Kriminaltelepathie: Unterschied zwischen den Versionen

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Zum gleichen Ergebnis kommen mehrere andere Untersuchungen (z.B. USA), aus denen auch deutlich wird, dass das Wirken von "Hellsehern" und Betrügern für die betroffenen Opfer-Familien eine erhebliche Belastung darstellt,<ref>http://blog.gwup.net/2010/08/12/psychic-detectives-was-konnen-ubersinnliche-ermittler/</ref> und der international tätige promovierte Kriminalbiologe Mark Benecke, der sich regelmäßig bei Polizeibehörden u.ä. nach dem angeblichen Einsatz von Hellsehern erkundigte (ohne Ergebnis) und selbst ein "kriminalistisch" tätiges "Medium" mit echten Fällen aus der Polizeipraxis getestet hat (ohne positives Ergebnis, nachzulesen in der Zeitschrift "Skeptiker").
 
Zum gleichen Ergebnis kommen mehrere andere Untersuchungen (z.B. USA), aus denen auch deutlich wird, dass das Wirken von "Hellsehern" und Betrügern für die betroffenen Opfer-Familien eine erhebliche Belastung darstellt,<ref>http://blog.gwup.net/2010/08/12/psychic-detectives-was-konnen-ubersinnliche-ermittler/</ref> und der international tätige promovierte Kriminalbiologe Mark Benecke, der sich regelmäßig bei Polizeibehörden u.ä. nach dem angeblichen Einsatz von Hellsehern erkundigte (ohne Ergebnis) und selbst ein "kriminalistisch" tätiges "Medium" mit echten Fällen aus der Polizeipraxis getestet hat (ohne positives Ergebnis, nachzulesen in der Zeitschrift "Skeptiker").
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==Geschichte der Kriminaltelepathie im deutschsprachigen Raum==
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Die Geschichte der Kriminaltelepathie als Zusammenarbeit von Hellseher/innen und Ermittlungsbehörden reicht im deutschsprachigen Raum mindestens bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts zurück. 1921 gab es für eine kurze Zeit in Wien sogar ein "Institut für kriminaltelepathische Forschung". Das Institut machte es sich zur Aufgabe, die »Erfahrungen zu sammeln, zu sichten, in ein logisches System zu bringen und daraus einen ›Kriminaltelepathie‹ betitelten Zweig der Kriminalwissenschaft zu machen.
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In Deutschland führte 1919 ein Leipziger Polizeirat »um des wissenschaftlichen Interesses der Sache willen« ein durchaus ernstgemeintes Experiment mit einem weithin bekannten »Telepathen« durch, das den Einsatz solcher Methoden in der kriminalistischen Praxis für die Zukunft ausloten sollte.
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1929 untersagte das Preußische Innenministerium seinen Beamten, »Hellseher, Telepathen u. dgl. zur Aufklärung strafbarer Handlungen heranzuziehen« – gleichzeitig sollten sie aber »alle ihnen bekannten Tatspuren in der geeigneten Weise [nachprüfen] und ihnen gegebenenfalls selbstständig [nachgehen], auch wenn diese das Ergebnis eines von dritter Seite vorgenommenen parapsychologischen Experiments [...] sind.
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Auch 1954 sah sich das Innenministerium Nordrhein-Westfalen genötigt, seinen Ermittlungsbeamt_innen solche Methoden durch einen neuen Runderlass zu untersagen: »Polizeiliche Maßnahmen [...] dürfen nur mit Mitteln durchgeführt werden, die objektiv nachprüfbar sind. Es ist daher unzulässig, zur Durchführung solcher Maßnahmen, insbesondere zur Aufklärung strafbarer Handlungen übersinnliche Mittel selbst anzuwenden oder sich solcher Personen (Hellseher, Wahrsager usw,.) zu bedienen, die angeblich im Besitz übersinnlicher Fähigkeiten sind.«9 Laut einer offiziellen Stellungnahme von Interpol Den Haag vom 21. November 1957 lehnt auch die niederländische Polizei jede Zusammenarbeit mit »Paragnosten ab.
  
 
==Weblinks==
 
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==Quellennachweise==
 
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Hinweis: Teile dieses Artikels stammen von Webseiten des "apabiz"
 
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Version vom 29. September 2012, 10:02 Uhr

"Psychic Detective" Marija Schwepper in der Bild-Zeitung

Als Kriminaltelepathie werden Versuche bezeichnet, über parapsychologische Techniken des Hellsehens Kriminalfälle zu lösen. Entsprechende kommerzielle Diensteanbieter, die zugleich zumeist keine Kriminologen sind bzw. keinerlei fachliche Kompentenz besitzen, bezeichnen sich auch als "psychic detectives". Die Kriminaltelepathie ist fachlich nicht als kriminaltechninische Ermittlungsmethode anerkannt, ist aber immer wieder in Sensationsberichten der Boulevard- und Regenbogenpresse Thema. In seriösen Publikationen von Kriminalisten wird der Einsatz von Hellsehern bei polizeilichen Ermittlungen kritisch bewertet. Insbesondere gibt es keinerlei seriös publizierte Berichte über erfolgreiche Vorhersagen von Hellsehern. So ist im Fachblatt "Die Kriminalpolizei" dazu zu lesen:

"Besonders wichtig ist dem Autor in diesem Zusammenhang der Befund, dass – nach Angaben der befragten Polizeidienststellen – die entsprechenden Hellseher in keinem einzigen Falle einen brauchbaren Hinweis gegeben oder auch nur im Entferntesten weitergeholfen hätten."[1]

Zum gleichen Ergebnis kommen mehrere andere Untersuchungen (z.B. USA), aus denen auch deutlich wird, dass das Wirken von "Hellsehern" und Betrügern für die betroffenen Opfer-Familien eine erhebliche Belastung darstellt,[2] und der international tätige promovierte Kriminalbiologe Mark Benecke, der sich regelmäßig bei Polizeibehörden u.ä. nach dem angeblichen Einsatz von Hellsehern erkundigte (ohne Ergebnis) und selbst ein "kriminalistisch" tätiges "Medium" mit echten Fällen aus der Polizeipraxis getestet hat (ohne positives Ergebnis, nachzulesen in der Zeitschrift "Skeptiker").

Geschichte der Kriminaltelepathie im deutschsprachigen Raum

Die Geschichte der Kriminaltelepathie als Zusammenarbeit von Hellseher/innen und Ermittlungsbehörden reicht im deutschsprachigen Raum mindestens bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts zurück. 1921 gab es für eine kurze Zeit in Wien sogar ein "Institut für kriminaltelepathische Forschung". Das Institut machte es sich zur Aufgabe, die »Erfahrungen zu sammeln, zu sichten, in ein logisches System zu bringen und daraus einen ›Kriminaltelepathie‹ betitelten Zweig der Kriminalwissenschaft zu machen.

In Deutschland führte 1919 ein Leipziger Polizeirat »um des wissenschaftlichen Interesses der Sache willen« ein durchaus ernstgemeintes Experiment mit einem weithin bekannten »Telepathen« durch, das den Einsatz solcher Methoden in der kriminalistischen Praxis für die Zukunft ausloten sollte.

1929 untersagte das Preußische Innenministerium seinen Beamten, »Hellseher, Telepathen u. dgl. zur Aufklärung strafbarer Handlungen heranzuziehen« – gleichzeitig sollten sie aber »alle ihnen bekannten Tatspuren in der geeigneten Weise [nachprüfen] und ihnen gegebenenfalls selbstständig [nachgehen], auch wenn diese das Ergebnis eines von dritter Seite vorgenommenen parapsychologischen Experiments [...] sind.

Auch 1954 sah sich das Innenministerium Nordrhein-Westfalen genötigt, seinen Ermittlungsbeamt_innen solche Methoden durch einen neuen Runderlass zu untersagen: »Polizeiliche Maßnahmen [...] dürfen nur mit Mitteln durchgeführt werden, die objektiv nachprüfbar sind. Es ist daher unzulässig, zur Durchführung solcher Maßnahmen, insbesondere zur Aufklärung strafbarer Handlungen übersinnliche Mittel selbst anzuwenden oder sich solcher Personen (Hellseher, Wahrsager usw,.) zu bedienen, die angeblich im Besitz übersinnlicher Fähigkeiten sind.«9 Laut einer offiziellen Stellungnahme von Interpol Den Haag vom 21. November 1957 lehnt auch die niederländische Polizei jede Zusammenarbeit mit »Paragnosten ab.

Weblinks

Quellennachweise

Hinweis: Teile dieses Artikels stammen von Webseiten des "apabiz"