Diätetisches Lebensmittel: Unterschied zwischen den Versionen
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Laut Diätverordnung sind die diätetischen Lebensmittel für eine bestimmte Personengruppe ("definierte Personengruppe") bestimmt, und zu einem Ernährungszweck bestimmt. Sie müssen darüber hinaus sich von "Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs" unterscheiden. | Laut Diätverordnung sind die diätetischen Lebensmittel für eine bestimmte Personengruppe ("definierte Personengruppe") bestimmt, und zu einem Ernährungszweck bestimmt. Sie müssen darüber hinaus sich von "Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs" unterscheiden. | ||
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Version vom 21. März 2010, 19:15 Uhr
Diätetische Lebensmittel sind Lebensmittel, die sowohl den Bestimmungen der Diätverordnung (DiätV)[1] als auch denjenigen des Lebensmittel- und Futtergesetzbuches entsprechen.
Laut Diätverordnung sind die diätetischen Lebensmittel für eine bestimmte Personengruppe ("definierte Personengruppe") bestimmt, und zu einem Ernährungszweck bestimmt. Sie müssen darüber hinaus sich von "Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs" unterscheiden.
Die in der Diätverordnung erwähnte "definierte Personengruppe" bezieht sich dabei auf verschiedene Gruppen von Menschen:
- Personen mit Störungen von Verdauung, Resorption und Stoffwechsel (Beispiel Diabetiker) sowie Menschen mit Allergien und bekannten Lebensmittelunverträglichkeiten
- Personen, die sich "in besonderen physiologischen Umständen" befinden, Beispiel: Übergewicht
- gesunde Säuglinge und Kleinkinder
- Sportler mit intensiver Muskelarbeit