:''Die Seite www.pilhar.com wird von der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (kjm) in einer Stellungnahme vom 18.10.2010 an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) als jugendgefährdend eingeschätzt. Die BPjM soll daüber nach § 23 Abs. 1 JuSchG im vereinfachten Verfahren entscheiden und bot mir die Gelegenheit binnen 14 Tagen Einwand zu erheben. Mit anderen Worten: Meine Homepage www.pilhar.com soll auf den Index.'' | :''Die Seite www.pilhar.com wird von der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (kjm) in einer Stellungnahme vom 18.10.2010 an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) als jugendgefährdend eingeschätzt. Die BPjM soll daüber nach § 23 Abs. 1 JuSchG im vereinfachten Verfahren entscheiden und bot mir die Gelegenheit binnen 14 Tagen Einwand zu erheben. Mit anderen Worten: Meine Homepage www.pilhar.com soll auf den Index.'' |