In der [[Alternativmedizin]] spielt die Diskussion um Amalgamfüllungen (Zahnamalgam) in Zähnen eine besondere Rolle. Die Anwesenheit von Zahnamalgamen wird dabei mit einer großen Zahl unterschiedlichster Erkrankungen in Zusammenhang gebracht. Gleichzeitig finden sich im selben Umfeld eine Vielzahl von Behandlern und Ärzten, die [[Entschlackung|"Gift-Ausleitungen"]] anbieten, beispielsweise mit Chelatbildnern (EDTA) oder nach dem [[Cutler-Protokoll]]. Hinzu kommen Zahnärzte, die "Amalgam-Sanierungen" anbieten, also die Entfernung sämtlicher amalgamhaltiger Zahnfüllungen. Ein Austausch intakter Amalgamfüllungen wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet, wie das Bundessozialgericht wiederholt festgestellt hat.<ref>BSG, Urteil vom 6. Oktober 1999 [http://www.lexetius.com/2000/9/4 B1 KR 13/97 R]</ref><ref>BSG, Urteil vom 30. Oktober 2002 [http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Datum=2006&nr=8536&linked=urt B1 KR 31/01 R]</ref> | In der [[Alternativmedizin]] spielt die Diskussion um Amalgamfüllungen (Zahnamalgam) in Zähnen eine besondere Rolle. Die Anwesenheit von Zahnamalgamen wird dabei mit einer großen Zahl unterschiedlichster Erkrankungen in Zusammenhang gebracht. Gleichzeitig finden sich im selben Umfeld eine Vielzahl von Behandlern und Ärzten, die [[Entschlackung|"Gift-Ausleitungen"]] anbieten, beispielsweise mit Chelatbildnern (EDTA) oder nach dem [[Cutler-Protokoll]]. Hinzu kommen Zahnärzte, die "Amalgam-Sanierungen" anbieten, also die Entfernung sämtlicher amalgamhaltiger Zahnfüllungen. Ein Austausch intakter Amalgamfüllungen wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet, wie das Bundessozialgericht wiederholt festgestellt hat.<ref>BSG, Urteil vom 6. Oktober 1999 [http://www.lexetius.com/2000/9/4 B1 KR 13/97 R]</ref><ref>BSG, Urteil vom 30. Oktober 2002 [http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Datum=2006&nr=8536&linked=urt B1 KR 31/01 R]</ref> |