Kommissarische Reichsregierung: Unterschied zwischen den Versionen
(Die Seite wurde neu angelegt: Als '''Als Kommissarische Reichsregierung''' (KRR) oder ''Exilregierung des Deutschen Reiches'' bezeichnen sich diverse rechtsextreme Gruppen, die behaupten, das Deutsc...) |
(kein Unterschied)
|
Version vom 16. Juni 2008, 13:51 Uhr
Als Als Kommissarische Reichsregierung (KRR) oder Exilregierung des Deutschen Reiches bezeichnen sich diverse rechtsextreme Gruppen, die behaupten, das Deutsche Reich bestehe weiterhin fort und die existierende Bundesrepublik hätte keine verfassungsrechtliche Grundlage. Derartige Gruppen lassen dann in betrügerischer absicht entsprechende Ausweispapiere oder Führerscheine drucken, die sie an ihre Anhänger verkaufen.
Die „Kommissarischen Reichsregierungen“ behaupten, dass zwar das Deutsche Reich völkerrechtlich bis heute fortbestehe, die Bundesrepublik Deutschland hingegen nicht identisch mit diesem sei, sondern völker- und verfassungsrechtlich illegal und de jure nicht existent sei. Zwar habe eine Regierung in Form einer „Kommissarischen Reichsregierung“, die im Augenblick zwar noch keine faktische Staatsgewalt habe, sie führe jedoch rechtsgültig die Regierungs- und Amtsgeschäfte für Deutschland. In der Regel liegen diesen „Reichsregierungen“ diverse Verschwörungstheorien zugrunde, die mit einem baldigen Zusammenbruch der Bundesrepublik Deutschland rechnen, nach dem die KRRs dann auch faktisch die Regierungsgewalt übernähmen.
Siehe auch: Matthes Haug