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:''..hiermit stellen wir ein Gnadengesuch für Herrn Dr. Reiner Füllmich und beantragen..[..]..dass Dr. Füllmich freigelassen und in unserem Haushalt bis zur Beendigung des o. g. Verfahrens residieren darf.. ..Dr. Füllmich wurde rechtswidrig mit deutschen Steuermitteln und mithilfe deutscher Beamter (Verbindungsmann BKA, StA John) mutmaßlich unter Vortäuschung falscher Angaben (vgl. Abschiebebedingungen in Mexiko) seiner Freiheit beraubt und ohne rechtsstaatliches Verfahren nach Deutschland „entführt“.. [..].. Die Ermittlungen wurden ausschließlich aufgrund der Beschuldigungen der Hafenanwälte geführt, andere Zeugen wurden von StA John gar nicht vernommen. Er hat sich eher an den Bankkonten von Dr. Füllmich, dessen Frau und deren Umfeld abgearbeitet, um ohne klare Rechtsgrundlage Gelder zu sichern..[..]..In der JVA Rosdorf herrschen menschenunwürdige Haftbedingungen, denen Dr. Füllmich ausgesetzt ist, die keinem Pädokriminellen und keinem Gewalttäter in anderen Haftanstalten zugemutet werden. Im Gegenteil, es ist bekannt, dass wenn der politische Wille es hergibt, Straftäter, insbesondere Gewalttäter Hafterleichterungen erhalten und Pädokriminelle mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Dr. Füllmich ist kein Gewalttäter und schon gar kein Pädokrimineller. Daher stellt sich die Frage, was ihn so gefährlich macht, dass er an Händen und Füßen gefesselt und von Justizbeamten strengstens bewacht werden muss. Die von den Hafenanwälten dargestellte Gefährlichkeit Dr. Füllmichs entspringt offensichtlich krankhafter Fantasien, oder aber böswilligen Schädigungsabsichten. Anders ist es für uns jedenfalls nicht erklärlich. Wir bitten um die unverzügliche Freilassung von Dr. Füllmich und bürgen noch einmal, in Kenntnis eigener Strafbarkeit, für dessen gesicherte Unterkunft und Versorgung, sowie dafür, dass keine Fluchtgefahr besteht..'' (siehe Abbildung rechts)
 
:''..hiermit stellen wir ein Gnadengesuch für Herrn Dr. Reiner Füllmich und beantragen..[..]..dass Dr. Füllmich freigelassen und in unserem Haushalt bis zur Beendigung des o. g. Verfahrens residieren darf.. ..Dr. Füllmich wurde rechtswidrig mit deutschen Steuermitteln und mithilfe deutscher Beamter (Verbindungsmann BKA, StA John) mutmaßlich unter Vortäuschung falscher Angaben (vgl. Abschiebebedingungen in Mexiko) seiner Freiheit beraubt und ohne rechtsstaatliches Verfahren nach Deutschland „entführt“.. [..].. Die Ermittlungen wurden ausschließlich aufgrund der Beschuldigungen der Hafenanwälte geführt, andere Zeugen wurden von StA John gar nicht vernommen. Er hat sich eher an den Bankkonten von Dr. Füllmich, dessen Frau und deren Umfeld abgearbeitet, um ohne klare Rechtsgrundlage Gelder zu sichern..[..]..In der JVA Rosdorf herrschen menschenunwürdige Haftbedingungen, denen Dr. Füllmich ausgesetzt ist, die keinem Pädokriminellen und keinem Gewalttäter in anderen Haftanstalten zugemutet werden. Im Gegenteil, es ist bekannt, dass wenn der politische Wille es hergibt, Straftäter, insbesondere Gewalttäter Hafterleichterungen erhalten und Pädokriminelle mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Dr. Füllmich ist kein Gewalttäter und schon gar kein Pädokrimineller. Daher stellt sich die Frage, was ihn so gefährlich macht, dass er an Händen und Füßen gefesselt und von Justizbeamten strengstens bewacht werden muss. Die von den Hafenanwälten dargestellte Gefährlichkeit Dr. Füllmichs entspringt offensichtlich krankhafter Fantasien, oder aber böswilligen Schädigungsabsichten. Anders ist es für uns jedenfalls nicht erklärlich. Wir bitten um die unverzügliche Freilassung von Dr. Füllmich und bürgen noch einmal, in Kenntnis eigener Strafbarkeit, für dessen gesicherte Unterkunft und Versorgung, sowie dafür, dass keine Fluchtgefahr besteht..'' (siehe Abbildung rechts)
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Bereits zu vor, im August 2024, hatte Andrea Christidis einen "Gesuch zur Überprüfung eines nicht rechtsstaatlich geführten Strafverfahrens beim Landgericht Göttingen" an das niedersächsische Justizministerium gesandt.
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Bereits zu vor, im August 2024, hatte Andrea Christidis einen "Gesuch zur Überprüfung eines nicht rechtsstaatlich geführten Strafverfahrens beim Landgericht Göttingen" an das niedersächsische Justizministerium gesandt, mit einer "Forensischen Erstanalyse".
    
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