Die Therapie der HIV-Infektion, und der damit assoziierten Erkrankungen und Folgekrankheiten ist alleine Ärzten vorbehalten. Heilpraktiker dürfen aber Erkrankungen behandeln, die unabhängig von einer Krankheit bestehen, die dem Behandlungsverbot für Heilpraktiker unterliegt. Hierbei muss jedoch eine besondere Sorgfaltspflicht eingehalten werden.<ref>Quelle:Infektionskrankheiten und Infektionsschutzgesetz von Peter Georgi und Elvira Bierbach (2.Auflage S.254)</ref> Insofern ist es auch zu erklären, dass Heilprakiker gelegentlich behaupten HIV-positive Patienten zu behandeln. Sie können sich dabei aber nur auf Zustände und Krankheiten beziehen, die nicht ursächlich mit der HIV-Infektion auftreten oder mit ihr assoziiert sind. | Die Therapie der HIV-Infektion, und der damit assoziierten Erkrankungen und Folgekrankheiten ist alleine Ärzten vorbehalten. Heilpraktiker dürfen aber Erkrankungen behandeln, die unabhängig von einer Krankheit bestehen, die dem Behandlungsverbot für Heilpraktiker unterliegt. Hierbei muss jedoch eine besondere Sorgfaltspflicht eingehalten werden.<ref>Quelle:Infektionskrankheiten und Infektionsschutzgesetz von Peter Georgi und Elvira Bierbach (2.Auflage S.254)</ref> Insofern ist es auch zu erklären, dass Heilprakiker gelegentlich behaupten HIV-positive Patienten zu behandeln. Sie können sich dabei aber nur auf Zustände und Krankheiten beziehen, die nicht ursächlich mit der HIV-Infektion auftreten oder mit ihr assoziiert sind. |