Mindestens zwei Strafverfahren gegen Conrad wurden gegen Geldauflage nach § 153a StPO eingestellt (üble Nachrede und Volksverhetzung). 2006 wurde bekannt, dass Conrad der Volksverhetzung für schuldig befunden und rechtskräftig verwarnt worden sei (521 Js 31016/04). | Mindestens zwei Strafverfahren gegen Conrad wurden gegen Geldauflage nach § 153a StPO eingestellt (üble Nachrede und Volksverhetzung). 2006 wurde bekannt, dass Conrad der Volksverhetzung für schuldig befunden und rechtskräftig verwarnt worden sei (521 Js 31016/04). |