Bruker war SA-Mann (laut Eintragung in seiner Berlin Document Center Akte die heute zum Bundesarchiv gehört) und beantragte die Mitgliedschaft im Nationalsozialistischen Deutschen Ärztebund (NSDÄB). In den sechziger Jahren wurde er Mitglied der rechtslastigen Freisozialen Union (FSU), für die er 1969 auch für den Bundestag kandidierte. 1988 verliess er die FSU wieder. Die FSU darf laut Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt vom 11. Mai 1995 als rechtsextremistisch bezeichnet werden. In Publikationen des Emu-Verlags erschienen Anzeigen für FSU-Verantstaltungen. (''Naturarzt'' Heft 5/86) | Bruker war SA-Mann (laut Eintragung in seiner Berlin Document Center Akte die heute zum Bundesarchiv gehört) und beantragte die Mitgliedschaft im Nationalsozialistischen Deutschen Ärztebund (NSDÄB). In den sechziger Jahren wurde er Mitglied der rechtslastigen Freisozialen Union (FSU), für die er 1969 auch für den Bundestag kandidierte. 1988 verliess er die FSU wieder. Die FSU darf laut Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt vom 11. Mai 1995 als rechtsextremistisch bezeichnet werden. In Publikationen des Emu-Verlags erschienen Anzeigen für FSU-Verantstaltungen. (''Naturarzt'' Heft 5/86) |