'''Afa-Algen''' (''Aphanizomenon flos-aquae'') sind Bakterien der Abteilung [http://de.wikipedia.org/wiki/Cyanobakterien Cyanobakterien] und werden auch fälschlicherweise als Blaualgen bezeichnet. AFA-Algen werden seit einigen Jahren als [[Nahrungsergänzungsmittel]] (NEM) angeboten und unter anderem auch als Heilmittel gegen [[Ritalinkritik|ADHS]], aber auch [[Unkonventionelle Krebstherapien|Krebs]] und allen üblichen [[Zivilisationskrankheit]]en vermarktet. Nahrungsergänzungsmittel sind rechtlich jedoch Lebensmittel und unterliegen daher in Deutschland der [[Nahrungsergänzungsmittelverordnung]] (NemV) und im EU-Recht der Richtlinie 2002/46/EG sowie dem [[LFGB]] (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch). Laut LFGB sind gesundheitsbezogene Werbung und werbeähnliche Äußerungen untersagt und können kostenpflichtig abgemahnt werden. | '''Afa-Algen''' (''Aphanizomenon flos-aquae'') sind Bakterien der Abteilung [http://de.wikipedia.org/wiki/Cyanobakterien Cyanobakterien] und werden auch fälschlicherweise als Blaualgen bezeichnet. AFA-Algen werden seit einigen Jahren als [[Nahrungsergänzungsmittel]] (NEM) angeboten und unter anderem auch als Heilmittel gegen [[Ritalinkritik|ADHS]], aber auch [[Unkonventionelle Krebstherapien|Krebs]] und allen üblichen [[Zivilisationskrankheit]]en vermarktet. Nahrungsergänzungsmittel sind rechtlich jedoch Lebensmittel und unterliegen daher in Deutschland der [[Nahrungsergänzungsmittelverordnung]] (NemV) und im EU-Recht der Richtlinie 2002/46/EG sowie dem [[LFGB]] (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch). Laut LFGB sind gesundheitsbezogene Werbung und werbeähnliche Äußerungen untersagt und können kostenpflichtig abgemahnt werden. |