Malta-Masche: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 4. Juni 2020, 17:51 Uhr

Als Malta Masche wird ein Vorgehen von Reichsbürgern und gleichgesinnten Staatsleugnern bzw. Staatsverweigerern (österr.) bezeichnet, bei dem Geldforderungen von mehreren hunderttausend bis Millionen Euro gegenüber Vertretern von Behörden und Gerichten behauptet werden und versucht wird, über den Mechanismus des europäischen Zahlungsbefehls die ungerechtfertigten Forderungen einzutreiben.

Eintragung in US-amerikanische Register

Es ist zunächst eine Anmeldung im UCC-1-Register[1] in den USA nötig. Die Anmeldung in dem Handelsregister ist online möglich und läuft vollautomatisch, die Plausibilitätsprüfung übernehmen Computer. Über diese Registereintragungen können nun Abfragen (certified search reports) gemacht und ausgedruckt werden, die den Eindruck erwecken, dass ein tatsächliches Schuldverhältnis besteht. Diese Ausdrucke enthalten den Vermerk „a true and exact representation“ und weisen nur auf die „wahre und exakte“ Darstellung der Angaben des Antragstellers hin, nicht auf die Richtigkeit des Schuldverhältnisses. Eine Fehlinterpretation, die offensichtlich bewusst gesucht wird.

Das UCC-1 financing statement gibt Auskunft darüber, an welchem collateral jemand einen interest haben könnte (der interest kann auch "zukünftig" entstehen).

Das UCC statement besagt nicht, wer bei wem Schulden hat oder haben könnte, sondern, dass eine Partei ein Interesse an einer Sicherheit in Form bestimmten Eigentumes einer anderen Partei haben könnte. Dies dient für die Gläubigerpartei dazu, sich bei einer eventuellen Verwertung des Sicherungsgutes einen Platz weit vorne in der Rangordnung zu sichern.

Deshalb ist auch die Bezeichnung der UCC-Register als "Schuldnerregister", wie sie immer durch die Medien geistert, unpräzise. Die UCC-Register sind keine "Schuldnerregister", sondern Register von Eigentum, das von jemandem als Sicherheit beansprucht wird.

Geltendmachung bei maltesischen Gerichten

Nach der Anmeldung werden beliebige Forderungen gegenüber angeblichen Schuldnern - meist Justizbediensteten - ohne den in Deutschland und Österreich üblichen Rechtsweg geltend gemacht, bei dem die Schuld und der tatsächlich entstandene Schaden nachgewiesen werden müssen. Diese Forderungen werden anschließend an Inkassounternehmen[2] auf Malta abgetreten, die damit vollstreckbare Titel vor maltekischen Gerichten erwirken[3].

Um die ungerechtfertigten Forderungen abzuwehren, müssten die Betroffenen dann innerhalb kürzester Zeit (30 Tage) persönlich vor Gericht auf Malta erscheinen, ansonsten drohen die infolge Gebühren zu horrenden Summen angewachsenen Forderungen in Deutschland vollstreckt zu werden.

Die Betreiber der Malta-Masche leiten beim Superior Court oder Court of Magistrates in Malta ein Verfahren gegen die behaupteten Schuldner eines anderen Mitgliedstaates der EU ein, wofür Anwaltszwang besteht. Wird hier nun das entsprechende Rechtsmittel versäumt, ergeht vom Maltesischen Gericht ein Versäumnisurteil und gleichzeitig ein Vollstreckungstitel. Dieser Titel könnte nun in einem weiteren Schritt, auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr 805/2004, für einen europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen (EUVTVO) und VO (EU) Nr 1215/2012 über gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssache (Brüssel 1a-VO) herangezogen werden, wenn es sich nicht um (behauptete) Amtshaftungsansprüche handelt, die nicht zu den Zivilsachen i.S. dieser Verordnung zählen.

Zwar kann jedermann, um sich gegen diese ungerechtfertigten Forderungen wehren zu können, auf der Website [1] Einträge im US-Schuldenregister "UCC" abfragen, kaum jemand von den Betroffenen kommt jedoch auf diese Idee, bevor er durch die maltekischen Gerichtsbehörden damit konfrontiert wird. Sollte ein ungerechtfertigter Eintrag vorhanden sein, kann ein Löschungsantrag per E-Mail an die Adresse ucc@dol.wa.gov gesendet werden. Bislang wurden solche Anträge anstandslos akzeptiert und die Einträge gelöscht.

Es wurden bisher sowohl in Deutschland[4], als auch in Österreich[5] versucht, gegen die dortigen Behörden Forderungen anzumelden. Bisher ist es jedoch noch nicht gelungen, tatsächlich Beträge beizutreiben.

Es sind Fälle bekannt, in denen die Forderungen an Inkassounternehmen aus San Marino abgegeben wurden.[6]

Reaktionen der Behörden

Die Angelegenheit wurde auf höchster Staatsebene bereits so dringend, dass sich der österreichische Innenminister dazu genötig sah, sich an seinen maltekischen Amtskollegen zu wenden, um das Vorgehen gegen die ungerechtfertigten Forderungen abzustimmen.[7] In Deutschland versandte das Auswärtige Amt Anfang Dezember 2016 ein Schreiben an alle 16 Landesjustizministerien, wonach die Maltekischen Behörden dem Trickbetrug nunmehr an der Quelle ein Ende bereiten wollen. Der maltekische Generalstaatsanwalt habe darum gebeten, ihn über derartige Fälle zu informieren.[8] [9] In Deutschland ist man behördlicherseits außerdem dazu übergegangen, die Bedrohung von Mitarbeitern strafrechtlich zu verfolgen. Die Ankündigung der Vollstreckung mittels der Malta-Masche wird als versuchte Nötigung bestraft.[10]

Auch auf Länderebene erregte dieses Vorgehen der Reichsbürger Besorgnis:

Rheinland-Pfalz

Antwort des Ministeriums der Justiz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/593 –[11] Auswirkungen der „Malta-Masche“ auf Rheinland-Pfalz:

Brandenburg

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2044 des Abgeordneten Danny Eichelbaum der CDU-Fraktion Drucksache 6/4930[12]

Thüringen

Kleine Anfrage der Abgeordneten Meißner (CDU) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales Drucksache 6/2733[13]

Pressespiegel

Weblinks

Quellennachweise

Hinweis: dieser Artikel wurde von Sonnenstaat-Wiki übernommen. Link zum Originalartikel