| Bei PETA Deutschland ist in der Vereinssatzung die Entmündigung der ca. 30.000 Mitglieder zu finden, die kein Stimmrecht besitzen. Acht stimmberechtigte Mitglieder entscheiden über die Vereinsbelange und die Zusammensetzung des Vorstandes. Harald Ullmann leitet die Versammlungen, wozu er laut Satzung bei Verhinderung der Vorsitzenden Ingrid Newkirk bestimmt ist. Anthony Lawrence, welcher sich regelmäßig entschuldigen lässt, ist Schriftführer von PETA Deutschland, er wird von Harald Ullmann vertreten. Wer die jeweils seit 1994 durch Abwesenheit glänzenden Personen wählt, ist unbekannt. Trotz Satzungsvorgabe führt Ullmann im Protokoll nicht auf, wie viele Mitglieder erschienen sind. Wie viele für oder gegen eine Kandidaten abgegeben wurden, ist ebenfalls nicht in den – über Jahre fast identischen - Protokollen festgehalten, obwohl die Satzung eine Protokollierung der Abstimmungsergebnisse vorgibt.<ref name='charitywatch'>http://charitywatch.info/blogger/peta-geldauflage-wegen-volksverhetzung/</ref> | | Bei PETA Deutschland ist in der Vereinssatzung die Entmündigung der ca. 30.000 Mitglieder zu finden, die kein Stimmrecht besitzen. Acht stimmberechtigte Mitglieder entscheiden über die Vereinsbelange und die Zusammensetzung des Vorstandes. Harald Ullmann leitet die Versammlungen, wozu er laut Satzung bei Verhinderung der Vorsitzenden Ingrid Newkirk bestimmt ist. Anthony Lawrence, welcher sich regelmäßig entschuldigen lässt, ist Schriftführer von PETA Deutschland, er wird von Harald Ullmann vertreten. Wer die jeweils seit 1994 durch Abwesenheit glänzenden Personen wählt, ist unbekannt. Trotz Satzungsvorgabe führt Ullmann im Protokoll nicht auf, wie viele Mitglieder erschienen sind. Wie viele für oder gegen eine Kandidaten abgegeben wurden, ist ebenfalls nicht in den – über Jahre fast identischen - Protokollen festgehalten, obwohl die Satzung eine Protokollierung der Abstimmungsergebnisse vorgibt.<ref name='charitywatch'>http://charitywatch.info/blogger/peta-geldauflage-wegen-volksverhetzung/</ref> |
| + | Peta wurde in Baden-Württemberg das Verbandsklagerecht in Sachen Tierschutz nicht anerkannt. Auch eine Klage dagegen hatte keinen Erfolg. Grund dafür war, dass die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt waren. Unter anderem hat die Organisation in Baden-Württemberg nur drei ordentliche Mitglieder mit vollem Stimmrecht. Bundesweit sind es neun ordentliche Mitglieder, davon zwei Vorstandsmitglieder mit Wohnsitz im Ausland.<ref>https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/keine-anerkennung-von-peta-im-rahmen-der-verbandsklage-im-tierschutz/</ref> |