Ravi Roy: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. Januar 2009, 00:05 Uhr
Ravi Roy (geboren am 28. April 1950 in Indien) ist ein Homöopath indischer Abstammung der in Murnau (Bayern) lebt und einen eigenen Buchverlag mit Internetwebshop für Literatur und Chakrablüten Essenzen betreibt. Roy besitzt den Titel DHMS (Diploma of Homeopathic Medicine and Surgery). Er ist kein Heilpraktiker und darf nach deutschem Recht auch den Titel Arzt nicht führen. Er kam 1976 nach Deutschland und ist mit der Heilpraktikerin und Chakrablüten-Essenzen Erfinderin Carola Lage-Roy verheiratet. Er leitet in Murnau ein Lehr- und Forschungsinstitut für Homöopathie, während seine Frau eine homöopathische HP-Praxis führt. Roy gilt als Impfgegner und stellte merkwürdige Behauptungen zu Gesundheitsfragen auf. So seien beispielsweise homöopathische Mittel gegen den Milzbrand (Anthrax) wirksam. Auf Belustigung stiessen Angaben über den Einsatz von potenzierten Handystrahlen oder potenzierten Röntgenstrahlen.
Ravi Roy als Impfgegner
Roy gilt als Impfgegner. Impfungen hätten seiner Meinung nach "lebenslängliche Verkrüppelung" zur Folge, die die Anfälligkeit für chronische Krankheiten erhöhe. Zitat: ...Durch Impfung begrenzt man sich selbst im Leben, man wird enger und materialistischer... Als Impfgegner propagiert Roy aber selber "Impfungen" mit sogenannten Nosoden. Selbst der Zentralverein der homöopathischen Ärzte (DZVhÄ) sah sich daher veranlasst vor Roy zu warnen: ...Es gibt keine ´homöpathischen Impfungen´. Kein homöopathisches Mittel ist in der Lage, eine nachweisbare Immunisierung hervorzurufen. Vor dem Ersatz einer notwendigen Impfung durch die Einnahme homöopathischer Medikamente wird gewarnt...
Juristisches Tauziehen
Wegen der gemeingefährlichen Ratschläge im von ihm und seiner Frau betriebenen Internetforum kam es zu einer Abmahnung durch den Verbraucherschutzverein. Nach der Abmahnung, der sich Lage-Roy voll und ganz unterworfen hat, ist es wegen Nichteinhaltung zu einer einstweiligen Verfügung gekommen,die bei Nichteinhaltung eine Strafe bis zu 250.000 € beinhaltet.