| Das Landgericht Freiburg (Az. 12 0 103/01) verurteilte am 12.11.2001 eine Vertriebsfirma, die ihre Apparatur, die niederfrequente Magnetfelder nutzte, wegen unlauterer Werbung. Man hatte das Gerät auf der Messeveranstaltung Sani-Medical im Juni 2001 in Freiburg mit der Aussage wie "auf uraltem Wissen basierende" und ganzheitliche alternative, aber auch kombinierbare Therapieform beworben. Das MCR-Gerät wurde auch wie folgt beworben: ''"MCR regelmäßig angewandt baut Alltagsstress ab und neutralisiert schädliche Umwelteinflüsse. Die aktive Regeneration der Körperzellen ist ein wichtiger Faktor bei der Vorbeugung gegen Immunschwäche-Symptome. MCR hilft die körpereigenen Energien zu aktivieren und stellt eine zeitgemäße Vorsorge für die ganze Familie dar!"'' Als Anwendungsgebiete wurden degenerative Erkrankungen, Rheuma/Arthrose, Wund- und Knochenheilung, Asthma/Bronchitis, Hauterkrankungen wie Neurodermitis und Psoriasis, Schmerzen, Herz- und Kreislauferkrankungen, Blutdruckbeschwerden, Regelbeschwerden, Allergien, Schlafstörungen, Durchblutungsstörungen u.a. proklamiert. Das entsprechende Gerät kostete 2.500 Euro und wurde im Freiburger Umfeld angeboten. | | Das Landgericht Freiburg (Az. 12 0 103/01) verurteilte am 12.11.2001 eine Vertriebsfirma, die ihre Apparatur, die niederfrequente Magnetfelder nutzte, wegen unlauterer Werbung. Man hatte das Gerät auf der Messeveranstaltung Sani-Medical im Juni 2001 in Freiburg mit der Aussage wie "auf uraltem Wissen basierende" und ganzheitliche alternative, aber auch kombinierbare Therapieform beworben. Das MCR-Gerät wurde auch wie folgt beworben: ''"MCR regelmäßig angewandt baut Alltagsstress ab und neutralisiert schädliche Umwelteinflüsse. Die aktive Regeneration der Körperzellen ist ein wichtiger Faktor bei der Vorbeugung gegen Immunschwäche-Symptome. MCR hilft die körpereigenen Energien zu aktivieren und stellt eine zeitgemäße Vorsorge für die ganze Familie dar!"'' Als Anwendungsgebiete wurden degenerative Erkrankungen, Rheuma/Arthrose, Wund- und Knochenheilung, Asthma/Bronchitis, Hauterkrankungen wie Neurodermitis und Psoriasis, Schmerzen, Herz- und Kreislauferkrankungen, Blutdruckbeschwerden, Regelbeschwerden, Allergien, Schlafstörungen, Durchblutungsstörungen u.a. proklamiert. Das entsprechende Gerät kostete 2.500 Euro und wurde im Freiburger Umfeld angeboten. |
− | Das Gericht untersagte der Firma die unlautere, irreführende Werbung. Allerdings bedeutet das nicht, dass nun das Gerät vom Markt verschwunden wäre. Es kann weiterhin verkauft werden, nur muss die Werbung vorsichtiger formuliert werden. Dieses Urteil zeigt die Konzeptionslosigkeit des deutschen und europäischen Rechtssystems im Bereich unwirksamer Medizingeräte. Unwirksames darf verkauft, aber nicht marktschreierisch beworben werden. Dass solche überteuerten Placebogeräte im Sinne eines vorbeugenden Verbraucherschutzes gar nicht auf den Markt gelangen dürften, steht nicht mehr zu Debatte, solange der Staat seine Gebühren und Steuern kassiert. | + | Das Gericht untersagte der Firma die unlautere, irreführende Werbung. Allerdings bedeutet das nicht, dass nun das Gerät vom Markt verschwunden wäre. Es kann weiterhin verkauft werden, nur muss die Werbung vorsichtiger formuliert werden. Dieses Urteil zeigt die Konzeptionslosigkeit des deutschen und europäischen Rechtssystems im Bereich unwirksamer Medizingeräte. Unwirksames darf verkauft, aber nicht marktschreierisch beworben werden. Dass solche überteuerten Placebogeräte im Sinne eines vorbeugenden Verbraucherschutzes gar nicht auf den Markt gelangen dürften, steht nicht mehr zu Debatte, solange der Staat seine Gebühren und Steuern kassiert. |