Behandlungsexperimente der COVID-19-Erkrankung mit Homöopathie: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | *Bericht des Lobbyvereins [[Hahnemann Gesellschaft|Hahnemann Gesellschaft e.V.]] aus Wiesbaden (Ulrike Fröhlich)<ref>Hahnemann Gesellschaft e.V., Biebricher Allee 59, D-65187 Wiesbaden<br>Vereinsregister Würzburg VR 200707, gesetzlich vertreten durch: Ulrike Fröhlich, Dr. Elisabeth Häcker-Strobusch, Hans Baitinger</ref> über Behandlungen in der Türkei. | ||
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*[[Pseudomedizinische Therapievorschläge gegen COVID-19 Infektion]] | *[[Pseudomedizinische Therapievorschläge gegen COVID-19 Infektion]] |
Version vom 21. Juli 2020, 11:04 Uhr
Während der Coronavirus-Pandemie 2020 kam es zu Behandlungsexperimenten der COVID-19 Erkrankung mit Homöopathie. Tatsächlich gibt es jedoch keinerlei Nachweis einer Wirksamkeit der Homöopathie bei durch Viren ausgelösten Infektionskrankheiten. Insbesondere liegt kein Nachweis einer Wirksamkeit oder Eignung bei der COVID-19 Krankheit durch das neuartige CoV-3 "Coronavirus" vor. Selbst aus homöopathischen Kreisen wird vor eigenmächtigen Experimenten und Versuchen mit Homöopathie gewarnt. Dennoch zeigte es sich, dass es zu Behandlungsversuchen von an COVID-19 Erkrankten durch homöopathische Behandlungen kam, sowie zu einer möglichen Prophylaxe (Vorbeugung).
Zu nennen sind in diesem Zusammenhang:
- Bericht des Lobbyvereins Hahnemann Gesellschaft e.V. aus Wiesbaden (Ulrike Fröhlich)[1] über Behandlungen in der Türkei.
Siehe auch
Quellennachweise
- ↑ Hahnemann Gesellschaft e.V., Biebricher Allee 59, D-65187 Wiesbaden
Vereinsregister Würzburg VR 200707, gesetzlich vertreten durch: Ulrike Fröhlich, Dr. Elisabeth Häcker-Strobusch, Hans Baitinger