Kurz zusammengefasst soll der Satz beweisen, dass die reine Beobachtung eines Heilungsverlaufs (möglicherweise nur eines einzigen bei einer bestimmten Person) ein möglicherweise dafür ursächliches Heilverfahren begründet. Der Satz impliziert zudem, dass eine rein retrospektive (also auf einen Vorgang bezogen, der in der Vergangenheit stattfand) Beobachtung ausreiche, um die Wirksamkeit eines Eingriffs zu nachzuweisen. | Kurz zusammengefasst soll der Satz beweisen, dass die reine Beobachtung eines Heilungsverlaufs (möglicherweise nur eines einzigen bei einer bestimmten Person) ein möglicherweise dafür ursächliches Heilverfahren begründet. Der Satz impliziert zudem, dass eine rein retrospektive (also auf einen Vorgang bezogen, der in der Vergangenheit stattfand) Beobachtung ausreiche, um die Wirksamkeit eines Eingriffs zu nachzuweisen. |