Das Grundstück war als "russisches Hoheitsgebiet" erklärt worden. Obwohl auch in Russland verpflichtende Schutzmassnahmen gegen das neue Coronavirus gelten, berzichteten die Betreiber der illegalen Schule auf sämtliche Schutzmassnahmen. | Das Grundstück war als "russisches Hoheitsgebiet" erklärt worden. Obwohl auch in Russland verpflichtende Schutzmassnahmen gegen das neue Coronavirus gelten, berzichteten die Betreiber der illegalen Schule auf sämtliche Schutzmassnahmen. |