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Version vom 17. Dezember 2009, 20:01 Uhr
Wave Transfer ist der Name eines pseudomedizinischen Gerätes, mit dem angeblich die therapeutisch relevanten Eigenschaften von Substanzen wie homöopathischen Präparaten, Nosoden, Bachblüten usw. auf eine andere Substanz, etwa isotonische Kochsalzlösung, Blut des Patienten oder einfach Wasser, übertragen werden können. Einige Anwender behaupten, dass mittels Wave Transfer praktisch jedes Medikament "homöopathisiert" werden könne, auch "schulmedizinische" wie etwa Ritalin (siehe: Ritalinkritik), die dadurch in "verträglicherer" Form verabreicht werden könnten.[1]
Das Verfahren wurde von Wolfgang Ludwig entwickelt, einigen Quellen zufolge in Kooperation mit Dietrich Klinghardt, der das Verfahren auch in seinen Seminaren vorstellt. Wave-Transfer-Geräte werden von der Firma AMS Advanced Medical Systems GmbH in Tauberbischofsheim hergestellt, die Eigentümer der Patente und Gebrauchsmuster von Ludwig ist. Das Gerät wird mit pseudowissenschaftlichen Gebrauch von physikalischen Fachbegriffen beworben.
Verfahren
Das System besteht aus einem batteriebetriebenen Gerät und zwei Bechern mit Metallhülle, die mit gewöhnlichen Laborkabeln (Bananensteckern) daran angeschlossen sind. Der eine Becher ist mit dem Eingang des Gerätes verbunden und enthält die auch "Substrat" genannte Substanz, deren "Informationen", "Schwingungen" oder "Frequenzspektren" abgenommen werden sollen, der andere ist am Ausgang angeschlossen und enthält eine Ampulle mit der Flüssigkeit, welche die Informationen aufnehmen soll. Die Becher werden auch als Antennen bezeichnet. Am Gerät lassen sich unterschiedliche Verstärkungsfaktoren einstellen, ferner kann das Ausgangssignal wahlweise "in Phase" oder "invertiert" abgegeben werden. Die Übertragung der Informationen von der einen Substanz auf die andere soll 15 Sekunden dauern.
Eine Besonderheit gegenüber Konkurrenzsystemen sei, dass die Becher längs elektrisch geteilt und die beiden Halbzylinder an sog. symmetrische Verstärkereingänge und -ausgänge angeschlossen sind.[2] Dadurch sei die Übertragung unempfindlich gegen externe Störsignale ("Elektrosmog") und die Signalqualität erheblich höher.
Weiter im Dunkeln bleibt jedoch, was für ein elektrisches Signal eigentlich vom Becher bzw. vom Substrat ausgehen soll. Für die Existenz solcher Signale, deren Frequenzbereich zwischen 1 Hz und 200 kHz liege, gibt es keinerlei wissenschaftlichen Beleg. Fragwürdig ist auch die wahlweise einstellbare Invertierung des Signals, von der behauptet wird, dass sie besonders zur Unterstützung einer Ausleitung von Giftstoffen, Viren oder gar Tumoren[1] vorteilhaft sei, da völlig unklar ist, woran die "Empfängersubstanz" zwischen invertiertem und nicht-invertiertem Signal unterscheiden können soll.
Ähnliche Konzepte
Angebliche elektrische Signale von Nosoden und ähnlichem werden auch bei der so genannten Medikamententestung im Rahmen der Elektroakupunktur nach Voll (EAV) abgenommen, wobei ebenfalls Metallbecher oder "Messwaben" benutzt werden. Dieses Konzept der EAV diente Ludwig als Ausgangspunkt für seine Erfindung.
Das Übertragen oder "Überschwingen" von Informationen von einer – häufig homöopathischen – Substanz auf eine zweite ist aber auch bei anderen Firmen und anderen pseudomedizinischen Methoden zu finden. Dem Wave Transfer vergleichbar ist beispielsweise die Variante der Firma Rayonex. Eine ähnliche Übertragung soll mit Orgon-Kopierstationen bewerkstelligt werden können, eine Rolle spielt sie auch bei der Holopathie. Auch der Esoterik-Autor Dieter Broers will ein Gerät erfunden haben, das die therapeutischen Eigenschaften eines Medikaments auf Wasser übertragen können soll.[3]
Quellen
- ↑ 1,0 1,1 http://www.praxis-eschenhof.de/technische-leistungen/wave-transfer.html Aufruf am 16. Dezember 2009
- ↑ Gebrauchsmuster DE 29809278 U1: Neue Anordnung zur Übertragung elektromagnetischer Signale. Anmelder: Ludwig, Wolfgang. Bekanntmachungstag im Patentblatt: 08.10.1998. Inhaber: AMS Advanced Medical Systems GmbH, 97941 Tauberbischofsheim (bis 2005 W. Ludwig)
- ↑ Offenlegungsschrift DE 19520942 A1: Verfahren zur Herstellung eines Arzneimittels. Anmeldetag 2. Juni 1995