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4:58 PM · Jul 15, 2023
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Tobias Ulbrich
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@AnwaltUlbrich
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Thema heute: „Die Entwicklung und Herstellung sind als schadenstiftende Ursachen im Arzneimittelrecht maßgeblich“
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Wir werfen im Rahmen der Klageverfahren den #mRNA Herstellern u.a. als schadenstiftend folgende Gesichtspunkte vor:
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1. Toxische #LNP ALC0159, ALC0315, SM102 eingesetzt zu haben.
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2. Dass die LNP (Lipid-Nanopartikel) die Blutschranken in Gehirn, Hoden in Ovarien überwinden.
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3. Dass das Spike - Protein Wuhan1 im Körper von körpereigenen Zellen gebaut werden soll, das über
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- eine Furinspaltstelle verfügt, damit sich der S1 Teil - der Kopf des Proteins vom S2 Teil trennt und mit der Trennung über das Blockieren des ACE2 Schäden anrichtet
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- dass das verbliebene S2 Protein geeignet ist mit dem Durchboren benachbarter Zellen Großzellen zu bilden, die die Eigenschaft haben Lymphozyten zu schreddern
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4. eine Neuropilin - Schnittstelle entwickelt und verbaut wurde, die das Spike-Protein auch durch Nervenzellen und Gehirnzellen exponieren läßt.
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5. HIV-Sequenzen und Proteine daraus im Spike Protein Verwendung gefunden haben mit Auswirkungen auf das Immunsystem
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6.Eine Codonoptimierung stattfand, die zu Proteinfehlfaltung führt bzw. diese wahrscheinlich macht.
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7. Progressives Proteindesign verwendet wurde, das allein Computermodellen folgt und in der Realität keinerlei Entsprechung haben muss.
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8. N1-Methylpseudouridin verwendet wurde, das Proteintranslation und Proteinmenge erhöht.
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9. Grundlegende Proteincharakteresierungen gänzlich vor und nach Beginn der Produktion.
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Im Rahmen der obigen Punkte hatte ich in der Vergangenheit bereits Einzelbeiträge zu jedem Thema mit Literaturnachweisen veröffentlicht. Die Punkte 6-9 sind neu und ergeben sich aus der Auswertung öffentlich verfügbarer Herstellerunterlagen sowie wissenschaftlicher Auswertungen, die wir noch nach Einführung in die gerichtlichen Verfahren veröffentlichen werden.
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Wer aus Sicht der Klageparteien eine erhebliche Gefahrenquelle für gesundheitliche Schäden schuf und nicht erläutern kann, welcher konkrete Nutzen mit der Verwendung dieser Komponenten verbunden sein soll, aber das Schadenspotential erdrückend auf der Hand liegt, wird sicher noch ein paar Fragen zum jeweils eigenen erlittenen Schaden haben, wobei die Fragen gem. §. 84a AMG vom jeweiligen Hersteller zu beantworten sein werden.
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Twitter, Verwechselung von Recht auf freie Meinungsäusserung und firmeneigene Regeln bei OTS Werbung (PR). (9.7.2023)
 
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