− | Die Abrechnung von "homöopathischen" Leistungen durch Ärzte wird für diese immer attraktiver, wie die Ärztezeitung bereits 2007 meldete.<ref>http://www.aerztezeitung.de/medizin/fachbereiche/sonstige_fachbereiche/homoeopathie/article/434705/homoeopathie-kollegen-immer-attraktiver.html</ref> Die Vergütung umfasst 90 € Erstanamnese, 20 € Repertorisation, 20 € Analyse und 45 € Folgeanamnese. Für diese 175 € versorgt ein niedergelassener Facharzt 5 "herkömmliche" Patienten ein ganzes Quartal lang, egal wie oft diese in der Praxis erscheinen. Als Indikationen, für die man als Kassenpatient homöopathische Leistungen in Anspruch nehmen darf umfassen dabei ''Erkrankungen [...], bei denen eine Heilung oder Linderung durch spezifisches therapeutisches Ansprechen von potenziell noch vorhandenen Selbstheilungskräften zu erwarten ist.'' | + | Die Abrechnung von homöopathischen Leistungen wird für Ärzte immer attraktiver, wie die Ärztezeitung bereits 2007 meldete.<ref>http://www.aerztezeitung.de/medizin/fachbereiche/sonstige_fachbereiche/homoeopathie/article/434705/homoeopathie-kollegen-immer-attraktiver.html</ref> Die Vergütung umfasst: 90 € Erstanamnese, 20 € Repertorisation, 20 € Analyse und 45 € Folgeanamnese. Für diese 175 € versorgt ein niedergelassener Facharzt 5 "herkömmliche" Patienten ein ganzes Quartal lang, egal wie oft diese in der Praxis erscheinen. Als Kassenpatient könne man homöopathische Leistungen grundsätzlich bei solchen Erkrankungsformen in Anspruch nehmen, "bei denen eine Heilung oder Linderung durch spezifisches therapeutisches Ansprechen von potentiell noch vorhandenen Selbstheilungskräften zu erwarten ist." |