Aktuellen Berichterstattungen und Informationen aus dem Internet zufolge werden in der sogenannten Alternativmedizin verschiedene Arzneimittel insbesondere zur Behandlung von Tumorerkrankungen eingesetzt. Dabei handelt es sich häufig um Arzneimittel mit Wirkstoffen, deren Wirkungen in der medizinischen Wissenschaft nicht allgemein bekannt sind. Nach § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Arzneimittelgesetzes (AM) unterliegen solche Arzneimittel der Verschreibungspflicht. Bei 3-Bromopyruvat (3-BP) handelt es sich nach hiesiger Einschätzung um einen solchen Stoff. Damit dürfen entsprechende Arzneimittel (Fertigarzneimittel sowie Rezeptur- und Defekturarzneimittel) zur Anwendung beim Menschen nur bei Vorlage einer ärztlichen Verschreibung abgegeben werden. | Aktuellen Berichterstattungen und Informationen aus dem Internet zufolge werden in der sogenannten Alternativmedizin verschiedene Arzneimittel insbesondere zur Behandlung von Tumorerkrankungen eingesetzt. Dabei handelt es sich häufig um Arzneimittel mit Wirkstoffen, deren Wirkungen in der medizinischen Wissenschaft nicht allgemein bekannt sind. Nach § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Arzneimittelgesetzes (AM) unterliegen solche Arzneimittel der Verschreibungspflicht. Bei 3-Bromopyruvat (3-BP) handelt es sich nach hiesiger Einschätzung um einen solchen Stoff. Damit dürfen entsprechende Arzneimittel (Fertigarzneimittel sowie Rezeptur- und Defekturarzneimittel) zur Anwendung beim Menschen nur bei Vorlage einer ärztlichen Verschreibung abgegeben werden. |