− | Reiner Füllmich bietet seit Juli 2020 mit einem Team eine Sammelklage für 800 € plus MWSt an<ref>https://www.tagesschau.de/faktenfinder/sammelklage-corona-119.html</ref> an, die sich gegen Personen richten soll, die behaupteten dass der PCR-Test Infektionen erkennen.<ref>https://www.volksverpetzer.de/video/fuellmich-drosten-aussichtslos/</ref> Bis Mitte November 2020 (also 4 Monaten) lagen keine Belege für eine tatsächliche Klage in den USA vor. Die Sammelklage soll in den USA als ''class action suit'' eingereicht werden, allerdings will man auch deutsche Gerichte einschalten. Bei Erfolg wollen die Anwälte zusätzlich 10 Prozent der erstrittenen Summe als Erfolgshonorar. Sammelklagen sind in den USA üblicherweise kostenlos. | + | Reiner Füllmich bietet seit Juli 2020 mit einem Team eine Sammelklage für 800 € plus MWSt an<ref>https://www.tagesschau.de/faktenfinder/sammelklage-corona-119.html</ref> an, die sich gegen Personen richten soll, die behaupteten dass der PCR-Test Infektionen erkennen.<ref>https://www.volksverpetzer.de/video/fuellmich-drosten-aussichtslos/</ref> Mit Stand von Ende Oktober 2021 (also seit 16 Monaten) liegen keine Belege für eine tatsächliche Klage in den USA vor. Dies ist auch einem Artikel der Fuldaer Zeitung zu entnehmen.<ref>https://www.fuldaerzeitung.de/panorama/corona-reiner-fuellmich-sammelklage-kritik-berlin-anwaltmassnahmen-politik-91083027.html</ref> Mehrere Anfragen dieser Zeitung liess er unbeantwortet. Der Augsburger Blog „Volksverpetzer“ schätzt, dass Füllmich für die Corona-Sammelklage mehr als eine Million Euro eingesammelt habe. |
| Am 6. Dezember 2020 gab Füllmich bekannt, mit dem [[Impfgegner]] und Anwalt [[Robert Kennedy jr]] zusammen zu arbeiten.<ref>Zitat von Webseite von Reiner Füllmich: ''Die Zeit der Vorbereitungen konnte im November erfolgreich abgeschlossen werden. In den USA sind unsere Partner das Anwaltsteam um Robert F. Kennedy jr.. Dort wird in Kürze eine erste Klage wegen der auch in den USA genutzten PCR-Tests eingereicht.<br>Für diese Klage wird in den USA das Verfahren einer class action beantragt. Im weiteren unterstützen wir mit unseren Erkenntnissen kanadische Kollegen, die ebenfalls eine weitere PCR-Klage in Kanada einreichen werden.<br>In Deutschland wurde mit einer Klage gegen einen „Faktenchecker-Blog“ der Auftakt für eine Vielzahl von Klagen bereitet, die sich gegen diejenigen richten, welche Unwahrheiten über handelnden Personen, wie Dr. Wolfgang Wodarg, verbreiten oder nach unseren Erkenntnissen die Öffentlichkeit über die Hintergründe und Erkenntnisse zum Thema COVID-19 bewusst getäuscht und damit die Ursache für diesen Skandal – unter dem nicht nur weite Teile der Wirtschaft leiden – gesetzt haben.<br>Ein Effekt dieser Klagen ist die Möglichkeit, die Fragen u. a. rund um den PCR-Test zum Beweisthema vor Gericht zu machen. Wir werden hierzu auch jeweils im Newsbereich über unsere nächsten Schritte informieren bzw. unsere Mandanten erhalten dazu wieder eine gesonderte Information per Mail.<br>Die Strategie hinter der geplanten US-Sammelklage begleiten die schon aus dem Berliner „Corona-Ausschuss“ bekannten Rechtsanwälte. Allen voran Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich, LL.M. (UCLA) aus Göttingen. Er ist seit 26 Jahren als Prozessanwalt aktiv, zugelassen in Deutschland und Kalifornien. Er ist Gründungsmitglied der Stiftung „Corona-Ausschuss“. Mit ihm arbeiten Rechtsanwältin Antonia Fischer und Rechtsanwalt Dr. Justus Hoffmann aus Berlin sowie Rechtsanwältin Cathrin Behn aus Göttingen federführend auf der deutschen Seite.<br>Daneben ist eine Reihe von Anwälten tätig, die nicht nach außen in Erscheinung treten können, weil die Kanzleien, in welchen sie beschäftigt sind, Bedenken haben, Mainstream-Mandate und Mandate der öffentlichen Hand zu verlieren, wenn ihre Corona-Schadensersatz-Tätigkeit bekannt wird. Rechtsanwältin Fischer wird sich zudem als Medizinrechtlerin um die Aufarbeitung der Corona-Folgen wegen z. B. verschobener Operationen, Therapien etc. kümmern. Dr. Hoffmann ist bereits aktiv in der „Task Force Masken“. Beide sind wie Dr. Fuellmich Mitglieder im anwaltlichen Corona-Ausschuss. Rechtsanwalt Marcel Templin ist ebenfalls in Berlin als Rechtsanwalt zugelassen und als Lehrbeauftragter auch in der juristischen Ausbildung engagiert. Im Haftungsrecht arbeitet er seit Jahren deutschlandweit mit Kolleginnen und Kollegen zusammen, und er organisiert und koordiniert diese Zusammenarbeit für den Corona-Schadensersatz.''</ref> Füllmich erklärte die gemeinte Klage am 23. November 2020 eingereicht zu haben. Die gemeinte Klage ist im Internet öffentlich einsehbar.<ref>https://www.psiram.com/de/images/6/6e/Fuellmich_2021_01_10_FILE_STAMPED_COMPLAINT.pdf</ref> Ersichtlich ist lediglich dass die Children Health Defence (CHD) von Robert Kennedy als eine von mehreren Klägern gegen die Stadt New York auftaucht. Es kann sich nicht um eine amerikanische Sammelklage handeln, denn dafür müsste der Schaden mind. 5 Mio US$ betragen. Geklagt wird gegen Schulschliessungen, Schadenersatzforderungen werden nicht gestellt.<ref>https://www.volksverpetzer.de/bericht/sammelklage-drosten-tauschung/</ref> Der US-Supreme-Court hatte die Rechtmäßigkeit von diesen Schließungen sogar am Tag der Klageeinreichung bestätigt. Klagen dieser Art sind weder neu noch haben sie irgendeine Auswirkung auf deutsche Maßnahmen. Weder werden die Namen WHO, Wieler oder Drosten genannt, noch der Name von Füllmich. Auch ist nicht die Rede von einem PCR-Test. Offenbar wurden 1400+ Rechnungen über insgesamt über 1.3 Mio EUR wurden an Unternehmer geschickt um die Klage zu finanzieren. | | Am 6. Dezember 2020 gab Füllmich bekannt, mit dem [[Impfgegner]] und Anwalt [[Robert Kennedy jr]] zusammen zu arbeiten.<ref>Zitat von Webseite von Reiner Füllmich: ''Die Zeit der Vorbereitungen konnte im November erfolgreich abgeschlossen werden. In den USA sind unsere Partner das Anwaltsteam um Robert F. Kennedy jr.. Dort wird in Kürze eine erste Klage wegen der auch in den USA genutzten PCR-Tests eingereicht.<br>Für diese Klage wird in den USA das Verfahren einer class action beantragt. Im weiteren unterstützen wir mit unseren Erkenntnissen kanadische Kollegen, die ebenfalls eine weitere PCR-Klage in Kanada einreichen werden.<br>In Deutschland wurde mit einer Klage gegen einen „Faktenchecker-Blog“ der Auftakt für eine Vielzahl von Klagen bereitet, die sich gegen diejenigen richten, welche Unwahrheiten über handelnden Personen, wie Dr. Wolfgang Wodarg, verbreiten oder nach unseren Erkenntnissen die Öffentlichkeit über die Hintergründe und Erkenntnisse zum Thema COVID-19 bewusst getäuscht und damit die Ursache für diesen Skandal – unter dem nicht nur weite Teile der Wirtschaft leiden – gesetzt haben.<br>Ein Effekt dieser Klagen ist die Möglichkeit, die Fragen u. a. rund um den PCR-Test zum Beweisthema vor Gericht zu machen. Wir werden hierzu auch jeweils im Newsbereich über unsere nächsten Schritte informieren bzw. unsere Mandanten erhalten dazu wieder eine gesonderte Information per Mail.<br>Die Strategie hinter der geplanten US-Sammelklage begleiten die schon aus dem Berliner „Corona-Ausschuss“ bekannten Rechtsanwälte. Allen voran Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich, LL.M. (UCLA) aus Göttingen. Er ist seit 26 Jahren als Prozessanwalt aktiv, zugelassen in Deutschland und Kalifornien. Er ist Gründungsmitglied der Stiftung „Corona-Ausschuss“. Mit ihm arbeiten Rechtsanwältin Antonia Fischer und Rechtsanwalt Dr. Justus Hoffmann aus Berlin sowie Rechtsanwältin Cathrin Behn aus Göttingen federführend auf der deutschen Seite.<br>Daneben ist eine Reihe von Anwälten tätig, die nicht nach außen in Erscheinung treten können, weil die Kanzleien, in welchen sie beschäftigt sind, Bedenken haben, Mainstream-Mandate und Mandate der öffentlichen Hand zu verlieren, wenn ihre Corona-Schadensersatz-Tätigkeit bekannt wird. Rechtsanwältin Fischer wird sich zudem als Medizinrechtlerin um die Aufarbeitung der Corona-Folgen wegen z. B. verschobener Operationen, Therapien etc. kümmern. Dr. Hoffmann ist bereits aktiv in der „Task Force Masken“. Beide sind wie Dr. Fuellmich Mitglieder im anwaltlichen Corona-Ausschuss. Rechtsanwalt Marcel Templin ist ebenfalls in Berlin als Rechtsanwalt zugelassen und als Lehrbeauftragter auch in der juristischen Ausbildung engagiert. Im Haftungsrecht arbeitet er seit Jahren deutschlandweit mit Kolleginnen und Kollegen zusammen, und er organisiert und koordiniert diese Zusammenarbeit für den Corona-Schadensersatz.''</ref> Füllmich erklärte die gemeinte Klage am 23. November 2020 eingereicht zu haben. Die gemeinte Klage ist im Internet öffentlich einsehbar.<ref>https://www.psiram.com/de/images/6/6e/Fuellmich_2021_01_10_FILE_STAMPED_COMPLAINT.pdf</ref> Ersichtlich ist lediglich dass die Children Health Defence (CHD) von Robert Kennedy als eine von mehreren Klägern gegen die Stadt New York auftaucht. Es kann sich nicht um eine amerikanische Sammelklage handeln, denn dafür müsste der Schaden mind. 5 Mio US$ betragen. Geklagt wird gegen Schulschliessungen, Schadenersatzforderungen werden nicht gestellt.<ref>https://www.volksverpetzer.de/bericht/sammelklage-drosten-tauschung/</ref> Der US-Supreme-Court hatte die Rechtmäßigkeit von diesen Schließungen sogar am Tag der Klageeinreichung bestätigt. Klagen dieser Art sind weder neu noch haben sie irgendeine Auswirkung auf deutsche Maßnahmen. Weder werden die Namen WHO, Wieler oder Drosten genannt, noch der Name von Füllmich. Auch ist nicht die Rede von einem PCR-Test. Offenbar wurden 1400+ Rechnungen über insgesamt über 1.3 Mio EUR wurden an Unternehmer geschickt um die Klage zu finanzieren. |