Im Januar 2009 gewann Herman in erster Instanz vor dem Landgericht Köln zwei Prozesse im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen des Jahres 2007. Im ersten Verfahren verurteilte das Gericht die Bild-Zeitung für Franz Josef Wagners Titulierung Hermans als "dumme Kuh" zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro. Die in einem anderen Bild-Artikel benutzte Überschrift "Ist Eva Herman braun oder nur doof?" wurde dagegen als zulässige Meinungsäußerung gewertet. Im zweiten Fall beurteilte das Gericht den Kommentar des Hamburger Abendblatts vom 7. September 2007 als Fehldeutung des Herman-Zitats und verurteilte den Verlag daher zur Unterlassung der strittigen Formulierungen und zu 10.000 Euro Schmerzensgeld. In der Berufung vor dem OLG Köln erhöhte sich der Betrag auf 25.000 Euro. | Im Januar 2009 gewann Herman in erster Instanz vor dem Landgericht Köln zwei Prozesse im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen des Jahres 2007. Im ersten Verfahren verurteilte das Gericht die Bild-Zeitung für Franz Josef Wagners Titulierung Hermans als "dumme Kuh" zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro. Die in einem anderen Bild-Artikel benutzte Überschrift "Ist Eva Herman braun oder nur doof?" wurde dagegen als zulässige Meinungsäußerung gewertet. Im zweiten Fall beurteilte das Gericht den Kommentar des Hamburger Abendblatts vom 7. September 2007 als Fehldeutung des Herman-Zitats und verurteilte den Verlag daher zur Unterlassung der strittigen Formulierungen und zu 10.000 Euro Schmerzensgeld. In der Berufung vor dem OLG Köln erhöhte sich der Betrag auf 25.000 Euro. |