Marteau et al. (1982) vom Hopital de la Salpetriere (Paris) von einem 65jährigen Patienten, der nach Frischzellentherapie eine Gelenkentzündung entwickelte.[12]

Seyfert et al. (1985) beschrieben den Fall einer 45jährigen Frau, die einen Tag nach einer tiefen Injektion mit Niehans-Sicca-Suspensionen (gefriergetrocknete, konservierte Organzellen von Schafsfoeten) anlässlich von Rückenschmerzen eine über 10 Tage anhaltende ausgeprägte lokale Gewebsentzündung mit Schüttelfrost und drei Wochen später Nervenausfallserscheinungen in den Beinen bis zum Rippenbogen mit Blasen- und Mastdarminkontinenz, Gleichgewichtsstörungen und Sehminderung bis Erblindung auf einem Auge entwickelte. Noch 20 Monate nach dieser Frischzellenkur wies die Patientin schwere Visus- und Gesichtsfeldeinschränkungen auf und hatte weiterhin Gehschwierigkeiten.

De Ridder et al. (1987) berichteten über zwei Patientinnen, die 30 bzw. 14 Tage nach einer Frischzellentherapie mit schockgefrorenen Zellen an den Folgen einer Immunkomplexvaskulitis bzw. einer perivenösen Leukoenzephalopathie verstarben.[13] Einige Jahre später beschrieben Bohl et al. (1989 und 1994) fünf Todesfälle, die nach Sicca-, Frischzell- bzw. Organlysat-Therapie aufgetreten waren. Die Patienten verstarben an Leukoenzephalopathie, Sepsis, Landry-Paralyse, Kammerflimmern und toxisch-allergischem Schock im Verlauf von 2-45 Tagen nach Therapie.[14][15]

Die Behauptung der Frischzellen-Anhänger wie auch von Dr. Niehans selbst, dass seine Methode absolut ungefährlich und gut verträglich sei, kann deshalb in den Bereich der Propaganda verwiesen werden. Die Frischzellentherapie ist eine gefährliche Rosskur, die bis heute keinen Wirksamkeitsnachweis besitzt, jedoch den Patienten zum Teil tödlich verlaufenden Nebenwirkungen aussetzen kann.

Rechtslage

Das pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken untersagte in einem Beschluss vom 18. Dezember 1998 die Wettbewerbsaussage 'Frischzellen-Vitalität statt Altersheim!', da diese den Eindruck erwecke, dass für die Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit Frischzellen nötig seien, was aber nicht nachweislich der Fall ist.

Ursprünglich war die Frischzellentherapie durch die Frischzellenverordnung (§ 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe zur Herstellung von Arzneimitteln) vom 4. März 1997 verboten worden (Seehofer). Dies geschah in der Folge des BSE-Skandals, weil befürchtet wurde, dass Prionen durch die Hirnextrakte von Rindern übertragen werden könnten.

Gegen diese Verordnung zogen ärztliche Befürworter der Frischzelltherapie, die ihre Präparate selbst herstellten, vor Gericht und gewannen. Es handelte sich dabei um

  • einen Arzt für Allgemeinmedizin, der 1991 eine Privatklinik übernahm, in der schon seit 1977 schwerpunktmäßig Frischzellenbehandlungen durchgeführt werden. In der Klinik mit 60 Betten werden 53 Angestellte beschäftigt. Der Umsatz beruht zu mehr als der Hälfte auf der Frischzellenbehandlung; die Anzahl der Patienten ist rückläufig.
  • eine Ärztin, die von ihrem Vater ein Sanatorium mit 45 Betten übernahm, das seit 1951 Frischzellenbehandlungen anbietet. Sie beschäftigt 41 Angestellte und erwirtschaftet ihren Gewinn fast ausschließlich durch Frischzellenbehandlungen.
  • einen Niedergelassenen, der die Frischzellen-Therapie seit 1968 anwendet. Er beschäftigt vier Personen und arbeitet mit einem Kurhotel zusammen. Die Anzahl der Patienten und die Gewinne sind rückläufig.
  • einen Facharzt für Urologie. Er leitet seit 1980 eine Klinik mit 42 Betten und 29 Angestellten, die auf Frischzellen-Therapie spezialisiert ist und hiermit mehr als drei Viertel ihres Umsatzes erzielt.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied am 16. Februar 2000 (Az. 1 BvR 420/97), dass die strittigen Vorschriften der vom Bund erlassenen Frischzellenverordnung nichtig seien, weil der Erlass der Verordnung nicht rechtmäßig gewesen sei. Es stünde nicht der Bundesregierung, sondern vielmehr den Regierungen der einzelnen deutschen Bundesländer zu, im Rahmen ihrer rechtlichen Kompetenz ('Medizin ist Ländersache') ein Verbot der Frischzellentherapie auszusprechen. Der Bund sei über das Arzneimittelgesetz lediglich in der Lage, die Zulassung von Fertigarzneimitteln zu regulieren. Da es sich bei den einzeln zubereiteten Frischzellenprodukten, die an den Kliniken der klagenden Ärzte individuell hergestellt und eingesetzt würden, aber nicht um Fertigarzneimittel handele, liege ein Verbot der Therapie bzw. ein Verbot der dafür notwendigen Herstellung außerhalb der Regulationskompetenz der Bundesregierung.[16]

Die Verordnung hatte die Anwendung von Frischzellen generell untersagt und damit auch ihre direkte Herstellung und Anwendung am Menschen. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies für nichtig erklärt und den Ärzten erlaubt, Frischzellenpräparate herzustellen und anzuwenden, solange sie diese nicht aus der Hand geben, sondern selbst in ihrer Klinik oder Praxis verwenden. Das Bundesverfassungsgericht hob also dieses Verbot aus formalen Gründen wieder auf, nicht weil sich die wissenschaftlichen Grundlagen geändert hatten, sondern weil Ärzte nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG befugt sind die Herstellung solcher Arzneimittel zu regeln, die sie zur Anwendung bei eigenen Patienten selbst herstellen.[17] Allerdings bleibt das seit 1987 bestehende Verbot der Herstellung und des Vertriebes von Frischzellenpräparaten im Sinne von Fertigarzneimitteln, die auf Rezept in jeder Apotheke zu erwerben sind, weiterhin in Kraft.

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Quellennachweise

  1. CA: Unproven methods of cancer management: fresh cell therapy. CA-A Cancer J Clin, 41, 126-128, 1991
  2. Hoepke H: Frischzellentherapie. Med Klin, 69, 1764, 1974
  3. Oepen I: Organo-Biotherapie: Zelltherapie in neuem Gewand. Fortschr Med, 112, 255-256, 1994
  4. Block S: Sieg über das Altern - Frischzellentherapie heute. Econ Verlag, Düsseldorf, 1978
  5. Geesing H: Allergie-Stop. So findet Ihr Abwehrsystem die richtigen Antworten auf die Umwelt. Mit Allergie-Suchtdiät. Herbig Gesundheitsratgeber, München, S.142, 1989
  6. Oepen I: Organo-Biotherapie: Zelltherapie in neuem Gewand. Fortschr Med, 112, 255-256, 1994
  7. K. Cussler, M.B. Funk, D. Schilling-Leiss: Verdacht auf Übertragung von Q-Fieber durch Frischzellentherapie. Bulletin zur Arzneimittelsicherheit, Ausgabe 4, Dezember 2014, S. 13f. PDF; 3MB
  8. H.H. Goebel et al: Fresh cell therapy followed by fatal coma. J Neurol. (1986)233:242-247
  9. Rietschel HG: Zwischenfälle bei der Zellulartherapie. Med Klin, Nr.43, 1823-1826, 1955
  10. Jellinger K, Seitelberger F: Akute tödliche Entmarkungs-Encephalitis nach wiederholten Hirntrockenzellen-Injektionen. Klin Wschr, 36, 437-441, 1958
  11. Schopper W, Kössling FK: Anaphylaktischer Schock und hyperergische Allergie nach Penicillin-, Omnacillin- und Trockenzellinjektion. Nr.44, 2308-2314
  12. Marteau R, Serdaru M, Mallecourt J, Giroux C: Polyradiculonevrite apres injections de cellules fraiches. La Nouvelle Presse Medicale, 11, 865-866, 1982
  13. De Ridder M, Dienemann D, Dißmann W, Goebel HH, Merkel KH, Meuth M, Stein H: Zwei Todesfälle nach Zelltherapie. Dtsch Med Wschr, 112, 1006-1009, 1987
  14. Bohl JRE, Goebel HH, Pötsch L, Esinger W, Walther G, Mattern R, Merkel KH: Komplikationen nach Zelltherapie. Z Rechtsmed, 103, 1-20, 1989
  15. Bohl JRE, Goebel HH, Pötsch L, Walther G, Mattern R: Zelltherapie und ihre Gefahren. Fortschr Med, 112, 261-265, 1994
  16. Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. Februar 2000 1 BvR 420/97
  17. http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv102026.html