Die Kosten der ECT sind in der Bundesrepublik Deutschland weder in der gesetzlichen noch in der privaten Krankenversicherung erstattungsfähig, weil sie keine medizinisch notwendige Heilbehandlung darstellt.<ref>Urteil des OLG Frankfurt vom 25.02.2010, 3 U 168/09; OLG Köln, VersR 2010, 621</ref>. Auch die Kosten für eine im Zusammenhang mit der ECT durchgeführte CT oder MRT Untersuchung sind in der privaten Krankenversicherung aus denselben Gründen nicht erstattungsfähig.<ref>OLG Frankfurt, Urteil vom 20.10.2012, 3 U 278/11</ref> | Die Kosten der ECT sind in der Bundesrepublik Deutschland weder in der gesetzlichen noch in der privaten Krankenversicherung erstattungsfähig, weil sie keine medizinisch notwendige Heilbehandlung darstellt.<ref>Urteil des OLG Frankfurt vom 25.02.2010, 3 U 168/09; OLG Köln, VersR 2010, 621</ref>. Auch die Kosten für eine im Zusammenhang mit der ECT durchgeführte CT oder MRT Untersuchung sind in der privaten Krankenversicherung aus denselben Gründen nicht erstattungsfähig.<ref>OLG Frankfurt, Urteil vom 20.10.2012, 3 U 278/11</ref> |