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'''Beate Bahner''' (geb. 1966) ist eine Rechtsanwältin und Autorin aus Heidelberg. Sie wurde überregional durch ihre Ablehnung behördlich angeordneter Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen das CoV-Virus bekannt. Am 10. April 2020 gab Bahner bekannt, im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten gegen behördliche Massnahmen ihre Zulassung als Anwältin zurückgeben zu wollen:  
 
'''Beate Bahner''' (geb. 1966) ist eine Rechtsanwältin und Autorin aus Heidelberg. Sie wurde überregional durch ihre Ablehnung behördlich angeordneter Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen das CoV-Virus bekannt. Am 10. April 2020 gab Bahner bekannt, im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten gegen behördliche Massnahmen ihre Zulassung als Anwältin zurückgeben zu wollen:  
:''..Sehr gerne habe ich Sie über 25 Jahre als Anwältin begleitet und mich für Ihr gutes Recht eingesetzt. Mit der Entscheidung des BVerfG vom Karfreitag, 10. April 2020 habe ich meine Anwaltszulassung zurückgegeben...In dieser Diktatur kann auch ich leider nichts mehr für Sie tun''.<ref>https://taz.de/Rechtsanwaeltin-Beate-Bahner/!5675404/</ref>  
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:''..Sehr gerne habe ich Sie über 25 Jahre als Anwältin begleitet und mich für Ihr gutes Recht eingesetzt. Mit der Entscheidung des BVerfG vom Karfreitag, 10. April 2020 habe ich meine Anwaltszulassung zurückgegeben..''.<ref>https://taz.de/Rechtsanwaeltin-Beate-Bahner/!5675404/</ref>  
 
Einen Tag später, am 11. April 2020, nahm sie nach Erlass einer eigenen Corona Auferstehung Verordnung ihre Ankündigung wieder zurück:
 
Einen Tag später, am 11. April 2020, nahm sie nach Erlass einer eigenen Corona Auferstehung Verordnung ihre Ankündigung wieder zurück:
 
:''..Die Corona-Auferstehungs-Verordnung vom 11. April 2020 gilt bundesweit und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft....Beschlossen und verkündet durch Beate Bahner, die seit der Erarbeitung dieser Verordnung beschlossen hat, ihre Anwaltszulassung bis auf weiteres zu behalten. Heidelberg, den 11. April 2020, 19 Uhr..''
 
:''..Die Corona-Auferstehungs-Verordnung vom 11. April 2020 gilt bundesweit und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft....Beschlossen und verkündet durch Beate Bahner, die seit der Erarbeitung dieser Verordnung beschlossen hat, ihre Anwaltszulassung bis auf weiteres zu behalten. Heidelberg, den 11. April 2020, 19 Uhr..''
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