1. ''unbefugt die Bezeichnung Universität, Universitätsklinikum, Hochschule, Fachhochschule, Kunsthochschule, Gesamthochschule oder eine Bezeichnung führt, die damit verwechselt werden kann“''''.<ref>„Art. 87 BayHSchG</ref> | 1. ''unbefugt die Bezeichnung Universität, Universitätsklinikum, Hochschule, Fachhochschule, Kunsthochschule, Gesamthochschule oder eine Bezeichnung führt, die damit verwechselt werden kann“''''.<ref>„Art. 87 BayHSchG</ref> |