Tierheilpraktiker: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. September 2009, 20:43 Uhr
Tierheilpraktiker sind Personen die Tiere behandeln, ohne selbst approbierte Tierärzte zu sein. Eine gesetzliche Regelung dieses Berufsbildes existiert in Deutschland nicht, jeder kann sich aus eigenem Antrieb Tierheilpraktiker nennen und sich entsprechend betätigen - völlig unabhängig vom seiner theoretischen oder praktischen Kenntnis der Tierheilkunde.[1]
In Österreich ist der Beruf nach dem Tierärztegesetz verboten und gilt als Kurpfuscherei.
Quellennachweise
- ↑ Die Berufsbezeichnung „Tierheilpraktiker“ ist nicht geschützt und kann zur Zeit von allen Personen geführt werden (siehe: BGH, Urteil vom 22. April 1999 - I ZR 108/ 97).