Werner Rügemer: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Union Busting: Arbeitsunrecht in Deutschland ===
 
=== Union Busting: Arbeitsunrecht in Deutschland ===
Rügemer betreibt seit 2012 mit dem Journalisten Elmar Wigand den Blog ''arbeitsunrecht.de''<ref>[http://arbeitsunrecht.de/?page_id=32 ''Über uns.''] arbeitsunrecht.de, abgerufen am 3. Januar 2013.</ref> zur Dokumentation und Kritik von Union Busting in Deutschland.<ref>[http://arbeitsunrecht.de/?p=843 ''Vorsicht Union Busting!''] arbeitsunrecht.de, abgerufen am 3. Jan. 2013.</ref> Beide Autoren erforschten in einem Projekt, das von der Otto-Brenner-Stiftung gefördert wurde, seit Februar 2012 ''die systematische Bekämpfung von Gewerkschaften, Betriebsräten und Beschäftigten als professionelle Dienstleistung''.<ref>[http://www.otto-brenner-kompakt.de/laufende-projekte/laufende-projekte/projekte/themen-union-busting-gewerkschaften-gewerkschaftsfeindliche-massnahmen-strategien-und-netzwer.html ''Union Busting in Deutschland.''] otto-brenner-kompakt.de, abgerufen am 3. Jan. 2013.</ref>
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Rügemer war Mitbegründer und langjähriger Vorsitzender des Vereins Aktion gegen Arbeitsunrecht e.V. 2021 trat er aus dem Vorstand zurück. Er kam damit einer Abwahl als Vorstandsvorsitzender zuvor.<ref>https://arbeitsunrecht.de/werner-ruegemer-tritt-zurueck</ref> Er betreibt seit 2012 mit dem Journalisten Elmar Wigand den Blog ''arbeitsunrecht.de''<ref>[http://arbeitsunrecht.de/?page_id=32 ''Über uns.''] arbeitsunrecht.de, abgerufen am 3. Januar 2013.</ref> zur Dokumentation und Kritik von Union Busting in Deutschland.<ref>[http://arbeitsunrecht.de/?p=843 ''Vorsicht Union Busting!''] arbeitsunrecht.de, abgerufen am 3. Jan. 2013.</ref> Beide Autoren erforschten in einem Projekt, das von der Otto-Brenner-Stiftung gefördert wurde, seit Februar 2012 ''die systematische Bekämpfung von Gewerkschaften, Betriebsräten und Beschäftigten als professionelle Dienstleistung''.<ref>[http://www.otto-brenner-kompakt.de/laufende-projekte/laufende-projekte/projekte/themen-union-busting-gewerkschaften-gewerkschaftsfeindliche-massnahmen-strategien-und-netzwer.html ''Union Busting in Deutschland.''] otto-brenner-kompakt.de, abgerufen am 3. Jan. 2013.</ref>
 
Rügemer und Wigand organisierten 2009 in Zusammenarbeit mit Business Crime Control die Konferenz „ArbeitsUnrecht“. Aus dieser Aktivität entstand ein gleichnamiger Sammelband, der im selben Jahr erschien.<ref name="Werner_Rügemer_2">Werner Rügemer (Hrsg.): ''ArbeitsUnrecht. Anklagen und Alternativen.'' Westfälisches Dampfboot, Münster 2009, ISBN 978-3-89691-780-5 [http://www.dampfboot-verlag.de/buecher/780-5.html]</ref>
 
Rügemer und Wigand organisierten 2009 in Zusammenarbeit mit Business Crime Control die Konferenz „ArbeitsUnrecht“. Aus dieser Aktivität entstand ein gleichnamiger Sammelband, der im selben Jahr erschien.<ref name="Werner_Rügemer_2">Werner Rügemer (Hrsg.): ''ArbeitsUnrecht. Anklagen und Alternativen.'' Westfälisches Dampfboot, Münster 2009, ISBN 978-3-89691-780-5 [http://www.dampfboot-verlag.de/buecher/780-5.html]</ref>
  
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* ''"Um seine These der sich am Nationalsozialismus bereichernden Juden weiter zu untermauern, führt Rügemer in der NRhZ den Industriellen Paul Silverberg an. ... Er war Sohn praktizierender Juden, wird 1876 geboren und evangelisch getauft."''
 
* ''"Um seine These der sich am Nationalsozialismus bereichernden Juden weiter zu untermauern, führt Rügemer in der NRhZ den Industriellen Paul Silverberg an. ... Er war Sohn praktizierender Juden, wird 1876 geboren und evangelisch getauft."''
  
Rügemer drohte im Januar 2015 mit einem Rechtsstreit: ''"Gleichzeitig forderte er Stern und die Redakteurin Dr. Livnat der website hagalil.com auf, 14 Passagen des fraglichen Artikels zu unterlassen bzw. den Artikel zu löschen. Stern und Livnat gaben sofort und vollständig eine Unterlassungs-Verpflichtungs-Erklärung ab ... ohne den geringsten Versuch, wenigstens einige der Behauptungen zu verteidigen."'' Quelle: NRhZ-Online-Flyer Nr. 555 vom 30.03.2016 <ref name ="NRhZ Sprockhövel"> [https://anonym.to/?http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=22671 NRhZ-Online-Flyer Nr. 555 vom 30.03.2016]</ref>  
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Rügemer drohte im Januar 2015 mit einem Rechtsstreit: ''"... forderte er Stern und die Redakteurin Dr. Livnat der website hagalil.com auf, 14 Passagen des fraglichen Artikels zu unterlassen bzw. den Artikel zu löschen. Stern und Livnat gaben sofort und vollständig eine Unterlassungs-Verpflichtungs-Erklärung ab ... ohne den geringsten Versuch, wenigstens einige der Behauptungen zu verteidigen."'' Quelle: NRhZ-Online-Flyer Nr. 555 vom 30.03.2016 <ref name ="NRhZ Sprockhövel"> [https://anonym.to/?http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=22671 NRhZ-Online-Flyer Nr. 555 vom 30.03.2016]</ref>  
  
 
Dass Adriana Sterns Kritik aufgrund ihrer Unterlassungserklärung vor Gericht nicht mehr zitierbar war, machte es einem Politiker unmöglich, sich juristisch gegen Rügemer zur Wehr zu setzen. Der Bürgermeister von Sprockhövel, Ulrich Winkelmann, hatte im November 2014 im Namen der Stadt der Gewerkschaft verdi nahegelegt, die geplante Veranstaltung Rügemers zum Thema „Arbeitsrechte im Freihandelsabkommen TTIP“ abzusagen. Winkelmann bezog sich dabei auf die Kritik von Adriana Stern. Rügemer verklagte ihn daraufhin auf Schadensersatz.
 
Dass Adriana Sterns Kritik aufgrund ihrer Unterlassungserklärung vor Gericht nicht mehr zitierbar war, machte es einem Politiker unmöglich, sich juristisch gegen Rügemer zur Wehr zu setzen. Der Bürgermeister von Sprockhövel, Ulrich Winkelmann, hatte im November 2014 im Namen der Stadt der Gewerkschaft verdi nahegelegt, die geplante Veranstaltung Rügemers zum Thema „Arbeitsrechte im Freihandelsabkommen TTIP“ abzusagen. Winkelmann bezog sich dabei auf die Kritik von Adriana Stern. Rügemer verklagte ihn daraufhin auf Schadensersatz.
 
Im Februar 2016 gab auch Winkelmann eine Unterlassungserklärung ab: Er werde seine Behauptung, der Publizist Werner Rügemer sei Antisemit, nicht wiederholen.  
 
Im Februar 2016 gab auch Winkelmann eine Unterlassungserklärung ab: Er werde seine Behauptung, der Publizist Werner Rügemer sei Antisemit, nicht wiederholen.  
  
Daraufhin beschränkte sich dieses Gericht auf eine so genannte summarische Prüfung, was bedeutet, dass es im wesentlichen dem Vortrag des Klägers folgt und auf eine weitere Beweiserhebung verzichtet:    <ref>[http://rechtsanwael.de/wp-content/uploads/2016/04/12_K_104_15.pdf Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg]</ref> ''"Das Gericht ließ die Angelegenheit ein Jahr liegen und setzte einen öffentlichen Verhandlungstermin für 19. Februar 2016 an. Einige Tage davor ließ Winkelmann durch seinen Referenten namens der Stadt dem Gericht mitteilen, er werde die Äußerungen nicht wiederholen, weil die Gewerkschaft verdi „nach näherer Prüfung zu dem Ergebnis gelangt ist, dass dem Kläger keineswegs Antisemitismus unterstellt werden könne“."'' <ref name="NRhZ Sprockhövel" />
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Daraufhin beschränkte sich dieses Gericht auf eine so genannte summarische Prüfung, was bedeutet, dass es im Wesentlichen dem Vortrag des Klägers folgt und auf eine weitere Beweiserhebung verzichtet:    <ref>[http://rechtsanwael.de/wp-content/uploads/2016/04/12_K_104_15.pdf Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg]</ref> ''"Das Gericht ließ die Angelegenheit ein Jahr liegen und setzte einen öffentlichen Verhandlungstermin für 19. Februar 2016 an. Einige Tage davor ließ Winkelmann durch seinen Referenten namens der Stadt dem Gericht mitteilen, er werde die Äußerungen nicht wiederholen, weil die Gewerkschaft verdi „nach näherer Prüfung zu dem Ergebnis gelangt ist, dass dem Kläger keineswegs Antisemitismus unterstellt werden könne“."'' <ref name="NRhZ Sprockhövel" />
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Einen Artikel von Rügemer hatte Adriana Stern besonders heftig kritisiert: ''„Ein Besuch in der Kölner Synagoge - Wenn Kipa-Brüder die Woche der Brüderlichkeit feiern"''  <ref>[https://www.psiram.com/de/images/1/1b/Ein_Besuch_in_der_Kölner_Synagoge_-_Wenn_Kipa-Brüder_die_Woche_der_Brüderlichkeit_feiern_-_NRhZ-Online_-_Neue_Rheinische_Zeitung.pdf Werner Rügemer: "Ein Besuch in der Kölner Synagoge - Wenn Kipa-Brüder die Woche der Brüderlichkeit feiern"] (am 8. Juli 2009 in der Neuen Rheinischen Zeitung veröffentlicht, inzwischen nur noch als Sicherungskopie verfügbar)</ref>  Diesen Beitrag ließ Rügemer kommentarlos offline schalten.
  
 
Rügemers Behauptungen mussten sich erst dann einer genaueren Überprüfung stellen, als er versuchte, von Adriana Stern die Anwaltsgebühren einzuklagen. Zur Frage, ob ihre Kritik an Rügemer als Meinungsäußerung hinreichend begründet und daher zulässig ist, kam das Landgericht Köln zu einem klaren Urteil:  
 
Rügemers Behauptungen mussten sich erst dann einer genaueren Überprüfung stellen, als er versuchte, von Adriana Stern die Anwaltsgebühren einzuklagen. Zur Frage, ob ihre Kritik an Rügemer als Meinungsäußerung hinreichend begründet und daher zulässig ist, kam das Landgericht Köln zu einem klaren Urteil:  
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:Denn es handelt sich aufgrund der kritischen Auseinandersetzung mit den Äußerungen des Klägers in seinen Artikeln und während seiner Führungen sowie der Nennung der untersuchten Quellen um eine aufgrund des insofern vorhandenen Sachbezugs nicht schmähende Meinungsäußerung … zumal diese hier streitgegenständliche Meinungsäußerung vor dem Hintergrund dessen, was in dem Artikel übrig bliebe, als zusammenfassende Schlussfolgerung zulässig wäre, selbst wenn alle angegriffenen Äußerungen unzulässig wären. Eingedenk des Umstandes jedoch, dass nach Auffassung der Kammer lediglich drei der inkriminierten Äußerungen von dem Kläger nicht hinzunehmen sind, verbleiben in dem gesamten Artikel ausreichend Anknüpfungspunkte (bspw. ''„Reicher Ranitzki“'' sowie der Abschnitt ''„Der Antisemitismus bei Rügemer anhand der Kriterien der Bundeszentrale für politische Bildung“''), welche die – sicherlich provokante – Äußerung der Beklagten zu tragen geeignet sind.“    <ref>[https://www.psiram.com/de/images/d/d3/Urteil_Landgericht_K%C3%B6ln_R_vs_S.pdf Urteil des Landgerichts Köln vom 28.9.2016, AZ 28 S 3/16 - 131 C 87/15]</ref>
 
:Denn es handelt sich aufgrund der kritischen Auseinandersetzung mit den Äußerungen des Klägers in seinen Artikeln und während seiner Führungen sowie der Nennung der untersuchten Quellen um eine aufgrund des insofern vorhandenen Sachbezugs nicht schmähende Meinungsäußerung … zumal diese hier streitgegenständliche Meinungsäußerung vor dem Hintergrund dessen, was in dem Artikel übrig bliebe, als zusammenfassende Schlussfolgerung zulässig wäre, selbst wenn alle angegriffenen Äußerungen unzulässig wären. Eingedenk des Umstandes jedoch, dass nach Auffassung der Kammer lediglich drei der inkriminierten Äußerungen von dem Kläger nicht hinzunehmen sind, verbleiben in dem gesamten Artikel ausreichend Anknüpfungspunkte (bspw. ''„Reicher Ranitzki“'' sowie der Abschnitt ''„Der Antisemitismus bei Rügemer anhand der Kriterien der Bundeszentrale für politische Bildung“''), welche die – sicherlich provokante – Äußerung der Beklagten zu tragen geeignet sind.“    <ref>[https://www.psiram.com/de/images/d/d3/Urteil_Landgericht_K%C3%B6ln_R_vs_S.pdf Urteil des Landgerichts Köln vom 28.9.2016, AZ 28 S 3/16 - 131 C 87/15]</ref>
  
Einen Artikel von Rügemer hatte Adriana Stern besonders heftig kritisiert: ''„Ein Besuch in der Kölner Synagoge - Wenn Kipa-Brüder die Woche der Brüderlichkeit feiern"''  <ref>[https://www.psiram.com/de/images/1/1b/Ein_Besuch_in_der_Kölner_Synagoge_-_Wenn_Kipa-Brüder_die_Woche_der_Brüderlichkeit_feiern_-_NRhZ-Online_-_Neue_Rheinische_Zeitung.pdf Werner Rügemer: "Ein Besuch in der Kölner Synagoge - Wenn Kipa-Brüder die Woche der Brüderlichkeit feiern"] (am 8. Juli 2009 in der Neuen Rheinischen Zeitung veröffentlicht, inzwischen nur noch als Sicherungskopie verfügbar)</ref> Diesen Beitrag ließ Rügemer kommentarlos offline schalten.
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Gerrit Liskow warf Rügemer auf haGalil unter Bezug auf Sterns Artikel eine „verkürzte Kapitalismuskritik“ und „strukturelle[n] Antisemitismus“ vor. Rügemer postuliere „eine geheimbündlerische Weltverschwörung, die um ein geheimnisvolles Machtzentrum gruppiert auf die ganze Welt ausstrahlt, sich ferner organisiert um die Welt zu beherrschen und zu verderben“. Die „Wall Street“ sei  „als Codewort und Chiffre für die Finanzwelt gerade dann selbstverständlich, wenn man es [wie Rügemer] in Gänsefüßchen setzt, um damit zum Ausdruck zu bringen, dass man nicht den geographischen Ort im Süden der Halbinsel Manhattan meint, sondern vielmehr: das Symbol. So, wie der Erfolg der antisemitischen Propaganda von jeher vom Reden in Andeutungen, Anspielungen und Auslassungen aller Art abhing, solange derartige Reden und jene, die sie führen, den Gegenstand ihres Hasses nicht unmittelbar zu benennen wagten, fehlt auch hier vermutlich nur wenig, damit besagter Groschen fällt“. In Rügemers Veröffentlichungen stünden „so prominente Namen wie Oppenheimer, Goldmann/Sachs und Warburg stets dann an vorderster Front […], wenn es um angebliche Machenschaften der „Wirtschaftskriminalität“ geht, und wenn [ihm] ostentativ auf die jüdischen Wurzeln dieser Institute verwiesen“ werde.<ref>Gerrit Liskow; [http://www.hagalil.com/2010/01/ruegemer-2/Brauner Quark mit roter Soße], [[haGalil]] vom 4. Januar 2010 bzw. 18. Tevet 5770</ref>
  
 
== Interviews ==
 
== Interviews ==
[[image:Werner Ruegemer Muslim Markt.jpg|Werner Rügemer bei Muslim Markt (2012)|360px|thumb]]
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[[image:Werner Ruegemer Muslim Markt.jpg|Werner Rügemer bei [[Muslim-Markt]] (2012)|360px|thumb]]
Interviews mit Rügemer wurden in der Vergangenheit von [[Ken Jebsen]] (mehrfach:  April 2013, Juni 2014, Mai 2015) und Muslim-Markt (2012) geführt. Der Web-Auftritt Muslim-Markt wird von den Brüdern Yavuz und Gürhan Özoguz aus Delmenhorst betrieben. Die Betreiber von Muslim-Markt vertreten Standpunkte, die im wesentlichen mit der offiziellen Linie der iranischen Regierung übereinstimmen. So verteidigten sie die Konferenz von Holocaustleugnern im Iran 2006, die Präsident Ahmadinedschad initiiert hatte. Das Webportal und seine Betreiber wurden im Jahr 2004 vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2004 wird den Betreibern vorgeworfen, „seit längerer Zeit“ direkt oder indirekt antizionistische und antiisraelische Propaganda zu verbreiten. Yavuz Özoguz wurde Anfang 2004 vom Amtsgericht Delmenhorst wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt, da auf der Website Bilddokumente aus der NS-Zeit mit aktuellen Aufnahmen aus dem Westjordanland unkommentiert kombiniert wurden sowie eine Rede des Imams Chamenei veröffentlicht war, in der dieser den Holocaust als ein „Märchen“ bezeichnete.
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Interviews mit Rügemer wurden in der Vergangenheit von [[Ken Jebsen]] (mehrfach:  April 2013, Juni 2014, Mai 2015) und [[Muslim-Markt]] (2012) geführt. Der Web-Auftritt Muslim-Markt wird von den Brüdern Yavuz und Gürhan Özoguz aus Delmenhorst betrieben. Die Betreiber von Muslim-Markt vertreten Standpunkte, die im wesentlichen mit der offiziellen Linie der iranischen Regierung übereinstimmen. So verteidigten sie die Konferenz von Holocaustleugnern im Iran 2006, die Präsident Ahmadinedschad initiiert hatte. Das Webportal und seine Betreiber wurden im Jahr 2004 vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2004 wird den Betreibern vorgeworfen, „seit längerer Zeit“ direkt oder indirekt antizionistische und antiisraelische Propaganda zu verbreiten. Yavuz Özoguz wurde Anfang 2004 vom Amtsgericht Delmenhorst wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt, da auf der Website Bilddokumente aus der NS-Zeit mit aktuellen Aufnahmen aus dem Westjordanland unkommentiert kombiniert wurden sowie eine Rede des Imams Chamenei veröffentlicht war, in der dieser den Holocaust als ein „Märchen“ bezeichnete.
  
 
== Auszeichnungen ==
 
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== Quellennachweise ==
 
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{{Wikipedia|Wikititel=Werner Rügemer|Jahr=2017|Monat=7}}
 
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Der Beitrag wurde nach der Übernahme aus Wikipedia erheblich verändert.
 
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Aktuelle Version vom 27. Januar 2024, 16:33 Uhr

Werner Rügemer bei KenFM von Ken Jebsen im Juni 2014 (Bild: Youtube)

Werner Rügemer (geb. 4. September 1941 in Amberg) ist ein deutscher Publizist, Referent und Sachbuchautor. Der Anerkennung für seine Verdienste bei der Aufklärung über Korruption, die Folgen von Privatisierungen und die Einschränkung von Arbeitnehmerrechten steht Kritik an antiamerikanischen, antiwestlichen und antisemitischen Äußerungen gegenüber.

Leben

Werner Rügemer studierte Literaturwissenschaft, Philosophie und Ökonomie. 1979 wurde er mit der Dissertation Philosophische Anthropologie und Epochenkrise. Studie über den Zusammenhang von allgemeiner Krise des Kapitalismus und anthropologische Grundlegung der Philosophie am Beispiel Arnold Gehlens an der Universität Bremen zum Doktor promoviert.

Rügemer war von 1967 bis 1974 im Vorstand des Service Civil International (SCI) mit der Organisation von Zivildienst und internationalen Workcamps befasst. Von 1975 bis 1989 war er Redakteur der im DKP-nahen Pahl-Rugenstein Verlag erscheinenden pädagogischen Monatszeitschrift Demokratische Erziehung.[1] Seit 1989 arbeitet er als freier Autor,[2] Ab 1984 war er mit Radio- und TV-Features sowie Kommentaren für WDR, SWR, DLF und DLR tätig, u.a. zusammen mit Ingolf Gritschneder: Hehler für Hitler. Die geheimen Aufträge der Firma Otto Wolff, WDR 2001; Hundert Jahre wie ein Tag - die heimliche Globalisierung der Städte, WDR/DLF 2001, Mülheim oder das große Schweigen, WDR 2006.

Er war 1999 Mitbegründer der NRhZ-Online (Neuen Rheinischen Zeitung), die zunächst als Kölner Teil der "jungen Welt" als Printausgabe erschien, dann im Internet.

Werk

Werner Rügemer beschäftigt sich häufig mit Banken- und Unternehmenskriminalität. In dem dokumentarischen Kinofilm Let's make money (Regie: Erwin Wagenhofer) erläutert er den Verkauf der Wiener Straßenbahnen[3] im Rahmen eines Cross-Border-Leasing-Vertrages.
Er ist auch Autor des 2017 entstandenen Blogs Rubikon News.

Cross-Border-Leasing und PPP

Werner Rügemer war einer der ersten, der die Nachteile von Cross-Border-Leasing (CBL) und "Öffentlich-privater Partnerschaft" (Public Private Partnership, PPP) kritisierte und eine öffentliche Diskussion in Gang setzte. Nach seiner im WDR 3 am 17. Dezember 2001 ausgestrahlten Rundfunksendung „Hundert Jahre wie ein Tag. Die heimliche Globalisierung der Städte“[4] gab es eine breite Nachfrage nach dem Sendemanuskript, nicht nur von besorgten Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch von Stadträten, Oberbürgermeistern und Beamten der Innenministerien. In seiner Sendung hatte Rügemer an den CBL-Praktiken des Verkaufs öffentlichen Eigentums an private US-Investoren und der anschließenden Rückmietung durch die öffentliche Hand bei einer Vertragslaufzeit von einhundert Jahren Kritik geübt. Das Vertragswerk unterliegt meist größtenteils der Geheimhaltung und ist selbst den verantwortlichen Politikern nur in Auszügen zugänglich. Mit seinem Buch „Cross-Border Leasing. Ein Lehrstück zur globalen Enteignung der Städte.“[5] legte er eine Studie über die aus seiner Sicht damit verbundene Ausplünderung öffentlicher Kassen bei gleichzeitiger Untergrabung der Demokratie vor.[6] Im Jahr 2006 erschien sein Buch „Privatisierung in Deutschland. Eine Bilanz“.[7] Hier zog er eine Bilanz der seit etwa dem Jahr 1984 eingeleiteten und vollzogenen Privatisierungsprojekte und deren Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, die staatliche Daseinsvorsorge und die Demokratie. In „Heuschrecken im öffentlichen Raum. Public Private Partnership. Anatomie eines globalen Finanzinstruments“[8] stellt Rügemer schließlich PPP als lukratives Modell für die Investoren und als Verlustmodell für die öffentlichen Kassen dar. In der 2. Auflage 2012 hat Rügemer zahlreiche Beispiele für die Rückabwicklung von PPP-Projekten in Deutschland (z. B. Bäderpark Leimen, Digitales Bürgerportal Würzburg) und weltweit (z. B. Metro London) aufgenommen.

Auch aufgrund dieser Veröffentlichungen bildeten sich in der Bundesrepublik mehrere Bürgerinitiativen, von denen auch Bürgerentscheide ausgingen.

Korruption und Kölscher Klüngel

Bekannt wurde Rügemer zunächst durch sein Buch Colonia Corrupta. Privatisierung, Globalisierung und Korruption im Schatten des Kölner Klüngels (2002). Darin veröffentlichte er unter anderem seine Artikel über die Kölner Müllverbrennungsanlage, die bereits ab 1995 u.a. in dem Kölner Print - Magazin „StadtRevue“ erschienen waren [9] und in denen er bereits jene Unregelmäßigkeiten aufgedeckt hatte, über die die großen Kölner und die überregionalen Medien erst 2002 berichteten. In den neunziger Jahren aber hatten diese Artikel für Rügemer zahlreiche Verleumdungsklagen zur Folge. Es klagten der damalige Oberstadtdirektor Lothar Ruschmeier, der damalige Oberbürgermeister Norbert Burger, das SPD-Ratsmitglied Erich Schäfer und der damalige Präsident des 1. FC Köln, Dietmar Artzinger-Bolten. Alle Klagen wurden entweder in höheren Instanzen eingestellt (Ruschmeier, Burger), zurückgewiesen (Schäfer) oder zurückgezogen (Artzinger-Bolten).

Die mangelnde Unabhängigkeit von Ratingagenturen

Werner Rügemer kritisiert in der Monographie Ratingagenturen: Einblicke in die Kapitalmacht der Gegenwart,[10] dass die Eigentümer der Ratingagenturen mit den Nutznießern ihrer Ratings weitgehend identisch sind. Es seien hauptsächlich große Hedgefonds wie BlackRock, die etwa auf fallende Länderratings spekulieren können. Dieselben Finanzkonzerne seien oft auch Anbieter von sogenannten strukturierten Finanzprodukten, etwa Subprime-Papieren, die sich gute Ratings bei den Ratingagenturen kaufen konnten.

Der rezensierende Ökonom in der Süddeutschen Zeitung, Rudolf Hickel, empfiehlt das Buch Kapitalismuskritikern und -anhängern gleichermaßen. Rügemer lege die „systematisch gepflegte Intransparenz sowie die mangelnde Haftung für Fehlentscheidungen“ der Agenturen offen.[11]

Union Busting: Arbeitsunrecht in Deutschland

Rügemer war Mitbegründer und langjähriger Vorsitzender des Vereins Aktion gegen Arbeitsunrecht e.V. 2021 trat er aus dem Vorstand zurück. Er kam damit einer Abwahl als Vorstandsvorsitzender zuvor.[12] Er betreibt seit 2012 mit dem Journalisten Elmar Wigand den Blog arbeitsunrecht.de[13] zur Dokumentation und Kritik von Union Busting in Deutschland.[14] Beide Autoren erforschten in einem Projekt, das von der Otto-Brenner-Stiftung gefördert wurde, seit Februar 2012 die systematische Bekämpfung von Gewerkschaften, Betriebsräten und Beschäftigten als professionelle Dienstleistung.[15] Rügemer und Wigand organisierten 2009 in Zusammenarbeit mit Business Crime Control die Konferenz „ArbeitsUnrecht“. Aus dieser Aktivität entstand ein gleichnamiger Sammelband, der im selben Jahr erschien.[16]

In ihrem 2014 erschienenen Buch Die Fertigmacher[17] analysieren Rügemer und Wiegand, wie sich eine professionelle Dienstleistungsbranche zur Bekämpfung von unliebsamen Beschäftigten, Betriebsräten und Gewerkschaften entwickelt. Wirtschafts- und Medienkanzleien, Wirtschaftsdetekteien, PR-Agenturen, verdeckt von Unternehmen finanzierte Universitäts-Institute und Unternehmens-Stiftungen sowie Strategen für „Human Resources“ arbeiten - teils ähnlich wie in dem Bereich in den USA tätige Organisationen – auf diesem Gebiet.

Prozesse der Bank Sal. Oppenheim gegen „Der Bankier“ und andere Gerichtsverfahren

2006 erschien Rügemers Buch „Der Bankier. Ungebetener Nachruf auf Alfred Freiherr von Oppenheim“, den früheren Seniorchef der bis 2009 größten Privatbank Europas Sal. Oppenheim,[18] worin auch die Geschäftspraktiken von Sal. Oppenheim unter anderem in Bezug auf die Lanxess Arena und die Kölner Messehallen[19] zur Sprache kommen. Das Buch deckt neben einigen Aspekten des Parteispendensystems unter Helmut Kohl auf, dass Kohl von der Bank Sal. Oppenheim Anfang der 1980er Jahre mit mindestens 1,3 Mio. DM heimlich finanziell unterstützt wurde.[20]

Weiterhin verweist Rügemer auf die enge Zusammenarbeit der Bank mit SPD-Größen in den 1990er Jahren (u. a. mit Rudolf Scharping, dem ehemaligen Bundesbank-Chef Karl Otto Pöhl und dem Kölner Oberstadtdirektor Lothar Ruschmeier). Die Bank Sal. Oppenheim beteiligte sich laut Bericht des Bundestagspräsidenten auch an der Finanzierung des Wahlkampfs von Angela Merkel.[21] Die Bank nutze die Möglichkeiten zahlreicher Finanzoasen[22] und unterhielte mit Argantis eine Tochtergesellschaft, die nach der Private-Equity-Methode („Heuschrecken“) mittelständische Firmen aufkaufe und teilweise in die Insolvenz triebe.[23] Während des Nationalsozialismus wurde die Bank, die mit dem NS-Regime (damals unter dem Namen „Robert Pferdmenges & Co.“) zusammenarbeitete, vom NS-Regime als „kriegswichtig“ eingestuft[24] und beteiligte sich an Arisierungen.[25]

Sal. Oppenheim warf daraufhin Rügemer 2006 „unwahre Behauptungen“ vor und zog mehrfach gegen die Veröffentlichung des Buches vor Gericht.[26] Das Bankhaus erreichte die Schwärzung von 22 Passagen,[27] scheiterte jedoch mit der Forderung nach einem Verbot des Buches. Die oben zitierten Inhalte wurden von Oppenheim nicht beanstandet („ungeschwärzt“). Harry Neubert (Frankfurter Nomen Verlag) warf Oppenheim vor, „das Erscheinen des Buches durch Beanstandungen von belanglosen Textstellen zu verhindern“.[28] Die Bank unternahm ebenso rechtliche Schritte gegen Buchhändler (Abmahnungen), die das Buch in ihrem Sortiment hatten.[28] Inzwischen wurde nach Gerichtsentscheid ein Teil der Schwärzungen wieder aufgehoben.[29]

Der Historiker und Journalist Sven Kellerhoff rezensierte Rügemers Buch 2006 in der Zeitung Die Welt unter dem Titel Brisante Falschheiten - In schlechter DDR-Tradition attackiert.[30] Er behauptete, die Darstellung Rügemers treffe nicht zu.

Gegen den Verlag DuMont Schauberg (Kölner Stadt-Anzeiger) erstritt Rügemer 1998 in einem bundesweit bis dahin einmaligen Verfahren zusammen mit Erasmus Schöfer wegen Textfälschung ihres gemeinsamen Artikels in der Wochenendbeilage „Moderne Zeiten“ vom 10./11. August 1996 und daraus erwachsender Rufschädigung ein Schmerzensgeld von 10.000 DM.[31]

Nicht nur wegen seiner umstrittenen Enthüllungen über Oppenheim, auch allgemein wurde Rügemer wegen seiner Kritik an mehreren Banken und Finanzinvestoren angegriffen. Insbesondere sorgte ein kritischer Artikel in der Zeitung der IG Metall im Jahr 2005 über das Verhalten der Finanzinvestoren „Thomas Middelhoff-Investcorp“ und „Kohlberg Kravis Roberts & Co.“[32] für eine Kontroverse mit polarisiert lobenden und verurteilenden Reaktionen.

Klaus F. Zimmermann, Direktor des Forschungsinstitut zur Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA), verklagte Rügemer, nachdem er ihn in dem Artikel „Die unterwanderte Demokratie“ als Lobbyisten der Arbeitgeber bezeichnet hatte, wobei er sich unter anderem auf die Finanzierung des Instituts durch die Deutsche Post AG bezog.[33] Am 6. Februar 2015 wurde das Urteil verkündet: Rügemer darf weiter behaupten, dass sich das IZA „faktenwidrig als unabhängig bezeichnet“ und dass hinsichtlich des IZA „von freier Wissenschaft beim besten Willen nicht gesprochen werden kann“. Untersagt bleibt aber die Darstellung, das IZA betreibe Lobbying und es berichte nicht über seine Finanzierung (Az. 324 O 19/14).[34][35] Rügemer hat angekündigt, er werde in Berufung gehen.

Kritik

Antiamerikanische und antiwestliche Äußerungen

Dass viele der von Rügemer kritisierten Ideologeme und Akteure aus der größten Volkswirtschaft der Welt stammen, ließ ihn zu einem Anhänger von Verschwörungstheorien werden. So behauptet Rügemer, dass die USA ...

  • ... bereits mit der Freiheitsstatue den Anspruch auf die Beherrschung der Welt symbolisierten:
"Die Statue ist vielmehr nach dem Vorbild des römischen Imperialismus eine vermännlichte Frau, mit Helm und sieben Helmstrahlen, die den Anspruch auf die sieben Kontinente symbolisieren – Arktis und Antarktis wurden schon weitsichtig mitgezählt." [36]
  • ... durch ihre Kreditvergabepolitik und die späte, eigene Beteiligung am Ersten Weltkrieg vorsätzlich die Bedingungen für den Versailler Vertrag herbeiführten [37]
  • ... durch Stundung und Erlass von Reparationen und Krediten Hitler und das Dritte Reich unterstützten [37]
  • ... das Dritte Reich während des Zweiten Weltkriegs in militärisch relevantem Umfang mit Öl und Ölprodukten belieferten [37]
  • ... Zwangsarbeit im Dritten Reich duldeten und bewusst davon profitierten [37]
  • ... Mitverantwortung für die Verbrechen der Wehrmacht hatten:
"Man kann zusammenfassen: Ohne die ... Hilfe der USA hätte das Deutsche Reich den Krieg so nicht führen können ... Der größte Teil der deutschen Luftwaffe wäre sonst am Boden geblieben ..." [38]
  • ... Adenauer "gekauft" hatten:
"Adenauer hatte auch persönliche Kontakte zur Wall Street. John McCloy von der Wall Street-dominierten Weltbank wurde auch deshalb 1949-1952 Hochkommissar für die von ihm beaufsichtigte Gründung der Bundesrepublik, deren Bundeskanzler Adenauer werden durfte. Der hatte an der Wall Street Schulden gemacht und nicht zurückgezahlt und war Wachs in den Händen seines mächtigen Freundes „Jack“, wie er den Hochkommissar liebevoll nennen durfte." [38]
  • ... auch heute noch die Welt regieren wollen:
"Den neuen „Kalten Krieg“ führt die US-dominierte Kapitalmacht gegen die Staaten, die nicht, nicht mehr, noch nicht oder erst teilweise für das „westliche“ Kapitalsystem geöffnet sind. Der heftigste „Kalte Krieg“ gilt China und Russland sowie den widerspenstigen lateinamerikanischen Staaten. ... Die westliche Kapitalmacht will nicht die Demokratie verbreiten, aber auch nicht den Kapitalismus (der fremden Kapitalisten gehört), sondern sie will die einzige Kapitalmacht werden." [38]

Die Teilung Koreas kommentiert Rügemer auf seine, sehr eigene Weise:

"In Korea hatte die Befreiungsbewegung die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich. Nur durch die völkerrechtswidrige militärische Intervention der USA mit Unterstützung der Westmächte, auch der christlich geführten Bundesrepublik Deutschland, konnte die Befreiungsbewegung zumindest zum Teil besiegt werden. Für Demokratie und Volkswillen und das nationale Interesse war die Offene Gesellschaft nicht offen, sondern nur für die westliche primitive Gewalt. Die Mauer trennt das Land bis heute." [39]

Antisemitische Äußerungen

Über Israel vertritt Rügemer eindeutig kategorisierbare Meinungen:

  • "So bedeutet die bedingungslose Anerkennung des Existenzrechts des Staates Israel die Anerkennung eines undemokratischen, im Nahen Osten wie weltweit aktiven Staates, der Völker- und Menschenrechte dauerhaft verletzt, demokratische Bewegungen unterdrückt und diktatorische Regimes an der Macht hält oder zur Macht bringt." [40]
  • "Mit der Mauer soll die völkerrechtswidrige, seit 50 Jahren andauernde Besetzung der Westbank verewigt werden. Auch hier dürfen Scharfschützen ungestraft Menschen abknallen." [39]

Im Oktober 2009 veröffentlichte Adriana Stern im Online-Magazin Hagalil eine Kritik: „Mehr als Klüngel und Korruption: Die verschroben antisemitische Weltsicht von Werner Rügemer“ [41]. Anhand von Kriterien der Bundeszentrale für politische Bildung wies sie Rügemer in mehreren Veröffentlichungen und Vorträgen Antisemitismen nach. Zitate daraus:

  • "... Rügemer, dem es auch nicht schwer fällt, den Namen des Literaturkritikers Marcel Reich Ranicki in antisemitischer Manier zu verändern. Da wird dann aus Reich Ranicki ein „Reicher Ranitzki“, was nicht mehr fern ist vom Begriff „Reicher Itzig“, einem Schimpfwort, das bereits im Mittelalter gegen Juden verwendet wurde und gleich zwei antisemitische Einstellungen bedient."
  • "Um seine These der sich am Nationalsozialismus bereichernden Juden weiter zu untermauern, führt Rügemer in der NRhZ den Industriellen Paul Silverberg an. ... Er war Sohn praktizierender Juden, wird 1876 geboren und evangelisch getauft."

Rügemer drohte im Januar 2015 mit einem Rechtsstreit: "... forderte er Stern und die Redakteurin Dr. Livnat der website hagalil.com auf, 14 Passagen des fraglichen Artikels zu unterlassen bzw. den Artikel zu löschen. Stern und Livnat gaben sofort und vollständig eine Unterlassungs-Verpflichtungs-Erklärung ab ... ohne den geringsten Versuch, wenigstens einige der Behauptungen zu verteidigen." Quelle: NRhZ-Online-Flyer Nr. 555 vom 30.03.2016 [42]

Dass Adriana Sterns Kritik aufgrund ihrer Unterlassungserklärung vor Gericht nicht mehr zitierbar war, machte es einem Politiker unmöglich, sich juristisch gegen Rügemer zur Wehr zu setzen. Der Bürgermeister von Sprockhövel, Ulrich Winkelmann, hatte im November 2014 im Namen der Stadt der Gewerkschaft verdi nahegelegt, die geplante Veranstaltung Rügemers zum Thema „Arbeitsrechte im Freihandelsabkommen TTIP“ abzusagen. Winkelmann bezog sich dabei auf die Kritik von Adriana Stern. Rügemer verklagte ihn daraufhin auf Schadensersatz. Im Februar 2016 gab auch Winkelmann eine Unterlassungserklärung ab: Er werde seine Behauptung, der Publizist Werner Rügemer sei Antisemit, nicht wiederholen.

Daraufhin beschränkte sich dieses Gericht auf eine so genannte summarische Prüfung, was bedeutet, dass es im Wesentlichen dem Vortrag des Klägers folgt und auf eine weitere Beweiserhebung verzichtet: [43] "Das Gericht ließ die Angelegenheit ein Jahr liegen und setzte einen öffentlichen Verhandlungstermin für 19. Februar 2016 an. Einige Tage davor ließ Winkelmann durch seinen Referenten namens der Stadt dem Gericht mitteilen, er werde die Äußerungen nicht wiederholen, weil die Gewerkschaft verdi „nach näherer Prüfung zu dem Ergebnis gelangt ist, dass dem Kläger keineswegs Antisemitismus unterstellt werden könne“." [42]

Einen Artikel von Rügemer hatte Adriana Stern besonders heftig kritisiert: „Ein Besuch in der Kölner Synagoge - Wenn Kipa-Brüder die Woche der Brüderlichkeit feiern" [44] Diesen Beitrag ließ Rügemer kommentarlos offline schalten.

Rügemers Behauptungen mussten sich erst dann einer genaueren Überprüfung stellen, als er versuchte, von Adriana Stern die Anwaltsgebühren einzuklagen. Zur Frage, ob ihre Kritik an Rügemer als Meinungsäußerung hinreichend begründet und daher zulässig ist, kam das Landgericht Köln zu einem klaren Urteil:

„Der Kläger hat gegen die Beklagten keinen Unterlassungsanspruch … hinsichtlich der Äußerung „Die verschroben antisemitische Weltsicht des Werner Rügemer“.
Denn es handelt sich aufgrund der kritischen Auseinandersetzung mit den Äußerungen des Klägers in seinen Artikeln und während seiner Führungen sowie der Nennung der untersuchten Quellen um eine aufgrund des insofern vorhandenen Sachbezugs nicht schmähende Meinungsäußerung … zumal diese hier streitgegenständliche Meinungsäußerung vor dem Hintergrund dessen, was in dem Artikel übrig bliebe, als zusammenfassende Schlussfolgerung zulässig wäre, selbst wenn alle angegriffenen Äußerungen unzulässig wären. Eingedenk des Umstandes jedoch, dass nach Auffassung der Kammer lediglich drei der inkriminierten Äußerungen von dem Kläger nicht hinzunehmen sind, verbleiben in dem gesamten Artikel ausreichend Anknüpfungspunkte (bspw. „Reicher Ranitzki“ sowie der Abschnitt „Der Antisemitismus bei Rügemer anhand der Kriterien der Bundeszentrale für politische Bildung“), welche die – sicherlich provokante – Äußerung der Beklagten zu tragen geeignet sind.“ [45]

Gerrit Liskow warf Rügemer auf haGalil unter Bezug auf Sterns Artikel eine „verkürzte Kapitalismuskritik“ und „strukturelle[n] Antisemitismus“ vor. Rügemer postuliere „eine geheimbündlerische Weltverschwörung, die um ein geheimnisvolles Machtzentrum gruppiert auf die ganze Welt ausstrahlt, sich ferner organisiert um die Welt zu beherrschen und zu verderben“. Die „Wall Street“ sei „als Codewort und Chiffre für die Finanzwelt gerade dann selbstverständlich, wenn man es [wie Rügemer] in Gänsefüßchen setzt, um damit zum Ausdruck zu bringen, dass man nicht den geographischen Ort im Süden der Halbinsel Manhattan meint, sondern vielmehr: das Symbol. So, wie der Erfolg der antisemitischen Propaganda von jeher vom Reden in Andeutungen, Anspielungen und Auslassungen aller Art abhing, solange derartige Reden und jene, die sie führen, den Gegenstand ihres Hasses nicht unmittelbar zu benennen wagten, fehlt auch hier vermutlich nur wenig, damit besagter Groschen fällt“. In Rügemers Veröffentlichungen stünden „so prominente Namen wie Oppenheimer, Goldmann/Sachs und Warburg stets dann an vorderster Front […], wenn es um angebliche Machenschaften der „Wirtschaftskriminalität“ geht, und wenn [ihm] ostentativ auf die jüdischen Wurzeln dieser Institute verwiesen“ werde.[46]

Interviews

Werner Rügemer bei Muslim-Markt (2012)

Interviews mit Rügemer wurden in der Vergangenheit von Ken Jebsen (mehrfach: April 2013, Juni 2014, Mai 2015) und Muslim-Markt (2012) geführt. Der Web-Auftritt Muslim-Markt wird von den Brüdern Yavuz und Gürhan Özoguz aus Delmenhorst betrieben. Die Betreiber von Muslim-Markt vertreten Standpunkte, die im wesentlichen mit der offiziellen Linie der iranischen Regierung übereinstimmen. So verteidigten sie die Konferenz von Holocaustleugnern im Iran 2006, die Präsident Ahmadinedschad initiiert hatte. Das Webportal und seine Betreiber wurden im Jahr 2004 vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2004 wird den Betreibern vorgeworfen, „seit längerer Zeit“ direkt oder indirekt antizionistische und antiisraelische Propaganda zu verbreiten. Yavuz Özoguz wurde Anfang 2004 vom Amtsgericht Delmenhorst wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt, da auf der Website Bilddokumente aus der NS-Zeit mit aktuellen Aufnahmen aus dem Westjordanland unkommentiert kombiniert wurden sowie eine Rede des Imams Chamenei veröffentlicht war, in der dieser den Holocaust als ein „Märchen“ bezeichnete.

Auszeichnungen

  • 1998 erhielt er den Friedrich-und-Isabel-Vogel-Preis des Stifterverbandes für die deutsche Wissenschaft für die Reportage Die legalen Mittäter [47]
  • 2002 den Journalistenpreis des Bundes der Steuerzahler für das Rundfunkfeature 100 Jahre wie ein Tag – Die heimliche Globalisierung der Städte (WDR/DLF 2001)
  • 2003 gewann Rügemer den Journalistenpreis des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) für einen Hörfunkbeitrag über Cross-Border-Leasing, dessen zum Teil verheerende Wirkungsweise und Folgeerscheinungen für Kommunen und Gemeinwesen Rügemer seit 2000 in Deutschland und Europa aufgedeckt hat. Das Preisgeld wurde ihm jedoch kurzfristig aberkannt, weil er einen Aufruf von attac gegen ein Cross-Border-Leasing-Projekt bei den Kölner Stadtwerken unterzeichnet hatte. Daraufhin klagte er das Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro erfolgreich vor Gericht ein.[48][49]

Schriften

  • Die Psychoanalyse der BILD-Zeitung. 1968 (für Springer-Tribunal und Kritische Universität Berlin)
  • Philosophische Anthropologie und Epochenkrise. Studie über den Zusammenhang von allgemeiner Krise des Kapitalismus und anthropologische Grundlegung der Philosophie am Beispiel Arnold Gehlens. Dissertation. Pahl-Rugenstein, Köln 1979.
  • Neue Technik - alte Gesellschaft. Silicon Valley. Pahl-Rugenstein Verlag, Köln 1985, ISBN 3-7609-0955-8. (übersetzt in mehrere Sprachen)
  • Der Kranke Weltpolizist: Das Innenleben der USA als Gefahr für den „Rest der Welt“. Köln 1986.
  • Uwe Hirschfeld, Werner Rügemer (Hrsg.): Utopie und Zivilgesellschaft. Rekonstruktionen, Thesen und Informationen zu Antonio Gramsci. Berlin 1990.
  • Staatsgeheimnis Abwasser. Zebulon Verlag, Düsseldorf 1995, ISBN 3-928679-32-5.
  • Wirtschaften ohne Korruption? Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 1996, ISBN 3-596-13211-8.
  • Grüezi! Bei welchen Verbrechen dürfen wir behilflich sein? Die Schweiz als logistisches Zentrum der internationalen Wirtschaftskriminalität. Essays, Analysen und Materialien. Distel Verlag, Heilbronn 1999, ISBN 3-929348-27-6.
  • Arm und reich. transcript, Bielefeld 2002, ISBN 3-933127-92-0.
  • Die Berater. transcript, Bielefeld 2004, ISBN 3-89942-259-7. (Das Parlament)
  • Cross-Border-Leasing. Westfälisches Dampfboot, Münster 2004, ISBN 3-89691-568-1, (Buchbesprechung in Die Zeit)
  • Der Bankier. Ungebetener Nachruf auf Alfred Freiherr von Oppenheim. 3. erweiterte geschwärzte Ausgabe. Nomen, Frankfurt am Main 2006, ISBN 3-939816-00-0 (Buchrezension in die tageszeitung)
  • Privatisierung in Deutschland. 4. erweiterte und aktualisierte Ausgabe. Verlag Westfälisches Dampfboot, Münster 2008, ISBN 978-3-89691-630-3. (Hinweis in die tageszeitung)
  • ArbeitsUnrecht. Anklage und Alternativen. Westfälisches Dampfboot, Münster 2009, ISBN 978-3-89691-780-5.
  • „Heuschrecken“ im öffentlichen Raum: Public Private Partnership - Anatomie eines globalen Finanzinstruments. transcript, Bielefeld 2008, 2.Auflage 2011. ISBN 978-3-89942-851-3.
  • Colonia Corrupta. Westfälisches Dampfboot, Münster 2012 / 8. Auflage 2015, ISBN 978-3-89691-525-2.
  • Ratingagenturen - Einblicke in die Kapitalmacht der Gegenwart. transcript, Bielefeld, 2012, ISBN 978-3-8376-1977-5. (spanische Ausgabe: Januar 2013)
  • Die Fertigmacher. Arbeitsunrecht und professionelle Gewerkschaftsbekämpfung. Papyrossa Verlag, Köln 2014 / Erweiterte und aktualisierte 3. Auflage März 2017 ISBN 978-3-89438-555-2.
  • Bis diese Freiheit die Welt erleuchtet. Transatlantische Sittenbilder aus Politik und Wirtschaft, Geschichte und Kultur. Papyrossa-Verlag, Köln August 2016 / 2. Auflage Februar 2017 / ISBN 978-3-89438-615-3

Zitate

  • Artikel "Die deutsche Musterschülerin" von Werner Rügemer, über Angela Merkel: ..«der sprechende Hosenanzug mit den mechanischen Bewegungen» ... «[die] gefakete Flüchtlingsfreundin» [sei] «noch jedem US-Präsidenten in den Arsch gekrochen, den sie erreichen konnte» ... «Merkel ist korrupt, dabei sogar zum billigst denkbaren Preis, sie bekommt weniger als ein Mittelstands-Geschäftsführer. Sie ist sozusagen nicht käuflich, ganz und gar unschuldig und schuldlos»..[50]

Weblinks

Quellennachweise

  1. Udo Baron: Kalter Krieg und heißer Frieden – Der Einfluss der SED und ihrer westdeutschen Bündnisorganisationen auf die Partei „Die Grünen“. LIT Verlag, Münster 2003, ISBN 3-8258-6108-2, S. 56. auch online per google books einsehbar.
  2. PEN Zentrum Deutschland Hrsg.: Autorenlexikon 2012/2013. Peter Hammer Verlag, Wuppertal 2012, ISBN 978-3-7795-0421-4, S. 336f.
  3. „Let's make money“, Regie: Erwin Wagenhofer, Farbfilm, 110 Minuten, Österreich 2008.
  4. Werner Rügemer: Hundert Jahre wie ein Tag. Die heimliche Globalisierung der Städte. WDR 3, 17. Dezember 2001.
  5. Werner Rügemer: Cross Border Leasing. Ein Lehrstück zur globalen Enteignung der Städte. Verlag Westfälisches Dampfboot, Münster 2004 und 2005, ISBN 3-89691-568-1.
  6. Die Zeit: Rezension von „Cross Border Leasing. Ein Lehrstück zur Enteignung der Städte“ Blick ins ökonomische Schurkenland, Ausgabe 19/2014, geladen 28. Juli 2014.
  7. Werner Rügemer: Privatisierung in Deutschland. Eine Bilanz. 4. erweiterte und aktualisierte Auflage. Verlag Westfälisches Dampfboot, Münster 2008, ISBN 978-3-89691-630-3.
  8. Werner Rügemer: Heuschrecken im öffentlichen Raum. Public Private Partnership. Anatomie eines globalen Finanzinstruments. 2. aktualisierte und erweiterte Auflage. Transcript Verlag, Bielefeld 2012, ISBN 978-3-8376-1741-2.
  9. stadtrevue [1], geladen am 24. Januar 2015
  10. werner-ruegemer.de
  11. Online-Bezug auf die Rezension der Süddeutschen Zeitung, SZ, 16. Oktober 2012.
  12. https://arbeitsunrecht.de/werner-ruegemer-tritt-zurueck
  13. Über uns. arbeitsunrecht.de, abgerufen am 3. Januar 2013.
  14. Vorsicht Union Busting! arbeitsunrecht.de, abgerufen am 3. Jan. 2013.
  15. Union Busting in Deutschland. otto-brenner-kompakt.de, abgerufen am 3. Jan. 2013.
  16. Werner Rügemer (Hrsg.): ArbeitsUnrecht. Anklagen und Alternativen. Westfälisches Dampfboot, Münster 2009, ISBN 978-3-89691-780-5 [2]
  17. Werner Rügemer und Elmar Wigand: Die Fertigmacher. Arbeitsunrecht und professionelle Gewerkschaftsbekämpfung. Papyrossa Verlag, Köln 2. Auflage 2015. ISBN 978-3-89438-555-2
  18. Werner Rügemer: Der Bankier. Ungebetener Nachruf auf Alfred Freiherr von Oppenheim. 3. Nochmals geschwärzte Ausgabe der bereits geschwärzten Auflage 2006. Nomen Verlag Frankfurt am Main. ISBN 978-3-939816-003.
  19. vgl. „Messehallen um jeden Preis. Kluges Projekt oder Kölscher Klüngel?“ Deutschlandradio, 28. Oktober 2005.
  20. Werner Rügemer: Der Bankier. Ungebetener Nachruf auf Alfred Freiherr von Oppenheim. 3. Nochmals geschwärzte Ausgabe der bereits geschwärzten Auflage 2006. Nomen Verlag Frankfurt am Main. ISBN 978-3-939816-003, S.89, ungeschwärzt
  21. Werner Rügemer: Die „Persönlichkeitsrechte“ der Bank. In: Ossietzky. Nr. 14/2007.
  22. Werner Rügemer: Der Bankier. Ungebetener Nachruf auf Alfred Freiherr von Oppenheim. 3. Nochmals geschwärzte Ausgabe der bereits geschwärzten Auflage 2006. Nomen Verlag Frankfurt am Main. ISBN 978-3-939816-003, S. 90 und 98 ungeschwärzt
  23. Werner Rügemer: Der Bankier. Ungebetener Nachruf auf Alfred Freiherr von Oppenheim. 3. Nochmals geschwärzte Ausgabe der bereits geschwärzten Auflage 2006. Nomen Verlag Frankfurt am Main. ISBN 978-3-939816-003, S. 21 f. ungeschwärzt
  24. Werner Rügemer: Der Bankier. Ungebetener Nachruf auf Alfred Freiherr von Oppenheim. 3. Nochmals geschwärzte Ausgabe der bereits geschwärzten Auflage 2006. Nomen Verlag Frankfurt am Main. ISBN 978-3-939816-003, S. 81 und 83 ungeschwärzt
  25. Werner Rügemer: Der Bankier. Ungebetener Nachruf auf Alfred Freiherr von Oppenheim. 3. Nochmals geschwärzte Ausgabe der bereits geschwärzten Auflage 2006. Nomen Verlag Frankfurt am Main. ISBN 978-3-939816-003, S. 82 und 85 ungeschwärzt
  26. taz.de
  27. Insgesamt 22 Passagen, Angabe vom 24. Mai 2007; laut aktuellerer Angabe vom Juli 2007 wurde die Schwärzung von acht Passagen aufgehoben und es sind noch 14 Passagen, Quelle: Ossietzky 14/2007
  28. 28,0 28,1 Die Privatbank Oppenheim in Nordrhein-Westfalen zieht gegen ein Buch vor Gericht. In: Die Zeit. 20. Juli 2006.
  29. Schwarze Balken für die Wahrheit. In: taz. 26. Juli 2006.
  30. Brisante Falschheiten. auf: welt.de
  31. Ulrike de la Motte: Überheblich und selbstgefällig. ver.di FB 8, 1998.
  32. Die Plünderer kommen., inhaltsgleicher Artikel von Werner Rügemer in der Zeitung der Freitag, 11. Februar 2005.
  33. Werner Rügemer: Die unterwanderte Demokratie. Der Marsch der Lobbyisten durch die Institutionen, Blätter für deutsche und internationale Politik 8/2013, Seite 75.
  34. Norbert Häring: „Halb Sieg, halb Niederlage“ und „Ein Hauch von Transparenz“, Handelsblatt, 16. Februar 2015, Nr. 32.
  35. Nachdenkseiten: „IZA vs. Rügemer: Zweifelhafter Sieg“, [3], 11. Februar 2015, geladen 15. Februar 2015.
  36. NachDenkSeiten: Die Freiheit, die sie meinen. 2. September 2016
  37. 37,0 37,1 37,2 37,3 Eine Kritik am Vortrag von Werner Rügemer über „Europa im Visier der Supermacht USA, NachDenkSeiten, 7. September 2015
  38. 38,0 38,1 38,2 Kritik und Gegenkritik – Kai Ruhsert antwortet auf die Replik von Werner Rügemer auf seine Kritik am Vortrag „Europa im Visier der Supermacht USA“, NachDenkSeiten, 12. Oktober 2015 Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „Kritik und Gegenkritik“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  39. 39,0 39,1 [4]
  40. NRhZ-Online-Flyer Nr. 485 vom 19.11.2014
  41. Adriana Stern: "Mehr als Klüngel und Korruption: Die verschroben antisemitische Weltsicht von Werner Rügemer" (am 30. Oktober 2009 auf hagalil.com veröffentlicht, inzwischen nur noch als webpage capture auf archive.is verfügbar)
  42. 42,0 42,1 NRhZ-Online-Flyer Nr. 555 vom 30.03.2016
  43. Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg
  44. Werner Rügemer: "Ein Besuch in der Kölner Synagoge - Wenn Kipa-Brüder die Woche der Brüderlichkeit feiern" (am 8. Juli 2009 in der Neuen Rheinischen Zeitung veröffentlicht, inzwischen nur noch als Sicherungskopie verfügbar)
  45. Urteil des Landgerichts Köln vom 28.9.2016, AZ 28 S 3/16 - 131 C 87/15
  46. Gerrit Liskow; Quark mit roter Soße, haGalil vom 4. Januar 2010 bzw. 18. Tevet 5770
  47. Deutsche Polizei 7/1997, Zeitschrift der Gewerkschaft der Polizei
  48. SEBASTIAN SEDLMAYR: Aktenzeichen 143/C/132/4. In: die tageszeitung. 28. September 2004.
  49. Justitia statt Jury. Kölner Publizist Werner Rügemer klagte Preisgeld ein. In: Journalismus-Zeitschrift von ver.di (DJU). November 2004.
  50. Werner Rügemer: "Die deutsche Musterschülerin", Rubikon News vom 28.3.2017
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