In einem Prozess vor dem Obersten Gerichtshofs Österreichs gegen die Deutsche Julie Ravell, die die Bezeichnung Ramtha als Medium ebenfalls verwendet hat, gewann Knight 1997, da nach Ansicht des Gerichts der Begriff „Ramtha“ zwar nicht nach dem Urheberrecht geschützt sei, es sich aber um eine „der Phantasie der Klägerin entsprungene Bezeichnung ... (und) ein zentraler Begriff bei Erbringung ihrer Dienstleistung ... (handele)...“. Somit ist Knight Inhaberin des Markenzeichens „Ramtha“. Der Aussage Ravells zufolge nennt sich Ramtha darum nun Maghan <ref>http://www.internet4jurists.at/entscheidungen/ogh4_96_97i.htm</ref><ref>http://www.agpf.de/Ramtha-Urteil-4Ob96-97i.htm</ref>. | In einem Prozess vor dem Obersten Gerichtshofs Österreichs gegen die Deutsche Julie Ravell, die die Bezeichnung Ramtha als Medium ebenfalls verwendet hat, gewann Knight 1997, da nach Ansicht des Gerichts der Begriff „Ramtha“ zwar nicht nach dem Urheberrecht geschützt sei, es sich aber um eine „der Phantasie der Klägerin entsprungene Bezeichnung ... (und) ein zentraler Begriff bei Erbringung ihrer Dienstleistung ... (handele)...“. Somit ist Knight Inhaberin des Markenzeichens „Ramtha“. Der Aussage Ravells zufolge nennt sich Ramtha darum nun Maghan <ref>http://www.internet4jurists.at/entscheidungen/ogh4_96_97i.htm</ref><ref>http://www.agpf.de/Ramtha-Urteil-4Ob96-97i.htm</ref>. |