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*http://www.iib.unibe.ch/personal/beda_stadler/kolumnen/2006/NZZaS%2015%20Jan.pdf
 
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==Urteile==
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OLG Bamberg - 3 U 32/16 - Urt. v. 29.06.16
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Bei der Produktbezeichnung „Detox“ bzw. „Detox mit Zitrone“ für eine Kräuterteemischung handelt es sich um eine „gesundheitsbezogene Angabe“ i.S.d. Art. 2 II Nr. 5 HCV.
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Die Verwendung der Produktbezeichnung „Detox“ für eine Kräuterteemischung verletzt Art. 10 I HCV, sofern die Angabe nicht den Voraussetzungen der Art. 5 I, Art. 6 I HCV genügt.
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Die in dem Begriff „Detox“ zum Ausdruck kommende gesundheitsbezogene Aussage ist nicht als „nichtspezifisch“ i.S.d. Art. 10 III HCV zu bewerten.
 
==Linkvorschläge und Hintergrundmaterial==
 
==Linkvorschläge und Hintergrundmaterial==
 
*http://www.senseaboutscience.org.uk/index.php/site/about/282
 
*http://www.senseaboutscience.org.uk/index.php/site/about/282

Version vom 1. September 2016, 13:42 Uhr

Material und Meinungen zum Thema

Urteile

OLG Bamberg - 3 U 32/16 - Urt. v. 29.06.16 Bei der Produktbezeichnung „Detox“ bzw. „Detox mit Zitrone“ für eine Kräuterteemischung handelt es sich um eine „gesundheitsbezogene Angabe“ i.S.d. Art. 2 II Nr. 5 HCV. Die Verwendung der Produktbezeichnung „Detox“ für eine Kräuterteemischung verletzt Art. 10 I HCV, sofern die Angabe nicht den Voraussetzungen der Art. 5 I, Art. 6 I HCV genügt. Die in dem Begriff „Detox“ zum Ausdruck kommende gesundheitsbezogene Aussage ist nicht als „nichtspezifisch“ i.S.d. Art. 10 III HCV zu bewerten.

Linkvorschläge und Hintergrundmaterial

Cohen 15:04, 6. Jan. 2009 (CET)

einen Link habe ich verschoben in den Artikel. Deceptor 17:21, 6. Jan. 2009 (CET)
ich glaube dass diese beiden Links von senseaboutscience zu englischsprachigen Texten nur ausgewertet werden sollten und nicht unbedingt verlinkt werden sollten. Deceptor 17:24, 6. Jan. 2009 (CET)