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[[image:Sanazon Fliege.jpg|Sabine Linek und Sanazon bei [[Jürgen Fliege]]|280px|thumb]]
 
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[[image:Sanazon Info.jpg|Im August 2012 erschienene Kleinanzeige zum angeblichen Verkauf von Rechten an Sanazon-Heilmitteln|280px|thumb]]
 
[[image:Sanazon Info.jpg|Im August 2012 erschienene Kleinanzeige zum angeblichen Verkauf von Rechten an Sanazon-Heilmitteln|280px|thumb]]
Trotz der fehlenden Anerkennung als seriöses medizinisches Verfahren behauptet die Erfinderin, dank dieser Methode einen großen heilpraktischen Erfolg erzielt zu haben. So beschäftige sie 15 Angestellte, die in 11 Behandlungszimmern behandeln. Etwa 1.000 Patienten sollen pro Monat nach der Sanazon-Methode behandelt werden und Patienten aus der ganzen Welt müssten mehrere Monate auf einen Termin warten. Die Behandlungen finden in zwei Naturheilpraxen in Gifhorn und Travemünde statt. Laut Angaben von Patienten sollen die Behandlungskosten bei 4.000 Euro liegen, so genannte Therapie-"Auffrischungen" nicht mitgerechnet.
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Trotz der fehlenden Anerkennung als seriöses medizinisches Verfahren behauptet die Erfinderin, dank dieser Methode einen großen heilpraktischen Erfolg erzielt zu haben. So beschäftige sie 15 Angestellte, die in 11 Behandlungszimmern behandeln. Etwa 3.000 Patienten sollen pro Monat nach der Sanazon-Methode behandelt werden und Patienten aus der ganzen Welt müssten mehrere Monate auf einen Termin warten. Die Behandlungen finden in zwei Naturheilpraxen in Gifhorn und Travemünde statt. Laut Angaben von Patienten sollen die Behandlungskosten bei 4.000 Euro liegen, so genannte Therapie-"Auffrischungen" nicht mitgerechnet.
    
Vom Verband sozialer Wettbewerb (VSW) wurde Linek 2009 abgemahnt, weil sie gesetzwidrig irreführende Werbung zu ihrer Methode betrieben hatte. Der VSW warf ihr vor, auf ihren Webseiten Behandlungsmethoden zu bewerben, die "keinen Nutzen" hätten und "die Sanazon-Therapie, unabhängig von Aufklärungsweisen jeglicher Art, eine in jeder Hinsicht untaugliche Methode darstelle". Als Linek sich weigerte, ihre Webseiten konform mit dem Heilmittelwerbegesetz zu formulieren, kam es zum Prozess. In Folge musste sie die Gestaltung ihrer Internetseiten abändern.<ref>http://www.presse-luebeck.de/medizin-wellness1.asp?id=2830</ref>
 
Vom Verband sozialer Wettbewerb (VSW) wurde Linek 2009 abgemahnt, weil sie gesetzwidrig irreführende Werbung zu ihrer Methode betrieben hatte. Der VSW warf ihr vor, auf ihren Webseiten Behandlungsmethoden zu bewerben, die "keinen Nutzen" hätten und "die Sanazon-Therapie, unabhängig von Aufklärungsweisen jeglicher Art, eine in jeder Hinsicht untaugliche Methode darstelle". Als Linek sich weigerte, ihre Webseiten konform mit dem Heilmittelwerbegesetz zu formulieren, kam es zum Prozess. In Folge musste sie die Gestaltung ihrer Internetseiten abändern.<ref>http://www.presse-luebeck.de/medizin-wellness1.asp?id=2830</ref>
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