Diskussion:Ryke Geerd Hamer: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 13. Februar 2024, 11:18 Uhr
neue Links
Markenanmeldungen recherchieren
Kann man die Markeneintragungen online recherchieren? Sphinx 13:48, 3. Okt. 2007 (CDT)
ja. kann man beim Marken- und Patentamt. Manchmal geht das am Wochenende nicht. http://www.dpma.de, Suche hier: https://dpinfo.dpma.de/
Eine Geschmackmusteranfrage mit Hamer ergab gerade:
- 0001 40603391.9 28.06.06 27.12.06 20 versch. Zeichnungen als Geschmackmuster
- 0002 40405956.2 19.10.04 25.07.05
- 0003 40402769.5 03.05.04 09.10.04
- 0004 40402768.7 03.05.04 09.10.04
- 0005 40402767.9 03.05.04 25.10.04
- 0006 40308109.2 23.12.03 10.05.04 19-08 Grafiken der 12+1 Hirnnerven-Tabelle der "Germanischen Neuen Medizin"
- 0007 40210602.4 31.12.02 10.06.03 19-08 Grafiken der Neuen Medizin
Suche bei Marken unter germanische ergibt:
Suchanfrage: "GERMANISCHE"/text Treffer: 4
Nr. Anz. Reg.Nr./AKZ DB K Datum Klassen Zeichentext Trennlinie
- 0001 30328714.4 N E 05.09.2003 16 38 41 Eine Germanische Neue Medizin
- 0002 30328713.6 N E 05.09.2003 16 38 41 Germanische Neue Medizin
- 0003 30328712.8 N E 05.09.2003 16 38 41 Die Germanische Neue Medizin
- 0004 39910861.0 N E 19.08.1999 31 GBH GERMANISCHE BÄREN HUNDE
Bei Patenten ist es schwierig. ZB DEPATIS. Da muss man sich vorher allerdings anmelden. Siehe auch: http://www.paton.tu-ilmenau.de/links/
Patentabfrage nach Geerd Hamer liefert:
RESULT LIST 9 results found in the Worldwide database for: Geerd Hamer as the inventor (Results are sorted by date of upload in database)
- 1 MESSER, INSBESONDERE OPERATIONSMESSER in my patents list
Inventor: HAMER R GEERD DR MED Applicant: HAMER R GEERD DR MED EC: A61B17/14; A61B17/32C IPC: A61B17/14; A61B17/32; A61B17/14 (+3) Publication info: DE2830568 - 1980-01-24
- 2 Bed for patients in my patents list
Inventor: HAMER GEERD (DE) Applicant: HAMER GEERD (DE) EC: A61G13/00M IPC: A61G7/05; A61G13/00; A61G7/05 (+2) Publication info: US4175549 - 1979-11-27
- 3 Serum abstraction device in my patents list
Inventor: HAMER GEERD (DE) Applicant: HAMER GEERD (DE) EC: A61B10/00L; G01N1/14 IPC: G01N33/48; A61B10/00; G01N1/14 (+6) Publication info: US4151832 - 1979-05-01
- 4 Knife, especially operating knife in my patents list
Inventor: HAMER GEERD DR MED (DE) Applicant: HAMER GEERD (DE) EC: A61B17/14; A61B17/32; (+3) IPC: A61B17/3211; A61B17/14; A61B17/32 (+11) Publication info: CH619133 - 1980-09-15
- 5 MESSER in my patents list
Inventor: HAMER R GEERD DR MED Applicant: HAMER R GEERD DR MED EC: B26B7/00; B26D7/26B; (+3) IPC: B26B7/00; B26D7/26; B27B17/00 (+7) Publication info: DE2640267 - 1978-05-03
- 6 VIBRATIONS-SAEGEN-SKALPELL in my patents list
Inventor: HAMER R GEERD DR MED Applicant: HAMER R GEERD DR MED EC: A61B17/14; B27B17/08 IPC: A61B17/14; B27B17/08; A61B17/14 (+2) Publication info: DE2628131 - 1977-12-29
- 7 HOCHPRAEZISIONS-BANDSAEGEN-ZANGEN- SCHERE in my patents list
Inventor: HAMER R GEERD DR MED Applicant: HAMER R GEERD DR MED EC: A61B17/14; A61B17/28; (+4) IPC: A61B17/14; A61B17/28; A61B17/32 (+12) Publication info: DE2615301 - 1977-10-20
- 8 Operationssaege in my patents list
Inventor: GEERD DR MED HAMER R Applicant: HAMER R GEERD DR MED EC: A61B17/14; B27B17/00; (+2) IPC: A61B17/14; B27B17/00; B27B17/08 (+5) Publication info: DE2660077 - 1978-08-31
- 9 HOCHPRAEZISIONS-BANDSAEGEN-SKALPELL in my patents list
Inventor: HAMER R GEERD DR MED Applicant: HAMER R GEERD DR MED EC: A61B17/14; A61B17/32; (+4) IPC: A61B17/14; A61B17/32; B27B17/00 (+10) Publication info: DE2611720 - 1977-09-22
hier hatte ich mit espacenet gesucht [1] gesucht.
Wortmarke Biologische Neue Medizin
Registernummer/Aktenzeichen:
- 30354082.6 Markentext: Biologische Neue Medizin
Markenform: Wortmarke Inhaber: Hamer, Ryke Geerd, Dr.med., Alhaurin el Grande, ES Anmeldetag: 21.10.2003 Tag der Eintragung: 26.02.2004 Tag der Veröffentlichung der Eintragung: 02.04.2004 Deceptor 16:08, 3. Okt. 2007 (CDT)
Abfragezeitpunkt: 05.10.2007 00:09:47
Aktenzeichen: 30354082.6 Datum Verfahrensstand: 17.02.2004 Markentext: Biologische Neue Medizin Markenform: Wortmarke Klassen: 16; 38; 41 Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand): Druckereierzeugnisse usw...(gekürzt) Anmeldetag: 21.10.2003 Nicht-Schutzgrund: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1) Zurückweisung Beschluss Erstprüfer 2 Letzter Verfahrensstand: Eintragung teilweise nicht möglich Deceptor 17:13, 4. Okt. 2007 (CDT)
Zu den Verschwörungstheorien fehlen noch ein paar knackige links. Kennt jemand was bei pilhar? Sphinx 09:23, 24. Jun. 2007 (CDT)
- hallo Sphinx ! Der ganze Antisemitismus und Judenhass fehlt noch zu einem großen Teil. Eventuell sollte man ihn in einen extra Artikel auslagern damit Platz für die dazugehörigen Zitate und Belege da ist. Deceptor 09:54, 24. Jun. 2007 (CDT)
Hallo, ich beobachte Pilhar schon länger, aber nicht intensiv und regelmässig. Vor ca 2 Jahren hat er Muffensausen bekommen und der schlimmste antisemitische Dreck verschwand auf seiner Page, es wurde zu oft zitiert auf anderen Seiten. Im Webarchiv könnte noch was zu finden sein http://web.archive.org/web/*/http://pilhar.com Wer hat Zeit, das durchzuflöhen? Selene
Ich parke ein paar links aus dem webarchiv, zur freien Verwendung http://web.archive.org/web/20020211074349/pilhar.com/Hamer/Korrespo/2000/0012.htm http://web.archive.org/web/20021119102352/pilhar.com/Olivia/Korrespo/2001/20011203.htm http://web.archive.org/web/20021029010507/pilhar.com/Fragen/Politiker/Spiegel.htm http://web.archive.org/web/20021105200208/pilhar.com/Fragen/NeuMed/Wissen.htm
Antisemitismus bei GR (RG) Hamer
dazu sollten wir am besten einen eigenen Artikel aufmachen, dann kann man sich dort darauf konzentrieren. Ryke Geerd Hamer und Antisemitismus Deceptor 17:16, 7. Sep. 2007 (CDT)
Psychopathisch-faschistisches Gelalle des Kriminellen Hamer,der Ober guru der Mördersekte:
Geschrieben von Andi am 19. September 2005 13:53:43:
Auf der Seite des obersten GNM-Apologeten Helmut Pilhar findet sich eine Sammlung von Korrespondenz u.a. von Hamer. Ruft man diese Seite auf (http://www.pilhar.com/inhalt.htm) auf findet man kaum noch Zitate von Hamers santisemitischen Äußerungen. Die wurden akribisch entfernt. Pilhar mag es anscheinend nicht, wenn er seinen Gegnern selbst die Beweise für Hamers Geisteszustand im Allgemeinen und seine antisemitiesche Geisteshaltung im Besonderen liefert. Das WWW hat jedoch erfreulicherweise ein gutes Gedächtnis, denn sucht man über das web-Archiv (http://web.archive.org/web/20040202084017/pilhar.com/inhalt.htm) die entsprechenden Seiten, findet man Hamers Antismitismus in vollster Blüte. Anbei nur ein paar wenige Beispiele. Wem es nicht dann noch nicht schlecht ist, kann selbst unter obiger Web-Adresse nach weiteren Beispielen suchen.
Zitate des Antisemiten Hamer:
- Es geht ja wirklich nur darum: Ist die Neue Medizin richtig oder die dumme alte jüdische Schulmedizin mit ihren 5000 Hypothesen?
- Hohe Richter, tun Sie das Ihren Mitbürgern und Nachbarn, die Ihnen vertraut haben und nun sterben sollen, nicht an. Warten Sie nicht, bis auch die braven redlichen Schwaben, wie gesagt, Ihre Nachbarn irgendwann aus Wut und Empörung zu ihren Mistgabeln greifen! Wann ihnen dämmert, daß man Hunderttausende ihrer Familienangehörigen vorsätzlich („mit Fleiß“) umgebracht hat. http://www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2003/20030607_Hamer_an_VGSig.htm
- Und Sie verkündeten mir, dass meine germanische Neue Medizin in Zukunft nur noch für Juden vorbehalten ist, die damit zu 98% überleben dürfen, während meine deutschen nichtjüdischen Landsleute und alle Nichtjuden dieser Welt gezwungen werden sollen, weiter die idiotische jüdische Gutartig-Bösartig-Religionsmedizin mit ihren 5000 Hypothesen zu erdulden, an der man zu 98% an Chemo und Morphium stirbt
- Dass aber Ihr Weltoberrabbiner Schneerson ausdrücklich angeordnet hat, dass man diese (meine germanische) Neue Medizin allen Nichtjuden gegenüber verschweigen müsse – genau so haben Sie es mir berichtet! – das macht meines Erachtens diesen „messianischen“ Weltoberrabbiner zum schlimmsten Massenmörder der Weltgeschichte.
- Die Anordnung des Weltoberrabbiners haben nicht nur alle Rabbiner der Welt strikt befolgt, sondern alle jüdischen Großlogenmeister der B´nai B´rith haben ihre kleinen Logensklaven Chefärzte und Professoren angewiesen, den Massenmord an den Nichtjuden strikt durchzuführen, sowie alle Chefredakteure von Medien und Fernsehanstalten gezwungen, eine in der Geschichte beispiellose Erkenntnisunterdrückungskampagne gegen die Neue Medizin und speziell gegen meine Person zu führen („Wunderheiler, Scharlatan“) und alle Richter gezwungen, das Verbrechen mitzumachen. Ihren Weltoberrabbiner, den Ihre Freunde ja zeitweilig für den Messias hielten, wird man mal als den schlimmsten leibhaftigen Satan bezeichnen.
- Herr Sabbah und Herr Israel, der 2 Jahrzehnte zig-Tausende von Nichtjuden in Villejuif umgebracht hat, aber seine jüdischen Glaubensbrüder stets sorgfältig ohne Chemo und Morphium am Leben erhalten hat, diese beiden Herren – Sabbah saß 20 mal in meinen Seminaren – behaupten seit Kurzem, sie hätten meine Neue germanische Medizin mit 20 Jahren Verspätung noch mal neu entdeckt. http://web.archive.org/web/20040307100326/pilhar.com/Hamer/Korrespo/2003/20030103_Hamer_an_Denoun.htm
- Ein Rabbinergericht in Koblenz (Richter (Co) Hehn) – der Name bedeutet Khan – stellte mich vor die Alternative mich entweder von meinen Gegnern zwangspsychiatrieren zu lassen (die sog. „Frankfurter Falle“) oder die Approbation zu verlieren.
- Denn seit 20 Jahren praktizieren alle Juden dieser Welt auf Geheiß ihrer Rabbiner die Germanischen Neuen Medizin®, während alle Nichtjuden gezwungen werden, die dumme alte Schulmedizin mit ihren 5000 Hypothesen zu praktizieren und sich zu 98% mit Chemo und Morphium umbringen zu lassen. Die dumme sog. Schulmedizin ist eigentlich eine jüdische Medizin. Alles ist eingeteilt in „gutartig und bösartig“. Es ist der wahnsinnige Kampf der Talmud-Zionisten in ihrem religiösen Wahn alle Nichtjuden der Welt umbringen zu wollen. Ein solches Rabbinergericht unter der Richterin Oehm-Neidlein hat in Frankfurt 7 Jahre lang die Erkenntnisse der Neuen Medizin systematisch unterdrückt, während alle Juden dieser Welt mit meiner Germanischen Neuen Medizin® zu 98% überlebt haben. Die Rabbinergerichte stehen für das größte Verbrechen der Menschheitsgeschichte. Niemand hat bisher den 6 „Briefen an die Rabbiner“ substantiell widersprochen, auch die Angeschriebenen nicht. Es gibt auch nichts mehr zu widersprechen. Alles ist klar. Von jüdischer Seite bekomme ich große Summen angeboten, wenn ich das alles vergesse und zum Verräter an meinen nichtjüdischen Mitmenschen werde.
- Die Rabbinergerichte haben seit 22 Jahren keine Gnade oder Erbarmen gekannt, sie handeln in talmudischem Wahn, wovon sie ihre angebliche Erlaubnis herleiten, alle Menschen, die nicht jüdischen Glaubens sind, umbringen zu dürfen und zu sollen. http://web.archive.org/web/20040307101211/pilhar.com/Hamer/Korrespo/2003/20030423_Hamer_an_Freunde.htm
- Es sterben uns täglich 1000 nichtjüdische Patienten – alle Juden dieser Welt praktizieren ja seit 20 Jahren heimlich die Germanische Neue Medizin ® – und die Universität Tübingen darf sich seit 22 Jahren weigern, ihre wissenschaftliche Verpflichtung zu erfüllen und der eindeutig geäußerten Rechtsauffassung des Gerichtes nachzukommen.
http://web.archive.org/web/20040307100246/pilhar.com/Hamer/Korrespo/2003/20030605_Hamer_an_VGSig.htm
- Der religiöse Wahn, dass man einen Nichtjuden umbringen darf, ohne dafür bestraft zu werden, oder dass man Patienten (Nichtjuden) mit Chemo und Morphium eliminieren und dezimieren darf, während Juden (als das „auserwählte Volk“) bei sich selbst seit 20 Jahren die Germanische Neue Medizin mit Erfolg praktizieren – dieser religiöse Wahn hat nunmehr seinen traurigen Höhepunkt erreicht. Die Peripetie ist eingetreten. http://web.archive.org/web/20040307100537/pilhar.com/Hamer/Korrespo/2003/20031207_Hamer_TodDirk.htm
- Doch nun wird auch dem Dümmsten klar, dass die Universität Tübingen die Germanische Neue Medizin nie überprüfen wollte und wahrscheinlich auch nie überprüfen wird, denn diese steht in Wirklichkeit den Plänen einer gewissen Spezies [Anm.: Wen meint er wohl damit?] im Wege, die die Weltherrschaft anstrebt, unterstützt von der eigenen Presse und den eigenen Medien.
- Sie können sich solche Niedertracht und globalen Massenmord – für einen religiösen Weltherrschaftswahn – überhaupt gar nicht vorstellen. Sie denken vielleicht, der Hamer spinnt, wie kann der so etwas schreiben.
- Ich verspreche, dass ich mich weiterhin bemühen werde, in diesem mörderischen Krieg mit gutem Beispiel voranzugehen und das Steuer unserer Flotte auf Kurs zu halten. Es lebe die Germanische Neue Medizin! http://web.archive.org/web/20040307101256/pilhar.com/Hamer/Korrespo/2004/20040101_Hamer_an_Freunde.htm
- Deine jüdischen Freunde haben das schon vor 20 Jahren erkannt und nicht nur durch ihr oberstes Medizingremium unter Vorsitz ihre Oberrabbiner Dr. med. Menachem Mendel Schneerson nach geprüft und für richtig befunden, sondern auch sofort die weltweite Praktizierung für alle Juden zur religiösen Pflicht gemacht: mit 98%igem Erfolg – wie ich weiß und wie Du auch weißt. [...] Gleichzeitig aber – und das ist das furchtbare Verbrechen – hat man die Erkenntnisunterdrückung der Neuen Medizin für alle Andersgläubigen dieser Welt und deren Ausrottung durch Chemo (Giftgas) angeordnet, wodurch inzwischen zwei Milliarden Menschen zu Tode gekommen sind.
- Die gesamte Oberschicht meines Volkes – Richter, Chefärzte, Bankdirektoren, Bürgermeister, Regierungspräsidenten, Chefredakteure und Politiker aller Art – beständen heute nur noch aus Freimaurern, die einmal in der Woche beim Logentreffen vor ihrem jüdischen Oberlogenmeister bibbern und zittern müssten, hoffend, die „Schirrlingstropfen“ nicht zu bekommen, an denen sie 12 Stunden später in der Nacht sterben. Die gesamte Spitze unseres Volkes ist korrumpiert, ein charakterloser Haufen von Verrätern und Kollaborateuren. Und nicht zuletzt durch deren „Mithilfe“ konnte dieses Verbrechen überhaupt geschehen.
- Du solltest Deinen jüdischen Freunden zudem klar machen, dass ich in dem Falle, dass eine gewaltige Welle der Entrüstung und Wut aller Nichtjuden der Welt entstehen wird, weil quasi in jeder nichtjüdischen Familie in den vergangenen 20 Jahren ein Mitglied an Krebs durch Chemo und Morphium zu Tode gekommen ist, während Israelis zu 98% überlebt haben, dass in diesem Fall der Hamer die einzige integre Autorität ist, die das Schlimmste verhüten und ein Zusammenleben in der Zukunft ermöglichen könnte. http://web.archive.org/web/20040229174253/pilhar.com/Hamer/Korrespo/2001/20011224_Hamer_an_Schwarzenberg.htm
- Oder meinst du die Gesellschaftsordnung für die Nichtjuden in der übrigen Welt, die mit Hilfe der Presse wie Schafe in Schlachthöfe, sprich Krankenhäuser dirigiert und mit Chemo und Morphium systematisch dezimiert werden?
http://web.archive.org/web/20040229174819/pilhar.com/Hamer/Korrespo/2001/20011012ha.htm
- Kürzlich bekannte ein israelischer Arzt, aus Argentinien, auf einem meiner Seminare vor allen Teilnehmern und vor laufender Kamera, dass seit 15 bis 20 Jahren weltweit in Israel – heimlich! Und unter falscher Etikette – Israelis nach der Neuen Medizin therapiert würden, mit allerbestem Erfolg. Er nannte inzwischen sogar ein Krankenhaus in Israel, wo unter falscher Flagge praktiziert werde. Den Namen Hamer, so schrieb er, kenne man dort nicht. Es wird sicher weltweit einen Sturm der Empörung auslösen, wenn die Patienten und deren Angehörige erfahren, dass allem Anschein nach Israelis weltweit schon seit fast 20 Jahren – geheim! – Neue Medizin anwenden – mit 98%iger Überlebensrate. Die gleichen Israelis, denen fast alle Medien weltweit gehören, haben für die Nicht-Israelis fast 20 Jahre lang eifrigst Schulmedizin, Chemo und Morphium propagiert. http://web.archive.org/web/20030825001853/pilhar.com/Hamer/Korrespo/2001/20010903ha.htm
- Wenn man, wie ich als Theologe, weiß, dass die ganze jüdische Religion – vor allem die jüdisch-orthodoxe Religion – praktisch nur aus Haß auf die Nichtjuden besteht (Talmud), deren vollständige Vernichtung quasi als Voraussetzung für das messianische Reich der Juden angesehen wird, dann versteht man erst, welch großes Interesse daran besteht, mich – mitsamt der Neuen Medizin – zu vernichten.
- ... und dass die Rabbiner diese segensreiche Entdeckung nunmehr seit 20 Jahren für Nicht-Juden blockieren, und damit das grausigste und schlimmste Verbrechen unserer Weltgeschichte inszeniert haben: 2 Milliarden an Chemo und Morphium zu Tode gebrachte Patienten! http://web.archive.org/web/20040229174350/pilhar.com/Hamer/Korrespo/2001/20010514ham.htm
Hier behauptet Hamer, Onkologen hätten weltweit 2 Milliarden Menschen umgebracht: http://web.archive.org/web/20040229174350/pilhar.com/Hamer/Korrespo/2001/20010514ham.htm
Hamer hat sich nicht entblödet, dem schwer krebskranken Paul Spiegel (Zentralrat der Juden) zu schreiben: „Ich erlaube mir, Ihnen auf diesem Weg gute Besserung zu wünschen, denn mit den Erkenntnissen der Germanischen Neuen Medizin® werden Sie ja exakt therapiert: Heilschlaf – keine Chemo – keine Panik – so kann man damit rechnen (wie die Presse berichtet hat), dass Sie im Herbst wieder arbeiten können.“ Und dann wieder Volksverhetzung (Hetze gegen die Berufsgruppe der Onkologen): „Ich erinnere noch mal daran, dass – allein in Deutschland – täglich ca. 1500 Patienten (nach amtlicher Statistik) durch Chemo und Morphium zu Tode kommen.“ Dieser Unfug steht noch aktuell bei Reichspropagandamininster Pilhar. http://www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2006/20060324_Hamer_an_PaulSpiegel.htm
Approbation Ryke Geerd Hamer
Zitat:
Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen
Herrn Dr. med. Mag. Theol. Ryke Geerd Hamer
Sandkollveien 11
3229 Sandefjord
Norwegen
Vollzug der Bundesärzteordnung (BÄO) Antrag auf Wiedererteilung der Approbation
Sehr geehrter Herr Dr. Hamer,
Ihr Antrag auf Wiedererteilung der Approbation als Arzt vom 04.09.2015, eingegangen am 24.09.2015, wird abgelehnt. Sie haben die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.
Begründung: I.
Am 10.04.1962 erhielten Sie Ihre Approbation als Arzt. Mit Bescheid vom 08.04.1986 wiederrief die Bezirksregierung von Koblenz diese Approbation.
Ein von Ihnen im Jahr 1992 gestellter Antrag auf Wiedererteilung der Approbation wurde durch Bescheid vom 12.01.1993 abgelehnt. Der hiergegen von Ihnen erhobene Widerspruch sowie der anschließend von Ihnen beschrittene Klageweg, einschließlich des Antrages auf Zulassung der Berufung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof, blieb ohne Erfolg.
Ein weiterer von Ihnen im Jahr 2007 gestellter Antrag auf Wiedererteilung der Approbation wurde durch Bescheid vom 15.03.2007 abgelehnt. Der hiergegen von Ihnen erhobene Widerspruch sowie der anschließend von Ihnen beschrittene Klageweg, einschließlich des Antrages auf Zulassung der Berufung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof, blieb ebenfalls ohne Erfolg.
Mit Schreiben vom 04.09.2015, hier eingegangen am 24.09.2015, haben Sie erneut die Wiedererteilung Ihrer Approbation als Arzt beantragt.
Diesen Antrag haben Sie zunächst damit begründet, dass vormalige Erteilungshindernisse, die in Ihrer rechtskräftigen Verurteilung wegen Behandelns ohne Approbation gelegen haben, nunmehr durch Entfernung aus dem Bundeszentralregister entfallen seien.
Darüber hinaus haben Sie den Antrag damit begründet, dass Sie zwischenzeitlich bei der Diagnostik und Behandlung krebskranker Menschen keiner "Lehre" einen absoluten Vorrang einräumen würden. Insbesondere würden Sie nunmehr der von Ihnen begründeten "Neuen Germanischen Medizin" nicht den absoluten Vorrang einräumen und andere Ansätze und Methoden bei der Behandlung nicht ausschließen. Zudem erhöben Sie zwischenzeitlich keinen Absolutheitsanspruch mehr für die von Ihnen vertretene Lehre.
Des Weiteren haben Sie Ihren Antrag, wie bereits den Antrag in 2007, damit begründet, dass die ersten beiden der von Ihnen begründeten "biologischen Naturgesetze" nunmehr in der Wissenschaft als etablierte Prinzipien innerhalb der heutigen ganzheitlichen Medizin angesehen würden. Zur Unterstützung dieser Begründung haben Sie einen Artikel aus einer medizinischen Fachzeitschrift eingereicht.
Mit Schreiben vom 30.03.2016 übersandte die Landesärztekammer Hessen eine gutachterliche Stellungnahme von Herrn Dr. Michael K. H. Elies vom 25.03.2016 betreffend die von Ihnen begründeten "biologischen Naturgesetze".
II.
Ihrem Antrag kann nicht entsprochen werden, da kein Anspruch auf Erteilung einer Approbation besteht.
Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Bundesärzteordnung (BÄO) ist eine Approbation als Arzt nur dann zu erteilen, wenn sich der Antragssteller nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt. Eine solche Unzuverlässigkeit ist bei Ihnen jedoch anzunehmen.
Unzuverlässig im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zunächst, wer aufgrund seines bisherigen Verhaltens keine Gewähr dafür bietet, dass er in Zukunft seinen Beruf als Arzt ordnungsgemäß ausüben wird (BVerwG, st. Rspr., z.B. Beschluss vom 09.01.1991, NJW 1991, 1557; Beschluss vom 14.04.1998, NJW 1999, 3425). Die Ordnungsgemäßheit der Ausübung des ärztlichen Berufes - so führte bereits das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main im Verfahren in 2007 in seinem Urteil aus - ergibt sich dabei insbesondere daraus, dass ein Arzt, neben anderem auch die Grundlagen und Entwicklungen der medizinischen Wissenschaft "insgesamt zu berücksichtigen hat". Sein ärztliches Handeln habe er an der Einsicht "in alle ärztlichen Gegebenheiten" auszurichten. Bei der erforderlichen Prognose, ob eine Gewähr dahingehend besteht, dass der Antragssteller seinen Beruf als Arzt zukünftig entsprechend dieser Ordnungsgemäßheit ausüben wird, ist wiederum die jeweilige Situation des Antragsstellers entscheidend. Insbesondere ist diese Prognose vor dem Hintergrund des durch die Art, Schwere und Zahl der begangenen Verstöße gegen Berufspflichten manifest gewordenen Charakters des Antragsstellers zu treffen. Dabei ist maßgeblich, ob im Hinblick auf die begangenen Verstöße in Zukunft gleiche oder andere, jedoch ähnlich schwerwiegende Verstöße gegen Berufspflichten ernsthaft zu besorgen sind (BVerwG NJW 2003, 913). Ergibt sich nach diesen Maßstäben die Prognose einer Unzuverlässigkeit, so ist eine Approbation nicht zu erteilen. Ein Entscheidungsermessen besteht in diesem Fall nicht.
Vorliegend ergibt sich eine solche Prognose der Unzuverlässigkeit. Einzig entscheidend ist dabei zunächst, dass in den Fällen, in denen aus Ihrer Sicht lediglich die von Ihnen begründete und vertretene "Neue Germanische Medizin" anzuwenden ist, eine ordnungsgemäße Ausübung des ärztlichen Berufes nach den vorstehenden genannten Maßstäben durch Sie weiterhin nicht zu erwarten ist. Obgleich Ihr Verfahrensbevollmächtigter mit Schreiben vom 28.10.2015 dargetan hat, dass Sie zwischenzeitlich bei der Diagnostik und Behandlung krebskranker Menschen keiner "Lehre" einen absoluten Vorrang einräumen würden und insbesondere nunmehr der von Ihnen begründeten "Neuen Germanischen Medizin" nicht den absoluten Vorrang einräumen, ergibt sich aus den zahlreichen von Ihnen während des Verwaltungsverfahrens verfassten Schreiben, dass Sie gegenüber erheblichen Teilen der Schulmedizin nach wie vor eine unversöhnliche Stellung einnehmen. So bezeichnen Sie insbesondere fortwährend die Behandlung krebskranker Patienten mit der Chemotherapie als "Exekution" und "Massentod", etwa in Ihrem Rundschreiben vom 10.01.2016. Von einer Ausrichtung Ihres ärztlichen Handelns an den Grundlagen und Entwicklungen der medizinischen Wissenschaft insgesamt, wie es die oben aufgezeigte Ordnungsgemäßheit der Ausübung des ärztlichen Berufes verlangt, kann daher auch in Zukunft nicht ausgegangen werden.
So hat die höchstrichterliche und obergerichtliche Rechtsprechung bereits mehrfach — auch und gerade im Hinblick auf die Behandlung von Krebspatienten — dargelegt, dass den Arzt bei der Behandlung von Patienten eine umfassende Aufklärungs- und Abwägungspflicht trifft (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 21.06.1960 — 1 StR -186/60, NJW 1960, 2253; OLG Koblenz, Urteil vom 28.06.1995 — 7 U 520/94, NJW 1996. 1600; OVG Bremen, Urteil vom 21.02.1990 — HB-BA 1/88, NJW 1990. 2336). Ein Arzt, der im Gegensatz zur Schulmedizin steht, etwa weil er alternative Heilmethoden vertritt, darf sich dennoch nicht über die Erfahrungen der Schulmedizin hinwegsetzen. Dies gilt besonders, wenn es sich um lebensgefährliche Krankheiten wie Krebs handelt (BGH, Urteil vom 21.06.1960 — 1 StR 186/60). Dies erfordert nicht nur, dass der Arzt den Patienten umfangreich über die verschiedenen Behandlungsmethoden, einschließlich derer der Schulmedizin, aufklärt. Darüber hinaus erfordert dies auch, dass ein Arzt, wenn er erkennt oder erkennen muss; dass die von ihm präferierte oder angewandte Heilmethode nicht ausreicht oder keinen Erfolg zeitigt, er die Behandlung im Wege eines anderen in Frage kommenden, weit verbreiteten und erprobten Verfahrens durchführt, oder er jedoch die Behandlung aufgibt und somit sein Möglichstes tut, dass der Patient einer solchen Behandlung zugeführt werden kann. Dies ist jedoch bei Ihnen in sämtlichen Fällen, in denen die von Ihnen begründete und vertretene "Neue Germanische Medizin" im Widerspruch zur Schulmedizin steht, nicht zu erwarten. Dabei wäre es keineswegs, wie von Ihnen behauptet, erforderlich, dass Sie den von Ihnen vertretenen Ansätzen abschwören. Vielmehr ist es umgekehrt erforderlich, dass diese von Ihnen vertretenen Ansätze nicht dazu führen, dass Sie sich über die Erkenntnisse der Schulmedizin hinwegsetzen. Die für die Unzuverlässigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO erforderliche Prognose ergibt daher, dass eine ordnungsgemäße Ausübung des Arztberufes nach den vorstehend genannten Maßstäben, von Ihnen auch weiterhin nicht zu erwarten ist.
Hieran vermag letztlich auch eine etwaige Anerkennung der von Ihnen aufgestellten "biologischen Naturgesetze" nichts zu ändern. Denn auch eine Anerkennung dieser "biologischen Naturgesetze" würde nichts an der vorstehenden Prognose ändern, dass in Fällen, da sich die von Ihnen vertretenen Lehren mit denen der Schulmedizin widersprechen, eine umfassende Aufklärung und Behandlung auch unter Einbeziehung der Schulmedizin von Ihnen nicht zu erwarten ist. Bereits hieraus ergibt sich aber die die Unzuverlässigkeit begründende Prognose der nicht ordnungsgemäßen Ausübung des Arztberufes.
Darüber hinaus kommt die gutachterliche Stellungnahme des Dr. med. Michael K.H. Elies vom 25.03.2016 — anders als von Ihnen behauptet — aber auch nicht zu dem Ergebnis einer "Anerkennung" der "biologischen Naturgesetze". Zwar stellt Herr Dr. Elies fest, dass die ersten beiden der fünf Grundgesetze dem etablierten Forschungsstand der Ganzheitsmedizin entsprechen. Dies war jedoch auch im Verfahren von 2007 bereits der Kenntnisstand, sodass insofern keine neuen Erkenntnisse vorliegen. Gleichsam konstatiert Dr. Elies jedoch auch, dass das dritte der Grundgesetze in Teilen sowie das vierte und fünfte Grundgesetz in Ganze dem etablierten Forschungsstand der Ganzheitsmedizin widersprechen. Da es sich nach der Stellungnahme des Herrn Dr. Elies bei den fünf Grundgesetzen des Hamer'schen Systems zudem um ein ganzheitliches und geschlossenes System handelt, ist davon auszugehen, dass sich diese Widersprüchlichkeit bzw. Nicht-Anerkennung von wesentlichen Teilen dieses Systems auch auf das System in Gänze auswirken. Dies ist insbesondere deswegen anzunehmen, da sich die fünf Grundgesetze, wie von Dr. Elies herausgestellt, aufeinander beziehen und das fünfte Gesetz, welches dem etablierten Forschungsstand nicht entspricht, gar deren summarische Quintessenz darstellt. Die Anerkennung oder Nicht-Anerkennung des Hamer'schen Systems oder Teilen davon außer Acht gelassen, ist jedoch auch hier ausschließlich entscheidend, dass dieses System, wie von Herrn Dr. Elies festgestellt, einen Ausschließlichkeitsanspruch enthält. Dies wiederum unterstützt die oben getroffene Prognose der nicht zu erwartenden ordnungsgemäßen Ausübung des Arztberufes durch Sie.
Nach alledem war der Antrag abzulehnen.
Verwaltungskostenbescheid
Der vorstehende Ablehnungsbescheid ist gebührenpflichtig.
Die Verwaltungskosten werden laut nachstehender Festsetzung erhoben.
Verwaltungsgebühr gern. § 4 Abs. 2 Hessisches Verwaltungskostengesetz (HVwKostG) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit Ziffer 1145 der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Sozialministeriums (VwKostG-SM).
€ 300,00
Der Betrag ist innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt dieses Bescheides unter Verwendung des beigefügten Überweisungsträgers an den dort angegebenen Begünstigten zu überweisen. Da- bei ist die Referenznummer 1606426003300010 — auch im Falle einer anderen Überwei- sungsart — unbedingt anzugeben. Sollte die Zahlung nicht fristgemäß eingegangen sein, mache ich Sie darauf aufmerksam, dass dann durch das Hessische Competence-Center (HCC) ein Mahnverfahren eingeleitet wird, das mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Ablehnungs- und Kostenbescheid des Hessischen Landesprüfungs- und Unter- suchungsamtes im Gesundheitswesen kann innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich beim
Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen
Walter-Möller-Platz 1
60439 Frankfurt am Main
oder zur Niederschrift in dem oben genannten Dienstgebäude zu erheben. Wird der Wider- spruch schriftlich erhoben, so ist maßgebend der Tag des Eingangs beim Hessischen Landes- prüfungs- und Untersuchungsamtes im Gesundheitswesen, nicht der Tag der Absendung.
Gegen. die in diesem Bescheid ergangene Kostenentscheidung kann ferner innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage beim
Verwaltungsgericht Frankfurt
Adalbertstraße 18
60486 Frankfurt am Main
Klage erhoben werden. Wird die Klage schriftlich erhoben, so muss maßgeblich der Tag des Eingangs beim Gericht, nicht der Tag der Absendung.
Die Klage muss die Klägerin/ den Kläger, den Beklagten (Land Hessen, vertreten durch den Leiter des Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamtes im Gesundheitswesen, Wal- ter-Möller-Platz 1, 60439 Frankfurt am Main) sowie den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten.
Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angeben, die angefochtene Kostenentscheidung in Urschrift und Abschrift beigefügt werden. Der Klage und den Schrift- sätzen sollen zudem Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag