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Am 26.11.2009 wurde Regeneratio Pharma GmbH und Mavena Health Care AG gerichtlich untersagt, den Namen ''Regividerm'' weiterhin für die Salbe zu benutzen. Erwirkt wurde diese Einstweilige Verfügung beim Landgericht München vom Inhaber der Marke "Reviderm", die ausschließlich für kosmetische Produkte verwendet wird. Dabei handelt es sich um ein kleineres Kosmetikunternehmen in D-82041 Oberhaching. Am 1. und 2. Dezember erhielten 5 pharmazeutische Großhändler in Deutschland gleichlautende Schreiben der Anwälte des Inhabers der Marke „Reviderm“, in denen sie per einstweiliger Verfügung aufgefordert wurden, den Handel mit Regividerm umgehend einzustellen.  
 
Am 26.11.2009 wurde Regeneratio Pharma GmbH und Mavena Health Care AG gerichtlich untersagt, den Namen ''Regividerm'' weiterhin für die Salbe zu benutzen. Erwirkt wurde diese Einstweilige Verfügung beim Landgericht München vom Inhaber der Marke "Reviderm", die ausschließlich für kosmetische Produkte verwendet wird. Dabei handelt es sich um ein kleineres Kosmetikunternehmen in D-82041 Oberhaching. Am 1. und 2. Dezember erhielten 5 pharmazeutische Großhändler in Deutschland gleichlautende Schreiben der Anwälte des Inhabers der Marke „Reviderm“, in denen sie per einstweiliger Verfügung aufgefordert wurden, den Handel mit Regividerm umgehend einzustellen.  
 
Dies führte zu einem vorübergehenden Vertriebstop seitens Regeneratio Pharma GmbH und Mavena Health Care AG. Offenbar sind Entschädigungszahlungen die Vorraussetzung für die Wiederaufnahme der Lieferungen. Im Dezember 2009 wurde schliesslich eine Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen, nach der die Vitamin-B12-Salbe noch bis Februar 2010 unter dem Namen Regividerm vertrieben werden darf. Danach soll sie erst unter einem anderen Namen in den Handel kommen<ref>http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/pharmazie/news/2009/12/15/vitamin-b12-salbe-darf-nicht-mehr-regividerm-heissen.html</ref>, und zwar als "Mavena B12 Salbe".
 
Dies führte zu einem vorübergehenden Vertriebstop seitens Regeneratio Pharma GmbH und Mavena Health Care AG. Offenbar sind Entschädigungszahlungen die Vorraussetzung für die Wiederaufnahme der Lieferungen. Im Dezember 2009 wurde schliesslich eine Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen, nach der die Vitamin-B12-Salbe noch bis Februar 2010 unter dem Namen Regividerm vertrieben werden darf. Danach soll sie erst unter einem anderen Namen in den Handel kommen<ref>http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/pharmazie/news/2009/12/15/vitamin-b12-salbe-darf-nicht-mehr-regividerm-heissen.html</ref>, und zwar als "Mavena B12 Salbe".
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==Entscheidung des BfArM März 2010==
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<ref>http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/recht/news/2010/03/24/bfarm-stuft-vitamin-b12-salbe-mavenaR-b12-als-arzneimittel-ein.html</ref>
    
==Studienlage==
 
==Studienlage==
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