Gabriel-Chip: Unterschied zwischen den Versionen

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Hergestellt wird sie nach einem patentierten Verfahren [http://www.joern.de/Gabrielwie.htm], was aber über die Wirksamkeit nichts aussagt: Die wird zur Patenterteilung nicht überprüft. Deswegen darf -trotz der vorgeblichen Messbarkeit der behaupteten Wirkung- der folgende Hinweis auf der Web-site [http://www.gabriel-chip.de] nicht fehlen:
 
Hergestellt wird sie nach einem patentierten Verfahren [http://www.joern.de/Gabrielwie.htm], was aber über die Wirksamkeit nichts aussagt: Die wird zur Patenterteilung nicht überprüft. Deswegen darf -trotz der vorgeblichen Messbarkeit der behaupteten Wirkung- der folgende Hinweis auf der Web-site [http://www.gabriel-chip.de] nicht fehlen:
 
<pre>Rechtliche Hinweise zum Gabriel-Chip:
 
<pre>Rechtliche Hinweise zum Gabriel-Chip:
Beim Gabriel-Chip handelt es sich nicht um ein Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz beziehungsweise auch nicht
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Beim Gabriel-Chip handelt es sich nicht um ein Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz  
um ein Medizinprodukt nach dem Medizinproduktgesetz. Zusätzlich wollen und müssen wir darauf hinweisen, dass weder
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beziehungsweise auch nicht um ein Medizinprodukt nach dem Medizinproduktgesetz.  
das Wirkprinzip, noch die Herstellungstechnologie, noch eine positive Wirkung auf das gesundheitliche Wohlbefinden
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Zusätzlich wollen und müssen wir darauf hinweisen, dass weder das Wirkprinzip, noch die Herstellungstechnologie, noch eine positive Wirkung auf das gesundheitliche Wohlbefinden
bisher allgemein wissenschaftlich gesichert bzw. anerkannt sind. Ab dem Kaufdatum gewähren wir daher innerhalb von
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bisher allgemein wissenschaftlich gesichert bzw. anerkannt sind. Ab dem Kaufdatum gewähren  
6 Wochen eine uneingeschränkte Rückgabegarantie.
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wir daher innerhalb von 6 Wochen eine uneingeschränkte Rückgabegarantie.
 
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[[Kategorie:Scharlatanerie]][[Kategorie:Beutelschneiderei]]
 
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Version vom 10. Oktober 2007, 19:26 Uhr

Der Gabriel-Chip ist eine Alu-bedampfte, selbstklebene Plastikfolie die zum Preis von 30.- bis 50.- Euro eine höchst heilsame Wirkung auf den Geldbeutel des Herstellers hat. [1]

Hergestellt wird sie nach einem patentierten Verfahren [2], was aber über die Wirksamkeit nichts aussagt: Die wird zur Patenterteilung nicht überprüft. Deswegen darf -trotz der vorgeblichen Messbarkeit der behaupteten Wirkung- der folgende Hinweis auf der Web-site [3] nicht fehlen:

Rechtliche Hinweise zum Gabriel-Chip:
Beim Gabriel-Chip handelt es sich nicht um ein Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz 
beziehungsweise auch nicht um ein Medizinprodukt nach dem Medizinproduktgesetz. 
Zusätzlich wollen und müssen wir darauf hinweisen, dass weder das Wirkprinzip, noch die Herstellungstechnologie, noch eine positive Wirkung auf das gesundheitliche Wohlbefinden
bisher allgemein wissenschaftlich gesichert bzw. anerkannt sind. Ab dem Kaufdatum gewähren 
wir daher innerhalb von 6 Wochen eine uneingeschränkte Rückgabegarantie.