ADI-Werte gelten nur für die orale Aufnahme des Stoffes. Für krebserregende Stoffe werden keine ADI-Werte abgeleitet, sondern das sogenannte „unit-risk“ oder „Risikoeinheit“. Es gibt an, mit wieviel zusätzlichen Krebsfällen in einer Geburtskohorte von gleich exponierten Personen im Verlauf von 70 Jahren durch die Exposition zu rechnen ist. | ADI-Werte gelten nur für die orale Aufnahme des Stoffes. Für krebserregende Stoffe werden keine ADI-Werte abgeleitet, sondern das sogenannte „unit-risk“ oder „Risikoeinheit“. Es gibt an, mit wieviel zusätzlichen Krebsfällen in einer Geburtskohorte von gleich exponierten Personen im Verlauf von 70 Jahren durch die Exposition zu rechnen ist. |