Rügemers Behauptungen mussten sich erst dann einer genaueren Überprüfung stellen, als er versuchte, von Adriana Stern die Anwaltsgebühren einzuklagen. Das Landgericht Köln kam hinsichtlich der Frage, ob ihre Kritik an Rügemer als Meinungsäußerung hinreichend begründet und daher zulässig ist, zu einem klaren Urteil: | Rügemers Behauptungen mussten sich erst dann einer genaueren Überprüfung stellen, als er versuchte, von Adriana Stern die Anwaltsgebühren einzuklagen. Das Landgericht Köln kam hinsichtlich der Frage, ob ihre Kritik an Rügemer als Meinungsäußerung hinreichend begründet und daher zulässig ist, zu einem klaren Urteil: |