Vom Verband sozialer Wettbewerb (VSW) wurde Linek 2009 abgemahnt, weil sie gesetzwidrig irreführende Werbung zu ihrer Methode betrieben hatte. Der VSW warf ihr vor, auf ihren Webseiten Behandlungsmethoden zu bewerben, die "keinen Nutzen" hätten und "die Sanazon-Therapie, unabhängig von Aufklärungsweisen jeglicher Art, eine in jeder Hinsicht untaugliche Methode darstelle". Als Linek sich weigerte, ihre Webseiten konform mit dem Heilmittelwerbegesetz zu formulieren, kam es zum Prozess. In Folge musste sie die Gestaltung ihrer Internetseiten abändern.<ref>http://www.presse-luebeck.de/medizin-wellness1.asp?id=2830</ref> | Vom Verband sozialer Wettbewerb (VSW) wurde Linek 2009 abgemahnt, weil sie gesetzwidrig irreführende Werbung zu ihrer Methode betrieben hatte. Der VSW warf ihr vor, auf ihren Webseiten Behandlungsmethoden zu bewerben, die "keinen Nutzen" hätten und "die Sanazon-Therapie, unabhängig von Aufklärungsweisen jeglicher Art, eine in jeder Hinsicht untaugliche Methode darstelle". Als Linek sich weigerte, ihre Webseiten konform mit dem Heilmittelwerbegesetz zu formulieren, kam es zum Prozess. In Folge musste sie die Gestaltung ihrer Internetseiten abändern.<ref>http://www.presse-luebeck.de/medizin-wellness1.asp?id=2830</ref> |