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'''Nahrungsergänzungsmittel''' (NEM) sind Lebensmitteln entsprechende Produkte, die in Deutschland der [[Nahrungsergänzungsmittelverordnung]] (NemV) und nach EU-Recht der Richtlinie 2002/46/EG unterliegen. Stets findet auch das [[LFGB|Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch]] Anwendung. NEM sind nicht dazu bestimmt, Erkrankungen zu heilen oder ihnen vorzubeugen. Nahrungsergänzungen dürfen in Deutschland keine arzneiliche Wirkung entfalten oder beanspruchen; auch haben sie keinen nennenswerten Anteil an der menschlichen, biologischen [[Bioenergetik|Energiegewinnung]]. Ein Ausgleich einer längerdauernden Fehlernährung ist durch sie nicht möglich. Es besteht eine teilweise Überschneidung mit dem Begriff Functional Food.
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'''Nahrungsergänzungsmittel''' (NEM) sind Lebensmitteln entsprechende Produkte, die in Deutschland der [[Nahrungsergänzungsmittelverordnung]] (NemV) und nach EU-Recht der Richtlinie 2002/46/EG unterliegen. Stets findet auch das [[LFGB|Lebensmittel- und Futtergesetzbuch]] Anwendung. NEM sind nicht dazu bestimmt, Erkrankungen zu heilen oder ihnen vorzubeugen. Nahrungsergänzungen dürfen in Deutschland keine arzneiliche Wirkung entfalten oder beanspruchen; auch haben sie keinen nennenswerten Anteil an der menschlichen, biologischen [[Bioenergetik|Energiegewinnung]]. Ein Ausgleich einer längerdauernden Fehlernährung ist durch sie nicht möglich. Es besteht eine teilweise Überschneidung mit dem Begriff Functional Food.
    
In den USA werden die NEM als "dietary supplements" bezeichnet und als OTC-Produkte, also ''over-the-counter'', gehandelt. Derartige Produkte können dort auch außerhalb von Apotheken rezeptfrei verkauft werden. Allerdings ist die dortige Einordnung liberaler: Nach deutschem Recht müssten viele der US-amerikanischen OTC-Produkte in Deutschland als zulassungspflichtige Arzneimittel eingeordnet werden. Die Zulassung untersteht der amerikanischen FDA, der "Food & Drugs Administration".
 
In den USA werden die NEM als "dietary supplements" bezeichnet und als OTC-Produkte, also ''over-the-counter'', gehandelt. Derartige Produkte können dort auch außerhalb von Apotheken rezeptfrei verkauft werden. Allerdings ist die dortige Einordnung liberaler: Nach deutschem Recht müssten viele der US-amerikanischen OTC-Produkte in Deutschland als zulassungspflichtige Arzneimittel eingeordnet werden. Die Zulassung untersteht der amerikanischen FDA, der "Food & Drugs Administration".
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