Nanopartikelanalyse: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Nanopartikelanalyse''' ist der selbst gewählte markenrechtlich
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'''Nanopartikelanalyse''' ist der selbst gewählte markenrechtlich angemeldete <ref>DPMA Registernummer/Aktenzeichen:  30657334.2 vom 14.09.2006</ref> Name für ein umstrittenes Nachweisverfahren in der Medizin, das ausschließlich von der Firma Indago GmbH (vormals BMIB Biomedizinisches Institut, vormals Wiesbach Institut für angewandte Biomedizin GmbH) in Leipzig als eine ''ergänzende Labordiagnostik'' angeboten wird und nach Aussage der Firma Indago geeignet wäre, verschiedenste Zustände mit Krankheitswert im menschlichen Körper alleine anhand einer lichtmikroskopischen Untersuchung einer Blutprobe festzustellen. Die Firma Indago Bestandteil der auch in Leipzig tätigen arco biotech GmbH.
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14.09.2006</ref> Name für ein umstrittenes Nachweisverfahren in der [[Medizin]],
 
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und nach Aussage der Firma Indago geeignet wäre, verschiedenste Zustände
 
mit Krankheitswert im menschlichen Körper alleine anhand einer
 
[[Lichtmikroskop|lichtmikroskopischen]] Untersuchung einer Blutprobe
 
festzustellen. Die Firma Indago Bestandteil der auch in Leipzig tätigen arco
 
biotech GmbH.
 
  
Die Nanopartikelanalyse wird hauptsächlich im alternativmedizinischen
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Die Nanopartikelanalyse wird hauptsächlich im alternativmedizinischen Bereich vermarktet. Sie ist als eine IGeL-Leistung von den Patienten selbst zu bezahlen. Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht, die von Patienten in Höhe von etwa 80 bis 400 Euro pro Untersuchung angegeben
Bereich vermarktet. Sie ist als eine IGeL-Leistung von den Patienten
 
selbst zu bezahlen. Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht, die von
 
Patienten in Höhe von etwa 80 bis 400 Euro pro Untersuchung angegeben
 
 
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==Methodik==
 
==Methodik==
Einzelheiten zu diesem Wunderverfahren werden von der Firma Indago
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Einzelheiten zu diesem Wunderverfahren werden von der Firma Indago geheimgehalten. Es sind jedoch einige Angaben inzwischen bekanntgeworden. So ist bekannt dass das Ausgangsmaterial  eine Blutprobe des Patienten (18 ml) sein soll. Diese soll durch ein ''thermisches Cracking'' (bekannt aus der Petrochemie) in ''chemische Elemente'' umgewandelt werden können, aus denen [[Kolloid|kolloidale]] Nanopartikel und Nanokristalle gewinnbar wären. Diese von Indago bezeichneten Nanopartikel sollen dann lichtmikroskopisch untersucht werden. Die Interpretation des im Lichtmikroskops erkennbaren Geschehens wird letztendlich graphisch dargestellt.
geheimgehalten. Es sind jedoch einige Angaben inzwischen bekanntgeworden.
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Angaben in Zahlenform zu den gemessenen Parametern werden nicht präsentiert. Vielmehr erhält der Patient eine Mappe auf der Graphiken mit einer Skala von 0 bis 100 (grün, gelb und rot unterlegt) zu sehen sind.
So ist bekannt dass das Ausgangsmaterial  eine Blutprobe des Patienten
 
(18 ml) sein soll. Diese soll durch ein ''thermisches Cracking''
 
(bekannt aus der Petrochemie) in ''chemische Elemente'' umgewandelt werden
 
können, aus denen [[Kolloid|kolloidale]] Nanopartikel und Nanokristalle
 
gewinnbar wären. Diese von Indago bezeichneten Nanopartikel sollen dann
 
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Angaben in Zahlenform zu den gemessenen Parametern werden nicht
 
präsentiert. Vielmehr erhält der Patient eine Mappe auf der Graphiken mit
 
einer Skala von 0 bis 100 (grün, gelb und rot unterlegt) zu sehen sind.
 
  
Ein Vorläuferverfahren, oder eine ältere Bezeichnung ist ''AMS (Analyse
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Ein Vorläuferverfahren, oder eine ältere Bezeichnung ist ''AMS (Analyse Metabolischer Strukturen)'' die sich jedoch nicht durchsetzte.
Metabolischer Strukturen)'' die sich jedoch nicht durchsetzte.
 
  
 
==angegebene Indikationen für eine Nanopartikelanalyse==
 
==angegebene Indikationen für eine Nanopartikelanalyse==
Von der Firma Indago werden folgende Krankheiten und Störungen genannt,
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Von der Firma Indago werden folgende Krankheiten und Störungen genannt, bei denen die Nanopartikelanalyse als diagnostische Methode geeignet wäre: Kopfschmerz]n, ADHS, Gelenkschmerz, Gefäßerkrankungen, Fibromyalgien. Auch wurde hier die Krebsfrüherkennung genannt. Weitere
bei denen die Nanopartikelanalyse als diagnostische Methode geeignet
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Indikationen sollen so genannte Fokaltoxikosen und ''Vitalstoff-Entgleisungen'' sein, die medizinisch ansonsten unbekannt sind.
wäre: Kopfschmerz]n, ADHS, Gelenkschmerz, Gefäßerkrankungen,
 
Fibromyalgien. Auch wurde hier die Krebsfrüherkennung genannt. Weitere
 
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die medizinisch ansonsten unbekannt sind.
 
  
 
Angebote Produkte waren:
 
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==Kritik an der Nanopartikelanalyse==
 
==Kritik an der Nanopartikelanalyse==
Die Nanopartikelanalyse hat in der wissenschaftlichen Medizin keine
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Die Nanopartikelanalyse hat in der wissenschaftlichen Medizin keine Bedeutung und eine wissenschaftliche Validierung des Verfahrens oder Rezeption fehlt. Auf der Homepage der Firma Indago waren ursprünglich mehrere universitäre Einrichtungen angegeben, die angeblich mit Indago über
Bedeutung und eine wissenschaftliche Validierung des Verfahrens oder
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die Nanopartikelanalyse zusammenarbeiten würden. Als der Kritiker Klaus Keck sich bei den Einrichtungen über die Zusammenarbeit erkundigte, kam es zur Überraschung: die Angaben verschwanden von der Homepage.
Rezeption fehlt. Auf der Homepage der Firma Indago waren ursprünglich
 
mehrere universitäre Einrichtungen angegeben, die angeblich mit Indago über
 
die Nanopartikelanalyse zusammenarbeiten würden. Als der Kritiker Klaus
 
Keck sich bei den Einrichtungen über die Zusammenarbeit erkundigte, kam
 
es zur Überraschung: die Angaben verschwanden von der Homepage.
 
  
Nanopartikel werden im allgemeinen als Teilchen mit einer Größe unter
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Nanopartikel werden im allgemeinen als Teilchen mit einer Größe unter 10 nm bezeichnet. Das Lichtmikrokop ist jedoch aufgrund der ''Abbe-Beschränkungen'' nicht in der Lage, Strukturen unter etwa 0,3 µm (300 nm) aufzulösen und kann daher keine ''Nanopartikel'' nachweisen. Die von
10 nm bezeichnet. Das Lichtmikrokop ist jedoch aufgrund der
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Indago erwähnten Parameter, die lichtmikroskopisch bestimmbar wären, und andere Einzelheiten der Nanopartikelanalyse werden nicht in einem wissenschaftlichen Sinne genau beschrieben.
''Abbe-Beschränkungen'' nicht in der Lage, Strukturen unter etwa 0,3 µm (300 nm)
 
aufzulösen und kann daher keine ''Nanopartikel'' nachweisen. Die von
 
Indago erwähnten Parameter, die lichtmikroskopisch bestimmbar wären, und
 
andere Einzelheiten der Nanopartikelanalyse werden nicht in einem
 
wissenschaftlichen Sinne genau beschrieben.
 
  
Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. Berlin verklagte die BMIB
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Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. Berlin verklagte die BMIB erfolgreich vor dem Landgericht Leipzig wegen irreführender Werbung nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) <ref>Verfügung des Landgericht Leipzig vom 7. August 2006
erfolgreich vor dem Landgericht Leipzig wegen irreführender Werbung nach dem
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(Aktenzeichen 06HK O 2746/06)</ref>. In einer Unterwerfungserklärung verpflichtet sich die Indago gegenüber dem Verband Sozialer Wettbewerb Berlin e.V. ab 1.1.2008 nicht mehr für die Nanopartikelanalyse zu werben. Die rechtliche Bewertung der Nanopartikelanalyse geht aus einem Beschluß des Landgerichts Leipzig hervor, mit dem die Kosten des Verfahrens der Beklagten, also der Indago, auferlegt werden. Das Gericht kommt zu dem Schluß, dass die Indago die Unterwerfungserklärung abgegeben hat, um eine Beweisaufnahme zu verhindern.
Heilmittelwerbegesetz (HWG) und dem Gesetz gegen den unlauteren
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<ref>http://www.xy44.de/indago/vsw_beschluss.html</ref>. Der Sender 3sat wurde durch eine Abmahnung aufgefordert, eine Webseite zu löschen auf der die Nanopartikelanalyse wie in der Werbung präsentiert wurde. Zitat: "Der Text stellt sich damit als eine getarnte und zudem irreführende
Wettbewerb (UWG) <ref>Verfügung des Landgericht Leipzig vom 7. August 2006
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Werbung für den Anbieter der "Nanopartikelanalyse" dar." Seit dem 20.04.07 ist die Webseite nicht mehr erreichbar.
(Aktenzeichen 06HK O 2746/06)</ref>. In einer Unterwerfungserklärung
 
verpflichtet sich die Indago gegenüber dem Verband Sozialer Wettbewerb Berlin
 
e.V. ab 1.1.2008 nicht mehr für die Nanopartikelanalyse zu werben. Die
 
rechtliche Bewertung der Nanopartikelanalyse geht aus einem Beschluß
 
des Landgerichts Leipzig hervor, mit dem die Kosten des Verfahrens der
 
Beklagten, also der Indago, auferlegt werden. Das Gericht kommt zu dem
 
Schluß, dass die Indago die Unterwerfungserklärung abgegeben hat, um eine
 
Beweisaufnahme zu verhindern.
 
<ref>http://www.xy44.de/indago/vsw_beschluss.html</ref>. Der Sender 3sat
 
wurde durch eine Abmahnung aufgefordert, eine Webseite zu löschen auf der
 
die Nanopartikelanalyse wie in der Werbung präsentiert wurde. Zitat:
 
"Der Text stellt sich damit als eine getarnte und zudem irreführende
 
Werbung für den Anbieter der "Nanopartikelanalyse" dar." Seit dem 20.04.07
 
ist die Webseite nicht mehr erreichbar.
 
  
Zum Zwecke der Vermarktung gründete die Indago zusammen mit der
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Zum Zwecke der Vermarktung gründete die Indago zusammen mit der Partnerfirma Evomed und mehr als hundert ihr zuarbeitenden Ärzten ein Kartell mit dem Ziel der gemeinsamen Ausbeutung von Patienten. Schwerpunkt des gemeinsam betriebenen Geschäfts sind Kinder mit der Krankheit ADHS. Die oft verzweifelten Eltern dieser Kinder setzen ihre Hoffnung auf jedes noch so abwegige Diagnose- oder Therapieangebot und sind bereit, auch erhebliche private Kosten in Kauf zu nehmen.
Partnerfirma Evomed und mehr als hundert ihr zuarbeitenden Ärzten ein Kartell
 
mit dem Ziel der gemeinsamen Ausbeutung von Patienten. Schwerpunkt des
 
gemeinsam betriebenen Geschäfts sind Kinder mit der Krankheit ADHS. Die
 
oft verzweifelten Eltern dieser Kinder setzen ihre Hoffnung auf jedes
 
noch so abwegige Diagnose- oder Therapieangebot und sind bereit, auch
 
erhebliche private Kosten in Kauf zu nehmen.
 
  
 
==Weblinks==
 
==Weblinks==

Version vom 12. April 2008, 08:09 Uhr

Nanopartikelanalyse ist der selbst gewählte markenrechtlich angemeldete [1] Name für ein umstrittenes Nachweisverfahren in der Medizin, das ausschließlich von der Firma Indago GmbH (vormals BMIB Biomedizinisches Institut, vormals Wiesbach Institut für angewandte Biomedizin GmbH) in Leipzig als eine ergänzende Labordiagnostik angeboten wird und nach Aussage der Firma Indago geeignet wäre, verschiedenste Zustände mit Krankheitswert im menschlichen Körper alleine anhand einer lichtmikroskopischen Untersuchung einer Blutprobe festzustellen. Die Firma Indago Bestandteil der auch in Leipzig tätigen arco biotech GmbH.

Die Nanopartikelanalyse wird hauptsächlich im alternativmedizinischen Bereich vermarktet. Sie ist als eine IGeL-Leistung von den Patienten selbst zu bezahlen. Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht, die von Patienten in Höhe von etwa 80 bis 400 Euro pro Untersuchung angegeben werden [2][3]. Über die Zahl der Kunden macht Indago keine Angaben.

Methodik

Einzelheiten zu diesem Wunderverfahren werden von der Firma Indago geheimgehalten. Es sind jedoch einige Angaben inzwischen bekanntgeworden. So ist bekannt dass das Ausgangsmaterial eine Blutprobe des Patienten (18 ml) sein soll. Diese soll durch ein thermisches Cracking (bekannt aus der Petrochemie) in chemische Elemente umgewandelt werden können, aus denen kolloidale Nanopartikel und Nanokristalle gewinnbar wären. Diese von Indago bezeichneten Nanopartikel sollen dann lichtmikroskopisch untersucht werden. Die Interpretation des im Lichtmikroskops erkennbaren Geschehens wird letztendlich graphisch dargestellt. Angaben in Zahlenform zu den gemessenen Parametern werden nicht präsentiert. Vielmehr erhält der Patient eine Mappe auf der Graphiken mit einer Skala von 0 bis 100 (grün, gelb und rot unterlegt) zu sehen sind.

Ein Vorläuferverfahren, oder eine ältere Bezeichnung ist AMS (Analyse Metabolischer Strukturen) die sich jedoch nicht durchsetzte.

angegebene Indikationen für eine Nanopartikelanalyse

Von der Firma Indago werden folgende Krankheiten und Störungen genannt, bei denen die Nanopartikelanalyse als diagnostische Methode geeignet wäre: Kopfschmerz]n, ADHS, Gelenkschmerz, Gefäßerkrankungen, Fibromyalgien. Auch wurde hier die Krebsfrüherkennung genannt. Weitere Indikationen sollen so genannte Fokaltoxikosen und Vitalstoff-Entgleisungen sein, die medizinisch ansonsten unbekannt sind.

Angebote Produkte waren:

  • Großes Profil
  • Individualprofil
  • AD(H)S-Profil
  • Fibromyalgie-Profil
  • Fokaltoxikosen-Profil
  • Gelenkschmerz-Profil
  • Kopfschmerz-Profil
  • Blutgefäße-Profil
  • Vitalstoffe-Profil

Kritik an der Nanopartikelanalyse

Die Nanopartikelanalyse hat in der wissenschaftlichen Medizin keine Bedeutung und eine wissenschaftliche Validierung des Verfahrens oder Rezeption fehlt. Auf der Homepage der Firma Indago waren ursprünglich mehrere universitäre Einrichtungen angegeben, die angeblich mit Indago über die Nanopartikelanalyse zusammenarbeiten würden. Als der Kritiker Klaus Keck sich bei den Einrichtungen über die Zusammenarbeit erkundigte, kam es zur Überraschung: die Angaben verschwanden von der Homepage.

Nanopartikel werden im allgemeinen als Teilchen mit einer Größe unter 10 nm bezeichnet. Das Lichtmikrokop ist jedoch aufgrund der Abbe-Beschränkungen nicht in der Lage, Strukturen unter etwa 0,3 µm (300 nm) aufzulösen und kann daher keine Nanopartikel nachweisen. Die von Indago erwähnten Parameter, die lichtmikroskopisch bestimmbar wären, und andere Einzelheiten der Nanopartikelanalyse werden nicht in einem wissenschaftlichen Sinne genau beschrieben.

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. Berlin verklagte die BMIB erfolgreich vor dem Landgericht Leipzig wegen irreführender Werbung nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) [4]. In einer Unterwerfungserklärung verpflichtet sich die Indago gegenüber dem Verband Sozialer Wettbewerb Berlin e.V. ab 1.1.2008 nicht mehr für die Nanopartikelanalyse zu werben. Die rechtliche Bewertung der Nanopartikelanalyse geht aus einem Beschluß des Landgerichts Leipzig hervor, mit dem die Kosten des Verfahrens der Beklagten, also der Indago, auferlegt werden. Das Gericht kommt zu dem Schluß, dass die Indago die Unterwerfungserklärung abgegeben hat, um eine Beweisaufnahme zu verhindern. [5]. Der Sender 3sat wurde durch eine Abmahnung aufgefordert, eine Webseite zu löschen auf der die Nanopartikelanalyse wie in der Werbung präsentiert wurde. Zitat: "Der Text stellt sich damit als eine getarnte und zudem irreführende Werbung für den Anbieter der "Nanopartikelanalyse" dar." Seit dem 20.04.07 ist die Webseite nicht mehr erreichbar.

Zum Zwecke der Vermarktung gründete die Indago zusammen mit der Partnerfirma Evomed und mehr als hundert ihr zuarbeitenden Ärzten ein Kartell mit dem Ziel der gemeinsamen Ausbeutung von Patienten. Schwerpunkt des gemeinsam betriebenen Geschäfts sind Kinder mit der Krankheit ADHS. Die oft verzweifelten Eltern dieser Kinder setzen ihre Hoffnung auf jedes noch so abwegige Diagnose- oder Therapieangebot und sind bereit, auch erhebliche private Kosten in Kauf zu nehmen.

Weblinks

Quellenangaben

  1. DPMA Registernummer/Aktenzeichen: 30657334.2 vom 14.09.2006
  2. http://www.xy44.de/indago/pat1.html
  3. rechnung.jpg
  4. Verfügung des Landgericht Leipzig vom 7. August 2006 (Aktenzeichen 06HK O 2746/06)
  5. http://www.xy44.de/indago/vsw_beschluss.html