− | Yavuz Özoguz wurde Anfang 2004 vom Amtsgericht Delmenhorst wegen [[Volksverhetzung]] zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt, da auf der Website Bilddokumente aus der [[Nationalsozialismus|NS-Zeit]] mit aktuellen Aufnahmen aus dem Westjordanland unkommentiert kombiniert wurden, sowie eine Rede des Imams Chamenei veröffentlicht war, in der dieser den Holocaust als ein „Märchen“ bezeichnete. Das wertete das Gericht als „feindselige Agitation“ gegen das Judentum. Die genannten Äußerungen, so urteilten die Richter, stellten eine Leugnung der Existenz der Gaskammern dar und es müsse „befürchtet werden, dass gewaltbereite Antisemiten das Gedankengut als eine Art ,geistigen Brandbeschleuniger' aufgreifen“.<ref>[[Pascal Beucker]]: [http://www.taz.de/pt/2004/03/06/a0168.1/textdruck ''Muslim sucht neue Stelle.''] In: ''die tageszeitung'', 6. März 2004.</ref> Das Urteil wurde allerdings nicht rechtskräftig, nachdem sich in der Berufung Staatsanwaltschaft und Özoguz auf Vorschlag des Richters gegen Zahlung von 1000 Euro an eine wohltätige Organisation, auf eine [[Einstellung des Strafverfahrens (Deutschland)|Einstellung mit Auflagen]] nach §153a StPO einigten.<ref>MM: [http://www.muslim-markt.de/justicia/strafe.htm Verfahren gegen MM, Übersicht]</ref> | + | Yavuz Özoguz wurde Anfang 2004 vom Amtsgericht Delmenhorst wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt, da auf der Website Bilddokumente aus der NS-Zeit mit aktuellen Aufnahmen aus dem Westjordanland unkommentiert kombiniert wurden, sowie eine Rede des Imams Chamenei veröffentlicht war, in der dieser den Holocaust als ein „Märchen“ bezeichnete. Das wertete das Gericht als „feindselige Agitation“ gegen das Judentum. Die genannten Äußerungen, so urteilten die Richter, stellten eine Leugnung der Existenz der Gaskammern dar und es müsse „befürchtet werden, dass gewaltbereite Antisemiten das Gedankengut als eine Art ,geistigen Brandbeschleuniger' aufgreifen“.<ref>Pascal Beucker: [http://www.taz.de/pt/2004/03/06/a0168.1/textdruck ''Muslim sucht neue Stelle.''] In: ''die tageszeitung'', 6. März 2004.</ref> Das Urteil wurde allerdings nicht rechtskräftig, nachdem sich in der Berufung Staatsanwaltschaft und Özoguz auf Vorschlag des Richters gegen Zahlung von 1000 Euro an eine wohltätige Organisation, auf eine Einstellung mit Auflagen nach §153a StPO einigten.<ref>MM: [http://www.muslim-markt.de/justicia/strafe.htm Verfahren gegen MM, Übersicht]</ref> |