Besonders problematisch zu sehen ist, dass bei den Versuchen unter Verwandten, Freunden und Bekannten Kunden oder auch neue Mitarbeiter zu gewinnen, die Werbeaussagen bei Mund-zu-Mund-Propaganda schwer zu kontrollieren sind. So dürfen Nahrungsergänzungsmittel, laut Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (Health Claims) <ref>[http://www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/04_AntragstellerUnternehmen/01_HealthClaims/lm_healthClaims_node.html Health-Claims-Verordnung (Verordnung zu Aussage bzgl Heilversprechen mit Lebensmitteln )]</ref> nicht mit Aussagen zur Vorbeugung, Heilung und Linderung von Krankheiten beworben werden. Ob sich die Berater und Verkäufer an diese Rechtslage halten oder in ihren postulierten Heilversprechen sogar darüber hinausgehen, lässt sich praktisch nicht überprüfen. Unternehmen können sich immer leicht damit herausreden, dass sie keine Kontrolle darüber haben, was ihre Handelsvertreter tun.<br> | Besonders problematisch zu sehen ist, dass bei den Versuchen unter Verwandten, Freunden und Bekannten Kunden oder auch neue Mitarbeiter zu gewinnen, die Werbeaussagen bei Mund-zu-Mund-Propaganda schwer zu kontrollieren sind. So dürfen Nahrungsergänzungsmittel, laut Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (Health Claims) <ref>[http://www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/04_AntragstellerUnternehmen/01_HealthClaims/lm_healthClaims_node.html Health-Claims-Verordnung (Verordnung zu Aussage bzgl Heilversprechen mit Lebensmitteln )]</ref> nicht mit Aussagen zur Vorbeugung, Heilung und Linderung von Krankheiten beworben werden. Ob sich die Berater und Verkäufer an diese Rechtslage halten oder in ihren postulierten Heilversprechen sogar darüber hinausgehen, lässt sich praktisch nicht überprüfen. Unternehmen können sich immer leicht damit herausreden, dass sie keine Kontrolle darüber haben, was ihre Handelsvertreter tun.<br> |